Gerichtliche Umgangsregelung ändern

  • Als unsere Tochter ca. 2,5 Jahre alt war, haben wir uns über einen Vergleich vor Gericht über die Umgangsregelung geeinigt. Damals ist sie noch zur Krippe gegangen, hat ihren Mittagsschlaf gemacht und ist dann abends lange aufgeblieben. Der Vergleich war allerdings an Bedigungen meinerseits geknüpft gewesen, die nicht eingehalten wurden. Auch sonst hält der Vater sich nicht an den Beschluss. Ich hatte ihn mal gebeten unsere Tochter früher zu bringen, dafür könne er sie ja früher vom Kindergarten abholen. Ende vom Lied ist, dass sie er sie früher abholt aber nicht früher bringt. Bisher habe ich nie etwas dazu gesagt.
    Nächstes Jahr soll sie also zur Schule gehen. Im Hinblick auf die geänderte Situation, würde ich die Umgangsregelung gerne ändern, so dass ein Tag in der Woche wegfällt, sie etwas früher am Wochenende nach Hause kommt, damit sie am nächsten Tag ausgeschlafen ist, er sie dafür die Hälfte der Ferien hat.
    Früher war ich naiv und dachte, dass so eine Regelungs nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt sei. Aber wenn ich mich so durchgoogle, scheint eine Änderung wohl nicht so einfach durchzusetzen zu sein.
    Wahrscheinlich werde ich jetzt wieder angegriffen, dass ich doch froh sein soll, dass der Vater sich kümmert, ich dem Kind die Zeit mit dem Vater gönnen soll, ich eifersüchtig sei und wegen ein paar Stunden nicht so ein Fass aufmachen soll.
    Nur sehe ich, dass meine Tochter total übermüdet nach Hause kommt und mehr Zeit braucht um anzukommen, so dass sie gerne auch mal erst um 22 Uhr einschläft. Schon jetzt höre ich vom Kindergarten, dass sie morgens sehr müde sei und neben sich steht. Wie soll es dann erst in der Schule sein, wenn sie um 8 Uhr da sein muss.
    Welche Chancen habe ich bei einer Änderung der Umgangsregelung?

  • Ihr habt einen Vergleich geschlossen, der gehalten hat. Das ist gut. Es liegt ganz in der Hand der Eltern, den Vergleich einvernehmlich abzuändern, wenn es nötig ist. Das ist einfacher als nach einem gerichtlichen Beschluss.


    Ändern sich die Rahmenbedingungen, dann muss man überprüfen, ob das bisherige Modell angepasst werden muss. Allerdings empfiehlt es sich oft, erst einmal zu sehen, wie ein Kind unter geänderten Rahmenbedinungen mit der bisherigen Regelung zurecht kommt, bevor man im Vorgriff etwas ändert, das bisher funktioniert hat.


    Offensichtlich kümmert sich der Vater um das Kind. Man kann also erwarten, dass das in der Schule auch so sein wird.


    Du könntest also mit dem Vater darüber sprechen, ob er auch eine Änderung des Systems mit Schuleintritt will. Vielleicht kommt ihr ja wieder auf eine gemeinsame Vereinbarung (falls es nicht allein geht, vielleicht begleitet bei Jugendamt, Caritas o.ä.) oder ihr kommt überein, es erst einmal weiter so zu versuchen und dann, vielleicht nach 1 Jahr in der Schule, gemeinsam zu besprechen, ob etwas geändert werden soll.

  • Was mich wundert, ist der Vergleich nicht zeitlich begrenzt worden?


    Ich kenne das aus dem Bekanntenkreis so, dass es Staffelungen gibt. z.B. gilt bis Kind 3Jahre. gilt bis Kind zur Schule kommt etc.


    Ich würde versuchen vorher mit dem KV zu sprechen. Sollte es nicht funktionen, ein Beratungsgespräch beim JA vereinbaren und schauen, ob man hier mit deren Hilfe eine Änderung erreichen kann. Zumal Kind dann für die Schule ausgeschlafen sein muss. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, wenn vielleicht jemand anderes dem KV versucht begreiflich zu machen, dass es sinnvoll und gesund ist wenn Kind im Alter von um xxx im Bett ist. Ich weiß ja nicht wie euer Verhältnis ist und wie ihr reden könnt.

  • Danke für deine Antwort.
    Mit dem Vater hatte ich schon gesprochen. Er möchte, dass es so weiterläuft + die hälfte der Ferien.
    Er möchte sie nicht früher bringen, da um 18 Uhr mit seiner Schwester Abendessen gegessen wird. Ein Ritual, welches unter keinen Umständen abgeschafft werden kann.
    Das Jugendamt sagt, ich soll lieber nachgeben, da es sonst wieder eskaliert. Aber das hat doch nichts mit nachgeben zu tun. Ich möchte doch nur, dass sie die Schule schafft.
    Wenn ich das erste Schuljahr abwarte, hätte ich Sorge, dass sie den wichtigen Anfang verpasst und gleich hinterhinkt. Außerdem weiß ich nun, wie lange so ein richterlicher Beschluss auch unter dem Decknamen "Eilverfahren" dauert.

  • Die Umgangszeit ersatzlos zu reduzieren, ist sicher die schlechteste Variante. Da Du mit Deinen Argumenten durchaus recht hast... wie wäre es, wenn der Tag unter der Woche ab sofort mit Übernachtung stattfindet und der KV die Kleine dann zur Schule bringt. So "verliert" niemand Zeit und das Kind kommt pünktlich ins Bett, der Stress wird rausgenommen.
    Das selbe könnte an den Umgangssonntagen passieren, also sie bleibt einfach bis Montag und geht vom Papa aus zur Schule.

  • kügelchen: Ärgerlich, vielleicht hätte ich den Vergleich befristen sollen/ können. Ich wüsste nicht, dass da ein Enddatum stünde.
    Leider kann niemand mit dem Vater sprechen, selbst seine Familie traut sich nicht ihm zu widersprechen.
    Ich könnte versuchen mit dem Kinderschutzbund zu sprechen.

  • ledameblanche: Mein Vorschlag wäre für die Mittwoche, dass er sie die Hälfte der Ferien hat und der Vorschlag für die Abendstunden wäre es, dass er sie früher abholt.
    Ersatzlos wollte ich es also nicht machen.

  • Ursprünglich wollte der Vater das Wechselmodell (oder irre ich ?) - da ist der Vergleich jetzt schon aus seiner Sicht eine Niederlage.



    Bei uns gab es auch früher einen zeitlichen Schlendrian - aber der war mit der Einschulung vorbei - das war auch dem Vater klar.


    Wie nun weiter vorgehen ?


    Ich würde ein Elterngespräch zur Einschulung führen - veränderte Bedingungen - ich denke der Vater sieht ein, das es vor Schultagen
    eine fixe Schlafszeit - vielleicht 20 Uhr - geben muss.
    Aber vielleicht gibt es eine andere Lösung ? Vielleicht kann das Kind am Sonntag beim Vater bleiben und er bringt es direkt in die Schule ?


    Bei uns geht das so - entweder ich hole sie Montag 7:15 Uhr bei ihm ab oder er bringt sie direkt in die Schule.
    Wesentlich entspannter wie der Wechsel am Sonntagabend.

  • ledameblanche: Mein Vorschlag wäre für die Mittwoche, dass er sie die Hälfte der Ferien hat und der Vorschlag für die Abendstunden wäre es, dass er sie früher abholt.
    Ersatzlos wollte ich es also nicht machen.


    Die Hälfte der Ferien stehen ihm doch sowieso zu?

  • Das heißt also, er will die Zeiten wie jetzt plus Hälfte Ferien?


    Mhh, ich finde deinen Vorschlag erstmal logisch, zumal ich hier das Kind in Vordergrund sehe. Es bringt ja niemanden etwas, wenn Kind mit Kopf auf die Tischplatte vor Müdigkeit fällt, in der Schule nicht mitkommt, dann Nachhilfe ansteht etc etc. Dann doch lieber anders. Ich würde jetzt auch nicht ein Jahr warten, wenn sie jetzt schon müde ist, wird sich das zeitnah auch nicht ändern nur weil sie jetzt Schulkind ist.


    Vielleicht hilft ja ein Elterngespräch in der KiGa mit den Erzieherinnen und den KV zusammen. Damit er hier mal eine andere Sichtweise hat.


    Naja, und wenn man mit ihm nicht reden kann und das JA (bitte nicht gleich wieder losschlagen, die Interessen des KV vor dem des Kindes sieht) wäre es vielleicht sinnvoll sich bei einem RA beraten zu lassen, wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist und Kind den Anschluss verpasst hat, ist es ja schon fast zu spät. Vielleicht hilft es ja, wenn dein RA seinen RA deinen Vorschlag unterbreitet.

  • Die Hälfte der Ferien ist sowieso Standard. Mein Sohn ist sonntags von den Umgangsterminen praktisch nie vor 19:00 Uhr zurückgekommen. Wenn die Kinder auf einer Geburstagsfeier sind, wird es auch schnell später. Deshalb verliert ein Kind in der ersten Klasse keinen Anschluss.


    Ich würde an die ganze Sache deeskalierend und tmit Gelassenhei herangehen. Wenn es wegen 1- 2 Stunden früher nach Hause bringen ein gerichtliches Verfahren gibt, in das ein Kind einbezogen wird, dann kann das ein Grund sein, warum ein Kind in der Schule absackt. Das willst du nicht, oder?


    Wenn es für dich zu spät ist, dann kann das Kind ja auch montags vom Vater aus in die Schule gehen und kommt nach der Schule zu dir. Dann ist es ausgeschlafen und kann in Ruhe zu Abend essen. Es gibt viele Möglichkeiten.


    Oder: Was viele Eltern einvernehmlich machen, die ein Kind nicht 50/50 betreuen ist ein gewichtetes Wechselmodell. z.B.


    - Kind geht mittwochs oder donnerstags nach der Schule van A nach B und kehrt Sonntag abends oder Montag nach der Schule zurück von B nach A. Das klappt in der Schule oft besser, als mehrfaches Wechseln unter der Woche.

  • Lena: Oh, da kann ich mich gar nicht erinnern, er wollte sie so viel wie möglich haben, zur Zeit möchte er sie ganz bei sich haben, da ich angeblich nicht erziehungsfähig bin. Er wollte auf Grund eines Missverständnisses eine Umgangsregelung vor Gericht haben, wobei er einen Tag sozusagen verloren hat. Ich hätte es damals gerne flexibler gestaltet aber der Vater möchte sich von mir nichts sagen lassen bzw. möchte meiner Willkür nicht unterliegen.
    Klar, ich werde ihn nochmal fragen, aber ich sehe seine Beleidigungen schon kommen.


    ledameblanche: Nein die Ferien regeln wir mehr oder weniger alleine. Dieses Jahr fährt jeder 2. Mal mit ihr in den Urlaub. Da sie ja noch in den Kindergarten geht, gibt es noch keine Ferien in diesem Sinne.

  • kügelchen: Danke für dein Verständnis. KV hat vor einigen Wochen im KG erzählt ich sei gewalttätig. Das hat natürlich eine riesen Welle geschlagen. Die werden jetzt vorsichtig mit ihren Äußerungen sein. Meine Tochter wechselt jetzt ab August aber sowieso in einen anderen Kindergarten. Man könnte aber vielleicht den KG sensibel für das Thema machen, dass sie darauf achten, ob sie müde ist.
    Ja, ich werde mich nochmal von meine RA beraten lassen, ich hatte ihr das sowieso schon erzählt, nur stecken wir gerade in einem anderem Verfahren mit dem KV.


    Segelpapa: Ich denke, dass jedes Kind anders ist und meine Tochter sowieso eine Schlafmütze ist. Wenn sie sonntags nach dem Umgang nach Hause kommt, hat sie tiefe Augenringe durch ihre Übermüdung. Ich weiß nicht was da genau los ist aber ich denke, dass der KV ein ordentliches Programm durchzieht um das Kind zu bespaßen. Da kann ich nichts dagegen machen und meiner Tochter sei dies auch gegönnt.
    Damit das Kind wegen der Verhandlung nicht absackt, möchte ich das auch gerne VOR der Einschulung geklärt haben. Wie gesagt, wir stecken ja auch jetzt gerade in einer Verhandlung und meine Tochter hat das extrem mitgenommen, ich möchte nicht, dass ihr das in der Schule passiert, denn da kann ich sie nicht eben mal eine Woche rausnehmen. Das ist mir völlig klar.
    Warum ist die Hälfte der Ferien Standard? Kriegt er die automatisch zugesprochen, obwohl im Vergleich nichts steht bzw. dort steht, dass wir die Ferien alleine organisieren. Wie gesagt, sie hat ja keine Ferien, sie geht noch in den Kindergarten.

  • Lena: Oh okay,ja er wollte das Wechselmodell, um u.a. keinen bzw weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Jetzt nach 2 Jahren wurde nach einer Gerichtsverhandlung mit der Beistandschaft endlich der Unterhalt berechnet. Seit diesem Monat muss er paar Euronen zahlen und da will er das Kind natürlich ganz für sich. Aber das ist wieder ein anderes Thema. Ich lese oft, dass die Väter durchdrehen, wenn sie Unterhalt zahlen müssen. Nicht alle aber einige.


    Ja, wir ziehen jetzt erstmal hoffentlich um. Es kann sein, dass er dann auch den Umgang ändern will, aber die Dame vom JA glaubt das eher nicht, so wie sie ihn von meinen Erzählungen einschätzt. Wir werden sehen.

  • Hälfte der Ferien und Hälfte der hohen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) ist bei Gerichtsbeschlüssen üblich und deshalb Standard, also normal.


    Ich habe fast den Eindruck, dass du bereits fest entschlossen bist, die Frage des 1 -2 Stunden früheren Zurückbringens ggf. auch vor Gericht auszufechten. Ich kann dich nur dazu ermutigen, dich im Interesse des Kindes zu bremsen. Der Schaden, den ein Gerichtsverfahren insgesamt beim Kind anrichtet ist größer als das, was du dir als Nutzen vorstellst.


    - Was du schreibst, spricht vielleicht dafür, dass das Kind montags vom Vater aus in die Schule geht und erst hinterher zu dir zurück. Dann ist das Kind ausgeschlafen und ihr vermeidet eine Gerichtsverhandlung.


    - Was hältst du von einer Blockregelung, die viele machen, nach der das Kind mittwochs oder donnerstags zum Vater geht und Sonntag abends oder montags nach der Schule zu dir zurück. Ich vermute, eine Übereinkunft auf der Basis bekommt ihr auch ohne Gericht hin, oder?

  • KV hat vor einigen Wochen im KG erzählt ich sei gewalttätig. Das hat natürlich eine riesen Welle geschlagen. Die werden jetzt vorsichtig mit ihren Äußerungen sein. Meine Tochter wechselt jetzt ab August aber sowieso in einen anderen Kindergarten. Man könnte aber vielleicht den KG sensibel für das Thema machen, dass sie darauf achten, ob sie müde ist.


    Ich wäre da vorsichtig. Kurz bei uns geht es um Misshandlung. Die Krippe war nicht sehr erbaut und sagte bei der ersten Verhandlung nichts in dieser Richtung. In der KiGa habe ich nur erzählt, das wir Probleme haben und vor Gericht sind. Das kam erst nach und nach, vorallem als KV da so ausgetickt ist. Ich mache es jetzt so, dass ich warte bis mich die Leute ansprechen z. B. Frau xxxx uns ist seit einiger zeit aufgefallen, dass xxx immer so xxx ist. Früher habe ich das immer selbst angesprochen und dann hieß es Frau xxx hat uns darauf angesprochen, also wir finden ja ..... Verstehst du was ich meine?


    Du weißt noch nicht wie das alles endet. Ich will dir auch keine Angst machen. Dieser Ratschlag basiert nur auf meine eigene Erfahrung und seitdem es so ist, dass ich die Leute auf mich zukommen lasse, kann ich den RA von unseren KV einfach anlächeln und sagen "Sie haben in der Akte schon gelesen das KiGa, Fördersport etc mich angesprochen haben mit Vorschlag so und so". Und nicht so wie früher vom ihm "Frau xxxx sie haben die Leute so lange genervt bis sie nachgegeben haben und gesagt haben ja stimmt, jetzt sehe ich es auch".

  • Naja bei uns war die Reihenfolge so:
    KV zeigt mich wegen angeblicher Gewalttätigkeit an, KV geht in den KG und erzählt, dass ich gewalttätig sei, KG erzählt KV, dass Tochter seit 6 Monaten anders ist, JA und Polizei meldet sich bei mir, JA will mit KG sprechen, ich rufe im KG an und erfahre erst da was der KV erzählt hat. JA telefoniert mit KG. Dann erst erzählt mir der KG, dass meine Tochter seit 6 Monaten sehr still ist, obwohl ich jeden Tag frage, ob alles okay ist. Auf mich ist nie jemand zugegangen. So was wird angeblich nicht zwischen Tür und Angel besprochen. Also musste das 6 Monate warten, dem KV erzählen sie aber schon etwas zwischen Tür und Angel.


    Segelpapa: Ich verstehe das Wort Standard nicht. Das ist doch individuell. Wir hatten einen Vergleich. Unsere Tochter hat nicht 6 Wochen Ferien. Soll das heißen, dass er das in der Schulzeit automatisch zugesprochen bekommt oder wie?

  • Iza: Sehe die "neue" KiGa als Neuanfang. Es wird ja ein Vorgespräch geben, da würde ich schon sagen, dass du es toll finden würdest, wenn bei Problemen oder Auffälligkeiten dich die KiGa anspricht da sie Kind ja nun mal eine lange Zeit am Tag haben und du gern frühzeitig reagieren möchtest bzw. Euch gemeinsam zum Elterngespräch bittet. Du würdest dir dafür dann auch gern kurzfristig Zeit nehmen.


    Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.

  • Ich verstehe dein Verständnisproblem nicht.


    "Standard" bedeutet: Das ist absolut üblich und völlig normal und wird von einem Gericht bei Schulkindern normalerweise so entschieden, wenn ein Gericht entscheiden muss, unabhängig von der sonstigen Regelung während der Schultage. Hälfte der Ferien und Hälfte der hohen Feiertage bei jedem Elternteil. Das ist keine Verhandlungsmasse.