Elterngeldantrag rechtlicher und biologischer Vater

  • Hallo,


    ich bin kurz vorm ET und möchte alle Anträge und Formulare so gut es geht vorbereiten.


    Nun habe ich eine Frage zum Elternteil 2 im Elterngeldantrag. Ich bin noch verheiratet, die Scheidung ist aber bei Gericht anhängig. Wir haben uns seit 2012 nicht mehr gesehen und er lebt im Ausland. Nun ist mein Nochmann der rechtliche Vater, also soll er auch als Elternteil 2 eingetragen werden (unabhängig vom biologischen Vater, der bis zum Abschluß der Vaterschaftsanfechtung nirgendwo auftritt). So viel kann ich aber zum rechtlichen Vater nicht sagen bezüglich Einkommen, Krankenversicherung etc., da wir seit 2012 getrennt sind und er sich nicht kooperativ zeigt.


    Der biologische Vater hat sich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft aus dem Staub gemacht, ist also auch keine Hilfe (auch wenn er eh nach Rechtslage nichts ausrichten könnte).


    Ich möchte 14 Monate Elterngeld beantragen, da ich nunmal alleinerziehend bin. Außerdem kann ich keinen Nachweis über das alleinige Sorgerecht erbringen, da ich noch nicht geschieden bin.


    Ich bin überfragt. Ich habe schon mehrfach versucht, jemanden bei der Elterngeldstelle anzurufen, aber bin erfolglos. Hatte hier jemand schon eine ähnliche Situation und kann helfen?

    "Why see the world when you got the beach"

  • Soweit ich weiß bekommst du 14 Monate nur bei alleinigem Soregrecht.
    Das ist aber wegen Deiner Ehe leider wohl ausgeschlossen da mit der Geburt erstmal der Ehemann ebenfalls das Sorgerecht erhält.


    Mach dich da auch auf einen schwierigen Kampf gefasst. :-(

  • Hallo,


    die 14 Monate gehen nur bei alleinigem Aufenhaltsbestimmungsrecht und wenn ihr getrennte Wohnsitze habt.
    Da er durch die Ehe aber automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommt mit allen "Sorgen" die untergeordnet sind wird das bei dir nicht funktionieren.


    Liebe Grüße