ABR - Gericht verlangt Gutachten

  • Hallo,


    ich wollte euch nur kurz mitteilen, dass bei meinem Gerichtstermin am 08.05.2014 nicht viel bei rausgekommen ist. Jedenfalls gab es keine Entscheidung und es geht in die nächste Runde.


    Vor Gericht hat mein Mann behauptet, ich hätte Ihn in unserer Ehe geschlagen. Die Kinder ebenfalls bei den Hausaufgaben. Das ist natürlich Blödsinn. Habe aber Angst, dass er mit dieser Masche durchkommt.


    Das Jugendamt und auch der Verfahrensbeistand sind der Meinung, dass man ein Gutachten erstellen muss. Beide sehen uns als Eltern nicht fähig die Erziehung zum Wohle des Kindes durchzuführen.
    Begründung -> Mein Mann hat sich Anfang Januar von mir getrennt. Ende Januar hat er eine neue Freundin kennengelernt und ist dort Ende Februar eingezogen. Die Beziehung gilt als nicht stabil. Außerdem leben dort drei Kinder der Neuen - die Beziehung ist ebenfalls recht frisch getrennt. Des Weiteren gibt es dort noch keine eigenen Zimmer für meine beiden Kinder.
    -> Bei mir heißt es, der Alltag sei noch nicht erprobt. Der Kleine soll nach den Sommerferien in den Kindergarten zur Halbtagsbetreuung. Meine Tochter kommt nach den Sommerferien in eine neue Schule (5. Klasse) und ich habe meinen Ganztagesjob umgeswitcht in eine Halbtagesstelle. Bin also spätestens 13 Uhr zu Hause. Die restliche Zeit arbeite ich von zu Hause oder wenn die Kinder Umgang mit dem Vater haben. Alles kein Thema - da ich selbständig in der Firma bin und die Zeit frei einteilen kann.


    Meine Fragen - was passiert bei so einem Gutachten? Wie lange kann so etwas dauern? Die Kosten? Wer übernimmt diese? Mein Mann selber hat Prozesskostenbeihilfe beantragt. Wird dieser Teil dann auch übernommen?


    Würde mich über eure Antworten und Erfahrungen sehr freuen!


    LG

  • Gutachten: Kosten 3000 - 10000 Euro, wird jeweils zur Hälfte von den Eltern bezahlt.


    Dauer vielleicht 4 - 9 Monate.


    Ergebnis: Hinterher hält einer den Gutachter für gut, der andere für schlecht.

  • Naja, den Richter kann ich schon verstehen, warum es ein Gutachten gibt - vor ihm frisch getrennte Ehepartner & Eltern und jede Menge Vorwürfe - nicht so leicht festzustellen was gut und was schlecht ist.


    Es wird dauern - sicher bis Herbst.
    Es kostet viel Geld.
    Und in den meisten Fällen gibt es mind. einen Verlierer.


    Vielleicht gibt es doch noch einen Kompromiss - eigene Kinderzimmer sind nicht zwingend erforderlich. Es muss ja nicht sein, das die Kinder ganz zum Vater ziehen, vielelicht 50/50 oder 40/60 - langes We ab Donnerstag bis Montag ?

  • Hallo,


    die Frage ist ja, ob der/die Richterin ein Gutachten für nötig hält.

  • die Frage ist ja, ob der/die Richterin ein Gutachten für nötig hält.


    Hängt vom Richter/in ab. Wenn JA und Verfahrensbeistand davon sprechen und ihr Eltern keine Lösung findet, wo die Kids z.b in Zukunft wohnen,
    wird es vermutlich dazu kommen. Aber so ein GA ist nix schlimmes.


    Mal aus reiner Neugier, was möchte denn der KV ? Sollen die Kinder bei ihm wohnen oder bei dir ?


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Danke euch erst einmal für die Antworten!
    Der Richter hat auf Vorschlag von Jugendamt und Verfahrensbeistand ein Gutachten beantragt!


    Der Vater hat das ABR beantragt. Er will das die Kinder ganz bei ihm wohnen und ich sie jedes zweite Wochenende bekomme.


    Momentan haben wir einen sehr großzügigen Umgang. Die Kinder wohnen bei mir und in ihrer Umgebung/Zimmer.
    Sie sehen ihren Vater jeden Mittwoch und Freitag sowie alle 14 Tage das Wochenende.


    Der Vater selber ist arbeitslos und hat eine Existenzgründung beantragt.


    Lg