Und es geht weiter :-(

  • kügelchen,
    bei Androhungen macht da keiner was.
    Erst, wenn die Androhung durchgeführt wurde, schalten sich dann nach und nach alle ein.
    Ich wweiß das, weil ich mit der schrftl. Androhung ins Gericht gelaufen bin und dort beim SB mit Kind so lange gewartet habe, bis die Richterin Pause hatte und uns telef. informiert hat.
    Unser KV hat die Androhung dann wahr gemacht und hat dann mit den Konsequenzen daraus umgehen müssen.
    Es ist traurig, ist aber so

  • Hallo Kügelchen,


    den Zustand: "Angst essen Seele auf" kenne ich. Ich habe dir auch schon mal geschieben, dass dein KV sich
    selbst ins Bein schiesst, erinnerst du dich?


    Nun hat er wieder durchgeladen und wieder geschossen.


    Er sagt dir unter Zeugen, dass er zunächst keinen Umgang will.
    Erst dann seid ihr in den Urlaub gefahren. (Du hättest auch ohne diese Worte fahren können.)
    Nun kommt der angebliche Umgangsboykott, der keiner ist.
    Jedenfalls ist das ein Argument und zeigt deine Rücksichtnahme, oder auch Angst?


    Gegen die anstehende Therapie kann er ohne GSR nichts machen.
    Die Therapeutin wird die Not sehen und behandeln müssen.
    Die Symptome sind enorm und sie muss etwas tun.
    Zunächst probatorische Sitzungen, dann folgt zunächst die Kurzzeittherapie mit Aussicht
    auf Langzeittherapie.


    Ich empfehle dir, dass du die Erzieherinnen im KIGA bittest alles schriftlich mitzuteilen.
    Sie sollen bitte ein Tagebuch führen. Das ist wichtig für die Therapeutin und könnte für das Gericht
    interessant sein.


    Auch andere Personen, denen Verhaltensauffälligkeiten bei der Kleinen auffallen sollen dir das
    schriflich geben.
    Die Summe macht es im Endeffekt.


    Du machst das alles gut und richtig. Lass dich nicht einschüchtern und gib ihm keine Macht über dich.
    Er entfremdet und erntsorgt sich selbst.
    Ich weiss, es ist ein schreckliches Gefühl immer hinter Herrn Ex die Scherben zusammen zu fegen.


    Liebes Kügelchen, der Tag wird kommen, da ist alles aufgeräumt und Frieden kehrt ein.
    :knuddel

  • KV hat den Antrag zurückgezogen, als Erklärung. Er hatte Angst, dass ich mit der Kleinen verschwinden könnte. Ich war ja nie im Urlaub. Übrigens kann er ja in seiner kurzen Umgangszeit auch nicht verreisen, also gleiches Recht für alle. Er würde sich viel viel sicherer fühlen, wenn er das GSR hätte.


    Ähhmm ja, und ich habe immer Angst, dass mal die Polizei vor der Tür steht und mir mitteilt, dass Püppi nicht mehr da ist. Wenn interessiert es? Niemanden.


    :kopf

  • Das Ergebnis des Gutachtens wird erst bei der Verhandlung offen gelegt.Zumindest war es bei uns so.Macht ja auch Sinn ,stell dir vor es steht ( hoffentlich ) drin das der Vater unfähig ist und er weiß das schon vor der Verhandlung...


    Bei uns gab es im Sorgerechtsverfahren auch ein vom Gericht beauftragtes psychologisches Gutachten mit eindeutigem Ergebnis. Dieses Gutachten wurde beiden rechtlichen Vertretern der Eltern zugestellt, ich hatte dies allerdings nicht beantragen lassen. Ob dies im Nachhinein ein Fehler war, kann ich nicht beurteilen, prinzipiell denke ich aber, es kann auch ein Vorteil sein. Wenn Du einen guten Anwalt hast, kann er die weitere Strategie auch und gerade in der Verhandlung darauf abstimmen. Würde ich also mit dem Anwalt besprechen und beantragen lassen.

    Was den Psychologen betrifft, geh dort hin mit Kind und fertig. Soll sich KV doch drüber aufregen.


    Auf jeden Fall würde ich das machen. Du förderst ja damit das Kind, da soll mal jemand nachweisen, dass dies etwas Schlechtes sei. Allenfalls könnte er behaupten, dies sei völlig unnötig, aber das soll er dann erst einmal beweisen. Lass Dich nicht verunsichern!

  • Da ich ja den KV nicht ändern kann, üben wir mit Püppi bei Kamillengeruch, es nicht zu essen oder zu trinken. Aber wie gesagt, sie ist auch erst 3. Es ist unglaublich was für eine Verantwortung einem so kleinen Kind aufgebürdet wird.



    das ist wirklich der Hammer - also ging es in deinem letzten Thread nicht um deine Freundin ?
    Dein Kind hat eine belegte Allergie auf Kamille ?
    Dem Kind würde ich diese Verantwortung wirklich nciht auflasten.

  • das ist wirklich der Hammer - also ging es in deinem letzten Thread nicht um deine Freundin ?
    Dein Kind hat eine belegte Allergie auf Kamille ?
    Dem Kind würde ich diese Verantwortung wirklich nciht auflasten.


    Meine freundin hat das Kind mit Intoleranzen.


    Püppi hat die Kamillenallergie. Sie hat doch durch die Unachtsamkeit vom KV und Familie doch schon zwei Allergieschocks bekommen. Als es vor Gericht zur Sprache kam, brach KV in Tränen aus. Verhandlung wurde unterbrochen und kam danach nicht mehr zur Sprache. Es würde den KV zu sehr aufwühlen. Ja sie ist belegt und dokumentiert beim Hautarzt. Wir haben sogar einen Notfallpen für den Fall. Der Hautarzt prüft auch gerade in wie weit wir eine "ÜBERWACHTE" Desenibilsierung vornehmen können.


    Lt. Aussage vom KV kann man das lt. Internet auch selbst machen.


    Aber wie gesagt. Wir in unserer Familie achten peinlich genau darauf keinen Tee mit Kamille, BonBon, creme, Shampoos etc. Meine Schwester hat diese Sachen bei sich, auf so einer Höhe stehen das Püppi nicht rankommt und wir üben mit ihr, dass sie den geruch erkennt und es dann nicht ißt.


    Meine Schwester hat viele Nahrungsmittelallergien und unsere Ma hat auch so früh angefangen.


    Ich weiß es ist eine ungeheure Bürde für Püppi, aber wie soll ich sie anders schützen, wenn gerichte und soweiter erst reagieren, wenn wieder etwas passiert ist.

  • kügelchen,
    die Gutachterin wird evtl.(wenn Du nix vorher bekommen solltest) im Gerichtstermin mit involviert sein, das heißt, sie vertritt ihren Standpunkt vor der Richterin.
    Ich hatte das und ich war völlig überfordert mit der Situation.
    Frag nach und verlange vor dem Termin eine Antwort.
    Noch was:
    Du hast noch ASR.
    Mein KV hat GSR eingeklagt und dann das Kind mehrmals einfach einbehalten.
    Sollte Umgang vor dem Gerichtstermin noch stattfinden, gib das Kind nur mit Umgangsbestätigung raus.
    Bestätigt er den Umgang von x zu y nicht, findet kein Umgang statt.
    Ich wollt das nur geschrieben haben, kleinerlei Dinge sind mitunter och eher wichtig.