Familieneinkommen

  • Guten Abend zusammen.
    Ich lebe mit meiner Freundin und ihrer Tochter zusammen.
    Der Vater kümmert sich und zahlt auch.
    Nun tauchte folgende Frage auf:
    Der Kindergarten Beitrag berechnete sich bisher nach dem Einkommen des Vaters und der Mutter.
    Wir wollen im September heiraten.
    Fließt dann mein Einkommen mit in die Berechnung?

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • Kurze und schmerzlose Antwort: Nein, dein Einkommen zählt da nicht mit. Es zählt beim Kindergartenbeitrag alleine das Einkommen des Vaters und der Mutter.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Fließt dann mein Einkommen mit in die Berechnung?

    Nein, meines Wissens nicht... ich bin seit August letzteen Jahres wieder verheiratet und nach dem Einkommen von meinem Mann sind wir bislang nirgendwo gefragt worden...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Wie sieht die Sache für den Vater aus? Er hat kein Sorgerecht. Wird dann nicht eigentlich nur das Einkommen von meiner Lebensgefährtin berücksichtigt?

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • Wird dann nicht eigentlich nur das Einkommen von meiner Lebensgefährtin berücksichtigt?


    Wenn der Vater KU zahlt, wird auch sein EK mitberücksichtigt....
    und wenn er keinen KU zahlt, dann greift ja idR. UHV, oder man muss das anders nachweisen, dass nichts gezahlt wird-
    das Sorgerecht hat damit nichts zu tun-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Ist das nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
    Hier wird z.B. nicht das Einkommen des Vaters berücksichtigt (wenn dieser nicht im Haushalt lebt natürlich).

  • Also ich weiß nicht, ob das Budes-/Landeseinheitlich geregelt ist oder von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandelt wird, aber wieviel Unterhalt der KV zahlt spielt keine Rolle. Sein Einkommen muss er auf jeden Fall dort angeben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ber wieviel Unterhalt der KV zahlt spielt keine Rolle. Sein Einkommen muss er auf jeden Fall dort angeben


    so einfach ist das nicht-
    bei uns z.B. war mein Ex einfach weg :nixwieweg
    da hätte er sein EK angeben müssen, aber ich wär ja froh gewesen, wenn ich das gewusst hätte...


    Ersatzweise ging halt der Unterhaltsvorschuss- bzw. der Nachweis, dass er keinen KU zahlt (und das nachzuweisen ist eine Rennerei, die ist unglaublich- aber etwas OT)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also ich weiß nicht, ob das Budes-/Landeseinheitlich geregelt ist oder von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandelt wird, aber wieviel Unterhalt der KV zahlt spielt keine Rolle. Sein Einkommen muss er auf jeden Fall dort angeben.



    Ich musste nur mein Einkommen angeben... Der Vater nicht.

  • so einfach ist das nicht-
    bei uns z.B. war mein Ex einfach weg
    da hätte er sein EK angeben müssen, aber ich wär ja froh gewesen, wenn ich das gewusst hätte...


    Wenn man es nicht weiß, kann man es nicht angeben. Ist dann Sache des SB beim JA, dem Vater dieses zu entlocken.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich denke, am einfachsten wäre es dort direkt selber nach zu fragen, denn das wird unterschiedlich gehandhabt. Bei uns in der Gemeinde werden nur meine Einkommen und die Unterhaltszahlungen für die Kinder zur Berechnung heran gezogen. Mir sagte man, dass das Einkommen meines Mannes, wenn er ausgezogen ist, nicht mehr von Bedeutung sei.
    Vielleicht mal nachhaken? Mir schien das auch einleuchtend, weil ich die Kita-Beiträge ja auch alleine bezahle.


    :hae:

  • Das ist überall unterschiedlich. tlw., von Kommune zu Kommune...


    Bei uns musste mein Lebensgefährte sein Gehalt bei der Berechnung der KiTa Gebühr für meinen Sohn mit angeben. Dadurch waren wir dann im höchstsatz... Jackpot!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Einkommen des Vater



    Die Frage ist was steht im Bogen und in der Satzung ?


    Steht da - Haushaltseinkommen aller Familienmitglieder über 18 - so könnte auch die Oma oder du in Betracht kommen, würde ich dann in der Satzung nachlesen


    Steht da - Einkommen der Eltern und es gibt zwei Spalten für Vater & Mutter - dann trägt nur die Mutter ihr Einkommen ein und die Daten die ihr von Vater bekannt sind (Adresse)
    die ist dann ja meist abweichend und bei ihrem Einkommen trägt sie ihr Gehalt plus Kindesunterhalt ein - da kann der SB dann erkennen das die beiden getrennt lebend sind


    Sorgerecht hat damit nichts zu tun - auch wenn das ASR bestehen würde- und die beiden in einem HAushalt leben würde, müßten beide mit berechnet werden.


    Keraussage


    Du bist nur das Mann der Mutter nicht der Vater des Kindes.