Hallo ihr Lieben,
kurz zur Vorgeschichte. Mein Ex und ich haben 2010 geheiratet und im November 2011 ist er samt meinem Auto einfach aus der gemeinsamen Wohung ausgezogen. Ich befand mich zu der Zeit mit meinem 8 Monate alten Sohn noch in Elternzeit und musste zusehen, wie ich die Miete aufbringen konnte. Ich habe bis heute alles soweit geschafft...mehr oder weniger. Die Scheidung läuft und vor einigen Wochen kam auch schon ein Schreiben des Gerichts, mit der Bitte um die wirtschalftliche Lage zu erläutern usw... es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis der Termin bekannt wird.
Nun zu eigentlichem Thema. Ich habe erst spät den Kindesunterhalstitel bewirkt, aber die Gehaltspfändung läuft zum Glück seit August letzten Jahres. Mein Ex wollte die ersten Monate gar keinen Kontakt zu seinem Sohn...erst als die Pfändung gegriffen hat, kam ein Schreiben, er wolle seinen Sohn sehen. Mein Ex wohnt wieder im Haus seiner Eltern und dort bringt er auch unseren Sohn hin, wogegen ich nichts habe. im Gegenteil, ich bin froh, dass mein Sohn Zeit mit ihm verbringt. Wir haben auch versucht zu telefonieren, doch jedesmal gab es wieder Streit und nun herrscht Funktstille. Ist wohl besser so..
Er sieht seinen Sohn jedes 2. Wochenende im Monat, wobei das kein richtiges Wochenende ist, da er im Verkauf tätig ist und an den Samstagen arbeitet. So nimmt er ihn immer Sonntag morgen und bringt ihn Montag Abend zurück. Jetzt steht im Schreiben seines Anwalts, dass er den Kontakt mit seinem Sohn intensivieren möchte und ihn JEDES Wochenende sehen möchte. Ich habe Wut, weil er jedesmal gefahren wird, wenn er unseren Sohn abholt und wieder bringt. Ich weiß genau, dass wenn sein Stiefvater nicht wäre, er nie nie mit Öffentlichen kommen würde, um seinen Sohn zu sehen. Er hat schon immer gewusst Leute zu bequatschen um seinen Vorteil zu erhaschen. Mich stört es nur einwenig, weil davon auch mein Sohn profitiert. Dennoch bin ich verwundert, dass er ihn nun jedes WE sehen möchte. Dies möchte ich natürlich nicht und das wurde schon seitens meines Anwalts so festgehalten. Wieso versucht er es wieder?
Was mir mein Anwalt noch erklären müsste oder vielleicht weiß das jemand von euch...im Schreiben steht....
"Es wird vereinbart, dass der Beschluss des Amtsgerichtes (Kindesunterhalt) auch nach rechtskräftiger Scheidung fort gilt, (ggf. wäre es sinnvoll den Rückstand zum Zeitpunkt des Vergleichabschlusses einvernehmlich festzuhalten, diesbezüglich eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen und den bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzuheben).
Wieso sollte ich dem zustimmen, wieso will er das??? Verstehe ich nicht, was genau das heißen soll.
Danke im Voraus
LG