Unterhaltsvorschuss

  • Hallo,


    ich habe da eine Frage:


    Ich habe für das Jugendamt in dem alten Wohnort, schon 5 mal so ein Auskunftsbogen des Einkommens ausgefüllt und hingeschickt.


    Nun erzählt mir KV das er nur 2 x 133 Euro unterhaltsvorschuss für unseren Sohn (10 Jahre) der bei ihm lebt bekam und nun zum Jobcenter kommt, weil der Unterhaltsvorschuss nach nur 2 Monaten ausgelaufen ist.


    Weiss jemand ob das rechtens ist oder was wir tun können?


    LG

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von Finsche ()

  • Unterhaltsvorschuss erhält der betreuungselternteil als Ersatzleistung für den eigentlich zum Unterhalt verpflichteten anderen Elternteil. Du wirst/wurdest überprüft, ob du leistungsfähig bist. Warum fünf mal - keine Ahnung.


    Unterhaltsvorschuss ist gelaufen über zwei monate. Jetzt scheint das Jobcenter zu übernehmen, weil dein Ex selbst leistungen bezieht. In manchen Bundesländern scheinen dann die Verwaltungen das auf eine Stelle zu konzentrieren. Dein Ex und der Sohn bekommen dann unterstützende Leistungen im Endergebnis in gleicher Höähe wie vorher. Ein Teil davon heißt dann aber nicht mehr UVG und kommt auch nicht von der UVG-Stelle. Vorteil: Der auf höchstens sechs Jahre befristete UVG läuft nicht ab. Theoretisch könnte der Vater, sobald er aus dem ALG-Bezug ist, erneut UVG beantragen und bekäme den weitere 5 Jahre und 10 Monate gezahlt. Eurem Sohn ständen damit halt 133 Euro bzw. 180 Euro (mehr) zur Verfügung.


    Wie von der UVG-Kasse wirst du auch regelmäßig von der ALG-Stelle angefragt und überprüft werden, ob du nicht Kindesunterhalt leisten kannst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • UVG geht immer vor ALG II Leistungen.Ist man im Leistungsbezug kann man bei Anspruch darauf nicht verzichten.Die 133,-€ werden als Einkommen vom ALG 2 abegezogen .



    Liebe Grüße


    Ute

  • Eigentlich ja, Ratte. Wir haben hier aber sehr viele User, die genau das berichten, was ich oben beschrieben habe. (Den Sachbearbeitern macht es das einfacher, muss man objektiv sagen ... ) Und wenn es so sein sollte, ist es nur von Vorteil fürs Kind...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Äh aber mein Ex Mann bezieht ja gar keinen Leistungen vom Amt :nixwieweg


    das ist ja das was wir nicht verstehen !!!

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    LG
    Finsche :Flowers

  • Oder mein Ex Mann verschweigt mir was ? ?-( Was ich mir kaum vorstellen kann ...


    er hat Eigentumswohnung, wohnt bei seiner Freundin und deren Söhnen mit im Haus ...


    ich bin etwas konfus :rolleyes:

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Oder mein Ex Mann verschweigt mir was ? ?-( Was ich mir kaum vorstellen kann ...


    er hat Eigentumswohnung, wohnt bei seiner Freundin und deren Söhnen mit im Haus ...


    ich bin etwas konfus :rolleyes:


    Es sieht wohl danach aus,das jemand aus der Bedarfsgemeinschaft deines Ex Sozialleistungen bekommt oder beantragt hat.

  • Ist bei mir übrigens genauso, beziehe momentan noch ALG 2 während meiner Umschulung und bekomme von denen alles an Geld.


    Habe keinen Unterhaltsvorschuss beantragt bisher, werde ich dann auch erst nach der Umschulung tun.


    Gruß


  • Es sieht wohl danach aus,das jemand aus der Bedarfsgemeinschaft deines Ex Sozialleistungen bekommt oder beantragt hat.


    Gut möglich, allerdings ist mein Ex Mann nicht bei ihr gemeldet, er wohnt nur seit 8 Monaten dort mit Sohnemann ist aber in seiner Eigentumswohnung gemeldet :radab?-(




    Hab langsam das Gefühl das mein Ex mich von vorne bis hinten verarscht, was mach ich denn nun ? ich meine ich kriege ja auch noch Unterhalt von ihm für die zwei Kinder die bei mir leben.

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Das klingt sehr unwahrscheinlich, zumal der Unterhaltsvorschussbetrag in der zweiten Altersstufe (ab Vollendung des sechsten Lebensjahres) 180 € beträgt.


    Fünf Fragebögen der Unterhaltsvorschusskasse lassen definitiv auf einen längeren Bezugszeitraum schließen.


    In manchen Bundesländern scheinen dann die Verwaltungen das auf eine Stelle zu konzentrieren.

    Ebenfalls sehr unwahrscheinlich, da die beiden Leistungen aus verschiedenen Töpfen kommen. Bei UHV werden die Mittel zu je 1/3 vom Bund, vom Land und von der Kommune gestellt. Bei Alg II kommen die Mittel, abgesehen von den KdU (Kommune), vom Bund.

  • hat er seine neue vielleicht geheiratet? :tuedelue
    (oder ist das Kind 12 geworden?)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Luchsie neee, die neue ist noch nicht mal geschieden


    und der kleine ist gerade 10 Jahre alt :Hm

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    LG
    Finsche :Flowers