Unterhalt - bestehender Titel - Neuberechnung

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich frage jetzt mal für meinen Mann was, was mich natürlich auch betrifft, schon interessehalber, bin etwas verwirrt.
    Also mein Mann hat 2010 einen Unterhaltstitel unterzeichnet, 105%, ihm wurde gesagt er könne den Titel jederzeit mit einer Neuberechnung beim JA ändern lassen, er konnte diesen gut bedienen, sein Arbeitsvertrag war aber nur befristet.


    Der Vertrag lief dann aus, er war arbeitslos, konnte den Titel nicht mehr bedienen, keinen Unterhalt mehr zahlen, KM weigert sich nach wie vor eine Beistandschaft errichten zu lassen weil man ihr gesagt hat dass es dann für sie ungünstiger wäre, hat seit dem Vorschuss.


    Mein Mann hat sich immer wieder um Arbeit bemüht, auch immer wieder mal was gefunden, meist aber nur mit Gehalt unter Selbstbehalt.
    Er hat ihr trotzdem immer was gegeben, und wenn es nur 90€ waren. Ob sie das gemeldet hat weiß ich nicht.
    Er hat mehrfach versucht eine Neuberechnung zu bekommen zumal wir dann auch ein gemeinsames Kind bekamen, Jugendamt verweigert, pocht weiter auf den Titel, Unterhaltsschulden häufen sich.


    Nun ist es wieder so dass er einen guten Job hat, Probezeit auch fast rum aber leider wieder nur am Selbstbehalt. Er würde gern mehr zahlen aber mehr als arbeiten kann er eben auch nicht, er macht schon vorwiegend Nachtschichten damit etwas mehr rumkommt und trotzdem reicht es nicht.


    Nun versucht er zum vierten Mal eine Neuberechnung zu bekommen und zahlt auch monatlich die Unterhaltsschulden mit 50€ ab (mehr ist nicht drin) und wieder verweigert sich das Jugendamt eine Neuberechnung zu machen. Er hat auch alles eingereicht.


    Was kann man machen? Kann man überhaupt was machen?


    LG, euer Nähkästchen

  • Guten Morgen,


    wenn dein Mann nicht mehr leistungsfähig ist den Unterhaltstitel zu bedienen,muss er sich um Abänderung des Titels kümmern.
    Sonst laufen immer weiter Schulden auf und es kann aus den Titel vollstreckt werden.
    Da sich das Jugendamt und Kindsmutter weigert eine Neuberechnung durchführen zu lassen und den Titel ggfls. abzuändern,bleibt nur der Gang zum Anwalt und beim Familiengericht eine Abänderungsklage einzureichen.


    Habe das ganze auch durchgemacht,konnte mich aber im letzten Moment jetzt mit meiner Ex einigen und der Titel wird jetzt kostenlos beim Jugendamt abgeändert.

  • In den Zeiten, in denen er ALG bezog/bezieht, hätte/kann auf Antrag der Unterhalt über ALG laufen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Inhaber des Titels braucht einer Abänderung oder Herausgabe des Titels nicht zustimmen.
    Hier bleibt zu allerletzt nur der Gang zum Gericht um auf Abänderung zu klagen und das sollte wie gesagt schleunigst geschehen,wenn keine ausreichende Leistungsfähigkeit mehr besteht um den Titel zu bedienen.
    Für die bis jetzt angefallenden Unterhaltsschulden aus den Titel wird dein Mann leider je nach Leistungsfähigkeit aufkommen müssen.
    Darum sollte dein Mann umgehend handeln.


    LG


    axellino

  • Für die bis jetzt angefallenden Unterhaltsschulden aus den Titel wird dein Mann leider je nach Leistungsfähigkeit aufkommen müssen.
    Darum sollte dein Mann umgehend handeln.


    LG


    axellino


    Besser gesagt: Falls er jemals leistungsfähig werden sollte, muss er diese Altschulden bedienen. Und wohl auch den Unterhaltsvorschuss, der an die Ex geleistet wurde. Ihr seid da ziemlich in die Schuldenfalle gelaufen und müsst dringend aktiv werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist alles leichter geschrieben als getan, beim Anwalt (zwei verschiedene) war er bereits, das ist gar nicht bezahlbar, allein das tätig werden in Schriftform ohne Gericht würde sich auf an die 900€ belaufen, wovon soll er das bezahlen?

  • Hierbei wäre aber auch noch zu erwähnen,das bei Unterhaltsschulden die allgemeinen geltenden Pfändungsfreigrenzen herab gesetzt werden dürfen.


    Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und schleunigst ein Anwalt für Familienrecht aufsuchen.

  • Das ist alles leichter geschrieben als getan, beim Anwalt (zwei verschiedene) war er bereits, das ist gar nicht bezahlbar, allein das tätig werden in Schriftform ohne Gericht würde sich auf an die 900€ belaufen, wovon soll er das bezahlen?


    Wenn nicht finanzierbar,dann ist Beratungs und Prozesskostenhilfe zu beantragen.
    Nun muss man sich leider entscheiden weitere Schulden und Vollstreckungen aufgrund des Titels in kauf nehmen oder dagegen ankämpfen.
    Ohne Anwalt geht es nunmal nicht am Familiengericht,es besteht Anwaltszwang.

  • Bei der finanziellen Situation müsstet ihr die sog. Verfahrenskostenhilfe bekommen. Den Antrag bekommt man über den Anwalt oder aber am Amtsgericht. Theoretisch könnt ihr dort den Antrag holen, ausfüllen (da können Forenmitglieder aus der Ferne helfen) und die "VKH" beantragen. Ist die vom Richter bewilligt, kann man einen Anwalt aktiv werden lassen (den Richter bitten, einen bestimmten Anwalt zuzuteilen).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist alles einleuchtend, ich hab das ja schon durch, nur von der anderen Seite aus obwohl ich als Mutter froh war eine Beistandschaft zu haben.


    Die Anwältin meinte zu meinem Mann er könne nur hoffen dass das Jugendamt freiwillig einlenkt und wenn nicht dann wird es richtig teuer, dann bleibt es nicht bei einem Schreiben von ihr und einem Schreiben von meinem Mann selbst (Einreichung Unterlagen). Die vom Jugendamt haben ihm ja sogar unterstellt dass er seit 2 Jahren keine Unterlagen mehr eingereicht hätte obwohl er belegen kann dass er dies doch getan hat. Das alles und die aktuellen Unterlagen hat er nun wieder eingereicht.


    Ist es nicht auch so, dass bei Prozess-/Verfahrenskostenhilfe mein Einkommen mit angerechnet wird?

  • Jo, das ändert die Rechtssituation. Wie ist die denn genehmigt worden ohne Klärung der Unterhaltsverpflichtungen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die bis dahin angelaufenen Unterhaltsschulden sind da mit reingeflossen! Das war 2012.
    Und dann kam ja das vom JA dass er angeblich keine Unterlagen mehr eingereicht hätte für 2013 und dass die Unterhaltsschulden häufen....


    Bin echt am Rande des kleinen Wahnsinns... :schiel

  • Was Jugendamt und Anwälte so erzählen,kann man getrost in die Mülltonne entsorgen.
    Nur was schriftlich vorliegt kann man verwerten.


    Wurde hier nachweislich schriftlich aufgefordert vom Jugendamt Unterlagen für 2013 vorzulegen???


    Nachdem die Unterhaltsschulden schon da waren,hätte man die Abänderung unbedingt vornehmen sollen.
    Hat euch niemand darauf aufmerksam gemacht???


    Und Anwälte wollen auch nur an das gute Geld und packen gerne mal ne Schippe drauf.
    Auch sie haben sich an die Gebührenverordnung zu halten und die richtet sich nach den Streitwert plus diverser Auslagen.
    Die Prozesskosten selber für eine Abänderungsklage sehe ich nicht als unerschwinglich.
    12 x höhe der abzuänderen Summe des Titels ergibt den Streitwert.... mal angenommen sind 1000 Euro
    betragen die Gerichtskosten 139 Euro + 20 Post/Telekommunikationspauschale + 200 Euro Gerichtliche RA-Kosten
    Die von euren Anwalt angegebenden 900 Euro Kosten und auch nur vorgerichtliche Kosten sind voll überzogen.
    Und was soll das ein langes hin und her Schreiberei zwischen Anwalt und Jugendamt,das Jugendamt lenkt ja nicht ein und somit ist Klage geboten.
    Der Anwalt reicht die begründete Klage ein und gleichzeitig wird Vollstreckungsschutz aufgrund des bestehenden Titels mit beantragt.Fertig.
    Das Gericht wird dann ggfls. weitere Dokumente und Unterlagen anfordern.
    Vielleicht solltet ihr einen anderen Anwalt suchen,die gibt es ja nun wie Sand am Meer.


    Packt alle Einnahmen/Ausgaben ein....Mietvertrag...Unterhaltstitel...Kontoauszüge und geht zum Amtsgericht eures Wohnortes und beantragt dort
    einen Beratungshilfeschein für ein Anwalt für Familienrecht.Und wie Volleybap schrieb,wird dieser dann Prozesskostenhilfe für euch beantragen.

  • Die bis dahin angelaufenen Unterhaltsschulden sind da mit reingeflossen! Das war 2012.
    Und dann kam ja das vom JA dass er angeblich keine Unterlagen mehr eingereicht hätte für 2013 und dass die Unterhaltsschulden häufen....


    Bin echt am Rande des kleinen Wahnsinns... :schiel


    Prima. Dann war das JA ja informiert über die Privatinsolvenz und mit einbezogen. Welche Absprachen sind denn bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlungen nach Eröffnung der Privatinsolvenz getroffen worden? Dazu müssen ja JA, Insolvenzgericht und dein Mann irgendeine Idee gehabt haben. Es war damals ja wohl klar erkennbar, dass die Unterhaltszahlungen monatlich nicht leistbar waren/sind. Damit kann die Insolvenz m.W. doch nur eröffnet werden, wenn auch dieser Punkt geklärt ist. Sonst platzt die Sache doch sofort wieder.


    Wenn übrigens dein mann in 2012 unterlagen eingereicht hat ans Jugendamt, können die von sich erst 2014 wieder neu Unterlagen verlangen. Es sei denn, sie vermuten eine deutliche Änderung der Einnahmen. Was ja okay wäre. Sie müssen dann aber auch eigentlich neu berechnen. Und wären auf Null gekommen.


    Kann es sein, dass der Sachbearbeiter beim Jugendamt nicht die ganze Akte hat?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wurde hier nachweislich schriftlich aufgefordert vom Jugendamt Unterlagen für 2013 vorzulegen???

    ja und das hat er nachweislich auch getan


    Nachdem die Unterhaltsschulden schon da waren,hätte man die Abänderung unbedingt vornehmen sollen.
    Hat euch niemand darauf aufmerksam gemacht???

    nein, da hieß es plötzlich "nee das geht ja so nicht, da kann ja jeder kommen" so nach dem Motto - mein Mann hat den Titel eh nur unterzeichnet weil ihm gesagt wurde dass er den jederzeit ändern lassen kann wenn er weniger oder mehr Verdienst hat - und plötzlich ging das nicht mehr - er fühlt sich eh schon verschaukelt

    Er soll eh schon 100€ anzahlen sonst macht die das eine Schreiben nicht mal fertig, wenn die das eine gemacht hat will sie schon 300€ haben!

    Packt alle Einnahmen/Ausgaben ein....Mietvertrag...Unterhaltstitel...Kontoauszüge und geht zum Amtsgericht eures Wohnortes und beantragt dort
    einen Beratungshilfeschein für ein Anwalt für Familienrecht.Und wie Volleybap schrieb,wird dieser dann Prozesskostenhilfe für euch beantragen.

    ja zählt denn mein Einkommen nun mit oder nicht?

  • Prima. Dann war das JA ja informiert über die Privatinsolvenz und mit einbezogen. Welche Absprachen sind denn bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlungen nach Eröffnung der Privatinsolvenz getroffen worden? Dazu müssen ja JA, Insolvenzgericht und dein Mann irgendeine Idee gehabt haben.

    JA wurde vom Insolvenzverwalter schriftlich informiert, die haben sich aber nicht gezuckt, erst als die Frist zur Bekanntgabe der Anerkennung abgelaufen war haben die sich gemeldet, da wars eh schon zu spät und haben demnach stillschweigend die Anerkennung gegeben dass sie 0,00€ hinnehmen - oder so ähnlich, hab das jetzt nicht genau im Kopf. Danach kam irgendwannn das Schreiben dass er seine Unterlagen wieder einreichen soll.


    Kann es sein, dass der Sachbearbeiter beim Jugendamt nicht die ganze Akte hat?

    davon gehe ich aus, dass da wieder drei Leute rumwurschteln und keine weiß vom anderen was er tut

  • Dann solltet ihr mal einen Termin da machen und mit allen Unterlagen vorsprechen, um die Sache ins Reine zu bringen. Es kann zwar sein, dass die JA-Mitarbeiter da gerade Mist bauen, aber Ihr habt schon eine Bringschuld, alles aufzudröseln und zu klären.


    War damals eine Schuldnerberatung mit involviert? Vielleicht kann da sich einer von mit einschalten und Erklärungshilfen leisten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beratungshilfeschein,


    sofern dein Mann über eigenes Einkommen verfügt,sind von Dir keine Angaben zu machen über Einkommen.



    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument

    • Nachweise über Einkommen und Vermögen:


      • eigene Einkommensnachweise


        (zum Beispiel Bewilligungsbescheide der ARGE, BAföG-Bescheid,
        Lohnbescheinigung der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Bescheinigung
        der Wohngeldstelle, Krankenkassenbescheinigung bei der Zahlung von
        Krankengeld)


      • Einkommensnachweise des Ehegatten, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist

      • Kindergeldnachweise

      • Nachweise über die Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)

      • Mietvertrag (bei Eigenheim: Nachweis der Ausgaben bzw. des Darlehensvertrages)

      • Versicherungen (mit aktuellen Beitragshöhen)

      • sonstige monatliche Belastungen


        (zum Beispiel Monatskarte des öffentlichen Personennahverkehrs, Kredite, sonstige Ratenzahlungen)


      • Nachweise zu anderen Vermögenswerten


        (zum Beispiel Sparbuch, Festgeld, weitere Konten)


      • Nachweise, dass ein Beratungsbedürfnis besteht


        (zum Beispiel durch Schreiben, aus denen sich die Problematik ergibt)