Wohl des Kindes

  • Hallo, meine Tochter ist 14 Monate alt und ich habe eine Frage, was das o.g. Thema betrifft. Meine Vorgeschichte: Der Vater des Kindes hat sich von mir nach 3 Jahren Beziehung getrennt und 2 Wochen später habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Als ich es ihm mitgeteilt habe, kam eine Antwort: "Ich will mit dir nichts zu tun haben. Ich will dich nicht sehen und nicht mit dir sprechen". Also er hat mich monatelang ignoriert, kein Treffen, kein Gespräch... Wir haben uns getroffen, als ich im 6 Monat schwanger war. Er hat mir unterstellt, Kind wäre nicht von ihm, er wollte Vaterschaftstest. Dann irgendwann hat er gesagt, dass er sich ziemlich sicher ist, dass das Kind doch von ihm ist, aber trotzdem will er der Vaterschaftstest. Als die Kleine geboren wurde, man brauchte keinen Test, da sie eine Kopie von ihm war. Er war auch bei der Geburt dabei. Trotzdem konnte ich noch 2 Monate lang keine Geburtsurkunde für die Kleine bekommen, da er die Vaterschaft nicht anerkennen wollte. Dann hat er doch alle Papiere unterschrieben, ohne Test zu machen.


    Jetzt die Geschichte: Die Kleine war 2 Wochen alt als er wieder verschwunden ist und wieder Antwort: Ich will mit dir nichts zu tun haben. Ich wollte aber , dass unsere Tochter einen Vater hat und versuchte wieder Kontakt herzustellen. Ich habe seine Mutter ins Boot geholt. Nach dem Gespräch zu dritt kam er zu Vernunft und hat seine Rolle als Vater akzeptziert (so dachte ich mir). Er kam regelmäßig, hat geholfen, hat jedem erzählt, wie schwer es mit dem Baby ist. Es war wirklich nicht einfach: die Kleine war ein Schreibaby, hatte Koliken, schrie beim Stillen, hat ganz schlecht geschlafen. Als die Kleine 4 Monate alt war, bin ich mit ihr zu meiner Familie ins Ausland geflogen. Alles war mit ihm abgesprochen, er fand es gut, dass ich meine Eltern besuche und dass mir da geholfen wird. Er hat gesagt, er wird uns anrufen und wir werden auch skypen. Beim Skypen kam es zum Streit zwischen uns und danach hat er sich nicht mehr gemeldet. Wir blieben im Ausland 3 Monate. Als wir zurückgekommen sind, hat er sich auch nicht gemeldet. Bis seine Mutter wieder zur Hilfe gerufen wurde. Er wollte sich nicht mehr um die Kleine kümmern, es sei meine Aufgabe als Mutter. Nach langen Diskussionen konnten wir uns doch auf 3 mal pro Woche einigen. Er wollte feste Tage, haben wir abgemacht. Ich sollte meine Termine nur auf diese Tage legen. Er kam an diesen Tagen, hatte aber kein Interesse am Kind, hat alles als Zwang empfunden. Die Kleine brauchte auch Zeit bis sie sich an ihn gewöhnt hat. Ich hatte immer Hoffnung, dass er doch Liebe für seine Tochter mit der Zeit bekommt. Irgendwann wurde auch besser zwischen beiden. Aber zwischen uns wurde schlimmer und schlimmer. Sein Verhalten war unerträglich: Er hat sich immer verspätet, ich musste dann zu meinen Terminen rennen. Er betrat meine Wohnung ohne mich zu grüßen, war total unfreundlich, fühlte sich aber in meiner Wohnung wie bei sich zu Hause, bediente sich aus meinem Kühlschrank. Hat mich ständig zum Streit provoziert. Seine Aussagen: "Ich wollte keine Kinder. Nimm dein Kreuz und trage es." "Du kannst mich nicht zwingen, freiwillig wäre ich nicht gekommen." "Ich hasse dich". "Such dir einen Mann und gründe endlich deine Familie" und s.w. Wir haben uns jedes Mal gestritten, die Kleine hat alles mitbekommen, es war einfach unerträglich mehr. Ich habe ihn gewarnt, wenn es so weiter geht werde ich das Thema "Vater" beenden. Seine Antwort: "Das wäre sein größter Wunsch". Die Kleine ist 1 Jahr alt geworden, als er kam und sagte : "So, ich habe mich entschieden, ich komme nicht mehr. Die Kleine vergisst mich in 2 Wochen, es ist nicht schlimm für sie." Und ist gegangen. Ab diesem Tag wurde Thema "Vater" für mich abgeschlossen. Ich wollte nichts mehr, keine Hilfe von ihm, keinen Vater für meine Tochter, einfach NICHTS mehr. Einfach leer und betäubt innerlich, keine Enttäuschung mehr, keinen Wut. Ich habe ihn einfach aufgeben.


    2 Wochen später kam sms von ihm "Ich will meine Tochter sehen". Als er kam hat er gesagt: "Du bist Mutter, du sollst sich um die Kleine kümmern. Wie du alles allein regelst interessiert mich nicht. Ich werde samstags kommen und mit der Kleine für ein Paar stunden spazieren gehen. Also entweder so, oder garnicht." Ich habe ihm geantwortet, dann garnicht. Mit den Wörter "Bekloppte Frau, ich hasse dich" ist er gegangen.


    Also er hat seine Tochter seit 2 Monaten nicht gesehen. Kein Anruf, keine Frage wie es ihr geht. Vor ein Paar tagen habe ich aber einen Brief vom Jugendamt bekommen. Da steht, dass der Vater sich beschwert hat, dass ich ihm Kontakt zu der Kleine verbitte. Ich bin zum Gespräch zu dritt (ich, er und Sachbearbeiterin) eingeladen.


    Ich weiß, egal was ich da erzähle, das Jugendamt wird meinen, dass es zum Wohl des Kindes seinen Vater zu sehen.


    Was meint ihr, ist das zum Wohl des Kindes, dass Papa sobald das Kind sich an ihn angewöhnt hat ständig verschwindet? Beim letzten Mal hat sie noch lange nach ihm gesucht und auf die Eingangstür gezeigt hat und sagte "Papa, Papa.."? Ist das zum Wohl des Kindes, dass sie in solche Atmosphäre aufwachsen wird, wo sie sieht, wie sich die Eltern hassen? Ist das zum Wohl des Kindes, dass die einzigste Person, die ihr tatsächlich Sicherheit im Leben gibt (Mutter) innerlich kaputt geht und kann alles nicht mehr ertragen? Was soll ich noch tun?


    LG Milana

  • Vor ein Paar tagen habe ich aber einen Brief vom Jugendamt bekommen. Da steht, dass der Vater sich beschwert hat, dass ich ihm Kontakt zu der Kleine verbitte.


    Ist das zum Wohl des Kindes, dass sie in solche Atmosphäre aufwachsen wird, wo sie sieht, wie sich die Eltern hassen? Ist das zum Wohl des Kindes, dass die einzigste Person, die ihr tatsächlich Sicherheit im Leben gibt (Mutter) innerlich kaputt geht und kann alles nicht mehr ertragen? Was soll ich noch tun?


    Diese Fragen beim JA nicht aufwerfen.


    Du musst den Umgang fördern und eine Umgangsvereinbarung fordern. Die Übergabe Kind sollte ohne Reibung ablaufen.
    Das ganze natürlich Altersgerecht bei so einem kleinen Kind.

  • Ich weiß, egal was ich da erzähle, das Jugendamt wird meinen, dass es zum Wohl des Kindes seinen Vater zu sehen.


    Hallo Milena,
    damit könntest Du (leider) recht haben.


    Was meint ihr, ist das zum Wohl des Kindes, dass Papa sobald das Kind sich an ihn angewöhnt hat ständig verschwindet?


    Ich persönlich finde das nicht.
    Wie wäre es, wenn Du dem JA die Sachlage so schilderst wie uns hier? (Drucke das hier aus und gib es dem SB?)
    Macht eine Umgangsvereinbarung KV-Kind, ohne Begegnungen mit KV und Dir.
    Es wird sich zeigen, wer sich dran hält und wie lange das funktioniert...

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Eure Aufgabe ist es aus von diesem Ex-Partner Gefüphl zu Eltern zu werden.


    Dazu braucht es eine feste Vereinbarung - z.B. jeden Samstag um 10 Uhr und dann solltet ihr euch aus dem Weg gehen, damit das Kind diese Gefühle nicht live erlebt.
    Vielleicht kannst du das Kind auch zur Oma bringen und der Vater taucht dann auf.


    Die Situation ist nichjt einfach - man trennt sich und als Nachwehe ist plötzlich eine Schwangerschaft/Kind da - das ist ein Brocken den man erstmal verdauen muss.
    Einen Vaterschafttest empfinde ich ganz normal - also die Forderung danach, wenn das Kind nichtz : aus dem Gesicht geschnitten ist, den neben der emotionalen Verantwortung für den Mini geht
    es auch um nicht wenig Geld in den nächsten 20 Jahren.


    Euer Kind wird älter und damit wird es sicher leichter. loszuulassen und die beiden einfach ziehen zu lassen.

  • Also ich würde versuchen, einen begleiteten Umgang z.B. beim Kinderschutzbund durchzusetzen. Je nach Bundesland wird das bezahlt oder muss erst durch ein Gericht entschieden werden, aber ich würde es auf jeden Fall beim Jugendamt ansprechen. Mach dem Jugendamt klar, dass du dir einen Umgang zwischen den beiden wünscht, aber für die Kleine Verlässlichkeit brauchst und die Kontakte alleine zwischen euch vermeiden willst, weil sie nur zu Streit führen. Der Vorteil ist, du musst ihn nicht mehr alleine treffen und er muss sich an die Termine halten. Kommt er einfach nicht oder sagt ständig ab, ist das ganze offiziell und er kann nicht mehr behaupten, du verweigerst den Kontakt.

  • Also ich würde versuchen, einen begleiteten Umgang z.B. beim Kinderschutzbund durchzusetzen. Je nach Bundesland wird das bezahlt oder muss erst durch ein Gericht entschieden werden, aber ich würde es auf jeden Fall beim Jugendamt ansprechen. Mach dem Jugendamt klar, dass du dir einen Umgang zwischen den beiden wünscht, aber für die Kleine Verlässlichkeit brauchst und die Kontakte alleine zwischen euch vermeiden willst, weil sie nur zu Streit führen. Der Vorteil ist, du musst ihn nicht mehr alleine treffen und er muss sich an die Termine halten. Kommt er einfach nicht oder sagt ständig ab, ist das ganze offiziell und er kann nicht mehr behaupten, du verweigerst den Kontakt.

    Wie funktioniert der begleiteter Umgang? Wie lange? Wo? Wie kann ich es begründen? Kann ich dabei sein? Was passiert danach (es kann doch nicht ewig dauern mit der Begleitung)?


  • Diese Fragen beim JA nicht aufwerfen.


    Du musst den Umgang fördern und eine Umgangsvereinbarung fordern. Die Übergabe Kind sollte ohne Reibung ablaufen.
    Das ganze natürlich Altersgerecht bei so einem kleinen Kind.

    Den Umgang fördern? Was habe ich denn die ganze Zeit gemacht??? Was heißt Altersgerecht in unserem Fall?

  • Wie funktioniert der begleiteter Umgang? Wie lange? Wo? Was passiert danach (es kann doch nicht ewig dauern mit der Begleitung)? Kann ich dabei sein?


    Normalerweise wird begleiteter Umgang vom Familiengericht angeordnet und von einer vom Jugendamt zu beauftragenden Stelle (z. B. Kinderschutzbund) durchgeführt. Das sind eine Anzahl von Terminen, bei welchen der umgangsberechtigte Elternteil in einer kindgerechten Umgebung (z. B. Spielzimmer) mit seinem Kind zusammen Zeit verbringen kann. Wie der Umgang konkret gestaltet werden kann, so dass er zu der familiären Situation passt, wird für gewöhnlich vor dem ersten Termin mit beiden Eltern besprochen.


    Aber warum möchtest Du dabeisein? Das könnte dazu führen, dass das Kind sich dem KV nicht wirklich öffnen kann, wenn es sehr auf Dich fixiert ist. Ich würde empfehlen, dass Du (oder jemand anders) das Kind bringt und wieder abholt und Du die Zeit nutzt, um etwas anderes zu machen. Das würde ich Dir sowieso raten, wenn es zwischen Euch strittige Punkte (z. B. zum Umgang mit dem Kind) gibt. Auf jeden Fall ist eine kompetente Mitarbeiterin der Stelle, bei der der Umgang stattfindet, mit dabei, der solltest Du vertrauen können, dass sie die Situation genau beobachtet und "im Griff" hat.


  • Normalerweise wird begleiteter Umgang vom Familiengericht angeordnet und von einer vom Jugendamt zu beauftragenden Stelle (z. B. Kinderschutzbund) durchgeführt. Das sind eine Anzahl von Terminen, bei welchen der umgangsberechtigte Elternteil in einer kindgerechten Umgebung (z. B. Spielzimmer) mit seinem Kind zusammen Zeit verbringen kann. Wie der Umgang konkret gestaltet werden kann, so dass er zu der familiären Situation passt, wird für gewöhnlich vor dem ersten Termin mit beiden Eltern besprochen.


    Aber warum möchtest Du dabeisein? Das könnte dazu führen, dass das Kind sich dem KV nicht wirklich öffnen kann, wenn es sehr auf Dich fixiert ist. Ich würde empfehlen, dass Du (oder jemand anders) das Kind bringt und wieder abholt und Du die Zeit nutzt, um etwas anderes zu machen. Das würde ich Dir sowieso raten, wenn es zwischen Euch strittige Punkte (z. B. zum Umgang mit dem Kind) gibt. Auf jeden Fall ist eine kompetente Mitarbeiterin der Stelle, bei der der Umgang stattfindet, mit dabei, der solltest Du vertrauen können, dass sie die Situation genau beobachtet und "im Griff" hat.


    Also, dann geht es doch zuerst zum Familiengericht? Wer soll es beantragen?


    Warum will ich dabeisein? Weil diese Person meinem Kind nach 2 Monate Abwesenheit wieder fremd ist. Und wenn es über Gericht laufen wird, bedeutet das evtl. 6 Monate Abwesenheit oder noch länger. Wie geht es weiter, wenn die begleitete Termine alle sind?

  • Warum will ich dabeisein? Weil diese Person meinem Kind nach 2 Monate Abwesenheit wieder fremd ist. Und wenn es über Gericht laufen wird, bedeutet das evtl. 6 Monate Abwesenheit oder noch länger. Wie geht es weiter, wenn die begleitete Termine alle sind?


    Zuerst solltest Du zum Jugendamt gehen und Dich dort beraten lassen. Vielleicht geht das ja auch zusammen mit dem KV? Dort könnt Ihr auch besprechen, wie die Umgänge stattfinden können und dort wird man Euch auch das weitere Vorgehen erläutern.


    Was der begleitete Umgang jedenfalls nicht sein sollte, ist eine Möglichkeit zur Überwachung des KV aus der Befürchtung heraus, er könnte nicht angemessen mit seinem Kind umgehen. Es sollte eher eine Förderung sein, damit sich Kind und KV vertrauter werden mit dem Ziel, mittelfristig unbegleiteten Umgang durchführen zu können.

  • Also, dann geht es doch zuerst zum Familiengericht? Wer soll es beantragen?


    Was willst du denn bei Gericht beantragen ? Wie willst du denn begleiteten UG begründen ? Weil KV mal abwesend ist ?
    Trotzdem kennt das Kind seinen Vater. Und der KV hat sich schon beim JA beschwert, also setz dich mit KV an einen tisch,
    vielleicht mit Unterstützung des JA in deren Räumen und macht eine UG-Reglung.


    Warum will ich dabeisein? Weil diese Person meinem Kind nach 2 Monate Abwesenheit wieder fremd ist. Und wenn es über Gericht laufen wird, bedeutet das evtl. 6 Monate Abwesenheit oder noch länger. Wie geht es weiter, wenn die begleitete Termine alle sind?


    Und was ein NoGo ist,das du beim UG dabei bist. Da hätte ich als KV auch keine Lust drauf,wenn ich ständig kontrolliert werde,
    in deinen Augen vermutlich nur alles falsch mache. Es gibt andere Möglichkeiten den UG ohne dich stattfinden zulassen.
    Anfangen kannst du z.b. KV geht mit Kind alleine spazieren und das kann man immer weiter ausbauen.


    Und nochwas, du musst akzeptieren,das KV nicht alles so macht wie du, sondern sein eigenen Stil haben wird.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

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  • Ich musste beim Lesen mehrmals schauen wie alt das Kind ist, denn es liest sich als fändest Du nach einer jahrelangen Odissee wäre es dann jetzt auch mal gut und der KV hat den Test nicht bestanden und braucht gar nicht mehr ankommen. Das sagst Du ihm so auch. "Dann lieber gar nicht" kann man durchaus mit einiger Wut im Bauch als Umgangsvereitelung sehen, ich sage nicht dass dies Deine Absicht ist, aber Du knüpfst schon einige sehr spezielle Bedingungen an die Möglichkeit eines Umgangs.


    Du solltest - und dabei kann das JA eine grosse Hilfe sein - erstmal davon wegkommen, altes und neues, Paar- und Elternzeugs zu vermischen. Es ist egal wer wen verlassen hat und wer was gesagt hat. Das nagt sicher noch an Dir aber für das Kind und die Fakten ist es egal. Ihr seid zusammen Eltern und das Kind hat Anrecht auf Euch beide.
    Die Vaterschaft kann man nicht verwirken, er ist und bleibt für immer und ewig der Vater. Das heisst Du musst Dir darüber im Klaren sein, dass Du persönlich immer und immer wieder dafür verantwortlich bist, dass Du den beiden Umgang ermöglichst. Zweitens ist es wichtig, dass Du darüber hinwegkommst dass der KV keine Betreuungspflichten hat. Er muss Dir nicht helfen oder babysitten, wenn Du Termine hast. Er könnte, netterweise, wenn er wollte... aber generell ist die Betreuung Deine Aufgabe.
    Samstags ein paar Stunden spazieren ist doch ein guter (Neu)Anfang, warum willst Du das nicht?
    Drittens ist es nach einer kurzen Eingewöhnungsphase - und ich meine kurz, denn nach 2Monaten sind sich Vater und Kind nicht komplett fremd - durchaus von Vorteil wenn der Umgang ohne Dich stattfindet, ausserhalb Deiner Wohnung und nach den Masstäben des Kv. Das ist stressfreier und vor allem nur fair dem KV gegenüber, denn schliesslich soll dieser in Ruhe eine Beziehung zum Kind aufbauen, was quasi unmöglich ist wenn Du dauernd anwesend bist.
    Den Umgang bei Dir in der Wohnung durchzuführen ist die schlechteste aller Optionen.


    Nimm diese Vorschläge mit zum JA: Du bist einer stabilen Umgangsvereinbarung aufgeschlossen. Mache dazu einen konkreten Vorschlag. Rege an, dass die Übergaben an der Wohnungstür stattfinden (oder einem Ort Deiner Wahl, evt. durch eine 3.Person?). Zeige Dich kooperativ, ihr müsst noch runde 17 Jahre miteinander auskommen.

  • Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass es dir nicht wirklich um das Kind geht.
    Der KV hat sich damals getrennt, der KV hat abgelehnt, sich weiter mit dir auseinander zu setzen und jetzt zwingst du ihn quasi via Kind, es doch zu tun.


    So funktioniert es nicht.


    Bei betreutem Umgang bist du nicht dabei und das ist auch gut so. Möglicherweise zu Anfang, damit das Kind mit dem fremden Umgangsbegleiter warm werden kann. Eine neutrale, fachkundige Person beobachtet dann, ob der Vater alleine mit dem Kind klarkommt und unterstützt, falls es nicht klappt. Ziel ist aber ganz klar, dass der Vater zukünftig alleine Umgang mit dem Kind wahrnehmen kann. Umso früher das geht, umso früher werden auch die begleiteten Umgänge wieder eingestellt, sofern du das überhaupt durch kriegst.


    Das wäre nämlich die nächste Frage. Nicht kennen ist kein Argument für wochen- oder monatelangen begleiteten Umgang.
    Da kann man ohne Weiteres 2-5 Umgangstermine kurz halten und z.B. beim Kinderschutzbund oder im Jugendamt umsetzen und wenn klar ist, das klappt, dann wird ganz normaler Umgang vereinbart.

  • hm, ich finde es geht schon wieder in Richtung: die böse Mama die ja irgendwie doch den Umgang vereiteln will, sie hat gefälligst alles zu tun damit der KV es ja schön bequem hat und möglichst auch noch das Kind auf dem Tablett präsentieren und die KM muss sich alles vom KV gefallen lassen... der hat nur Rechte - aber Pflichten ohooo nein!
    Ich finde halt: der KV benimmt sich hier unmöglich und so wie es ihm grade in den Kram passt und er lustig und launig ist. Das ist nicht ok! Auch ein KV hat sich mal am Riemen zu reißen und Zuverlässigkeit und Beständigkeit dauerhaft zu zeigen.
    Daher mein Vorschlag: bei JA eine Umgangsvereinbarung. KM soll/muss den Umgang möglich machen, das ist ihre Aufgabe, - aber zuverlässig wahrnehmen und gestalten muss ihn einzig und allein der KV!

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    keks3


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  • as meint ihr, ist das zum Wohl des Kindes, dass Papa sobald das Kind sich an ihn angewöhnt hat ständig verschwindet?


    ja, das glaube ich-
    Ich habe das mit meinen Kids (inzwischen 19 und 16) seit 15 Jahren so.... es hat ihnen nicht geschadet- heute (und, als sie klein waren hab ich da auch oft gegrübelt) denke ich, es wäre schlimmer für sie, wenn sie gar kein Vaterbild hätten-
    Sie wissen, wie er aussieht, dass er so etwa einmal (plus minus) im Jahr auftaucht, und, daß er halt so unzuverlässig ist, wie er ist ;-)
    Dennoch hat dieser Mensch (den ich ja zum Vater der Kinder gemacht habe) auch seine guten Seiten (die ich erst suchen musste :brille )-


    Heute halten sie gelegentlichen Kontakt über FB und Hand....


    Hätte ich damals den Kontakt vollständig unterbunden, dann denke ich, dass ich heute der Buhmann (bzw. die Buhfrau ::) ) wäre, da er zu Recht behaupten könnte, ich wäre es "schuld", dass der Kontakt so selten war, wie er war :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass es dir nicht wirklich um das Kind geht.
    Der KV hat sich damals getrennt, der KV hat abgelehnt, sich weiter mit dir auseinander zu setzen und jetzt zwingst du ihn quasi via Kind, es doch zu tun.

    Es geht mir um das Kind. Ich persönlich hätte mit dem KV am liebsten nie mehr was zu tun (ob du es glaubst oder nicht).


  • Die Vaterschaft kann man nicht verwirken, er ist und bleibt für immer und ewig der Vater. Das heisst Du musst Dir darüber im Klaren sein, dass Du persönlich immer und immer wieder dafür verantwortlich bist, dass Du den beiden Umgang ermöglichst. Zweitens ist es wichtig, dass Du darüber hinwegkommst dass der KV keine Betreuungspflichten hat. Er muss Dir nicht helfen oder babysitten, wenn Du Termine hast. Er könnte, netterweise, wenn er wollte... aber generell ist die Betreuung Deine Aufgabe.

    Ich wundere mich wieder und wieder, dass in der Gesellschaft die Rolle des Vaters nur auf "Sich mit dem Kind bespaßen" begrenzt wird. Warum hat die Mutter alle Verpflichtungen zu tragen und der Vater nicht? Wenn beide gleiche Rechte haben, warum dann nicht gleiche Pflichten? Klar doch, so kann man das Kind lieben (2 Stunden in der Woche), warum nicht? Ist das die Rolle eines Vaters? Es tut mir Leid, aber der Vater in meinen Augen ist jemand anderer.

  • Ich wundere mich wieder und wieder, dass in der Gesellschaft die Rolle des Vaters nur auf "Sich mit dem Kind bespaßen" begrenzt wird. Warum hat die Mutter alle Verpflichtungen zu tragen und der Vater nicht? Wenn beide gleiche Rechte haben, warum dann nicht gleiche Pflichten? Klar doch, so kann man das Kind lieben (2 Stunden in der Woche), warum nicht? Ist das die Rolle eines Vaters? Es tut mir Leid, aber der Vater in meinen Augen ist jemand anderer.


    Moralisch und Ethisch gesehen hast Du vollkommen recht. Ich habe Dir aber nicht meine persönliche Meinung aufgeschrieben, sondern die rechtliche Situation Deiner Familienkonstellation. Was Du von ihm erwartest als "guter Vater" weicht (als ExFrau) erwartungsgemäss stark von dem ab, was er sich darunter vorstellt. Irgendwo in der Mitte findet sich die rechtliche Definition. Die besagt dass Du das Kind betreust und er den Umgang pflegt. Wie Du das findest, ist an dieser Stelle völlig wurscht. Wie Dein Kind das findet und wieviel Einsatz der Vater in Zukunft zeigt (er hat ja noch sein ganzes Leben Zeit sich zu beweisen oder zu versagen), wird sich finden. Und wenn sein Part an Eurem Kind eben vorerst nur diese 2Stunden pro Woche sind, das ist das so und das solltest Du akzeptieren. Du bist nur für Deinen Part verantwortlich, nicht für seinen.
    Deswegen schrieb ich auch "dann lieber gar nicht" ist hier keine Option, Du kannst es Dir nicht aussuchen, welche Art Vater er sein will.

  • Ich wundere mich wieder und wieder, dass in der Gesellschaft die Rolle des Vaters nur auf "Sich mit dem Kind bespaßen" begrenzt wird. Warum hat die Mutter alle Verpflichtungen zu tragen und der Vater nicht? Wenn beide gleiche Rechte haben, warum dann nicht gleiche Pflichten? Klar doch, so kann man das Kind lieben (2 Stunden in der Woche), warum nicht? Ist das die Rolle eines Vaters? Es tut mir Leid, aber der Vater in meinen Augen ist jemand anderer.

    Deswegen ist es Aufgabe des BET (Mutter) dafür zu sorgen das der UET (hier Vater) viele dieser Rechten und Pflichten war nehmen kann.
    Das ganze beinhaltet das Kind nahe dem Wohnort des UET wohnt und auch sonst viele Gelegenheiten hat zum Wohle des Kindes wahrzunehmen.


    Aber bitte nicht meckern der UET nimmt keine Pflichten war und ans andere Ende der Republik ziehen oder den Umgang einschränken weil da jetzt eine Next ist.

  • Deswegen ist es Aufgabe des BET (Mutter) dafür zu sorgen das der UET (hier Vater) viele dieser Rechten und Pflichten war nehmen kann.
    Das ganze beinhaltet das Kind nahe dem Wohnort des UET wohnt und auch sonst viele Gelegenheiten hat zum Wohle des Kindes wahrzunehmen.


    Aber bitte nicht meckern der UET nimmt keine Pflichten war und ans andere Ende der Republik ziehen oder den Umgang einschränken weil da jetzt eine Next ist.

    Die Tür war schon immer offen. Er könnte, wenn er wollte, seine Tochter jeden Tag sehen (wohnt von uns nicht mal 1 km entfern). WOLLTE ABER NICHT! Vom täglichen Kontakt hat er auf 3 mal pro Woche reduziert (handelte und jede 1/2 Stunde wie auf dem Markt), jetzt reduziert er auf 1 mal pro Woche für 2 Stunden. Ich nehme an, nächster Vorschlag von ihm wird 1 mal in 2 Wochen. Ich habe wirklich alles getan, damit er seine Vaterrolle wahrnehmen kann. Aber er will seine Pflichten nicht akzeptieren, seiner Meinung nach: Pflichten ist das Vergnügen der Mutter, er hat nur Rechte. Wie gesagt er begrenzt seine Vaterrolle auf Unterhaltszahlungen und 2 stündige Spaziergänge mit dem Kind.