KV muss MUH zahlen und will ins Ausland flüchten

  • Hallo ihr Lieben,


    welch ein Morgen. 8|


    Der Richter war nicht in bester Stimmung und dem KV wurde ein Kübel nach dem anderen über
    den Kopf geleert.


    UVS ist ausgelaufen und ich habe vor Wochen auf Unterhalt geklagt.
    KV hat nur 400€ Job und ist H4 Aufstocker. Er berief sich auf Mittellosigkeit und
    Selbstbehalt.


    Der Richter fragte, weshalb er nicht VZ arbeiten würde. KV würde keinen Job finden.
    Der Richter sprach von gesteigerter Erwerbsobliegenheit als Unterhaltspflichtiger und er sein
    Umgangsrecht verloren hat, kann er sich deutschlandweit bewerben. Er wüsste nun seit knapp 8 Jahren
    das dies auf ihn zukommt.
    Er sollte sich ein Beispiel an mir nehmen, ich arbeite TZ und betreue sein Kind und wuppe
    auch noch die außergewöhnlichen Belastung (Therapien).


    Ich habe den Titel für MUH. :rolleyes3:


    Daraufhin sagte der KV, er könne das Geld nicht ranschaffen und bevor ich ihn in
    den Knast bringe, wandert er aus.


    Der Richter war stinksauer und sagte, jahrelang hätte er alle mit seinen Rechten
    belästigt, nun wird er mit seinen Pflichten belästigt und die sollte er
    wahrnehmen, ob er denn keinen Funken Anstand hätte.


    Wow. Das war mal eine Genugtuung. :amok:


    Also ich denke nicht, dass KUH fließt. Wenn er wirklich ins Ausland geht.


    Habt ihr da Erfahrungen mit?


    Eine glückliche Formi :rainbow:

  • Danke, nur brauch ich dafür seine neue Adresse.


    Naja, er kann noch zum OLG gehen. Er hätte nie damit gerechnet Unterhalt zahlen zu müssen. Schockzustand. :brille

  • Ich habe eine Frage?Wenn der KV sowieso niemals vor hat zu Arbeiten,was bringt dir dann der Titel?


    Bei der KM unseres Sohnes,da Läuft noch UHV und danach weiss ich,das sie niemals nur ein cent bezahlen wird!


    Ich kenne mich da nicht so aus! Also bitte nicht falsch verstehen!

  • Sorry, Mindesunterhalt in unserem Fall 272€.


    Er hat angeblich nur 800€ im Monat und muss sich einen 2. JOB suchen, oder eben einen Vollzeitjob.
    Der Richter hat ein fiktives Gehalt zur Grundlage seiner Berechtigungen genommen.


    Ich hätte das nie erwartet!

  • Gilt dann das fiktive Gehalt,wenn er arbeiten geht oder sofort? Weil wenn er doch hartz4 bekommt,kann er ja definitiv nicht zahlen! da kann er ja sofort in den Knast! Als Druckmittel finde ich das Gut was der Richter gemacht hat!Nur ob das zum jetzigem Zeitpunkt Sinnvoll ist? Wo nichts ist,kann man ja nichts holen!

  • Tuxianer, das ist der Punkt. Will nicht arbeiten, wird quasi gezwungen.


    Wir können zu unseren Kindern auch nicht sagen: wird nix mit neuen Schuhen, ich will nicht arbeiten.


    Jetzt kann ich ihn pfänden lassen.


    Die Richter verstehen keinen Spass mehr bei Eltern, die an Fauleritis erkrankt sind und die Kinder und BET im
    Stich lassen.


    Mein Ex konnte auch nicht erklären, wie er die Miete für sein Haus aufbringen kann.
    Er hat auf dem Papier 800€ und zahlt an Miete+NK 600€. Wie soll das gehen?
    Man kann nun Mutmaßungen anstellen in Richtung Schwarzarbeit.
    Beweisen kann man es nicht.


    Ich hab es versucht und habe selbst nicht mit dem Ergebnis gerechnet.


    Vllt. solltest du es auch versuchen. Auch im Hinblick auf Unterhaltspflichten der Kinder, gegenüber den
    Eltern.
    Wenn man trotz Titel nicht zahlt, kann es dazu führen, dass Kindchen später mal NICHT FÜR IHN ZAHLEN MUSS.


    Das hab ich gewonnen. :D

  • Also wenn der KV Miete für ein Haus bezahlen kann,aber kein Unterhalt,würde ich als Richter aber auch platzen! :motz:


    Für mein Sohn dauert das ganze noch,noch bekommt er ja UHV! Aber wenn,werde ich das beantragen,das macht natürlich sinn,das mein Sohn nicht noch für seine mutter gerade stehen soll,wenn nie was seitens der KM kahm!

  • Ich kann dir nur dazu raten. Einen Versuch ist es Wert.
    Wenn die KM sich belegbar bemüht um Arbeit und wirklich auf H4 angewiesen ist,
    ist es was anderes.
    Dann wird euer Sohn in die Verantwortung genommen. Möglichkeit besteht.


    Aber mein KV hat sich sehr bemüht KEINEN KINDESUNTERHALT zahlen zu müssen.
    Das geht natürlich nicht.


    Aber das muss eben das Gericht beurteilen. :rolleyes:

  • Dass der KV ins Ausland flüchtet, halte ich erstmal nur für nen lauen Spruch, der dem "Schockzustand" geschuldet ist.
    Jemand, der hier in D nicht für sich selbst sorgen kann, wird es im Ausland nicht leichter haben. So eine "Flucht" sollte gut vorbereitet sein. Ohne das ALG II Netz, welches der KV hier geniesst, wird er sich auch im Ausland nicht sonderlich leicht tun.


    Ausserdem kann er hier nach der Titulierung den Mindest KU zum Nulltarif leisten. Er bezieht ALG II und hat ein eigenes Einkommen aus der 400 Euro Tätigkeit. Er soll den Mindest KU zahlen und die selbe Summe vom JC wieder aufstocken lassen. Gruß vom Steuerzahler...


    Eine Klage nach §170 StGb geht bei sauberer Vorbereitung eh nach hinten los. Auch hier braucht der KV keine großen Sorgen haben.

  • Ohne das ALG II Netz, welches der KV hier geniesst, wird er sich auch im Ausland nicht sonderlich leicht tun.


    Ich wäre dafür das er flüchtet. Liegt er DE nichgt mehr auf der Tasche. Im EURO-Ausland bekommt er auch Sozialhilfe. Was in DE gilt gilt auch im EURO-Ausland. (Jedem steht Sozialleistung zu)

  • Ich wäre dafür das er flüchtet. Liegt er DE nichgt mehr auf der Tasche. Im EURO-Ausland bekommt er auch Sozialhilfe. Was in DE gilt gilt auch im EURO-Ausland. (Jedem steht Sozialleistung zu)


    Und im Euro Ausland wird auch sein titulierter und gezahlter Unterhalt vom Einkommen abgezogen und er erhält Aufstockung 1:1? Kann ich fast nicht glauben.

  • Egal ob in Deutschland oder EU-Land, seine Stütze wird angehoben, damit er KU zahlen kann?


    Und es interessiert keinen, dass er zwar Vollzeit arbeiten könnte, aber lieber auf der faulen Haut liegt?


    Auswanderpläne hat er schon lange, dass ist nicht neu. Aber reden kann man ja viel.

  • Egal ob in Deutschland oder EU-Land, seine Stütze wird angehoben, damit er KU zahlen kann?


    In Deutschland Ja, im EU Ausland wäre mir das neu.


    Und es interessiert keinen, dass er zwar Vollzeit arbeiten könnte, aber lieber auf der faulen Haut liegt?


    Nur die, die es jetzt auch schon interessiert, also das JC. Er muss ja als ALG II Bezieher heute schon Bemühungen zeigen. Allerdings fordern die nicht so viel (zB 20-30 Bewerbungen pro Monat) wie zB das BGB.

  • Titel hin, Titel her, einen nackten Mann greift man nicht in die Taschen.


    Es mag für dich zwar ein Erfolg sein, aber theoretisch kann er so weiter machen bis er alt und grau ist. Überleg mal wie viele in ALG2 leben und es immer wieder schaffen keinen Job zu finden? Sicher nicht alle, aber auch nicht wenige.
    Wenn er jetzt regelmäßig Bewerbungen und absagen erbringt, was wird ihm dann wohl passieren? nichts.


    Sein Einkommen liegt unter dem Freibetrag. Maximal dass das JC den Unterhalt aufstocken muss. Dann hast aber auch glück gehabt.


    Pfänden? Der Gerichtsvollzieher nimmt ihm die EV ab und gut is. Mehr kann dieser in der Situation auch nicht machen denn Freibetrag is Freibetrag und 800€ liegt nunmal darunter.


    Und wenn er es geschickt anstellt bringen auch 10 Anzeigen bei der Polizei nichts. Er muss nur beweisen das er sich ja "bemüht" einen Job zu finden. Wenn er dann keinen findet kann "er ja nichts dafür"


    Sohn groß ist 13, ich hab das alles schon durch.
    Mit dem Titel kann ich mir den Hintern abwischen denn


    O-Ton Vater "Wenn der Jung ausgelernt hat geh ich in die Privatinsolvenz"


    tja und dann? Ja richtig dann ist der die Unterhaltsschulden auch gleich mit los.


    Gratualtion zum titel


    Ich verstehe deine Genugtuung. Oh ich habe mich damals auch großartig gefühlt.
    Die realität sieht leider anders aus.
    Das Amt springt auch nicht ein trotz Titel

  • Aber dann kann ich davon ausgehen, dass Kind Unterhalt bekommt. Richtig?
    Auch wenn das Geld vom Steuerzahler kommt und er weiterhin auf der faulen Haut liegt.


    Armes Deutschland. :nixwieweg