Hallo ihr Lieben,
welch ein Morgen.
Der Richter war nicht in bester Stimmung und dem KV wurde ein Kübel nach dem anderen über
den Kopf geleert.
UVS ist ausgelaufen und ich habe vor Wochen auf Unterhalt geklagt.
KV hat nur 400€ Job und ist H4 Aufstocker. Er berief sich auf Mittellosigkeit und
Selbstbehalt.
Der Richter fragte, weshalb er nicht VZ arbeiten würde. KV würde keinen Job finden.
Der Richter sprach von gesteigerter Erwerbsobliegenheit als Unterhaltspflichtiger und er sein
Umgangsrecht verloren hat, kann er sich deutschlandweit bewerben. Er wüsste nun seit knapp 8 Jahren
das dies auf ihn zukommt.
Er sollte sich ein Beispiel an mir nehmen, ich arbeite TZ und betreue sein Kind und wuppe
auch noch die außergewöhnlichen Belastung (Therapien).
Ich habe den Titel für MUH. :rolleyes3:
Daraufhin sagte der KV, er könne das Geld nicht ranschaffen und bevor ich ihn in
den Knast bringe, wandert er aus.
Der Richter war stinksauer und sagte, jahrelang hätte er alle mit seinen Rechten
belästigt, nun wird er mit seinen Pflichten belästigt und die sollte er
wahrnehmen, ob er denn keinen Funken Anstand hätte.
Wow. Das war mal eine Genugtuung. :amok:
Also ich denke nicht, dass KUH fließt. Wenn er wirklich ins Ausland geht.
Habt ihr da Erfahrungen mit?
Eine glückliche Formi :rainbow: