Besuchsrecht fällt aus wegen Geburtstag?

  • Ja also wenn Deine Kinder nicht mehr im Kindergartenalter sind, und verständlicherweise keine große Lust haben mit den "Alten" am Kaffeklatschtisch zu sitzen, dann würde ich an Deiner Stelle ganz klar die Botschaft lossenden, dass auch sie verpflichtet ist sich am Kindeswohl zu orientieren, und eine Bevormundung von so großen Kindern alles andere als Entwicklungsförderlich ist. Für diese Botschaft bräuchtset Du noch nicht mal einen Anwalt. Vielleicht schriftlich weiterleiten, damit sie es dann ihrem Anwalt vorlegen kann, der sie dann daraufhin einnordet.


    Bedeutet das, dass Leute die Prozesskostenhilfe bekommen für jedes Kinkerlitzchen juristische Hilfe bekommen? Das wäre ja echt unfair.

  • @ Robin


    Meine Ex Frau empfängt Arbeitslosengeld II und bekommt jeden Pubs mit der Gerichzskostenbeihilfe durch.
    Ich verdiene auch nicht so viel, so dass auch ich bis jetzt vom Amtsgericht Gerichtskostenbeihilfe bekam


    Alles auf Staatskosten und ich bin nicht gerade stolz darauf.

  • Hallo Daddy,


    (meine Antwort bezieht sich auf meinen Eindruck, dass Du und Deine Kinder ein gutes Verhältnis haben
    und dass im großen und ganzen der Umgang klappt.)


    Ich bin überzeugt, bei Kindern im Alter von 10, 12 und 15 machen 3 Wochen Pause nichts aus.
    KM möchte sie am Geburtstag gerne dabeihaben. Das finde ich verständlich. Und ein bisschen gehört es sich auch.
    Dafür hätte sie zugegebenermaßen ein TauschWE vorschlagen können.
    Dass sie das nicht gemacht hat ist schade, aber auch nicht tragisch.
    Deshalb gleich alle BesuchsWEs schieben, würde ich als KM auch nicht machen, da ich die ja ev. schon verplant habe.


    Entspannn Dich und lass das We We sein. Auf mittlere Sicht kannst Du nur gewinnen dabei.


    Vielleicht kannst Du die KM ja in ihrem Wunsch nach Geburtstagsfeier unterstützen und ihr und den Kindern den Vorschlag eines Tausch-We machen.
    Und ermuntere gleichzeitig Deine Kinder auf "unaufgeregte" Weise so nebenbei, für ihre Bedürfnisse einzustehen und diese ihrer Mutter mitzuteilen.
    Sprich: Wenn sie sich ein TW wünschen, oder einfach mal zu Dir wollen, dann sollen sie das ihrer Mutter sagen und sich dafür stark machen.


    Ich hoffe, Du verstehst was ich meine.
    Ich habe damit bei meinen Kindern (selbes Alter) sehr gute Erfahrungen gemacht. Halt nicht von heut auf morgen. Das war ein Prozess für alle. Aber es hat sich für alle (!) gelohnt.
    Wir haben alle lernen müssen, dass halt nicht jeder jedes Bedürfniss erfüllt bekommt, wann er gerade möchte. Inzwischen klappen die Kompromisse ganz gut.


    LG tami


    PS: Wegen sowas gleich mit dem Anwalt zu kommen, finde ich auch übertrieben. Versuch es unter dem zu verbuchen, was es ist: nämlich völlig überzogen.
    Auch wenn es echt nervt.

  • *räusper*


    nicht der TS ist hier mit dem Anwalt gekommen... ;-) und die Kinder wollen auch gar nicht dass das Umgangs WE ausfällt... :rolleyes3:

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Danke für den Hinweis!
    Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Das passiert mir bisweilen. (zu viele Gedanken gleichzeitig im Kopf ?-( )


    Das mit dem Anwalt meinte ich schon so, dass ich das von der KM übertrieben finde und nicht vom TS.


    Habe auch verstanden, dass die Kinder lieber zu ihrem Vater wollen. Verstehe in diesem Punkt aber auch den Wunsch der Mutter.

  • Mal ehrlich:
    Ein Umgangsrecht ist und bleibt das- ein Recht der Kinder auf den Umgangsausübenden ET und das Recht dieses ET auf seinen vollumgänglichen Umgang.
    Wieso versucht die KM nun mit der RAI,n -Post den KV zu verunsichern?
    Kontiniutät ist und bleibt beim Umgangsrecht wichtig und da würde ich nicht bei jedem Pups der KM den Umgang abändern lassen- ENDE!

  • Mir fällt da nur ein: Vermittlungsversuch über's JA. Ansonsten ein Umgangsurteil erwirken und dann, wenn KM querschießt, Ordnungsgelder beantragen. Wobei das Umgangsurteil auch nicht von heute auf morgen gefällt ist.


    So etwas nervt nur und viel handhabe hat man als UET nicht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Die KM hat kein Recht dazu, einfach Papa WE's zu streichen und wenn Worte und Gespräche direkt mit der KM nicht mehr helfen, ab zum Anwalt. Vor allem, weil er hier nur reagiert und hier geht es auch ganz einfach darum, der KM Grenzen aufzuzeigen.


    Würde KM hier schreiben das der pöse KV versucht Ihren Geburtstag im Kreis der Familie zu torpedieren und Ihr bleibt nur der Weg zum Anwalt würdest Du da schreiben Sie solls durchziehen.


    dass man nie zur Ruhe kommt und wegen jeden Pubs Rechenschaft ablegen muss, sich rechtfertigen muss und irgendwann mit den Nerven am Ende ist.

    Die Frage ist wer durchbricht als erstes den Kreis und findet den Weg zu Gemeinsamkeit.

  • Natürlich bringt ein Gang vors Gericht nichts, aber was soll man denn in einer solchen Situation tun?


    Einfach seine Taktik ändern. Jeder weiss doch so etwa wie der andere ET tickt und wie man ihn kriegen kann.
    Klingt vielleicht doof, aber hier der TS pocht eben auf sein Recht, vermutlich mag dasKM so nicht.
    Deshalb Taktik ändern.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Inwiefern pocht denn der TS auf sein Recht?


    Die KM fragt nicht nach einer Abweichung von der geltenden Umgangsregel sondern teilt TS mit, dass sie beschlossen hat, den Umgang auszusetzen, weil sie Geburtstag hat. Unverschämtheit Nr. 1
    Er akzeptiert das sogar - was er nicht müsste - und versucht, eine Erstzregelung zu finden.
    Daraufhin bekommt er keine konstruktive Reaktion sondern Post von ihrem Anwalt, in dem erklärt wird, irgendwer fände das in Ordnung, wenn sie den Umgang wegen ihres Geburtstags boykottiert. Kerninfo: Es wird keinen Nachholtermin geben. Unverschämtheit Nr. 2


    Nun fragt er nach Lösungen.


    Mir persönlich kommt da eine Reaktion ala "Zu allererst sei mal gefälligst kooperativer!!!" irgendwie am Thema vorbei vor.

  • Einfach seine Taktik ändern. Jeder weiss doch so etwa wie der andere ET tickt und wie man ihn kriegen kann.
    Klingt vielleicht doof, aber hier der TS pocht eben auf sein Recht, vermutlich mag dasKM so nicht.
    Deshalb Taktik ändern.



    jenpa


    Gut ja, was wäre dann hier die richtige Taktik? Ich würde mich da wirklich über Tipps freuen.

  • Hallo,
    irgendwie hakt es bei mir.
    Da bekommt jemand mitgeteilt, dass der Umgang ausfaellt und akzeptiert das, um bei der Nachfrage nach einem Tausch nur ein Nein zu bekommen.
    Vorschlaege dazu sind auch von ihm gemacht worden.
    Aehm, wie soll Ts jetzt noch seine Kooperationbereitschaft deutlicher signalisieren?

  • Ganz ehrlich, betrachtet man die Situation isoliert, dann verstehe ich die ganze Aufregung wegen
    eines einzigen (?) ausgefallenen Wochenendes bei Kindern im Alter von 10, 12 und 15 nicht ganz.
    Und:

    Zitat

    Ich habe ihr vorgeschlagen, ab dem Wochenende dann den Rhythmus der Besuchswochenenden
    zu wechseln, welches sie auch ausgeschlagen hat.


    dem würde ich auch nicht zustimmen. Einem Ersatzwochenende jedoch sofort.


    Genauso wenig verstehe ich, dass KM gleich mit einem Anwalt daher kommt.


    Daher nehme ich an, dass es in Wirklichkeit um andere Dinge geht, die "im Untergrund" wirken.
    Das schaut mir nach Machtkämpfen aus.


    Da zu raten ist dann schwierig.
    Damit schließe ich den Kreis zu meinem anscheinend etwas verworrenen Beitrag vorher.
    Etwas mehr Gelassenheit arbeitet für dich. Die Kinder spüren in diesem Alter schon ziemlich gut, wer von beiden sich auf der Elternebene oder eben immer noch auf der
    gescheiterten Paarebene bewegt. Sie signalisieren es dir ja bereits.


    Noch konkreter:
    Ich würde der KM und den Kindern sagen: das mit dem Geburtstag kann ich nachvollziehen, dafür schlage ich dieses oder jenes
    We als Tausch vor. So wie du schreibst verbringen deine Kinder wohl gerne ihre we bei dir. Einem 15- jährigen wird die Mutter wohl kaum verbieten können, seinen Vater
    an einem Tauschwe zu sehen. Und über kurz oder lang wird es sich bei den beiden anderen genauso verhalten. Da kann die Mutter Machtkampf spielen so viel sie will.

  • Ich würde der KM und den Kindern sagen: das mit dem Geburtstag kann ich nachvollziehen, dafür schlage ich dieses oder jenes
    We als Tausch vor.


    Das hat TS auch gemacht.


    So wie du schreibst verbringen deine Kinder wohl gerne ihre we bei dir. Einem 15- jährigen wird die Mutter wohl kaum verbieten können, seinen Vater
    an einem Tauschwe zu sehen.


    Du glaubst gar nicht was BETs den Kindern alles verbieten können. So etwas nennt man dann streiten auf dem Rücken der Kinder.


    Das Gegenteil direkt zum Anwalt zu rennen ist aber eher ÖL ins Feuer.


    Soweit bin ich bei dir. Aber die Frage ist doch, was soll TS jetzt unternehmen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Sagen: ich will die Kinder dann zu meinen Geburtstag / Familienfeier. Fertig. Ohne Anwaltsschreiben. Am Besten den Kindern sagen: schade dass ihr nicht bei mir sein konntet, aber dafür kommt ihr zu papas Geburtstag.

  • Soweit bin ich bei dir. Aber die Frage ist doch, was soll TS jetzt unternehmen?


    Irgendwo einen Weg zwischen voller Konfrontation und Einnicken.
    Ich denke manchmal kommt man mit 3x nachgeben da hin wo man ursprünglich hin wollte.
    Versuchen vom reinen reagieren aufs agieren kommen.


    Ich würde (jetzt wohl schon zu spät) die Tür einrennen. "Natürlich sollen die Kinder zu deinen Geburtstagsfeier" "Ich finde das wichtig" Kinder abholen wie gewohnt und zum Kaffee und Kuchen vorbei bringen. Die Kinder sprengen dann die Feier und das war das letzte Mal das der Wunsch da ist.


    So wie er es jetzt dreht ist TS der Inbegriff des Bösen und aus der Ecke kommt er nicht raus. Flucht nach vorne hilft.

  • Sagen: ich will die Kinder dann zu meinen Geburtstag / Familienfeier. Fertig. Ohne Anwaltsschreiben. Am Besten den Kindern sagen: schade dass ihr nicht bei mir sein konntet, aber dafür kommt ihr zu papas Geburtstag.

    Der TS hat doch erklärt, dass sein Geburtstag in seine Ferienhälfte fällt.


    Es geht nicht um den Geburtstag, sondern darum, dass einfach ein Umgangswochenende abgesagt wird und ein Ersatztermin verweigert wird - via Anwalt - mit dem Argument, dass es wegen des Geburtstages ist.


    Inwiefern ist das relevant?

  • Ja er hatte schon Geburtstag, dann halt den nächsten Geburtstag oder irgendeine Familienfeier, man muss es sich im Hinterkopf behalten diese Geschichten und wenns soweit ist, einfach sagen, du ich hab da noch einen gut bei dir, es wäre schön, wenn ich die Kinder haben könnte. So ich sage das jetzt, mit meinem KV steht eh alles in der Luft, weil er gerade krank ist und wir auf die Diagnose warten. Aber ansonsten möchte ich sagen, dass mir Sareks Tipp ruhig zu bleiben und sein entweder/oder Hinweis sehr geholfen hat, den Umgang in den letzten Monaten lockerer zu sehen, d. h. wir haben keine Vereinbarung, weil ER nicht will (kein Gespräch beim JA, keine Vereinbarung die ich ihm vorgeschlagen hatte). Ich könnte mich dreimal in Kreis drehen, aufm Kopf hauen oder sonst was, einklagen meinetwegen ODER ich tue mir und Kind diesen unnötigen Stress nicht an und konzentriere mich auf wichtigere Dinge. So sieht er sie mal alle 3 Wochen oder weniger. Ich rege mich nicht mehr auf, es hat KEINEN Sinn und außerdem ist bei uns eh wichtigeres im Raum.


    Wichtigere Dinge: dass der KV hoffentlich nichts lebensbedrohliches hat (Tumordiagnose läuft). Ich will einfach nur vermitteln, dass man mal einen klaren Blick behalten sollte. Die Kinder vom TS sind meines Erachtens auch schon alt genug.

  • Ja er hatte schon Geburtstag, dann halt den nächsten Geburtstag oder irgendeine Familienfeier, man muss es sich im Hinterkopf behalten diese Geschichten und wenns soweit ist, einfach sagen, du ich hab da noch einen gut bei dir, es wäre schön, wenn ich die Kinder haben könnte


    Und dann wird es heißen, sorry, ist nicht dein Umgangstag und dann wird wieder ein Anwaltsschreiben kommen, daß so etwas nicht gut ist.


    Es ist immer schön, wenn man gewillt ist vernünftig miteinander zu kommunizieren, doch die Probleme kommen, wenn die Person gegenüber, an einer vernünftigen Konversation nicht interessiert ist. Und wie man dann reagieren sollte hängt davon ab, ob man BET oder UET ist. Es ist etwas ganz anderes, ob der BET den Umgang absagt, oder UET. Als BET hat man das Kind eh immer, als UET sieht man seine Kinder alle 2 Wochen mal. Das ist dann eine ganz andere Ausgangslage. Das ist dann ne ganz andere Hausnummer wenn mal eben kein Umgang stattfindet.


    Im Endeffekt ist es hier ein Machtmissbrauch des BETs und er hat kein Recht dazu. Da über das Gespräch mit dem BET keine Lösung zu finden ist, sollte das klärende Elterngespräch beim JA stehen. Ich denke da immer so: Was kommt dann als nächstes? Ich sehe das in meiner persönlichen Situation. Da kommen auch die tollsten Begründungen, warum kein Umgang stattfinden soll: 11. Todestag des Opas, da kommen Verwandte bei mir abends vorbei, deshalb wird kein Umgang stattfinden, wobei die Älteste 10 ist und den Opa noch nicht mal gekannt hat, und die Verwandte kommt da mind. 1-2x die Woche vorbei....ich schweife zu sehr ab...aber darum auch mein Standpunkt dazu, wenn mit dem BET nicht zu reden ist, ist das JA für ein Elterngespräch der erste Schritt, um wieder Ruhe und Kontinuität reinzubringen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller