Naturalunterhalt vs. Barunterhalt ...

  • Falsch. Der Unterhalt des UET ist 50%!



    Genau. Deswegen rede ich ja von Denkfehler, weil es eben nicht so ist. Sorry, blöd formuliert.

  • eine etwas pauschale denkweise finde ich, entschuldigt bitte!
    in meinem fall (2kinder) stehen laut der düsseldorfer tabelle über 700 euro an die zu zahlen sind. kindergeld schon angerechnet. das wären also 1400 euro, plus kindergeld 400,


    1800 euro! für 2 kids im kindergartenalter.. :hae:


    nein, soviel kosten die nicht, nein, ganz sicher nicht!
    die kosten auch keine 1100 euro. selbst da ist noch der beschissen worden, der zahlen muss!


    wenn der unterhalt bei einem kind 150 euro beträgt, gut, kann ich mich dieser sichtweise anschliessen.
    aber eben.. es ist von fall zu fall anderst!

  • in meinem fall (2kinder) stehen laut der düsseldorfer tabelle über 700 euro an die zu zahlen sind


    Die DD Tabelle hört in der Spalte 0-5 Jahre bei 416€ auf. Bei ca. 5.000€ bereinigtes Netto sind 2x416€ wirklich nicht viel.

  • ähh, nein, keine 5000, schön wäre es, und es geht auch am thema vorbei!
    und selbst wenn: soll damit also doch die mutter begünstigt werden, bloss weil möglich??


    ich wollte hier eigentlich nur ansprechen das es eben so nicht immer stimmt das der BET 50% von den ausgaben für die kinder trägt.

  • und selbst wenn: soll damit also doch die mutter begünstigt werden, bloss weil möglich??


    Hallo primat,


    nein, die Kinder sollen am Lebensstandard des Vaters teilhaben "weil möglich"


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo Sarek,


    Die DD Tabelle hört in der Spalte 0-5 Jahre bei 416€ auf. Bei ca. 5.000€ bereinigtes Netto sind 2x416€ wirklich nicht viel.


    dass finde ich auch ein wenig merkwürdig!


    Erst mal beträgt das Kindergeld für zwei Kinder doch 2x 184 Euro, also 368 Euro.
    Aber eines sollte klar sein, die Düsseldorfer Tabelle endet zwar bei 5100 Euro, aber ab 5101 Euro ist es so:


    Liegt das Nettoeinkommen der zur Leistung von Barunterhalt verpflichteten Person über 5.100 Euro im Monat, berechnet sich der zu zahlende Unterhalt nicht nach der Düsseldorfer Tabelle, sondern wird nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • frau rausteiger schon wieder.. ;-) und wie immer wieder im recht! hallo, freu mich! ABER:
    ich finde es irgendwie nicht fair wenn frauen zu nutzniesern ihrer kinder werden, ganz ehrlich!
    ja, die kinder sollen es gut haben. aber hat der BET das recht davon zu profitieren??
    ich musste leider die erfahrung machen das meine kinder karg gehalten wurden, kein geld für unternehmungen da war bloss weil der neue LG keine arbeit hatte. obwohl ich voll unterhalt zahlte!!
    das kann doch nicht im sinne der kinder sein..

  • ähh, nein, keine 5000, schön wäre es, und es geht auch am thema vorbei!


    http://www.olg-duesseldorf.nrw…elle-Stand-01_01_2013.pdf
    Kannst Du mir zeigen wo da 700€ pro Kind steht?


    und selbst wenn: soll damit also doch die mutter begünstigt werden, bloss weil möglich??


    Der Unterhalt ist für das Kind. Jemand der wirklich viel Netto hat kann auch viel Unterhalt leisten.


    ich wollte hier eigentlich nur ansprechen das es eben so nicht immer stimmt das der BET 50% von den ausgaben für die kinder trägt.

    Es könnte passieren das ein hochbezahlter Mensch eben den ganzen Unterhalt bestreitet. Genauso kann es sein das der UET nur Selbstbehalt verdient und der BET 100% bestreitet. Alles ist möglich aber nicht die Regel.

  • 2 (!) kinder, sorry, da hast dich verlesen..
    und kurz zu mir- die kinder sind von freitag abend bis dienstag abend in der regel bei mir. ich lebe für meine kinder und bin für sie da- nur lt. jugendamt leben sie bei der mutter.. weil sie eben die mutter ist und ich vor gericht müsste (muss) um meinen status zu ändern.
    so, jetzt sind wir wieder beim thema- mütter werden bevorzugt!

  • Die DT geht ja von 2 Kindern aus, ansonsten könnte man bei nur einem Kind Hoch gestuft werden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • in meinem fall (2kinder) stehen laut der düsseldorfer tabelle über 700 euro an die zu zahlen sind. kindergeld schon angerechnet. das wären also 1400 euro, plus kindergeld 400,


    2 (!) kinder, sorry, da hast dich verlesen..


    2x700 sind 1400 + Kindergeld.


    Aber auch 2 Kinder zu ernähren von 700€ ist nicht einfach.

  • Sarek hat sich nicht verlesen.


    Du hast geschrieben 2 kinder lt DDT 700 macht 1400 plus KG.


    Ich kann schon verstehne, dass es dich sehr ärgert, dass die kinder nicht soviel von dem geld sehen. Das liegt aber nicht an der höhe. Das hat uns damals auch bei 200€ gestört. Keine schuhe, keine nachhilfe...

  • nein, ich entschuldige mich!!
    für beide zusammen 700 natürlich!!
    aber ich bin einfach den schritt weitergegangen aufgrund der aussage das der BET ja schliesslich auch 50% leistet. dann komm ich auf 1800 Euro was sie angeblich kosten sollen..
    und das ist einfach nicht richtig.
    tut mir leid, ich bin manchmal im kopf schneller als die finger auf dem laptop ;-)

  • Hallo primat,


    ich teile im gewiesen Maße schon deine Einstellung, aber es währe einfacher wenn du die Zweite Tabelle nimmst z.B. Zahlbetrag Kind oder Kinder 0 -5 erste Zeile, bis 1500 Euro bereinigtes Nettoeinkommen macht 225 Euro pro Kind! Es macht die ganze Sache einfacher!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Mütter werden bevorzugt, aha.


    Meiner bescheidenen Meinung nach, hängt das vom Gehalt, den Arbeitswillen und der Denkweise des KV ab.
    Pauschalisieren kann man nicht.


    Ich kenne Mütter, die suchen sich den Vater nach Gehalt aus. Entsorgen ihn, bleiben im Haus wohnen mit den Kindern und Vater
    zahlt BU, KU und zusätzliche Aufwendungen für Kids (Umgänge natürlich).
    Ist Kindchen eingeschult, gehen sie mit Glück etwas arbeiten.
    Aber bitte nicht VZ.


    Dann kenne ich Mütter, die kein BU bekommen, kein KU.
    Leben von Stütze und gehen bereits im KIGA-Alter VZ arbeiten.
    Vater lebt bewusst! !!! von Stütze als H4 -Aufstocker.


    Dann gibt es Mütter, da hat der KV die Rechte und der Ziehvater die Pflichten.
    Der aber noch für Ex BU zahlt und KU für seine Kinder.
    Und weil die beiden füreinander einstehen, gibt es für das Ziehkind nur noch das Kindergeld.
    Da beide über 900€ verdienen, nicht mal Kinderzuschlag und Bildungspaket.UVS abgelaufen.
    Verklagt man KV auf Unterhalt, schwingt er die Zicken-Umgangskeule.


    Mütter bevorzugt, nicht alle. :thanks:

  • für beide zusammen 700 natürlich!!
    aber ich bin einfach den schritt weitergegangen aufgrund der aussage das der BET ja schliesslich auch 50% leistet. dann komm ich auf 1800 Euro was sie angeblich kosten sollen..


    2 x 700 sind 1400€ für 2 Kinder. Das ist ne Hausnummer aber auch nicht klasse.


    Das Kindergeld ist eine Steuerersparnis für Eltern.


    Sei doch froh das deine Kinder es so gut geht.Wenn ich jetzt mal in die DD-Tabelle schaue hast Du ein Einkommen von 3.501-3.901€ Netto Einkommen (also schon nach den Werbungskosten/Schulden ...)


    3.500-700=2.800€ frei verfügbares Einkommen für Dich.
    Tschuldigung ich habe kein Mitleid mit Dir.
    Das Du jetzt noch jammerst ist krass.

  • Hallo Sarek,


    ich glaube das hat er anders gemeint!


    Der BET leistet ja seinen Anteil durch die Betreuung der Kinder.
    Der UET leistet ja seinen Anteil durch den Barunterhalt.
    Beides ist aber rein Rechtlich auch in Zahlen (Geld) gleichwertig!


    Darum hat er wahrscheinlich 1400 Euro geschrieben, glaube ich jedenfalls!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ich glaube das hat er anders gemeint!


    Der BET leistet ja seinen Anteil durch die Betreuung der Kinder.
    Der UET leistet ja seinen Anteil durch den Barunterhalt.
    Beides ist aber rein Rechtlich auch in Zahlen (Geld) gleichwertig!


    Darum hat er wahrscheinlich 1400 Euro geschrieben, glaube ich jedenfalls!


    Ja so ähnlich habe ich das jetzt auch verstanden. Nur am Anfang sah es so aus als ob sein Teil 1400€ wäre. Und da er das Kindergeld dazu addierte war das noch verwirrender.


    Das ein BET nur durch Arbeit Unterhalt leistet ist ziemlich realitätsfremd. Der BET muss auch Geld in die Hand nehmen.

  • Das ein BET nur durch Arbeit Unterhalt leistet ist ziemlich realitätsfremd. Der BET muss auch Geld in die Hand nehmen.


    Na ja, unser Staat denkt vielleicht, das Geld was der BET in die Hand nimmt stammt alles vom UET und außerdem, wie in diesem Fall, gibt es noch 2x 184 Euro oben drauf!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Na ja, unser Staat denkt vielleicht, das Geld was der BET in die Hand nimmt stammt alles vom UET


    Der war gut :-)


    Bzgl. der Sorgerechts sollte man sicherlich anders verfahren, wenn Nichtverheiratete schon vor Ende der Schwangerschaft die Vaterschaft offiziell anerkennen lassen, dann sicherlich.
    Alles andere hat Ratte schon im 2. oder 3. Beitrag gesagt: Normalerweise werden die Kinder gleich an die Mutter geheftet. Und da bleiben sie nach den Trennung, auch weil Väter sich nicht immer dazu berufen fühlen, plötzlich alleinverantwortlich zu sein.


    Ich möchte bzgl. BET-Unterhalt vs. UET-Unterhalt auch daran erinneren, was ein ein BET an Einkommenseinbußen hat, gerade bei jüngeren Kindern die nicht 8h+ Arbeitsweg in Betreuung abhängen können (und sollten!). Auch ältere brauchen ein gewisses Maß an elterlicher Fürsorge und eine ruhige Hand in der Pubi. Mein Sohn ist 11, mein AG kann sich nicht entscheiden ob er mich nächstes Jahr auf 20 oder auf 40h setzt. Ich möchte weder das eine noch das andere. Weil a) zu wenig und b) Sohn zu "aufwendig".
    Ein UET hat dieses Problem nicht, keine Gewissenbisse wenn das Kleinkind am Eingang der Kita klammert und heult und muss sich auch keine Schuldzuweisungen anhören, wenn es 8 Jahre später in Schule oder Privat "abschmiert".


    Ergebnis: TZ ist nicht immer freiwillig, und für gewöhnlich sind da auch Aufstiegschancen erheblich beschnitten, was sich bis zur Rente bemerkbar machen kann. Denn die beruflich "verschenkten" Jahre muss man erstmal wieder aufholen, sofern das überhaupt möglich ist.
    Der ein oder andere UET mag das vielleicht vergessen, wenn bei 400,- Euro monatlich die Schnappatmung einsetzt.


    Es wird irgendwie fast immer von der niedrigverdienenden Mutti ausgegangen, für die TZ ein Highlight ist. Weil das dem Bild der schmarotzenden BET entspricht, die sich einen Lenz mit dem KU macht, weil sie ohnehin nicht mehr vom Berufsleben erwarten kann.
    Es gibt aber zunehmend mehr Frauen die gut ausgebildet sind, und die entsprechend zurückstecken müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()