Bei Einrichtung einer SPFH wird diese vom Jugendamt auch ermächtigt alle Maßnahmen zu treffen nach §8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung). Sprich: Sie übernimmt dann auch Aufgaben des Jugendamtes, wenn sich Hinweise auf Kindeswohlgefährdung ergeben.
Ganz ehrlich: Lass sie alles machen, was sie möchte. Sei einfach kooperativ. Du hast doch nichts zu verbergen. Das ist meine Meinung dazu.
Aber meine Ex ist auch so. Selber Familienhilfe haben, da sorgerechtliche Probleme bei ihr sind, und dann noch immer gegen mich schießen wollen. Aber mir weiß sie, daß sorgerechtlich alles in Ordnung ist, außer den ewigen Streitereien zwischen uns auf der Elternebene, aber das ist eine andere Geschichte.