Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Das Ehepaar hat sich z.B. am 25.06.2010 getrennt,
der Sohn bleibt beim Vater und lebt dort bis heute.
Die Kindesmutter bekam seit der Geburt 2007 monatlich das Kindergeld auf ihr Konto
überwiesen, und erhält noch am 20.06.10 und am 21.07.10 das Kindergeld von der Familienkasse.
Ist die Kindesmutter nicht dazu verpflichtet das Geld dem Vater weiterzuleiten, da er doch das Kind alleinerziehend betreut ?
Und ist dieser Anspruch inzwischen verfallen oder kann der Kindesvater es noch geltend machen ?
Hat jemand einen Ähnlichen Sachverhalt Fall bereits erlebt bzw. erfahren ?
Danke vorab