Umgangsklage! Der richtige Weg? Fragen über Fragen!

  • Guten Morgen an Alle :winken:


    ich war jetzt bestimmt schon 10 Monate nicht mehr aktiv hier dabei, bin zur stillen Mitleserin geworden.


    Doch jetzt habe ich ein Anliegen.


    Es geht um meinen Freund.
    Er hat eine fast 4 jährige Tochter, die sieht er einmal die Woche für ca. 2,5 Stunden und auch nur im Beisein der Mutter. Ab und an fragt er die Kleine ob sie mit ihm rausgehen möchte (SPielplatz oder mit dem Puppenwagen spazieren gehen) Mal möchte sie, mal nicht...soweit so gut. Sie hat zumindest Vertrauen und geht mit Ihm mit. Der Mutter passt das nicht (das Gefühl hat mein Freund). Entweder geht sie mit dem Kind selber raus bevor der Umgang stattfindet (dann hat die Kleine keine Lust mehr) oder badet sie (denn mit nassen Haare gehts nicht raus) oder sie hat noch nichts gegessen....sie lässt sich viel einfallen damit das Kind nicht mit seinem Vater alleine raus geht.... :kopf
    Die Mutter sagt auch nicht "Papa" wenn sie mit ihr spricht sondern nennt ihn beim Vornamen...so sagt das Kind natürlich auch selten Papa sondern meist den Vornamen.


    Seit Jahren versucht er den Umgang auszuweiten bzw. überhaupt erstmal eine Regelmäßigkeit reinzukriegen....einmal die Woche klappt jetzt verlässlich. Sie vertröstet ihn immer nur. Er ging übers Jugendamt, bat um Elterngespräche um Unterstützung den Umgang langsam und kindgerecht auszuweiten. Aber der Sachbearbeiter (ein Mann) hat ihm jegliche Hoffnung genommen. Die Mutter sieht keinen Gesprächsbedarf also gibt es kein GEspräch. Ob der SB mit ihr allein gesprochen hat wissen wir nicht, er beruft sich auf seine Schweigepflicht.



    Mein Freund hat sich auch anwaltlich beraten lassen. Dieser hat aber auch erstmal zu außergerichtlichen Verhandlungen geraten ...aber es funktioniert sich. Keinerlei Einsicht bei der Mutter.


    Nun erwägt mein Freund doch eine Umgangsklage einzureichen. Mit dem Ziel den Umgang auszuweiten und verbindliche REgeln aufzustellen u.a. was geschiet wenn ein Umgang ausfällt...


    Nun meine Fragen:


    1. Wie lange dauert es bis es wirklich zur Verhandlung kommt?
    2. Kann der Richter noch Maßnahmen anordnen bevor es zur Verhandlung kommt? (Die Mutter zu GEsprächen beim Jugendamt oder Beratungsstelle zwingen)
    3. Wird die 4 jährige Tochter schon angehört?
    4. Wie sind die Erfolgsaussichten? (allgemein) (Tochter vertraut ihm, geht mit ihm mit, spielt eigenständig mit ihm, hat auch schon gefragt ob sie mit zu ihm nach hause darf)
    5. Was kostet so ein Verfahren ungefähr?



    Würde mich freuen wenn Ihr eure Erfahrungen berichtet!


    Viele Grüße :winken:
    Bella

  • 1. Wie lange dauert es bis es wirklich zur Verhandlung kommt?


    Mit drei bis vier Monaten kann man rechnen. Das ist aber von Familiengericht zu familiengericht unterschiedlich. Auf der Homepage vieler OLGs gibt es Listen, wo die Zeiten für den OLG-Bereich gelistet sind.


    2. Kann der Richter noch Maßnahmen anordnen bevor es zur Verhandlung kommt? (Die Mutter zu GEsprächen beim Jugendamt oder Beratungsstelle zwingen)


    Der Richter wird üblicherweise eine einvernehmliche Lösung versuchen herbeizuführen. Wie er das macht, liegt an ihm.


    4. Wie sind die Erfolgsaussichten? (allgemein) (Tochter vertraut ihm, geht mit ihm mit, spielt eigenständig mit ihm, hat auch schon gefragt ob sie mit zu ihm nach hause darf)


    Die Chancen auf eine Ausweitung des Umgangs stehen sehr hoch.





    3. Wird die 4 jährige Tochter schon angehört?


    Damit ist zu rechnen.



    5. Was kostet so ein Verfahren ungefähr?


    Klassischer Streitwert wären 3000,- Euro. Da kämen Pi mal Daumen knapp 300,- Euro Verfahrenskosten/Gerichtskosten und je knapp 1000,- Euro Anwaltskosten auf euch zu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • - In Kindschaftssachen ist ein Beschleunigungsgebot gesetzlich verankert. Innerhalb von 4 Wochen sollte die erste Anhörung der Eltern stattfinden. Dabei wird ein Richter in der Regel auf eine Einigung zwischen den Eltern hinwirken. Es kann also zwischen 4 Wochen und vielleicht 9 Monaten bis zu einem stabilen Ergebnis dauern, je nach Sachlage.


    Das Kind wird oft nicht direkt nicht zur Frage angehört, ob es Umgang wünscht oder nicht. Es ist aber üblich, dass ein Richter u.o. das Jugendamt oder ein Verfahrensbeistand mit dem Kind spricht. Ziel ist es dabei, sich einen allgemeinen Eindruck vom Kind zu machen und grob orientierend einen Eindruck davon zu bekommen, wie das Kind die Eltern erlebt.


    Es besteht meines Wissens keine Anwaltszwang für Umgangsverfahren. Trotzdem würde ich zu einer anwaltlichen Vertretung durch einen erfahrenen Familienrechtler raten. Der hat während einer Verhandlung oft ein besseres Gefühl dafür, was im Richter vorgeht und was angebracht ist und was für Anträge hilfreich sind. Wenn ein Rechtsanwalt keine Sondervereinbarung trifft, dann betragen die Kosten insgesamt einige hundert Euro. Wenn das Gericht einen Verfahrensbeistand für das Kind einsetzt, dann kommen einige hundert Euro dazu. Sollte jemand ein Gutachten beantragen, dann kostet das zwischen 3000 und (im Extremfall) 10000 Euro.


    - Der Kontakt des Vaters mit seinem Kind ist indiskutabel gering. Im Normalfall wird ein Richter den Kontakt deutlich ausweiten. Wichtig ist, dass dein Freund sich vorher überlegt, was er für eine Regelung will und wie er das privat managen kann. Ich würde bei der Situation auch nicht zögern und Klage einreichen.


    Vor Gericht sollte er vom Kind sprechen und nur vom Kind. Es geht beim Umgang einzig und allein um das Recht des Kindes auf beide Eltern. Keine Angriffe gegen die Mutter, keine schmutzige Wäsche.


    - Geht es allein um den Umgang oder auch um das Sorgerecht? Auch das muss er sich überlegen. Wenn er das gemeinsame Sorgerecht nicht hat, weil die Eltern nicht verheiratet sind, dann kann ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht aussichtsreich sein. Auch hier muss er aber allein das Interesse des Kindes sehen. Ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht könnte aber als Signal (ich will Verantwortung für das Kind übernehmen) auch ein Umgangsverfahren unterstützen.

  • Die Mutter sagt auch nicht "Papa" wenn sie mit ihr spricht sondern nennt ihn beim Vornamen...so sagt das Kind natürlich auch selten Papa sondern meist den Vornamen.


    Hallo Bella1982,


    falls der Kindsvater den Weg über die Klage gehen möchte, sollte er derartige Begründungen unterlassen und sich auf die wesentlichen Aspekte (Häufigkeit, Dauer, unbegleitet) konzentrieren.
    Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Ausweitung des Umgangs dann problemlos machbar - Vater und Kind haben offenbar bereits eine Bindung.


    Möchte man derartig unnütze Argumente bringen wie oben aufgeführt, kommt es womöglich soweit, dass man sich irgendwann nur noch darüber unterhalten möchte: "Ja warum soll die Kindsmutter den Mann denn Papa nennen? Das tut in normalen Familien auch kein Mensch, da reden sich die Eltern mit ihren Namen oder Kosenamen an." ... und wird die Forderungen des Vaters (im Grunde zu Recht wenn auch nur auf Teilbereiche bezogen) überzogen nennen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Wichtig ist, dass dein Freund sich vorher überlegt, was er für eine Regelung will und wie er das privat managen kann. Ich würde bei der Situation auch nicht zögern und Klage einreichen.


    Er hat dem Jugendamt mtigeteilt wie er sich das vorstellt....
    einen Vormittag zusätzlich über mehrere Wochen..ist es für das Kind ok und fühlt es sich wohl dann den ganzen Tag..wieder mehrere Wochen...dann über NAcht...dann ein WE..immer das Kind im Vordergrund...geht es dem Kind zu schnell dann würde er sich anpassen. Er möchte um Himmels willen nichts falsch machen....

  • - Geht es allein um den Umgang oder auch um das Sorgerecht? Auch das muss er sich überlegen. Wenn er das gemeinsame Sorgerecht nicht hat, weil die Eltern nicht verheiratet sind, dann kann ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht aussichtsreich sein. Auch hier muss er aber allein das Interesse des Kindes sehen. Ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht könnte aber als Signal (ich will Verantwortung für das Kind übernehmen) auch ein Umgangsverfahren unterstützen.


    Ja das ist so ein Thema....er ist sich nicht sicher (ich aber auch nicht) ob das nicht gleich zu viel des Guten ist.
    Nein sie waren nicht verheiratet und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
    Er möchte gerne das gemeinsamte Sorgerecht. HAt nur extrem Angst was Falsches zu tun.


    Edith: Die Angst ist groß das er das Verfahren ums gemeinsame Sorgerecht verliert und es sich negativ auf die Zukunft auswirkt.
    Bisher war er halt bemüht, im Sinne des Kindes eine friedliche Lösung mit der Mutter zu finden

    Einmal editiert, zuletzt von Bella1982 ()

  • Hallo Bella,


    es wäre sicherlich gut, den Umgang auszuweiten, da ja eine Bindung bereits zu bestehen scheint. Zu allererst würde ich darauf drängen, den Umgang gänzlich ohne Mutter durchzuführen, das heißt, dass Vater und Kind nicht nur "ab und an" ihre Wohnung verlassen, sondern dass der Vater das Kind grundsätzlich abholt und erwartet, dass das Kind abholbereit ist.


    Wenn der Anwalt vom Gerichtsweg abrät, würde ich diesen Rat, der seinen eigenen Verdienstinteressen widerspricht, sehr ernst nehmen, ohne dabei die eigenen Interessen (Umgangsausweitung) aus den Augen zu verlieren. Was schlägt er denn konkret vor?
    Gibt es denn derzeit eine gerichtliche Regelung oder eine private Absprache? Möglicherweise sieht er es anders als dein Freund, dass eine private Absprache schon von einer generellen Kooperationsbereitschaft der Mutter zeugt, wenn da wohl auch Meinungsverschiedenheiten vorliegen, was angemessen ist.
    Was sagt denn die Mutter des Kindes? Warum verweigert sie denn das Gespräch?


    Anbei: Es ist sehr löblich, dass du dich für die Belange deines Freundes einsetzen willst! Das sollte er aber auf jeden Fall selber tun, denn da gibt es eine Vorgeschichte zwischen den beiden, eine Dynamik, von der du keine Ahnung hast, und ich könnte mir vorstellen, dass sie dies als EInmischen empfindet und dass das die Situation eher schwieriger machen würde.


    Es sind völlig harmlose Handlungen, die die Mutter da "betreibt": Sie darf doch mit ihrer Tochter auf den Spielplatz gehen, sollte ihr auch mal die Haare waschen, und es gibt zig Unwägsamkeiten und gute Gründe, warum das Kind dann noch nichts gegessen hat und erst zu essen bekommen sollte. Ihr deutet aber ihr gesamtes Verhalten in Bezug auf das Kind als gezielte Manipulation gegen den Vater. Wenn der Eindruck entsteht, dass ihr alles, was die Mutter tut, per se negativ bewertet, könnte euch das vor Gericht auf die Füße fallen. Worauf ich aber dringen würde, wäre das Einhalten von Regeln, ohne das Warum und Wieso zu bewerten, etwa, dass das Kind zum vereinbarten Umgangsbeginn abholfertig ist, denn mit einem vier Jahre alten Kind muss man das schon erwarten können.


    Edit: Habe deine Postings erst jetzt gelesen. Liegt der geplante Vormittag am WOchenende?

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Hallo Maunzelberta


    Ja die Bindung besteht.


    Er würde sie gerne grndsätzlich einfach abholen. Aber die Mutter erlaubt es nicht. Sie hat dem JA gegenüber geäußert das sie sich bedrängt fühlt durch deartige Vorschläge.


    Der Anwalt schlägt vor es noch einmal übers JA zu versuchen. Er erkennt aber, aufgrund diverser Mails zwischen JA und meinem Freund das das JA hier nur als Übermittler von NAchrichten des KV an die KM tätig zu sein scheint....denn wie gesagt der SB des JA´s hilft nicht wirklich da die Mutter zu keinerlei Gesprächen bereit ist...zwingen kann man sie ja nicht. Sie sieht einfach keinen Gesprächsbedarf. FÜr sie reicht der Umgang so wie er ist.


    Es gibt keine verbindlichen oder schriftlich festgelegten Vereinbarungen. Einmal die Woche. Wenn sie absagt dann gibt es auch keine Ersatztermine.


    Die KM und ich kennen uns gar nciht..ich höre ihm zu, sage ihm meine Meinung wenn er sie hören will....letztendlich muss er entscheiden was er für richtig hält. Nur sehe ich ja wie es ihm dabei geht.
    Er ist, logisch, emotional tiefer drin als ich. solche Ausreden wie sie erfindet (wenn acuh völlig harmlos wie Haare waschen..klar Kind kann ja nicht stinkend druch die Welt geschichte laufen :D ihm eben übel aufstossen..ich denke das ist normal...
    Schikane hin oder her...er möchte für seine Tochter da sein....aber gefühlt legt sie ihm Steine in den WEg....
    Versuche ihn schon zu bremsen....

  • Er muss sich überlegen, wie er langfristig seine Beziehung und seine Verantwortung für das Kind sieht und wahrnehmen will.


    Ein gemeinsames Sorgerecht ist ein Versprechen und eine Verpflichtung beider Eltern gegenüber dem Kind. Die Entscheidung darüber würde ich nicht in erster Linien unter prozesstaktischen Aspekten fällen, sondern unter dem Gesichtspunkt, was er für das Kind sein will.


    Wenn er sich als Vater in der Rolle als verantwortlicher Garant für das Wohlergehen des Kindes sieht, dann wäre ein gemeinsames Sorgerecht folgerichtig. Ein deutlich umfangreicherer Kontakt zum Kind passt dann ebenfalls in eine solche Lebensentscheidung.


    Prozesstaktische Erwägungen, ob ein gemeinsames Sorgerecht in solch einem Fall gleichzeitig beantragt werden sollte oder erst einmal nur das Umgangsrecht, sollte er mit seinem Anwalt besprechen.


    (P.S. Dass er sich daran stört, dass das Kind zu ihm in der Situation unter dem Einfluss der Mutter nicht "Papa" sagt, ist völlig nachvollziehbar, ist aber kein tragender Aspekt vor Gericht).

  • Auch das muss er sich überlegen. Wenn er das gemeinsame Sorgerecht nicht hat, weil die Eltern nicht verheiratet sind, dann kann ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht aussichtsreich sein. Auch hier muss er aber allein das Interesse des Kindes sehen. Ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht könnte aber als Signal (ich will Verantwortung für das Kind übernehmen) auch ein Umgangsverfahren unterstützen.


    Es geht um die Bindung zwischen KV und Kind.
    Da ist das Sorgerecht jetzt erstmal zweitrangig. Dass zu beantragen sorgt für Zündstoff zwischen KV und KM, und sollte vom KV erstmal außen vor gelassen werden.
    Ansonsten schließe ich mich Maunzelberta an: Eure Interpretationen, die Mutter würde z.B. vorher mit Absicht zum Spielplatz gehen, damit das Kind anschließend keine Lust mehr hat das mit ihrem Vater zu tun, solltet ihr unterlassen. Die Mutter darauf hinzuweisen, dass z.B. ein Ausflug zum Spielplatz für den Vater wichtig ist, und sie Haarewaschen etc. auf einen anderen Zeitpunkt verlegen soll, sollte reichen.
    Die Häufigkeit des Umgangs (einmal pro Woche) ist erstmal positiv und aktuell für das Kind sicher sinnvoller, als alle 14 Tage ein WE mit Übernachtungen. Die eineinhalb Stunden auszudehnen und ohne die KM zu verbringen, wäre da erstmal mein Ziel. Die Bindung ist ja gerade dabei zu entstehen.
    Haben denn schon Gespräche beim JA stattgefunden?


    Ach, gerade noch gelesen: Gespräche beim JA gab es schon.

  • Die eineinhalb Stunden auszudehnen und ohne die KM zu verbringen, wäre da erstmal mein Ziel. Die Bindung ist ja gerade dabei zu entstehen.
    Haben denn schon Gespräche beim JA stattgefunden?

    Das versucht er jetzt seit 2 Jahren. Vorher war sie zu klein, dann fremdelte sie, dann kam dies und jenes, dann hier noch was und da noch was......irgendwas war immer weshalb der Umgang nicht ausgeweitet werden konnte seitens der Mutter.


    Die Bindung ist da.....


    Mein Freund war bereits beim JA zum Gspräch, er hat die Situation erläutert und seine Wünsche geäußert. Der SB meinte dann er benühe sich ein Treffen zu organisieren, da er dies auch für sinnvoll erachtet. Einige Tage später kam dann nur die Mail das die Mutter kein Gesprächsbedarf sieht, also findet kein GEspräch statt.
    2 Tage später sollte Umgang stattfinden (regulärer Termin) wurde von ihr abgesagt weil er das JA eingeschaltet hat...O-TOn die Mutter per SMS ,..... :kopf

  • Mein Freund hat sich auch anwaltlich beraten lassen. Dieser hat aber auch erstmal zu außergerichtlichen Verhandlungen geraten ...aber es funktioniert sich. Keinerlei Einsicht bei der Mutter.


    Mal eine Rückfrage: was hat denn Dein Freund an außergerichtlichen Einigungsversuchen unternommen? War dabei das Jugendamt mit involviert? Was waren die Ergebnisse?
    War Dein Freund schon beim Kinderschutzbund? Hat er beim Jugendamt vermittelnde Gespräche beantragt mit dem Ziel, dass Ihr als Eltern unterstützt werdet, miteinander zu reden, was Belange des Kindes angeht?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()


  • Mal eine Rückfrage: was hat denn Dein Freund an außergerichtlichen Einigungsversuchen unternommen? War dabei das Jugendamt mit involviert? Was waren die Ergebnisse?

    Er fragt halt immer wieder bei der KM nach ob er sie zusätzlich mal sehen darf. Keine REaktion oder eine Absage ...
    wie gesagt, JA ist keine Hilfe, stellen sich auf die Seite der Mutter, denn die signalisiert ja bereits durch den stattfindenden Umgang Bereitschaft überhaupt Umgang zu gewähren....
    Kurz um..er soll froh sein das die Mutter es ermöglicht das er sein Kind einmal die Woche sehen darf :ohnmacht:
    Nein beim Kinderschutzbund war er nicht

    3 Mal editiert, zuletzt von Bella1982 ()

  • Du schilderst die Mutter in einer Rolle als "Gatekeeper", der über die Kontakte des Kindes auch zum Vater entscheidet.


    So wie du es schilderst, scheint ein Umgangsklage der angemessene nächste Schritt zu sein, der zu einer vernünftigen Regelung führen kann.


    Er soll seine Vorstellungen bei Gericht ruhig genau so vortragen, wie er es auch beim Jugendamt getan hat. Ein Richter hat nur wenig Zeit, sich ein Bild von den Eltern zumachen. Sachliche, vernüftige und autentische konkrete Vorstellungen hinterlassen einen guten Eindruck.

  • Hallo Bella,
    anstelle des Vaters würde ich der Mutter deutlich machen, dass er die Umgänge mit dem Kind außer Haus verbringen möchte. Die Jahreszeit jetzt ist sehr schön. KM, KV und Kind könnten sich auf dem Spielplatz treffen und die KM könnte die beiden dann alleine lassen.
    Der Vater muss der KM wirklich deutlich machen, dass das Ganze für ihn sehr wichtig ist, so wichtig, dass er auch bereit ist zu Gericht zu gehen, um dort eine verbindliche Umgangregelung zu bekommen.
    Wenn diese durch die KM unbegleiteten Umgänge eine Zeitlang stattgefunden haben, kann er darauf drängen das zeitlich auszudehnen.

  • Der Vater muss der KM wirklich deutlich machen, dass das Ganze für ihn sehr wichtig ist, so wichtig, dass er auch bereit ist zu Gericht zu gehen, um dort eine verbindliche Umgangregelung zu bekommen.


    Ich möchte hinzufügen: mit "ihn" sollte das Kind gemeint sein, nicht der Vater. Damit das Kind eine vertrauensvolle Bindung zum KV entwickeln kann, darf es nicht weiter sein, dass die KM dauernd zwischen KV und Kind steht.


  • Die Mutter sagt auch nicht "Papa" wenn sie mit ihr spricht sondern nennt ihn beim Vornamen...so sagt das Kind natürlich auch selten Papa sondern meist den Vornamen.

    Also ich hab sowohl meinen leiblichen als auch meinen sozialen Vater immer mit Vornamen angesprochen, einfach schon damit meine Gesprächspartner checken wer gemeint ist. Auch meine Muter nenne ich seit ich ca 10 bin nicht mehr Mama sonder XX. Meine Beziehung zu meinen Eltern hat das nie irgendwie negativ beinflusst. Ich würde mein Herz nicht so an Worte klammern.


  • Ich möchte hinzufügen: mit "ihn" sollte das Kind gemeint sein, nicht der Vater. Damit das Kind eine vertrauensvolle Bindung zum KV entwickeln kann, darf es nicht weiter sein, dass die KM dauernd zwischen KV und Kind steht.


    Lt. TS hat der KV doch eine sehr vertrauensvolle Bindung zu dem Kind oder verwechsel ich da etwas?

  • Lt. TS hat der KV doch eine sehr vertrauensvolle Bindung zu dem Kind oder verwechsel ich da etwas?

    Ja genau so ist es..er hat ja schon eine vertrauensvolle Beziehung...


    Ob das für ihn wichtig ist, bzw, auch für das Kind interessiert die Mutter offenbar nicht.


    Alle aufm Spielplatz treffen und die KM geht dann ....hm, dass würde sie nie tun....die beiden sollen ja auch wenn sie schon rausgehen lieber aufm Hof spielen wo die Mutter das Kind im Blick hat.


    Er geht zum JA ..sie sieht es als Bedrohung
    Er sagt zur Not müsse er übers Gericht gehen, sie sieht es als Bedrohung und das er ihr das Kind wegnehmen möchte....
    Ja sie geht sogar soweit das sie Umgänge absagt mit der Begründung " weil du zum JA gegangen bist"....

  • Ab und an fragt er die Kleine ob sie mit ihm rausgehen möchte (SPielplatz oder mit dem Puppenwagen spazieren gehen) Mal möchte sie, mal nicht...soweit so gut. Sie hat zumindest Vertrauen und geht mit Ihm mit.


    Alle aufm Spielplatz treffen und die KM geht dann ....hm, dass würde sie nie tun....die beiden sollen ja auch wenn sie schon rausgehen lieber aufm Hof spielen wo die Mutter das Kind im Blick hat.


    Ob das für ihn wichtig ist, bzw, auch für das Kind interessiert die Mutter offenbar nicht.


    Ich hatte es so verstanden, dass die beiden auch jetzt schon mal zum Spielplatz gehen, also ohne Aufsicht der Mutter?
    Wenn die Sorge der Mutter so groß ist und der Vater nicht in der Lage ist, ihr ausreichend deutlich zu machen, wie wichtig es ihm ist unbeaufsichtigte Umgänge zu haben, er auch gute Chancen vor Gericht haben wird, bleibt ihm wohl nichts anders übrig, als vor Gericht zu gehen.


    Die Mutter interessiert es offenbar schon, anders ist es kaum zu erklären, dass ein Mal die Woche Umgang stattfindet. Sie hat wohl eher kein Verständnis dafür, dass der KV das Kind alleine sehen möchte.