Guten Morgen an Alle :winken:
ich war jetzt bestimmt schon 10 Monate nicht mehr aktiv hier dabei, bin zur stillen Mitleserin geworden.
Doch jetzt habe ich ein Anliegen.
Es geht um meinen Freund.
Er hat eine fast 4 jährige Tochter, die sieht er einmal die Woche für ca. 2,5 Stunden und auch nur im Beisein der Mutter. Ab und an fragt er die Kleine ob sie mit ihm rausgehen möchte (SPielplatz oder mit dem Puppenwagen spazieren gehen) Mal möchte sie, mal nicht...soweit so gut. Sie hat zumindest Vertrauen und geht mit Ihm mit. Der Mutter passt das nicht (das Gefühl hat mein Freund). Entweder geht sie mit dem Kind selber raus bevor der Umgang stattfindet (dann hat die Kleine keine Lust mehr) oder badet sie (denn mit nassen Haare gehts nicht raus) oder sie hat noch nichts gegessen....sie lässt sich viel einfallen damit das Kind nicht mit seinem Vater alleine raus geht.... :kopf
Die Mutter sagt auch nicht "Papa" wenn sie mit ihr spricht sondern nennt ihn beim Vornamen...so sagt das Kind natürlich auch selten Papa sondern meist den Vornamen.
Seit Jahren versucht er den Umgang auszuweiten bzw. überhaupt erstmal eine Regelmäßigkeit reinzukriegen....einmal die Woche klappt jetzt verlässlich. Sie vertröstet ihn immer nur. Er ging übers Jugendamt, bat um Elterngespräche um Unterstützung den Umgang langsam und kindgerecht auszuweiten. Aber der Sachbearbeiter (ein Mann) hat ihm jegliche Hoffnung genommen. Die Mutter sieht keinen Gesprächsbedarf also gibt es kein GEspräch. Ob der SB mit ihr allein gesprochen hat wissen wir nicht, er beruft sich auf seine Schweigepflicht.
Mein Freund hat sich auch anwaltlich beraten lassen. Dieser hat aber auch erstmal zu außergerichtlichen Verhandlungen geraten ...aber es funktioniert sich. Keinerlei Einsicht bei der Mutter.
Nun erwägt mein Freund doch eine Umgangsklage einzureichen. Mit dem Ziel den Umgang auszuweiten und verbindliche REgeln aufzustellen u.a. was geschiet wenn ein Umgang ausfällt...
Nun meine Fragen:
1. Wie lange dauert es bis es wirklich zur Verhandlung kommt?
2. Kann der Richter noch Maßnahmen anordnen bevor es zur Verhandlung kommt? (Die Mutter zu GEsprächen beim Jugendamt oder Beratungsstelle zwingen)
3. Wird die 4 jährige Tochter schon angehört?
4. Wie sind die Erfolgsaussichten? (allgemein) (Tochter vertraut ihm, geht mit ihm mit, spielt eigenständig mit ihm, hat auch schon gefragt ob sie mit zu ihm nach hause darf)
5. Was kostet so ein Verfahren ungefähr?
Würde mich freuen wenn Ihr eure Erfahrungen berichtet!
Viele Grüße :winken:
Bella