Einverständniserlärung Umzug

  • Moin zusammen. Da wir im juni Umziehen werden habe ich heute mit dem Vater der beiden Kids gesprochen. Er ist mit dem Umzug einverstanden. Jetzt brauche ich das aber noch schriftlich zum ummelden bzw anmelden.


    Wie schreibe ich das jetzt am besten? Hat da jemand einen Tip für mich?

  • Hallo,


    meines Wissens nach, reicht es wenn du die Geburtsurkunden vorlegst. Zumindest war es bei uns so.


    Falls ich falsch liege darf man mich auch berichtigen.

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Ich hatte es vor 3 Jahren so Formuliert:



    Einverständnis zum Umzug


    Hiermit erkläre ich mich, XYZ, ausdücklich Einverstanden, dass meine Kinder, XYZ, mit ihrer Mutter, XYZ, zum tt.mm.jj., (in die Strasse/Stadt/Bundesland)umziehen werden.


    Datum und Unterschrift XYZ



    fertig!



    Das Schreiben hatte ich dann auch dem Meldeamt so vorgelegt.
    Sie haben eine Kopie gezogen und uns dann Ordnungsgemäß um-und angemeldet.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

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  • Man braucht zum Ummelden keine Einverständniserklärung.


    :brille


    Zum anmelden hier am Ort musste mein Exmann auch unterschreiben. Ich ziehe ja nicht um die Ecke sondern 800 km weiter.


    Danke Paradoxx ich werde das mal so übernehmen :blume

  • Einverständnis zum Umzug
    Hiermit erkläre ich mich, XXXX, ausdrücklich Einverstanden, dass meine Kinder, XXXund XXX, mit ihrer Mutter, XXXX, nach NRW umziehen werden.
    Und diese auch an den erforderlichen Schulen angemeldet werden dürfen.





    XXXX den, 16.03.2014 _____________________________




    Reicht so oder?

  • Ich ziehe ja nicht um die Ecke sondern 800 km weiter.

    Vielleicht ist das auch der Punkt, wo dann nach dem Einverständnis gefragt wird, als wenn man nur "um die Ecke" umzieht.


    Bin auch 850 km weit Umgezogen mit den Kindern.


    Ich habe mir das schriftliche Einverständnis zum Umzug vom KV auch aus anderen Gründen geben lassen.
    Unter anderem, um vorzubeugen das es irgendwann vielleicht mal heißen könnte..."ich war ja nicht Einverstanden damit, KM ist einfach weggezogen"...
    Zu der Zeit musste ich leider mit allem rechnen...







    Einverständnis zum Umzug
    Hiermit erkläre ich mich, XXXX, ausdrücklich Einverstanden, dass meine Kinder, XXXund XXX, mit ihrer Mutter, XXXX, nach NRW umziehen werden.
    Und diese auch an den erforderlichen Schulen angemeldet werden dürfen.





    XXXX den, 16.03.2014 _____________________________




    Reicht so oder?






    Reicht so!

    :daumen


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • Ich bin 200 km entfernt vom KV umgezogen, Geburtsurkunden und Angabe wo der KV gemeldet ist und schon wars erledigt. :hae: Muss wirklich gemeindeabhängig sein :rolleyes:

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Als wir letztes Jahr umgezogen sind, mußte ich für meinen Jüngsten ein Formular von Ex ausfüllen lassen und mir seinen Ausweis geben lassen ( wahlweise hätte er persönlich im Bürgeramt unterschreiben müssen unter Vorlage seines Ausweises) womit dann seine Unterschrift verglichen wurde. Wir sind von der Kreisstadt in den Landkreis gezogen - 10Km weiter, der Vater wohnt ebenfalls im Landkreis, aber anderer Ort, mein Jüngster ist nachweislich seit Jahren in meinem Haushalt gemeldet ( nur die ersten 2 Lebensjahre bei Ex und mir zusammen, dann war die Trennung und Kind wohnt ab dann bei mir) .
    Für meine Stieftochter reichte das Urteil über das ABR und für meinen älteren Sohn ( aus erster Ehe) reichte das urteil über das alleinige Sorgerecht, mußte aber alles vorgelegt werden und auch alle 3 Geburtsurkunden, die Abmeldung aus der Kreisstadt etc.


    ( Bundesland Niedersachsen)


    Als meine große Tochter zu ihrem Vater zog, konnte der sie in seinem Wohnort anmelden ohne das nach dem Sorgerecht gefragt wurde - er hatte gar keines.


    ( Bundesland NRW)

  • Wir sind im November umgezogen, ca. 500m. Gleicher Ortsteil, keine Änderungen in Sachen Schule o.ä.
    Im Bürgeramt wollten sie tatsächlich die Einverständniserklärung des KV, obwohl aus der Meldung in der alten Whg. hervorging, dass wir auch dort alleine wohnten.
    Ich musste dann noch die Erklärung des Familiengerichtes abgeben, dass ich über das ASR verfüge.


    :kopf

  • Als ich damals mit meiner Tochter ins Nachbardorf umzog, konnte ich die Ummeldung alleine durchführen musste aber eine Eidenstattliche Versicherung abgeben, dass der ebenfalls Sorgeberechtigte KV ebenfalls mit dem Umzug enverstanden sei.

  • Meiner Erfahrung nach liegt das am Sachbearbeiter... bei 3 Umzügen innerhalb einer Stadt:
    1. Mal brauchte ich KEINE unterschrift
    2. Mal brauchte ich EINE Unterschrift
    3. Mal (ich hatte die Unterschrift dabei) brauchte ich nicht


    herrje... :frag wer soll da noch durchblicken