Erfahrungen am OLG, wie läuft es ab ?

  • Hallo,


    war jemand bereits aufgrund einer Beschwerde gegen ein Urteil FamG am OLG ?


    Was hat es gebracht und wie läuft es ab ?


    Vielen Dank !


    LG

  • meine Erfahrung sagt, wenn PKH gewährt wird, sind die Chancen nicht unbedingt schlecht-
    wird keine PKH gewährt, kann man sich den Gang gleich sparen :brille


    Nicht immer hat eine Beschwerde aufschiebende Wirkung..... das sollte man (gerade in Familiensachen) unbedingt beachten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Häufig werden beim OLG die erstinstanzlichen Urteile bestätigt.


    Ich hatte bisher drei Familien-Verfahren, die beim OLG gelandet sind. In allen drei Fällen hat das OLG die erste Instanz bestätigt, wogegen ich nichts einzuwenden hatte.

  • In der Beschwerde muss dem Familenrichter nachgewiesen werden, dass er einen Verfahrensfehler begangen hat. Dies ist in Familiengerichtsverfahren ausgesprochen schwierig, da sie wenig problematische Verfahrensangelegenheiten beinhalten. Darum werden in der Praxis viele OLG-Beschwerden bereits im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen.


    Ich bin privat bisher drei Mal ans OLG gegangen nach FamG-Entscheidungen und habe alle drei Verfahren gewonnen. Meine Ex ist unzählige Male ans OLG gegangen und hat kein einziges Mal ihren Antrag durchbekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen ein Urteil??????


    Mein Ex ist wegen Unterhalt mal bis vors OLG gegangen, mit dem Erfolg, dass er noch mehr zahlen musste als vorher.


    Sollte es um Geld gehen, muss ein Mindeststreitwert erfüllt werden.


    Ich war etwas erschlagen von der Anzahl der Richter die da saßen (waren glaube ich 5).


    Oft können die bisherigen Anwälte vor dem OLG nicht vertreten, weil sie keine Zulassung dafür haben.


    Auf jeden Fall muss das gut durchdacht werden.


    L.G. Tani

  • Ich bin privat bisher drei Mal ans OLG gegangen nach FamG-Entscheidungen und habe alle drei Verfahren gewonnen. Meine Ex ist unzählige Male ans OLG gegangen


    klingt ja gruslig. nur so OT: darf ich Dich fragen, wie viele Gerichtsverfahren und OLG-Gänge Du und deine Ex in wie vielen Jahren bei wie vielen Kindern schon hinter euch habt..?

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • @ keks: Ich glaube, meine Ex hat mich mittlerweile etwas über 50 mal verklagt in gut 10 Jahren. Bis auf die Scheidungsklage (die habe ich gern "verloren") wurde alle von mir gewonnen oder es kam zu Vergleichen oder die Verfahren ruhen. Drei mal bin ich vors OLG gegangen, weil bestimmte Bereiche des Urteils im eigentlich gewonnenen Verfahren schwierig waren. ZB habe ich 2x durchgesetzt, dass die Verfahrenskosten nicht, wie in FamG-Verfahren üblich, geteilt wurden, sondern eine Schuldfeststellung erfolgte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap: 50 x verklagt, ich bin erst bei 6 mal inkl. Scheidung und es kommt mir viel vor !


    Keine Ahnung woher man soviel Nervenstärke nimmt.


    Ich danke Euch für Eure Berichte !


    LG