Unterhaltszahlungen absichern lassen?

  • Hallo,


    wer kennt sich da aus?


    Folgende Situation:


    KV zahlt uns monatlich 450 € Unterhalt.
    Zustehen würden uns eigentlich knapp 900 €, aber da stellt sich der KV quer (und ich habe keine Lust auf noch mehr Auseinandersetzungen...)
    Wir haben uns beide von einem Anwalt beraten lassen. Dummerweise hat der Anwalt "versehentlich" uns beide beraten/vertreten, so dass er am Ende sein Mandat niederlegen musste.
    Wir haben also über den Anwalt keine schriftliche Vereinbarung getroffen, sondern uns mit Hilfe einer Mediatorin der Caritas über den Betrag von 450 € geeinigt.
    Jetzt hat er seinen Job gekündigt und ich habe die Befürchtung, dass er früher oder später den vereinbarten Unterhalt nicht mehr bezahlen will.
    Können der KV und ich z. B. beim Jugendamt eine rechtsgültige Vereinbarung treffen, dass er beispielsweise bis zum 3. Geburtstag des Kindes den Unterhalt bezahlt? (Dann würde ich meinen Stellenumfang entsprechend erhöhen können, um etwaige finanzielle Verluste ausgleichen zu können...)
    Oder hat jemand einen anderen Tipp für mich?


    Schöne Grüße,
    Maju :wink

  • Hallo,


    Du bist die betreuende Mutter des Kindes vermute ich mal?


    Zitat

    KV zahlt uns monatlich 450 € Unterhalt


    Zitat

    Zustehen würden uns eigentlich knapp 900 €,



    Wer hat das ausgerechnet? Ich vermute mal, Du vermischt hier Kindes- und Betreuungsunterhalt?!


    Was den Kindesunterhalt angeht, solltest Du Dich an das zuständige Jugendamt wenden und eine Beistandshaft für euer Kind einrichten. Der Beistand prüft dann regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse des KV und macht die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend.


    Betreuungsunterhalt schuldet er KV mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, Kindesunterhalt mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes.



    LG nero

  • Den Kindesunterhalt kannst du über die Beistandschaft (beim Jugendamt) berechnen lassen und die erwirken dann von ihm einen Titel den du ggfls. pfänden lassen könntest - auch vom ALG 1, wenn er keinen neuen Job findet.
    Beim Betreuungsunterhalt wird es schon schwerer, dazu brauchst du einen Anwalt gffsl. bekommst du einen Beratungsschein vom Amtsgericht.

  • Zitat

    Du bist die betreuende Mutter des Kindes vermute ich mal?


    Ja, das bin ich.


    Zitat


    Wer hat das ausgerechnet? Ich vermute mal, Du vermischt hier Kindes- und Betreuungsunterhalt?!


    Ja, das beinhaltet Kindes- und Betreuungsunterhalt.


    Zitat

    Was den Kindesunterhalt angeht, solltest Du Dich an das zuständige Jugendamt wenden und eine Beistandshaft für euer Kind einrichten. Der Beistand prüft dann regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse des KV und macht die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend.


    Ok, werd da mal nachfragen!




    dankeschön!

  • Beim Betreuungsunterhalt wird es schon schwerer, dazu brauchst du einen Anwalt gffsl. bekommst du einen Beratungsschein vom Amtsgericht.


    Ja, den Beratungsschein hatte ich auch. Aber der Anwalt hat versehentlich den KV und mich beraten und er musste das Mandat niederlegen. (Unabhängig davon hat er dem KV und mir so etwa die gleiche Rechnung gemacht = 900€ Betreuungs- und Kindesunterhalt.) Ich müsste nochmal einen neuen Beratungsschein beantragen. Keine Ahnung, ob das überhaupt geht...
    Obwohl ich den Unterhalt ja sowieso nicht gerichtlich durchsetzten möchte (habe aktuell keine Kraft für solche Auseinandersetzungen).


    Trotzdem danke für den Tipp!


    LG :-)

  • Ich habe meinen Ex jetzt auch zum Jugendamt geschickt!



    Er MUSS den Titel dort machen,da hat Dein Kind ein Recht drauf!



    Mein ex zahlt für beide Kinder momentan Mindestunterhalt,hat seinen Lohn so schön mit allem Möglichen runtergerechnet,dass er unter die Grenze fällt grrrrr



    Nun zieht er aber im Juni um - in die Stadt wo er wohnt( 200 Euro Fahrkosten weniger),Ende des Jahres ist seine FB zu ende( wieder 200 weniger Fahrtkosten)


    und er will nach der Scheidung sofort wieder heiraten( also wieder bessere Steuerklasse)



    Ergo es ändert sich dann einiges - wir haben so vereinbart,dass er dann den Unterhalt zahlt ,der den Kinder zusteht und beim JA belibt erstmal der Mindestunterhalt stehen,den ich pfänden lassen könnte,falls er nichtmehr zahlt!

    :strahlen lg Christine


    PS: alles wird gut-immer!

  • Hallo Maju,


    Zitat

    (Unabhängig davon hat er dem KV und mir so etwa die gleiche Rechnung gemacht = 900€ Betreuungs- und Kindesunterhalt.)


    Also geht es um 900 Euro Betreuungsunterhalt und mindestens 225 Euro Kindesunterhalt!!!


    Jetzt mal im Ernst, welcher Vater kann soetwas bezahlen?


    Gruß Vater 1971

  • Jetzt mal im Ernst, welcher Vater kann soetwas bezahlen?


    *hüstel* jeder der einen Firmenwagen fährt, das nennt sich dann "fiktives Einkommen" :rolleyes:
    nö, die 1% Regelung ist außen vor, :aetsch
    ....die interessiert nur das Finanzamt.


    Ich habe am Anfang der Trennung, bevor ich Rechtsbeistand hatte, von 300 Oironen gelebt, mit einem Gehalt, wo manche hier träumen :frag


    Was ich sagen wollte, wenn Masse da ist, wird sie ausgebreitet, egal wie ;) ....feddisch



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Also geht es um 900 Euro Betreuungsunterhalt und mindestens 225 Euro Kindesunterhalt!!!


    Jetzt mal im Ernst, welcher Vater kann soetwas bezahlen?


    Tipp vom hiesigem Jugendamt: "Tragen Sie doch nebenbei Zeitungen aus" :D

  • Hallo Vater 1971,


    da hast du was missverstanden! Ca. 900 € beinhaltet schon den Kindesunterhalt! Und das Einkommen des Vaters lag bei ca. 3000 € Netto (aber den Job hat er mittlerweile gekündigt).


    LG

  • Hallo Maju,


    gut dann haben wir uns missverstanden. Also wenn er 3000 Euro, vor seiner Kündigung verdient hatte, ist ja auch wichtig wie sein bereinigtes Nettogehalt war, aber ich schätze mal der Unterhalt für sein Kind betrug 273 Euro!
    Aber er hat ja sein Job gekündigt und wenn er das ohne wichtigen Grund gemacht hat, wird er schlechte Karten haben. Natürlich kann man aus gesundheitlichen Gründen seinen Job Kündigen, aber dass sollte man auch beweisen können!


    Wenn er ohne jeglichen Grund seinen Job gekündigt hat, wird er beim Jobcenter auch Probleme bekommen und zu Recht.


    Gruß Vater 1971

  • Ergo es ändert sich dann einiges - wir haben so vereinbart,dass er dann den Unterhalt zahlt ,der den Kinder zusteht und beim JA belibt erstmal der Mindestunterhalt stehen,den ich pfänden lassen könnte,falls er nichtmehr zahlt!


    Naja, SO einfach ist das nicht, wie Du das hier dar stellst, man kann (im Normalfall) nicht einfach mal hier x hundert und da x hundert Euro weg rechnen, wie man als Unterhaltspflichtiger möchte. Das sieht wohl auch euer Jugendamt so, sonst hätten die doch keinen Titel über den Mindestunterhalt ausgefertigt. Und wenn er wieder heiratet, ist er doch so oder so verpflichtet, die LstKl 3 zu nehmen, damit netto mehr hängen bleibt, zum Verteilen ;)


    Wenn er nun mal pendelt, fallen halt Kosten an, und eine FB macht man in der Regel mit der festen Absicht, nach Abschluss mehr und nicht etwa weniger zu verdienen, das dürfte wohl dem zukünftig anfallenden KUH zu gute kommen, meinst Du nicht? :troest


    Also geht es um 900 Euro Betreuungsunterhalt und mindestens 225 Euro Kindesunterhalt!!!


    Jetzt mal im Ernst, welcher Vater kann soetwas bezahlen?


    Hab nach meiner Trennung auch 850 Euro bezahlt, aber nicht etwa von 3000 /2500 ber. netto Euro netto (das wär ja komfortabel gewesen) :lach :D


    Also so ungewöhnlich ist das nicht :winken:


    Maju,
    Dir würde ich dringend raten, mal einen (vernünftigen) Anwalt zu nehmen, der das ganze für Dich regelt, bei 450 Euro sind ganze 180 Euro (wow, statt gerechte ;) 630 zeitlich begrenzt) für Dich, als Ausgleich für die Erziehung des Kindes. Ich bin weiß Gott der letzte, der dafür ist, jemand nackig zu machen, aber so geht das ja auch nicht.


    Die Vereinbarung die ihr habt, ist so lange gültig, wie Du nicht mehr forderst oder er nicht weniger bezahlt, oder sie ausläuft.
    Abzusichern gibt es da nichts, bis auf den Kindesunterhalt, dafür gibt es dann die Beistandschaft. Aber um den Mindestunterhalt von 225 Euro zu zahlen, reicht ihm ein bereinigtes netto von 1225 Euro derzeit, das wird er ja "im Vorbeigehen", quasi im Schlaf erwirtschaften, bei jetzt 3000 netto?!


    LG

  • Yogi - jep ich hoffe auch immernoch,dass die Gerechtigkeit im Endeffekt siegt!


    Ich will ihm weiss Gott nicht die Hosen ausziehen , er soll mit seiner Neuen ein Leben aufbauen können,aber was meinen KIndern zusteht soll er zahlen!


    Ich will nichts für mich haben,ich verdiene selber Geld!


    Naja,mal abwarten,bis Ende des Jahres fallen fast alle Fahrtkosten weg , die FB ist zuende,er müsste mehr Gehalt bekommen und wenn die Beiden wie sie sagen gleich nach der Scheidung heiraten hat er wieder LSK 3 und dann wird neu gerechnet!

    :strahlen lg Christine


    PS: alles wird gut-immer!