Hallo
Warum ist es für die Behörde wichtig, ob der Vater zusätzlich zum Unterhalt anteilig für die Betreuung des Kindes aufkommt, wie er laut Gesetz muß? Beziehungsweise in meinem Fall ja eben nicht mehr, da das letzte Jahr beitragsfrei ist? Ist es dann auch von Bedeutung, ob der Vater sich an der Krankenkasse beteiligt, wie er laut Gesetz muß? Und dass er sich ab Sommer eben nicht mehr an den Betreuungskosten beteiligen muß, da er dies ja laut Gesetz nicht muß?
Ich hatte den Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 1 so verstanden ,dass dieser gewährt wird, wenn man entweder Unterhalt zahlt oder aber ein Kind im eigenen Haushalt aufgenommen hat (und somit versorgt).
Gruß