Wenn das tatsächlich seine Intention gewesen sein sollte, wärs ja gut zu testen gewesen. Hätte meiner bei mir sowas angedeutet, würd ich sagen dann behalt dein Geld, werde glücklich und es bleibt bei der bisherigen egelung bzw im Gegenzuggilt meine Regelung. Das eine schriftlich, das andere natürlich nicht.
Ginge es ihm ums Geld würd er doch darauf eingehen.
TS: Ich kann dich total gut verstehen und egal welche Regelung wo nun warum besser ist, ich finde auch, gerade wenn Uneinigkeit herrscht , ein 40 Minütiges Gespräch als Grundlage etwas schwierig.
2 Dinge sind unglücklich gelaufen würd ich sagen: Das du damals gegen deine Überzeugung einem 5/7 Wechsel zugestimmt hast. Dan stands du damals ja schon nicht so dahinter
und von dieser Regelung abgeleitet scheint die 7/7 Regelung im Ergebnis zunächst mal logischer als die 14 Tage Regelung, wenn es schon so lange lief.
dein Anwalt scheint mir nicht so klug. Denn die Argumente sind wirklich nicht sehr Gerichtsfreundlich.
Das eine , was man sagen will, das andere , was man sagen sollte.
Wenn du das nicht so hinnehmen willst jetzt ( ich könnte mir vorstellen, ein Zurück ist ziemlich schwierig, )würde ich mich auf jeden Fall nochmal ordentlich anwaltlich beraten lassen.