Ausbildung bezahlt, aber kein Kindesunterhalt

  • Danke Johann sehe ich auch so wie du... zumal da nichts von steht das sie Ausländerin ist.


    Und entschuldige mal wenn ich arbeiten will finde ich welche... ich gehe noch nebenher Putzen, also wenn ich sowas höre dreht sich mir alles um.


    :radab

    Ja, putzen und dergleichen mag die Mama nicht, sagen die Kinder!

  • Scheinbar werde ich hier ein "wenig" missverstanden.


    Es ist immer schwierig, als Ausländerin (s. Vorstellungs-Thread des TS) in Deutschland eine Arbeit zu finden. Es hört sich für mich nach einer privat finanzierten Ausbildung aus, eventl. mit einem Sprachkurs. Warum er die Ausbildung finanziert hat, hat er leider nicht erklärt.


    Sprachkurs? Ja, den hatte der Staat schon lange vor der Aubildung gezahlt!


    Es ist nun mal für eine Ausländerin schwierig, eine Arbeit zu finden, bei der sie Unterhalt für zwei Kinder zahlen kann.

    In dem sie ihrer Unterhaltsverpflichtung entsprechend arbeiten gehen!

  • Ich habe dir dazu einen Link geschickt.... und sage es gerne nochmal gesteigerte Erwerbsobliegenheit nennt sich sowas.... Edith sagt: sorry hatte mich verschrieben so ist es korrekt

    Hiervon wurde noch nie gesprochen, da der Expartner und Erzieher der Kinder genug Geld verdient.


    kannst du beweisen das sie unter der Hand Geld verdient?

    Nee, so einfach ist das nicht. Vergiss es, dieses Beweisen zu können.

  • Doch. Dazu ist jeder Unterhaltspflichtige per Gesetz verpflichtet. Das heißt in der Praxis: Er muss dem gericht glaubhaft nachweisen, dass (derzeit) keine Möglichkeit für ihn besteht, eine entsprechend bezahlte Arbeit aufzunehmen. Hinderungsgründe können Krankheit sein (ärztlich attestiert) oder fehlende Arbeit (Nachweis durch Arbeitslosenmeldung, durch Empfang von Arbeitslosengeld etc, durch regelmäßige Bewerbungen).
    Kann das deine Ex nachweisen, zieht die Unterhaltspflicht nicht und ist nicht durchsetzbar. Zumal eine Verurteilung auch kein Geld herbeischafft ...

    Na, dann informiere mich mal über den Gesetzesabschnitt, denn bei mir scheint dieser Hinweis noch nicht angekommen zu sein. Wie es immer heißt, kann ich den Unterhalt und die Betreuung der Kinder leisten.

  • Sorry aber Deutsche Gesetze gelten für alle und fakt ist sie ist zum Unterhalt verpflichtet und auch dazu den Staat zu entlasten und sich arbeit zu suchen... :radab Du solltest vielleicht mal nen anderen Anwalt zu rate ziehen

  • Na, dann informiere mich mal über den Gesetzesabschnitt, denn bei mir scheint dieser Hinweis noch nicht angekommen zu sein. Wie es immer heißt, kann ich den Unterhalt und die Betreuung der Kinder leisten.


    Versuch es einmal mit dem BGB, Buch vier, Familienrecht, § 1601 - 1615, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Das BGB ist online gestellt und unter den Paragrafen zu ergoogeln. Da hängen auch meist OLG- und BGH-Urteile dran. Da kannst du dich recht gut schlau lesen. Dass du deine Kids versorgen kannst, ist unabhängig von der Unterhaltspflicht der Mutter. Damit kann nicht begründet werden, dass die Mutter nicht zu zahlen bräuchte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    buebi, ich weiß nicht ob ich´s überlesen habe, aber die Ausbildung deiner EX (für 40K)
    was war das ... Ehegattenunterhalt ? ....dieser läßt sich ja aufsplitten in Ausbildungsunterhalt,
    Aufstockungsunterhalt etc.

    Oder bist du damals einen Vergleich eingegangen ?




    Zum Thema KU hat die bap ja schon alles gesagt, und da müßtest du evtl. härter (und/oder einen anderen RA nehmen)


    vorgehen.




    Gruß


    babbedeckel





    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sorry aber Deutsche Gesetze gelten für alle und fakt ist sie ist zum Unterhalt verpflichtet und auch dazu den Staat zu entlasten und sich arbeit zu suchen... :radab Du solltest vielleicht mal nen anderen Anwalt zu rate ziehen

    .... dass nach § 1603 BGB nicht unterhaltspflichtig ist, wer bei
    Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne
    Gefährdung seines angemessenen Unterhalts dem Unterhalt zu gewähren.....



    Das heißt, jeder braucht nur in dem Umfang zu arbeiten, dass er selbst seinen Unterhalt für sich erzielen kann! Alles was darüber hinaus geht ist unterhaltspflichtig. Ich wusste das vorher auch nicht.

  • Versuch es einmal mit dem BGB, Buch vier, Familienrecht, § 1601 - 1615, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Das BGB ist online gestellt und unter den Paragrafen zu ergoogeln. Da hängen auch meist OLG- und BGH-Urteile dran. Da kannst du dich recht gut schlau lesen. Dass du deine Kids versorgen kannst, ist unabhängig von der Unterhaltspflicht der Mutter. Damit kann nicht begründet werden, dass die Mutter nicht zu zahlen bräuchte.

    BGB § 1603 trifft nach Aussage der Anwältin ein.

  • Wahrscheinlich ist dieser Fall komplexer -
    aber in der Regel wird die Ausbildung zur Bürokauffrau bezahlt -
    außer diese wird an einem Bildungsinstitut gemacht und selbst
    bezahlt, weil die Arbeitsagentur keine Leistungen zahlt.


    Wenn dich dazu ein Richter verdonnert hat, dann muss es doch einen Grund geben,
    vielleicht magst du uns den nennen ?

  • Hi,


    Vergleich macht man nicht in Unterhaltssachen. ;-) ...ist aber egal machen kann man nun nix mehr.


    Meine Empfehlung: Konsultiere einen anderen RA.


    Grundsatz: Im Familienrecht (außer bei KU) ist NICHTS klar definiert.


    Gegen deinen genannten § kann man ggegen argumentieren und zwar weghen der GESTEIGERTEN Erwerbsobliegenheit.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wahrscheinlich ist dieser Fall komplexer -
    aber in der Regel wird die Ausbildung zur Bürokauffrau bezahlt -
    außer diese wird an einem Bildungsinstitut gemacht und selbst
    bezahlt, weil die Arbeitsagentur keine Leistungen zahlt.


    Das hat nichts mit der Arbeitsagentur zu tun.


    Wenn dich dazu ein Richter verdonnert hat, dann muss es doch einen Grund geben,
    vielleicht magst du uns den nennen ?

    Leider Vergleich, wozu mich meine damalige Anwältin geraten hat.

    An alle: Vorsicht bei der Zustimmung zum Vergleich, euer Anwalt/in kassiert dafür dicke Vergleichsgebühren, was viele nicht wissen, denn nach dem Zustandekommen von Gebühren fragt man meist nicht

  • Sorry aber dann würde sich damit alle aus der Unterhaltspflicht raus mogeln.... sorry aber du bist auf dem Holzweg.... und solltest ruhig mal hier glauben was Volley und babbe dir schreiben...

  • Klar trifft das zu, es geht da auch um die Leistungsfähigkeit.
    Da sie nichts verdient ist sie nicht leistungsfähig.


    Weiters steht in den nächsten Gesetzen, das wenn sie ausfällt du für sie einspringst.


    Mir ist es auch so von der RA meines Ex-Mannes geschrieben worden: Ich zitiere mal seine Anwältin: "Sie fordern Kindesunterhalt von meinem Mandanten, obwohl Ihnen bekannt ist, dass er nicht leistungsfähig ist. Die 3-jährige Ausbildung meines Mandanten war ein gemeinsamer Entschluss. Damit haben Sie zugestimmt, dass mein Mandant finanziell leistungsunfähig wird und haben zum anderen die Verspflichtung übernommen, ersatzweise für ihn die Unterhaltslast gegenüber dem gemeinsamen Kind zu tragen."


    Ich konnte ja nicht ahnen das er seine neue in der Ausbildung kennenlernt. Weis nicht ob ich der Ausbildung dann zugestimmt hätte :)


    Ganz so einfach wie die RA sich das vorgestellt hatte war es aber nicht, ich bin zum JA gegangen und habe Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bekommen. Diesen zahlt er nun direkt an mich, da sonst Schulden auflaufen würden. Das JA hat auch noch erwähnt, das wenn es hart auf hart kommt man von ihm den Abbruch der Ausbildung verlangen könnte, da es seine zweite Ausbildung ist (gesteigerte Erwerbsobliegenheit).


    Gehe doch mal zum JA und guck was die dazu sagen. Zumindest können die Unterlagen und Auskünfte der KM für dich einholen ohne das du einen Anwalt zahlen musst.

  • JU sagt das gleiche und geben sich weiter keine Mühe, darum habe ich mir eine Anwältin genommen. JU hat sich nicht bemüht, denn den Kindern geht es ja gut bei mir. Die Auskünfte holten die vom Job-Center ein und waren damit zufrieden. Die vorliegenden Unterlagen aus Bewerbungen der KM konnten die mir nicht erklären, weil sie dieses geschickte Durcheinander der KM selbst nicht verstanden haben. Die hatten brav den UV gezahlt, welches aber nun wegen dem Kindesalter ausgelaufen ist.

  • Die Auskünfte holten die vom Job-Center ein und waren damit zufrieden


    Mehr darf das Jugendamt nicht, mehr macht und darf auch ein Familienrichter nicht. So lange das Jobcenter bestätigt, dass deine Ex dort gemeldet ist, Gelder bezieht und nicht mit Sanktionen belegt ist, ist sie rechtlich aus dem Schneider. Voraussetzung für die Sozialgelderzahlungen ist nämlich, dass sie sich in genügendem Maße um einen Job bemüht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das kontrolliert das Jobcenter.. Rechtsverbindlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.