Unterhaltssfrage

  • Und auch fiktive Zahlen sind ohne Rechtsgrundlage wertlos!

    Deswegen sollte man sich immer von einen Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten lassen


    Da diesen die aktuelle Rechtsprechung und auch Gerichtsentscheidungen bekannt sein sollten


    Jeder Fall ist individuell und von der Region abhängig


    und auch die DDT ist nur eine Richtlinie




    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ich fürchte der Gegen-Anwalt setzt immer noch bei dem Beschäftigungsverhältnis beim Lebensgefährten und dessen Lohnzahlungen an.
    Das entspricht (zumindest vom Gehalt) im Sommer einer Teilzeittätigkeit, in den Wintermonaten einem Minijob.
    Da kann man schon mal fragen, ob da nicht mehr drin wäre und somit der SB beim Einkommen überschritten werden könnte.

  • Solche Urteile gibt es schon mal bei den Single-Vätern. Aber dass ein noch nicht schulpflichtige Kinder betreuender Elternteil per Gericht gezwungen wird, einen besser bezahlten Vollzeitjob zu suchen, ist in der Praxis recht unwahrscheinlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich seh das ähnlich wie luvi und auch Lena1977


    Die ganze Situation bietet jede Menge Raum für Unzufriedenheit auf Seiten des KV, weitere Streitereien, wenn einerseits der KV durch Zusammenleben mit Partnerin bis auf den Grundsicherungssatz herunter gerechnet wird, andererseits das bei ihm lebende Kind Null Unterhalt erhält, da KM trotz Vollzeitjob, angestellt beim neuen Partner, eben gerade mal, wenn überhaupt, Sozialhilfesatz "verdient" .


    Mal davon abgesehen, ob TE hier überhaupt momentan irgend eine Berufstätigkeit zuzumuten sein würde, wahrscheinlich nicht. Wie alt ist denn das Kind, welches beim KV lebt? Wär ja auch mal interessant.


    Wahrscheinlich kann man so eine Situation nicht wirklich derart auflösen, dass wirklich alle Beteiligten damit am Ende glücklich und zufrieden leben werden können.


    :Hm


    LG

  • Hallo,


    nochmal rein informatisch vielleicht zum besseren Verständnis :)




    Ich arbeite im saisonbedingt nur auf 60 Stunden von 1.11.-1.3. weil Gastronomie. Im Sommer dann natürlich mehr - versteht sich von allein.
    Aufgrund von gesundheitlichen Gründen kann ich keinen vollwertigen Job ausüben, leider.



    Meine Kinder die bei mir leben, werden im April 6 und 12 also derzeit noch 5 und 11,
    das Kind das beim KV lebt ist 10 Jahre alt.



    Es ist ja nicht wirklich so, das ich keinen Unterhalt an das beim KV lebende Kind zahlen möchte oder mich davor drücken, es war rein lediglich die Frage warum man von mir verlangt den vollen Satz zu zahlen, während KV sich in Sachen Unterhalt zurückhält. :hae:


    Als wir 2012 - ein von ihm erstrittene Klage (er wollte Sorgerecht und Unterhalt) vor Gericht hatten bis dato habe ich noch in der alten Heimat gewohnt und alle drei Kids waren bei mir. Habe ich auch "nur 400 Euro im Monat" verdient. Würde dem KV vom Richter quasi auferlegt sich um mehr Unterhalt zu kümmern, er hätte damals das zahlen können - zahlte aber jahrelang 600 Euro - ich habe nie um mehr gebeten, weil mir gings lieber darum das die Kids ihren KV unter einem normalen Verhältnis zwischen ihren Eltern sehen können. Keine drei Monate später eröffnete der Kleine dann ich ziehe definitiv zu Papa. Damals sprach auch das Jugendamt vor, als es darum ging: "Wir haben den Eindruck das der KV dies alles aus einem finanziellen Aspekt sieht!" Bums das sahs, Recht bekam ich und bis heute habe ich mir immer gedacht, seis drum nimm die 600 Euro für die Kids und gut. Nach vielen Monaten habe ich nachgelassen und den Kleinen halt im Sommer zu seinem Vater gelassen.


    Mein Freund ist selbstständig ja. Das heisst aber noch lange nicht das er für mich und meine Kids finanziell aushalten muss, also sprich ich könnte mehr von ihm verlangen als Arbeitnehmerin. Könnte ich, aber das wäre dann der Untergang des Betriebes und das wollen wir nicht. :devil: Er hilft uns viel damit wir als "Familie" durchkommen und selbstständig heisst nicht automatisch man schwimmt im Geld :D Wenn es hier Gastronomen gibt, die wissen was ich meine - und Starköche ala Henssler, Rach, Rosin und Kochprofis usw. sind wir nicht ;)


    Es ist ein so komplexes Thema das ich manchmal selber nicht durchsteig und daher haben wir uns jetzt dazu entschlossen uns vom hiessigen Jugendamt und anwaltlich beraten zu lassen.


    Aber vielen Dank für die Meinungen von euch und man sieht hier im Forum wie verschieden doch alles gehandhabt hat.


    Ich plädiere immer noch für gleiches Recht für KM UND KV - im Sinne der Kinder - aber das scheinen so manche etwas zu verdrängen :tuedelue :brille

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • :wink Ihr


    so nachdem ich mit dem JA von KV telefoniert habe und eine freundliche Auskunft bekommen habe, könnte dennoch einen Anfall bekommen. :angry


    KV hat sowohl Jugendamt UND Anwältin eingeschaltet um den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn (10) das bei ihm lebt, 364.- Euro einzuklagen :kotz
    Kann doch jetzt nicht deren Ernst sein? Demzufolge schreibt die Anwältin des KV´s das den gemeinsamen Kindern (5 und 11) die bei uns leben ein Unterhalt von 391,50 Euro mtl. zusteht.
    Wie die Berechnung zustande kommt keine Ahnung aber egal, es wird schon richtig sein


    Ich hab erst vor ein paar Tagen mit dem hiesigen JA und der Dame des JA´s des KV´s gesprochen - mit meinem Gehalt geht nichts was er bekommen könnte, da kann ich drehen und biegen wie
    ich gern hätte, dafür müsse man sich nicht Gedanken machen so die Dame von KV´s JA und somit würde der KV Unterhaltsvorschuss für den Lütten bekommen.
    Ich habe gesagt und das werde ich nach wie vor auch versuchen zu tun, egal was ansteht ich bin bereit zu zahlen.


    Jetzt was mach ich mit dem Brief der Anwältin, sie fordert mich auf 364.- Euro mtl. zum dritten des Werktages an den KV zu zahlen, ansonsten sieht sie sich gezwungen eine Zwangsvollstreckung durchzuführen :nixwieweg


    Was mach ich nun jetzt?


    Das JA erreich ich nun nicht mehr, am liebsten würde ich zum KV sagen behalt dein Geld und gut ... aber wo kämen wir dahin ?! :kopf :nanana


    Ich verstehe die Welt nun nicht mehr. Ich komme KV sehr entgegen in allem und er buttert mir eine rein. Finde ich einfach traurig.


    In meiner derzeitigen Euphorie täte ich am liebsten jetzt zu KV sagen du hast Umgangswochenende du willst die anderen zwei haben, dann hol sie bei mir ab und bring sie mir Sonntag wieder - statt sie ihm 70 km einfache Fahrt hinzubringen. Aber dann würde er den Spiess umdrehen und sagen, das er sie gar nicht mehr nimmt und die Kids gehen eigentlich gern zu ihrem Papa und dessens neuer Frau samt Kindern. :(


    Ach alles nervig, da versucht Frau auf einen grünen Zweig zu kommen und er machts einfach komplizierter als es ist :(

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Jetzt was mach ich mit dem Brief der Anwältin, sie fordert mich auf 364.- Euro mtl. zum dritten des Werktages an den KV zu zahlen, ansonsten sieht sie sich gezwungen eine Zwangsvollstreckung durchzuführen

    :tuedelue Dazu müsste erst mal ein Titel bestehen


    Nur weil ein Anwalt eine Summe nennt kann man das nicht Zwangsvollstrecken lassen dazu braucht es schon ein Urteil

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • JA scho klar Luvi aber wieso schreibt eine erfahrene Anwältin dann den Satz so ???


    Das der Leser schon ins schwitzen kommt? :devil:

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • JA scho klar Luvi aber wieso schreibt eine erfahrene Anwältin dann den Satz so ???


    Das der Leser schon ins schwitzen kommt? :devil:

    Ja weil es immer wieder welche gibt die sich einschüchtern lassen und dann irgendwie zahlen


    Und ob Erfahren ist wieder andere Frage,
    :tuedelue Vielleicht hat Sie die Erfahrung das mit entsprechenden Drohungen dann doch gezahlt wird weil Ihre Opfer sich nicht richtig Informiert haben

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  • JA scho klar Luvi aber wieso schreibt eine erfahrene Anwältin dann den Satz so ???


    Das der Leser schon ins schwitzen kommt?


    Es mal ruhig Blut. Eben weil sie eine erfahrene Anwältin ist, hat sie erst einmal nix gemacht. Sondern nur den gesetzlichen Mindestunterhalt gefordert. 364 Euro ist Stufe 1. Hälftiges Kindergeld ginge da übrigens noch von ab. Ohne irgendetwas zu kontrollieren. Standardbrief. Nur deine Adresse eingefügt, Datum etc. Fertig. Damit ist für deinen Ex erst einmal rechtlich die Forderung gestellt. Jetzt ist deine Aufgabe, dort hinzuschreiben und zu sagen: Ich bin nicht leistungsfähig. Und dies durch deine Einkommensbelege nachzuweisen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Volleybab dann verstehe ich das richtig,
    ich muss jetzt nich unbedingt einen Anwalt nehmen und ihn damit beauftragen und könnte somit auch nur ein Schreiben an die Anwältin des KV ´s schreiben,
    Einkommensbelege von wievielen Monaten 12, 6 :hae: kopieren anpinnen.


    Oh danke schon mal, ich hab mich schon wieder beruhigt. :D

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Fordert sie denn einen Einkommensnachweis an?


    Ansonsten solltest du ihr benennen, was du an "bereinigtem Einkommen" zur Verfügung hast und danach angeben, ob und ggfls. was du an Unterhalt leisten könntest. - das Blöde ist halt, dass Anwälte so eine sache oft gern bis vor den Kadi ziehen bzw. erst auf etwas reagieren, wenn auf der anderen Seite ein Anwalt schreibt. Die verdienen halt Geld damit ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein sie fordert nichts, sie gibt an das mein Ex halt nur 391,50 Euro für die beiden Kinder die bei mir leben zahlt und ich ihm mtl. für das Kind das bei ihm lebt 364.- Euro mtl. zu zahlen habe, sollte dies zum März nicht eintreffen wird sie die Zwangsvollstreckungsmaßnahme einleiten :(


    Schleierhaft diese Vorgehensweise von Anwälten aber sie wollen ja nur auch ihre Kröten verdienen :D


    Ich werde mich doch mal bei meinem Anwalt des Vertrauens kundig machen und einfach nachhaken was denn besser und sinnvoll ist, dann soll es mich halt nochmals ein bissche Geld kosten ich habs ja einfach so mal im Keller liegen ... :bldgt: :devil:

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Ich war immer der Meinung wenn man eine Beistandschaft hat beim Amt darf oder bzw. kann man keinen Anwalt mehr mit der Unterhaltsklärung beauftragen.


    Habe das Auskunftersuchen ausgefüllt und schon abgeschickt und hatte eigentlich gehofft da was zu hören nun krieg ich Post von Anwalt des KV´s?


    Ich nehme alles zurück. Das habe ich jetzt erst richtig gelesen.


    Teile der Anwältin mit, dass bereits das Jugendamt XY unter dem Az ZZ im Auftrag des Vaters dich angeschrieben hat und sich entsprechend legitimiert hätte. Ihr Schreiben sei sicherlich ein Versehen, da ja eine Doppellegitimierung nicht möglich sei.


    Es kann natürlich sein, dass er beim JA die Beauftragung zurück gezogen hat. Aber das müsste dir eigentlich mitgeteilt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • sollte dies zum März nicht eintreffen wird sie die Zwangsvollstreckungsmaßnahme einleiten


    Das sieht danach aus, als ob sie das streitig und mit allem Brimborium klären will. Hat sie sich den legitimiert, als eine Beauftragung des Ex schriftlich nachgewiesen?
    Frag doch parallel mal an beim JA, ob die Beistandschaft dort noch existiert bzw. stell eine Sachstandsanfrage. Du würdest ja gern das, was dir möglich ist, zahlen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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