Unterhaltssfrage

  • Hallo


    ich hab nochmal eine Frage,


    nun kam ein Anwaltsschreiben vom Ex:


    für den 11 jährigen Sohn sind 215,50 Euro mtl. vorgesehen und für die Tochter 5 Jahre 176,00 Euro.


    Ich wiedderrum soll für meinen andern Sohn der beim Vater lebt wie gesagt 364 Euro zahlen. Wo bitte ist da die Logik? :ohnmacht:


    Versteht jemand diese Rechnung und kann mein Ex obwohl er ja beim Jugendamt angefragt hat, zusätzlich zu einem Anwalt gehen? :hae:


    Ich war immer der Meinung wenn man eine Beistandschaft hat beim Amt darf oder bzw. kann man keinen Anwalt mehr mit der Unterhaltsklärung beauftragen.


    Habe das Auskunftersuchen ausgefüllt und schon abgeschickt und hatte eigentlich gehofft da was zu hören nun krieg ich Post von Anwalt des KV´s?


    Selber einen Anwalt wieder beauftragen und wieder unnötig Kosten scheffeln oder reicht da auch abzuwarten was das Jugendamt sagt


    lg von einer ziemlich ratlosen Finsche :idee

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Nein RoseField, dem ist nicht so.


    Ich verdiene weitaus weniger wie der KV :hae:


    Er hat ein Nettoeinkommen von 1700-1800 Euro.


    Ich ein Nettoverdients von Nov-März von 464 Euro und im April bis Okt. ca. 790 Euro.

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Versteht jemand diese Rechnung


    Das ist ja keine Rechnung, sondern das sind reine Zahlen. Es deutet aber darauf hin, dass der Anwalt seinen Mandanten als Mangelfall (das Einkommen vom Ex ist nicht so hoch, dass er den Mindestunterhalt leisten kann)berechnet hat. Dafür müsste er aber dann tatsächlich eine Rechnung/Begründung vorlegen. Dich hat er als voll leistungsfähig gesetzt. (Wobei die Frage ist, ob er Zahlen vorliegen hat. Die hast du ja zur Beistandschaft geschickt)


    kann mein Ex obwohl er ja beim Jugendamt angefragt hat, zusätzlich zu einem Anwalt gehen?


    Das Problem bei Euch könnte sein: das JA - von ihm beauftragt - rechnet den Kindesunterhalt aus, den Du an ihn zahlen musst. Die Beistandschaft/JA, von dir beauftragt, rechnet aus, was er an dich zu zahlen hat. Das sind je nach Wohnort unterschiedliche Ämter und es kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Da kommt schon mal einer auf den Trichter und geht über den Anwalt. Das macht es nicht besser, aber es stehen dann schon mal Zahlen für beide in einem Brief ... Hast du denn wen beauftragt, der die Rechte der bei dir wohnenden Kinder vertritt?


    Ansonsten kann man ohne Einkommenszahlen etc. zu den zahlen hier nicht viel sagen.


    Beistandschaft und RA parallel gehen nicht - offiziell. Wer nun im Moment das mandat hat, kannst du nicht wissen. Um ganz sauber zu arbeiten, solltest du beide Stellen anschreiben und sagen, jeweils die andere Partei hätte sich als Vertreter bzw. Beauftragter des Ex dir gegenüber bezeichnet. Sie sollten doch jeweils ihre Beauftragung nachweisen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Volleybab,


    ich habe niemanden beauftragt bisher, lediglich wollte ich abwarten was das JA von KVs auf mein Auskunftersuchen antwortet, habe aber selber einen Beratungstermin bei unserem JA angefragt, da soll ich morgen nochmal anrufen, um einen schnellen Termin zubekommen.


    Das kann natürlich sein, das mein EX die Mangelberechnung bekommen hat, das ist ja auch alles kein Problem.


    Mir ist nur wichtig auch alles zu verstehen warum und wieso und wie verhält man sich richtig. Möchte nicht im Nachhinein sagen müssen, ich habe die Rechte der Kinder nicht genug vertreten.


    Versteht jemand was ich damit meine?! Hier gehts nicht um mich oder den KV sondern nur um die Kinder :)


    Nun ja ... Trennungskinder und deren Eltern fahren halt öfter Achterbahn wie gewöhnlich :D

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Dann musst du dringend - noch diesen Monat - die Beistandschaft für die bei dir lebenden Kinder beauftragen. Das andere Jugendamt kümmert sich um die bei dir lebenden Kinder und die Beitreibung von Geld nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sein Anwalt hat berechnet das er nur diese Summen zahlen kann, die unter dem Mindestunterhalt liegen - man geht von einem Mangelfall aus.
    Bei dir geht man erstmal - wenn du keinen Einspruch erhebst, davon aus - das du den Mindestunterhalt zahlen kannst.



    Für die Kinder die bei dir leben, kannst du einen Beistandschaft einrichten und gibst denen den Brief vom Anwalt und die fordern dann die Berechnung an
    und dann wird man sich auf eine Summe einigen.


    Für das Kind das bei ihm lebt, hat er einen Anwalt als seine Wahl genommen (nicht das Jugendamt) - hier kannst du den Vorschlag akezptieren oder du legst
    Widerspruch ein - das würde ich aber mit einem Anwalt machen. Wenn die Werte deines Einkommens plausibel sind, kannst du 0 Euro zahlen.


    Dein Ex kann dann aber für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen (wenn noch nicht 12 Jahre) - das sind dann 180 Euro/monatlich für max 72 Monate/12 Geb.
    Hier solltest du darauf achten das deine Leistunsgsunfähigkeit aktenkundig ist und du keinen Schuldvereinbarungen unterschreibst.


    Allerdings könnte man dich ggfls. bitten einen besser bezahlten Job anzunehmen.

  • für den 11 jährigen Sohn sind 215,50 Euro mtl. vorgesehen und für die Tochter 5 Jahre 176,00 Euro.


    Ich wiedderrum soll für meinen andern Sohn der beim Vater lebt wie gesagt 364 Euro zahlen. Wo bitte ist da die Logik?

    Er hat ein Nettoeinkommen von 1700-1800 Euro.

    Rechnung für deinen EX von seinen Anwalt mit seinen Angaben grobe Zahlen


    Kind 6-11 215 Euro nach Tabelle 364
    Kind 6-11 215 Euro nach Tabelle 364
    Kind 0-6 176 Euro nach Tabelle 317
    für alle 606 Euro nach Tabelle 1045


    Mangelfallberechnung da Ihm nach Abzug des fiktiven Unterhalt nach DDT weniger als Selbstbehalt bleibt


    mittel 1750 - 1045 = 705 also unter Selbstbehalt von 1000
    606 + 1000 = 1606 + 144 Werbungskosten (bereinigtes Nettoeinkommen) 1750 , grob werden 10% Werbungskosten anerkannt also 175


    oder anders gerechnet


    Netto 1750 , Bereinigt (-10%) 1575 - 1000 SB = 575 € für Unterhalt verteilbares Einkommen
    daraus ergibt sich das beim KV die vollen 10% nicht ausgeschöpft wurden


    Bitte beachten alles nur fiktive Zahlen um es zu verdeutlichen

    Ich ein Nettoverdients von Nov-März von 464 Euro und im April bis Okt. ca. 790 Euro.

    Von Dir hat der Anwalt noch keine Verdienstnachweis also werden erst mal die vollen Beträge nach DDT gefordert


    364 Euro für Kind das beim KV lebt bzw 1045€ für alle drei


    mit 790 € Einkommen liegst unter Selbstbehalt, wenn Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst kann der Selbstbehalt auf 700 Euro sinken
    dann würden 90 Euro auf die drei Kinder aufgeteilt.



    werden Werbungskosten berücksichtigt
    Netto 790 , Bereinigt (-10%) 711 - 700 (verminderter Selbstbehalt) = 11 Euro für Unterhalt verteilbares Einkommen
    Normaler Selbstbehalt
    790 Einkommen , Unterhaltsansprüche erst ab 1000 Euro Einkommen
    Ständige Forderungen ein leistungsfähiges Einkommen zu erzielen




    Gerade Mangelfall und wenn Kinder bei unterschiedlichen Elternteilen leben sehr komplizierte Berechnung
    und sehr hohes Streitpotenzial und auch Ungerechtigkeits Empfinden


    und sehr viele sehen nur den Unterhalt nach DDT und berücksichtigen nicht den Selbstbehalt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Oh danke für die tolle Aufrechnung Luvi :daumen


    Ja ne ist klar, ein Selbstbehalt muss ja sein - will ja dem KV nicht das Geld aus der Tasche ziehen.


    Bedarfsgemeinschaft? Bilde ich diese mit meinem Freund? Also sprich dann würde mein Selbstbehalt auf 700 Euro sinken, weil mein Freund eben wie sagt man so schön "für mich aufkommen kann"?


    KV hat ja zur Zeit keine Wohnung sondern lebt mit dem Sohn bei seiner Freundin und deren Kinder in ihrem Haus, mein Sohn muss mit dem 16 jährigen ein Zimmer teilen. Dann bildet er doch auch eine Bedarfsgemeinschaft?


    Ganz ehrlich, ich habe auf keinen Rechtstreit Lust - aber gebe ich mich zufrieden kommt immer neue Ideen ins Haus seitens vom KV... fehlt nur noch das er Unterhalt für sich einklagt :tuedelue Willkommen im Leben ...

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Bedarfsgemeinschaft? Bilde ich diese mit meinem Freund? Also sprich dann würde mein Selbstbehalt auf 700 Euro sinken, weil mein Freund eben wie sagt man so schön "für mich aufkommen kann"?


    KV hat ja zur Zeit keine Wohnung sondern lebt mit dem Sohn bei seiner Freundin und deren Kinder in ihrem Haus, mein Sohn muss mit dem 16 jährigen ein Zimmer teilen. Dann bildet er doch auch eine Bedarfsgemeinschaft?

    Ja bilden auch Bedarfsgemeinschaft
    :devil: und bei Ihm wirkt sich das heftiger aus


    aber ehrlich gesagt wenn das Geld nicht unbedingt brauchst und Ihr auch so über die Runden kommt
    würde ich in deinen Fall sogar für mich Mangelfallberechnung akzeptieren und dem KV die paar Euro überweisen
    Damit zeigst einfach guten Willen und Bereitschaft für das andere Kind aufzukommen


    :devil: und wenn beschwerten kommen kannst Ihn darauf hinweisen das Er ja mietfrei wohnt und eigentlich verminderten Selbstbehalt hätte

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Luvi, Finsche ist doch auf jeden Fall "im grünen Bereich" und muss keinen Unterhalt zahlen. Sie ist erwerbstätig. Damit liegt der Selbstbehalt seit Januar 2013 bei 1000 Euro. Wenn da die "Bedarfsgemeinschaft" runter gerechnet wird, ist sie auch noch nicht auf einem grünen Zweig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.



  • mit 790 € Einkommen liegst unter Selbstbehalt, wenn Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst kann der Selbstbehalt auf 700 Euro sinken
    dann würden 90 Euro auf die drei Kinder aufgeteilt.


    Quelle please (in der Düsseldorfer Tabelle steht davon jedenfalls nix)

  • Klar Sie ist auf der Sichern Seite


    :tuedelue


    Es ist einfach gut für die Moral und das eigene Selbstbewusstsein, wenn man an das andere Kind auch etwas Unterhalt leisten kann


    Finsche


    zu bedenken ist auch was passiert wenn voll leistungsfähig bist


    meine EX arbeitet seid Jahren ohne Kids nur Teilzeit dafür aber verminderter Selbstbehalt



    Zitat

    Quelle please (in der Düsseldorfer Tabelle steht davon jedenfalls nix)

    Im Selbstbehalt sind 360 € Miete und Nebenkosten enthalten die bei Bedarfsgemeinschaft bzw. Miet freiem Wohnen entfallen.
    Steht auch in der DDT


    und hab auch geschrieben kann und fiktive Zahlen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()


  • Im Selbstbehalt sind 360 € Miete und Nebenkosten enthalten die bei Bedarfsgemeinschaft bzw. Miet freiem Wohnen entfallen.
    Steht auch in der DDT


    und hab auch geschrieben kann und fiktive Zahlen

    Und wo hat die TS geschrieben, dass sie mietfrei wohnt? Selbst wenn man unterstellt, dass sie sich die Mietkosten mit ihrem LG teilt, ist es ein fragwürdiger Stil von Dir, einfach 300 € von den 360,00 € Mietanteil abzuziehen und dies dann so hinzustellen, als wäre das Fact! Ich weiß auch nicht, aus welchem Düsseldorf Deine Tabelle kommt, aber in der, die aus der Landeshauptstadt von NRW kommt, steht von einer Kürzung des Mietanteils kein Wort (eher im Gegenteil!).


    Weiterhin finde ich dort auch nichts über den Abzug von 10% (!!!) Werbungskosten vom Nettogehalt, also Quelle bitte!

  • Das räumst Du aber jetzt erst auf Nachfrage ein, aus Deinem "Berechnungspost" geht das nicht hervor; dort klingt es nach Tatsache! Und auch fiktive Zahlen sind ohne Rechtsgrundlage wertlos!


    @ Finsche


    Lass Dich bei der Beistandschaft deines Wohnortes beraten, dort bekommst Du kompetente Antworten auf deine Fragen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Die hinter der Quelle/dem Link stehenden Urteile stärken aber in der Tendenz (Zahlen sollte man nicht bewerten, denn die OLG- und BGH-Urteile von 2005 und 2008 beziehen sich auf Altverfahren mit "alten" Selbstbehalten und "alten" Mindestsätzen etc.) die Aussage von Profiler. Die teilweise kruden Interpretationen von RAs würde ich jetzt nicht als Beleg heranziehen, zumal wenn sie dem Wortlaut der Gerichtsentscheidung widersprechen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()