Hallo
ich hab nochmal eine Frage,
nun kam ein Anwaltsschreiben vom Ex:
für den 11 jährigen Sohn sind 215,50 Euro mtl. vorgesehen und für die Tochter 5 Jahre 176,00 Euro.
Ich wiedderrum soll für meinen andern Sohn der beim Vater lebt wie gesagt 364 Euro zahlen. Wo bitte ist da die Logik? :ohnmacht:
Versteht jemand diese Rechnung und kann mein Ex obwohl er ja beim Jugendamt angefragt hat, zusätzlich zu einem Anwalt gehen? :hae:
Ich war immer der Meinung wenn man eine Beistandschaft hat beim Amt darf oder bzw. kann man keinen Anwalt mehr mit der Unterhaltsklärung beauftragen.
Habe das Auskunftersuchen ausgefüllt und schon abgeschickt und hatte eigentlich gehofft da was zu hören nun krieg ich Post von Anwalt des KV´s?
Selber einen Anwalt wieder beauftragen und wieder unnötig Kosten scheffeln oder reicht da auch abzuwarten was das Jugendamt sagt
lg von einer ziemlich ratlosen Finsche :idee