Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Auskunftersuchen

  • Hallo


    nach langer Zeit mal wieder hier und schon gleich eine Frage.


    Kurze Vorabinfo: Wir (ich, 2 von drei Kindern) sind Anfang der Sommerferien 2013 zu meinem langjährigen Partner (200km, innerhalb desselben Bundeslands, mit Einverständnis des KVs und langer Arbeit mit dem Jugendamt) gezogen.


    Mein Sohn (10) wollte schon längere Zeit zu seinem Vater ziehen, dies haben wir mit Absprache und Vorbereitung vom JA auch vollzogen im Juli 2013. Die anderen zwei, der Grosse (11,5) und die Kleine (5,5) sind mit mir zu meinem Partner gezogen.


    Wir wohnen in dem Haus meines Partners, ich zahle einen geringen Anteil ca. 400 Euro an Wohnkosten und NK. Der Grosse geht in die 6. Klasse einer Realschule, die Kleine aufgrund unserer Berufstätigkeit im eigenen Gastrobetrieb meines Partners, in einen Ganztageskindergarten (8-17 Uhr mit Mittagessen, Kosten 180.- Euro).


    Umgangswochenenden finden statt, die eine Woche kommt mein Sohn der beim Vater lebt zu uns von Fr. bis So., die andere Woche sind die anderen beiden bei meinem Sohn und dem KV. Ich fahre Freitags während der Arbeitszeit, 15 Uhr los und bringe die Kinder zu einem Treffpunkt (100km) auf halber Strecke wo ich meinem ExMann treffe, die Kinder übergeben oder hole dort meinen Sohn ab, je nachdem wer jetzt dran ist. Sonntags hole dasselbe Spiel ich fahre zu dem Treffpunkt mitten in den Arbeitszeiten und hole die Kinder oder bringe Junior hin.


    Ich bin bei meinem Partner angestellt, bekomme 464 Euro netto. Kindergeld bekomme ich zur Zeit nur 274 Euro und Unterhalt vom KV für die beiden die bei mir leben waren eigentlich 600 Euro pro Monat abgemacht. Ich überweise meinem ExMann, jeden Monat 100 Euro für meinen Sohn. Da wir dies so vor einem Beratunngssgespräch mit dem JA ausgemacht haben, er mir entgegenkommen will, da ich nicht mehr verdiene waren beide Seiten mit der Regelung einverstanden.


    Jedoch zeigte sich in der letzten Zeit ein unregelmässiges Zahlen des KV an mich, alle zwei Monate kommen wenn überhaupt mal 600 Euro, ich habe den KV angesprochen da meint er solange ich nicht den vollen Unterhalt für den gemeinsamen Sohn der bei ihm lebt nicht zahle, zahlt er wie er lustig ist.


    Ich habe ihm gesagt, das ich bereit wäre zusammen mit dem JA eine Lösung zu finden. Geht hier schliesslich um unseren Sohn, ich versuche alles was in meiner Macht steht den KV zu unterstützen.


    Da kommt heute prompt ein Brief vom dortigen JA "Auskunftsersuchen und Zahlungsaufforderung" für den gemeinsamen Sohn der beim KV lebt. :nudelholz


    In dem Brief werde ich aufgefordert - Meine Einkünfte offenzulegen - kein Thema.


    Ich muss den Vordruck nicht ausfüllen wenn ich mich bereit erkläre der Leistungsverpflichtung von 364,00 Euro zur Unterhaltszahlung nachzukommen oder aber zumindest in Höhe des unterhaltsvorschussrechtlichen Maximalbetrages von 180,00 Euro mtl. anerkenne.


    Was ist das für eine Berechnung?


    Ich habe auch kein Problem 80 Euro mehr zu zahlen, auch wenn das uns sehr im Geldbeutel fehlen würde aber wo ist dann das Recht der beiden anderen Kinder geblieben?


    Dann steht da was von, ich zitiere jetzt in meinen Worten. Das ich mich um ein Einkommen auf dem Level der Unterhaltspflicht bemühen muss, ansonsten man von mir verlangen kann die Arbeitsstelle oder gar den Wohnort zu wechseln - können die das wirklich?


    Was kann ich bzw. muss ich denn tun? Wir sind ein bisschen ratlos, mein Partner unterstützt mich und die Kinder in allen Belangen, soweit er es finanziell kann.


    Es ist nicht so das ich mich um die Unterhaltszahlung drücken möchte ganz und gar nicht, ich bin immer für meinen Sohn der beim KV lebt da. Klamotten und Schulsachen kaufe ich und alles andere was er sonst so braucht, kauft meine Grossmutter.


    In wie weit, wird denn das eigentlich mit dem Unterhalt geklärt wenn ein Kind beim KV lebt die anderen beiden bei der KM?


    Schön wäre es hier Antworten zu finden und vielleicht einige Tipps und Ratschläge, dafür wäre ich sehr dankbar,
    wünsche euch einen schönen Abend


    Finsche :wink

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Die wichtige Frage ist, wieviel verdient der KV so ungefähr?


    Aber mal so grundsätzlich (man korrigiere bitte, wenn ich etwas nicht korrekt darstelle): Er muss für die 2 Kinder Unterhalt zahlen und du für das eine, daß bei ihm lebt.
    Der Mindestunterhalt, den du laut DDT bezahlen müsstest wäre 272€, Der Unterhalt, den KV an dich bezahlen müsste wäre 225€ und 272€= 497€ (Immer der Mindestunterhalt, Stufe 1 DDT).


    Du hast, da du Unterhaltspflichtig bist eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Die Kinder sind beide Vollzeitbetreut bei dir und entsprechend könntest du mehr arbeiten um mehr Geld zu verdienen, damit du den Mindestunterhalt auch leisten kannst.


    Würdest du ohne Partner dort wohnen, dann müsstest du mit deinem Einkommen aufstockendes Harz4 beziehen und wärst im Moment nicht leistungsfähig. Müsstest dich aber bemühen, eine besser bezahlte Arbeit zu bekommen.


    Nun wohnst du aber mit deinem neuen Partner zusammen. Ihr seid also eine BG, da ihr zusammen wirtschaftet. Dies heißt dann, daß sein Einkommen in der Haushaltskasse mit einberechnet werden würde. Dann würdet ihr zusammen wohl zuviel für SGB2-Bezug beziehen.


    Was hat das jetzt mit dem Unterhalt zu tun?


    Wenn man den Unterhalt berechnet ist dir aufgrund des zusammenlebens und zusammen wirtschaftens ein "fiktives Einkommen" zuzurechnen, daß dein Einkommen, daß zur Berechnung des Unterhalts herangezogen wird erheblich steigen wird.


    Ihr wohnt zusammen und du bist bei ihm angestellt. Du verdienst dort offiziell relativ wenig aber zahlst einen relativ hohen Anteil an den Wohnkosten (464€ Einkommen und davon 400€ Mietkosten. Damit hättest du nur 64€ für deine Lebensführung zur Verfügung.


    Aufgrund deiner Aussage gehe ich davon aus, daß du fast Vollzeit im Betrieb arbeitest und dafür ist das Einkommen viel zu niedrig (oder du arbeitest dort nur Stundenweise, dann hast du Zeit genug für einen 2. Job). Es kann also von dir verlangt werden, daß du dir eine besser bezahlte Arbeit suchst bzw. eine mit mehr Stunden.


    Was ich damit sagen möchte:


    Wenn es vor Gericht gehen wird, wird dein Einkommen sehr stark nach oben korrigiert werden, da diese Konstellation so nicht plausibel ist, und das Gericht dich zum Mindestunterhalt verdonnern könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist zumindest sehr hoch.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • :thanks: Hucky, soweit hab ich das verstanden. Aber wirklich schlauer bin ich nun auch nicht :D :lach


    Aber bei uns arbeitstechnisch, anders als wie anderswo wie man so schön sagt. Dazu durch eine Krankheit kann ich leider nicht mehr wie 90 Stunden im Monat arbeiten.
    Wir arbeiten April-Oktober mehr (Sommerbetrieb) und im Winter haben wir nur dreimal die Woche zu arbeiten. (Winterbetrieb)


    Gut mein Exmann hat ein Nettoeinkommen von 1600-1800 Euro im Monat, lt. der Tabelle und dem Schreiben des JA ist der momentane Unterhaltssatz für den Sohn der bei dem KV lebt 364,00 Euro.


    Für meinen Sohn der bei mir lebt 338.- Euro und für die Kleine Maus 333.- Euro macht gesamt = 697 Euro lt. Düsseldorfertabelle. :rolleyes2: :-) Aber ich denke mal das ist jetzt von Fall zu Fall verschieden, da muss man wieder an den Selbstbehalt denken oder bin ich hier wieder ganz falsch?



    Sofern meine Kenntnis bisher war hat das Einkommen meines Freundes nichts mit der Berechnung für den Unterhalt zu tun, also der Meinung waren wir bisher jetzt?! :hae:
    Da müsste ich mich wohl doch bei einem Anwalt beraten lassen.



    Ich möchte jetzt hier nicht den Eindruck erwecken das ich meinem Ex Mann das Geld aus der Tasche ziehe, aber gar nichts zahlen ist natürlich unschön und dann dies mit der Aussage zu kommentieren: "wenn du nicht den vollen Unterhalt leistet, dann kriegst du eben gar keinen!" Ich bemühe mich den vollen Unterhalt zu leisten aber mit was?! Ich bin schliesslich ja auch mit den ganzen Eheschulden die er mir/uns hinterlassen hat
    in die Privatinsolvenz, was natürlich auch noch ein fader Beigeschmack ist.


    Wo ich noch ein Problem habe das mich das Jugendamt drauf hinweist, das ich 364 Euro vollen Unterhalt leisten kann oder eben "nur" 180 Euro Mindestunterhalt - das sind doch für mich zwei Paar Schuhe, woher oder aus welcher Rechnung stammen denn dann 180 Euro und wer redet hier von können, wenn ich jetzt nur die 180 Euro zahle ist das dann gegessen?! Komische Logik.


    Nun gut... dann schauen wir mal wie das unser Anwalt sieht, eigentlich wollte ich es versuchen auf neutraler Ebene zu führen aber wie in den Meisten Fällen in Deutschland sollte man sich doch Expertenrat einholen. :devil:

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Bei dem Betrag in Höhe von 364,00 € handelt es sich um den Mindestunterhalt für die zweite Altersstufe. Gemäß § 2 Unterhaltsvorschussgesetz wird hiervon das volle Kindergeld abgezogen, so dass ein Unterhaltsvorschussbetrag in Höhe von 180,00 € verbleibt. Und nur um diesen Betrag geht es in dem Schreiben ;)


    Sende dem Jugendamt deine Unterlagen, so wie sie sich jetzt darstellen, zu und warte ab (nicht vergessen, Kopien der Geburtsurkunden der beiden bei Dir lebenden Kinder mitzusenden).


    Was nun den vollen Unterhalt für alle drei Kinder angeht, wäre es eine Lösung, für die beiden Älteren, die bei unterschiedlichen Elternteilen leben, die Unterhaltsansprüche zu verrechnen, so dass der KV lediglich noch Unterhalt für das jüngste Kind zahlen müsste. Allerdings hätte er damit keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Lass Dich doch mal für die beiden bei Dir lebenden Kinder beim Jugendamt (Beistandschaftsabteilung) deiner neuen Heimatgemeinde beraten.

  • Schön, das ihr euch bisher einigen konntet - aber beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf


    ie Kleine aufgrund unserer Berufstätigkeit im eigenen Gastrobetrieb meines Partners, in einen Ganztageskindergarten (8-17 Uhr mit Mittagessen, Kosten 180.- Euro).


    Ich bin bei meinem Partner angestellt, bekomme 464 Euro netto.


    Er hat die 180 Euro Unterhaltsvorschuss beantragt - sein gutes Recht.


    Und ganz ehrlich - anhand der Zahlen und Zeiten würde ich auch an deinem Einkommen zweifeln.
    Warum ist der Kleine für meinen Minijob (OK plus 16 Euro) in der Ganztagsbetreuung ?
    Demnach würdest du im Betrieb deines Lebensgefährten nur 10/12 Std./Woche arbeiten.


    Die Lösung ist einfach - ich würde für die Tätigkeit ein normales Gehalt fordern. Mit diesem Gehalt - was vielleicht netto bei 1000/1200 Euro liegt und den beiden Kindern bei dir,
    bist du wahrscheinlich immer noch nicht unterhaltspflichtig - oder max. die 100 Euro.


    Er kann Unterhaltsvorschuss die 180 Euro beziehen und es laufen bei dir keine Schulden auf, weil du nicht leistungsfähig bist.

  • Kann mal schreiben wie das bei mir gerechnet wurde


    Mangelfall drei Kinder
    Das zum Unterhalt verfügbare Einkommen wurde je nach Altersstufe an die Kinder verteilt


    z.B. mal grob nach deinen Zahlen 1600 netto bereinigt - Selbstbehalt = 600 verfügbar
    600 geteilt drei Kinder = 200 pro Kind ( Altersstufen nicht berücksichtigt ) wären dann 200 die KV behalten darf da Kind bei Ihm lebt und 400 die an Dich fließen da 2 Kinder bei Dir leben.


    für Dich gerechnet 464 netto Einkommen - Selbstbehalt = null verfügbares Einkommen, dadurch hat dein Ex bis Kind 12 wird Anspruch auf UVG für das Kind das bei Ihm Lebt da nicht Leistungsfähig bist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • es laufen bei dir keine Schulden auf, weil du nicht leistungsfähig bist.

    Es laufen keine Schulden beim Unterhaltsvorschuss auf? :hae: Das Jugendamt zahlt das doch nicht aus eigener Kasse, weil es so großzügig ist. Sie schießen es vor, wenn das Umgangselternteil dann mal zahlgungsfähig ist, stehen sie vor der Tür (Gott sei Dank zinsfrei!) Die sich ergebende Differenz zwischen Vorschuss und Mindestunterhalt wird natürlich mit gerechnet und muss an die Mutter gezahlt werden, ansonsten geht es ab vor`s Gericht. Nichts da, mit nix Schulden :kopf

  • Es laufen keine Schulden beim Unterhaltsvorschuss auf? :hae: Das Jugendamt zahlt das doch nicht aus eigener Kasse, weil es so großzügig ist. Sie schießen es vor, wenn das Umgangselternteil dann mal zahlgungsfähig ist, stehen sie vor der Tür (Gott sei Dank zinsfrei!) Die sich ergebende Differenz zwischen Vorschuss und Mindestunterhalt wird natürlich mit gerechnet und muss an die Mutter gezahlt werden, ansonsten geht es ab vor`s Gericht. Nichts da, mit nix Schulden :kopf

    Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt.


    und so Großzügig ist das JA auch nicht da nur 72 Monate gezahlt wird oder bis zum 12 Lebensjahr und UVG noch unter den Existenzminimum Betrag von Hartz4 liegt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

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  • Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt.


    und so Großzügig ist das JA auch nicht da nur 72 Monate gezahlt wird oder bis zum 12 Lebensjahr und UVG noch unter den Existenzminimum Betrag von Hartz4 liegt


    Da werd ich ja ganz hellhörig... Ich war Student, musste einen Kredit aufnehmen und hatte einen Mini-Jobs um mich über die Runden zu bekommen. Ich konnte keinen Unterhalt zahlen, daher bekam die KM Unterhaltsvorschuss, die vollen 72 Monate. Nun bin ich fertig und kann Unterhalt zahlen. Da steht das Jugendamt vor der Tür und will den gesamten Betrag zurück.


    Ich zahle also meinen Studienkredit ab, den normalen Unterhalt (da ich ein hohes Nettogehalt habe, geht wahnsinnig viel ab) & die Differenz von Vorschuss und Mindestunterhalt an die KM sowie den Unterhaltsvorschuss an das JA. Es bleibt mir also nüscht, da es dem Kreditinstitut nicht juckt, was mir zum leben bleibt.



    Und nun erzählst du mir, ich brauch den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu bezahlen? Da möchte ich näheres zu wissen....

  • Der Denkansatz von Hucky geht ausnahmsweise diesmal in die falsche Richtung. Es ist vielmehr so wie von Profiler beschrieben worden: Das Schreiben vom Jugendamt an Dich ist ein Standardschreiben und die übliche Forderung. Dabei hat keinerlei Prüfung der Umstände und der wirtschaftlichen Situation stattgefunden.


    Es gibt, wie im Brief geschrieben, zwei Möglichkeiten: Entweder erkennst du das an - oder du legst Zahlen vor und lässt den Unterhalt vom Jugendamt berechnen. Letzteres solltest du tun.


    Dein Ex ist im Denkirrtum. Unterhalt wird nach Einkommen bezahlt. Da kann es schon so sein, dass er für die Kinder bei dir Unterhalt zahlen muss, während er von dir wegen niedrigem Einkommen keinen Unterhalt bekommt. Das ist schwer zu verstehen, aber so sind die Gesetze. Hier bei dir muss alles tatsächlich genau berechnet werden. Es sind viele Interpretationsmöglichkeiten gegeben. Darum rechne damit, dass da Jugendamt im Sinne des einen Kindes hohe Forderungen stellt an dich, während ein Rechtsanwalt bei dir dich auf Unterhalt null runterrechnen würde. Für beides kann man gute Gründe anführen. Will sagen: Hier ist viel Streitpotential in dem derzeitigen Konstrukt verborgen. Und bei Geld, wie schon geschrieben wurde, hört die Freundschaft auf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt.


    und so Großzügig ist das JA auch nicht da nur 72 Monate gezahlt wird oder bis zum 12 Lebensjahr und UVG noch unter den Existenzminimum Betrag von Hartz4 liegt


    Ich musste jetzt gleich mal googlen.... Das habe ich gefunden:


    Unterhaltsvorschussleistungen sind vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen des § 7 UVG I. V. M § 1613 BGB zurückzuzahlen.
    War der Vater während des Bezuges von UVG-Leistungen nicht leistungsfähig i. S. d. § 1613 BGB kann von diesem die Rückzahlung nicht verlangt werden.



    Wie krass, ist das echt so?! Dann hätte mich das Jugendamt doch von vorne bis hinten verars*****.... :nawarte:

  • Und nun erzählst du mir, ich brauch den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu bezahlen? Da möchte ich näheres zu wissen....

    :tuedelue Mach einen neuen Thread auf würde hier den Rahmen sprengen

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  • Danke euch nun hab ich das besser verstanden, mein Freund auch. Mir ging es nur rein um das Verständnis.


    Ich werde alles berechnen lassen und mir Rat beim hiessigen Jugendamt hier einholen, das ist wohl das sinnvollste :hae:


    Langsam habe ich das Gefühl das egal wie KVs oder KM´s es machen, letzendlich trotz Regelungen immer Streit gibt zwischen den Eltern, ich frage mich manchmal wo da der Sinn für die Sorge der gemeinsamen Kinder bleibt und
    sicher:


    Bei Geld hört die Freundschaft auf - da ist sehr viel wahres dran :D



    Lena 1977: Ich könnte mehr Gehalt fordern natürlich, das wäre aber im Winterbetrieb der Untergang des Betriebes - Gastro halt. :ohnmacht:


    Im Sommer ist das natürlich auch wieder anders, da bekomme ich ein höheres Gehalt (netto ca. 790 Euro)



    Nun gut, danke euch für die zahlreichen Antworten. :)

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers


  • Lena 1977: Ich könnte mehr Gehalt fordern natürlich, das wäre aber im Winterbetrieb der Untergang des Betriebes - Gastro halt. :ohnmacht:


    Im Sommer ist das natürlich auch wieder anders, da bekomme ich ein höheres Gehalt (netto ca. 790 Euro)


    Wenn die Zahlen stimmig sind, dann ist das ja OK,
    Wenn dein Ex das Gefühl hat, dein Gehalt ist ein fiktives für die Krankenkasse und Co. und du arbeitest aber deutlich mehr,
    dann hat er natürlich nicht ganz unrecht.
    Wenn es ganz hart auf hart kommt, könnte man dir Nahe legen dir einen anderen, besser bezahlten Job zu suchen.


    Ich kenne einige unterhaftspflichtige Menschen die nach der Trennung plötzlich keine Aufträge mehr hatten, die hatte dann der
    Bruder, der seit kurzem ein Geschäft in der gleichen Branche aufgemacht hat. Oder das Geschäft wurde ganz aufgegeben und nun
    war man(n) plötzlich Angestellter bei einem Freund für 800 Euro netto - da ist natürlich nichts zu holen und ein Teufel der böses
    denkt das die betreffenden Personen immer unter dem Selbstbehalt blieben.


    Wenn dein Ex das Gefühl hat, du schufftest Vollzeit in dem Laden, dann geht er natürlich auch von mehr als 452 Euro aus.