Hallo an Euch,
mein Exmann und ich haben ein gemeinsames Kind ( 4 Jahre). Über das Gericht wurde eine Umgangsregelung getroffen - alle 14 Tage für 3 Std. Diesen Umgang erfüllt der KV nicht. Dazu muss ich sagen, das er über 350 Kilometer entfernt wohnt ( was kein Grund ist nicht mal vorbei zu schauen). Es gibt derzeit regelmässig, 1 x die Woche für ca. 5-10 Minuten über Internet ( Skype ) telefonischen Kontakt. Sonst nichts.
Zuletzt persönlich hat er das Kind im April 2013 gesehen. Seit dem war er nicht mehr hier um das Kind zu sehen.
Nun hat er mir mitgeteilt, das er im Juni 2014 unser gemeinsames Kind für 1 Woche zu sich holen möchte für Urlaub. Es würde ihm ja rechtlich zu stehen und wenn ich den Urlaub nicht erlaube, dann wird er diesen bei Gericht einklagen.
Nun meine Fragen, da es so ja keinen persönlichen Umgang gibt, ist dieser Urlaub überhaupt zulässig? Kann ich diesen Urlaub mit der Begründung ablehen, das es zu viel für das Kind ist? Sollte er nicht erstmal langsam anfangen eine Bindung aufzubauen und nicht gerade mit der Tür ins Haus fallen?
Was sagt Ihr dazu?