Hier ist eine der nun wirklich sehr seltenen Situationen, dass der Oma ein Umgangsrecht eingeräumt wurde vom Gericht, obwohl bei der Geburt die elterliche Partnerschaft schon keinen Bestand mehr hatte. Als Monsterschwiegermutter scheint sie das Gericht nicht gesehen zu haben. In der Klage wird sie wohl ausgeführt haben, welche besondere Bedeutung für sie der Umgang mit dem Kind hat. Dem ist das Gericht gefolgt, "warnt" aber, dass die Oma deshalb den Umgang selbst wahrzunehmen hat und nicht der Vater. Ein "Abschieben" zum Vater geht nicht.
Anders wird aus dem Satz kein Schuh. Der Vater ist an dem Verfahren nicht beteiligt, ihm kann weder eine Auflage gemacht werden, noch kann sein Verhalten in irgendeiner Weise ohne Anhörung gegenstand des verfahrens sein.