Umgang für KV, obwohl kein Sorgerecht?

  • Hallo!
    Hab mal eine Frage: Ich war mit dem KV nie verheiratet, wir haben auch nicht zusammengelebt, er hat auch kein Sorgerecht und möchte auch keins haben. Kann ich ihn trotzdem dazu verpflichten, sich regelmäßig um das Kind zu kümmern? Z.B. dass das Kind jedes 2. Wochenende zu ihm soll?
    Gruß
    Yolanda

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Ich denke nicht. Soweit ich weiß kann er Umgang einfordern, aber Du kannst ihn nicht zwingen. Leider. Habe hier auch mit nur wenig interessierten Vater zu kämpfen, dem seine Kinder einfach oft zu anstrengend sind. :( und schon gar nicht kannst Du verlangen, dass er Dich entlastet.

  • Du kannst es versuchen einzuklagen. Aber willst Du es Deinem Kind wirklich zumuten, Umgang zu jemndem zu haben, der mit Ablehnung reagiet? Das Kind spürt die Ablehnung.


    Ja, sie hat Recht. Das hat nix mit dem Sorgerecht zu tun.


    Ich würde es allerdings nicht einklagen an Deiner Stelle. Was bringt es, wenn er die Kinder nicht sehen möchte. Außerdem ist selbst wenn Du es einklagst und gewinnst, schwer im Alltag durchzusetzen.


    Ich würde keinem KV mein Kind andrehen, wenn er es nicht sehen möchte. Das merkt doch das Kind. Würdest Du zu jemanden gehen wollen, der Dich nicht sehen möchte?

    Frage dich in jeder schwierigen Situation:
    "Was würde der stärkste, mutigste, liebevollste
    Teil meiner Persönlichkeit jetzt tun?"
    Und dann tue es. Tue es richtig.
    Und zwar sofort.


    Dan Millman

  • Hallo Yolanda,


    soweit ich weis hat eine Mutter mal bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt und hat verloren! Dieser Vater wollte gar keinen Kontakt zum Kind und dadurch natürlich auch keinen Umgang. Ich glaube die Begründung war: „Den Vater zum Umgang zu zwingen, dient nicht dem Kindeswohl“.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Du hast geschrieben, dass er kein Sorgerecht hat (was ja bei verunheirateten Paaren üblich ist, außer die Mutter unterschreibt es bei der Geburt) und dass Ihr nicht verheiratet ward. Wie ist denn Euer Verhältnis? Sieht er Ihn bisher ab und zu? Kannst Du mit Ihm reden und mal von Deinem Vorschlag erzählen?



    Ansonsten sehe ich es auch wie hier:

    Du kannst es versuchen einzuklagen. Aber willst Du es Deinem Kind wirklich zumuten, Umgang zu jemndem zu haben, der mit Ablehnung reagiet? Das Kind spürt die Ablehnung.

    denn selbst wenn Du es einklagst und "Recht" bekommst, was bringt es Eurem Kind? Dass es eine Zeit dort erlebt und zu spüren bekommt, dass es unerwünscht ist?

    Freundschaft ist eine Tür zwischen zwei Menschen. Sie kann manchmal knarren, sie kann klemmen, aber sie ist nie verschlossen.


    [Blockierte Grafik: http://zitate.net/x/p.gif](Balthasar Gracián y Morales)

  • Unser kv hat gsr usw. , will die kinder aber nur in den ferien und ich würde ihn ( im namen der kinder ) nie darauf verklagen aus schon genannten gründen.


    Verkehrte welt mal wieder. Den vater kann man nicht zum umgang zwingen, der vater /mutter aber die kinder. Egal ob derjenige süchtig, psychisch krank oder schlecht kümmernd ist. Siehe kügelchens geschichte.