Mutter zahlt keinen Unterhalt.

  • Hallo ihr lieben.
    Ich als alleinerziehende Vater hab nie geld bekommen von die Mutter meinen Sohnes.
    Sie lebt in Italien und wir zwei in Deutschland seit 2010 und seit 2011 bekomme ich UVG.
    Habe sie angesprochen diesem jahr was Unterhalt betrifft und sie meint sie bezahlt nur wenn ich den gemeinsame sorgerecht zu stimme.
    Jugendamt hat ihr mehr mal geschrieben aber sie hat nie reagiert.
    Mein Sohn hat keinen Bezug zu seiner Mutter, letztes mal haben sich getroffen 2009 er war 3 Jahre alt.
    Und sie hat sich nie interessiert um das Kind, was soll ich machen? Wäre richtig was juristisch zu unternehmen?
    Vielen Dank für die eventuelle antworten. LG Paolo. :thanks:

  • Hallo Paolo76,


    also die Einziege die ich kenne und ähnliche Erfahrungen haben könnte, ist „NemesisLady“ !


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Paolo.


    Die Situation ist mir nicht ganz unbekannt, wenn auch in meinem Fall die Kindsmutter nicht im Ausland lebt.


    Von hier aus in Italien einen Unterhaltstitel zu erkämpfen dürfte nicht ganz einfach sein. Solange du UVG bekommst, kannst du dir zumoindest den Ärger und das Kopfzerbrechen ersparen. UVG begründet automatisch einen Schuldtitel des Staates gegen die KM. Sollen sich die Behörden mit dem juristischen Teil beschäftigen. Das erspart dir eine Menge Sorgen.


    Was ihre Forderung nach gemeinsamen Sorgerecht anbetrift: Kindesunterhalt ist eine Bringschuld gegenüber dem Kind und kann nicht an irgendwelche Forderungen geknüpft werden. Und wenn sie ernsthaft am Sorgerecht interessiert sein will, dann muß sie dass ersteinmal dem Amt und dem Familienrichter gegenüber beweisen. Solange sie das nicht kann oder will, hat sie keine Chancen auf gemeinsames Sorgerecht.


    Wie ist das Sorgerecht bei euch bisher geregelt?


    lg Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


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  • Hallo Uwe danke für die Antwort.
    2007 hat das jugendgericht entschieden das ich alleine den sorgerecht haben soll und auch der obere Gericht hat so entschieden.
    Nur sie konnte damit nie klar kommen und hat alles möglich erfunden mir das Leben zu Hölle machen.
    Ihr wurde das sorgerecht entzogen weil sie mich geschlagen hat vor den Jugendamt und denn Jugendamt gedroht deswegen wurde sie 5 Tage in der Psychiatrie eingesperrt.

  • Meinst Du denn, dass ihr Einkommen so hoch ist, oder irgendwann mal so hoch sein wird, dass sie überhaupt Unterhalt zahlen kann?


    Ich meine, Du könntest hier über das JA einen Titel erwirken, und diesen dann ggf. (auf eigene Kosten) im Ausland vollstrecken lassen-
    was aber nur Sinn macht, wenn bei ihr "etwas zu holen" ist...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi,


    1.) Unterhaltstitel erwirken.
    2.) Unterhalt kann auch im Ausland "eingetrieben" werden. Ist meist langwierig und kommt aufs Land an. Wohnort sollte bekannt sein.
    3.) Mit dem o.g. Titel kannst du sie wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen.


    Das erstmal zur Orientierung.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Hallo Paolo,


    Welcome im Club bzgl Unterhalt aus Italien.
    Wichtig wäre zu wissen, ist die KM Italienerin oder Deutsche?
    Und du selbst - Italiener oder Deutscher?
    Denn wenn die KM Italienerin ist, dann hat sie ja nach italienischem Recht sowieso das GSR, wenn es ihr wichtig ist.

  • Ansonsten hast du mehrere Möglichkeiten:
    1. Beistandschaft beim JA einrichten, sie kümmern sich darum. Sie schreiben die KM an wegen Unterhalt, wenn sie nicht reagiert, wird Klage eingereicht. Dauert lange aber doch nicht so lange wie ich dachte. Schneller geht es wenn man von Anfang an auf Mindestunterhalt klagt. Dann muss sie keine Gehaltsnachweise einreichen und sollte sie nicht in der Lage sein finanziell, selbst den Mindestunterhalt zu zahlen, muss sie es beweisen. Wenn du dann einen Titel hast, kannst du ihn vollstrecken, sowohl aus Deutschland als auch direkt in Italien, und auch pfänden.
    2. der gleiche Ablauf, nur über einen Anwalt. Kostet aber meistens Geld und ist nur ein wenig schneller.
    3. du reichst die Klage direkt in Italien ein, über Anwalt (kostet viel Geld) oder kostenfrei am Wohnort der Mutter beim Tribunale dei minori (musst aber selbst hinterher sein und auch die Sprache beherrschen). Geht wesentlich schneller, aber ist mit Stress verbunden und man kann einen höheren Unterhalt erwirken.

  • Ansonsten hast du mehrere Möglichkeiten:
    1. Beistandschaft beim JA einrichten, sie kümmern sich darum. Sie schreiben die KM an wegen Unterhalt, wenn sie nicht reagiert, wird Klage eingereicht. Dauert lange aber doch nicht so lange wie ich dachte. Schneller geht es wenn man von Anfang an auf Mindestunterhalt klagt. Dann muss sie keine Gehaltsnachweise einreichen und sollte sie nicht in der Lage sein finanziell, selbst den Mindestunterhalt zu zahlen, muss sie es beweisen. Wenn du dann einen Titel hast, kannst du ihn vollstrecken, sowohl aus Deutschland als auch direkt in Italien, und auch pfänden.
    2. der gleiche Ablauf, nur über einen Anwalt. Kostet aber meistens Geld und ist nur ein wenig schneller.
    3. du reichst die Klage direkt in Italien ein, über Anwalt (kostet viel Geld) oder kostenfrei am Wohnort der Mutter beim Tribunale dei minori (musst aber selbst hinterher sein und auch die Sprache beherrschen). Geht wesentlich schneller, aber ist mit Stress verbunden und man kann einen höheren Unterhalt erwirken.

    Danke für die Antwort.
    Sie ist Italienerin, ich und mein sohnh italienisch / deutsch.
    Ich bekomme Uvg der Jugendamt hat gesagt sie reagiert nicht an die Briefe.
    Sie würde mindestens mir nie zugeben das sie arbeitet, sie erzählt mir immer das kein Geld hat, aber Italien ist nicht Deutschland, es gibt kein Hartz 4, und wie lebt sie mit ihrem größeren Sohn?

  • Lebt sie etwa allein mit ihrem Sohn? Das bezweifle ich, denn als arbeitslose AE in Italien zu leben will heißen dass sie unter der Brücke schläft.
    Ich vermute also einen LG oder dass sie in einem Haushalt mit ihrer Familie lebt.
    Sollte sie wirklich nichts haben, hat es wohl mehr Sinn auf Mindestunterhalt zu klagen direkt in Italien, denn nach Aussage eines italienischen Anwalts (ohne Gewähr), wird es in diesem Fall dort einfach so beschlossen, egal ob sie genug Selbstbehalt hat. Man kann dann ab und zu mal was pfänden und die Familie haftet mit wenn sie dort lebt. Aber wie gesagt, ohne Gewähr.
    Und das GSR hat sie ja auf dem italienischen Territorium sowieso. Könntest also argumentieren, wenn sie es ausüben will, reicht es wenn sie sich einfach um ihr Kind kümmert und es sie öfter besucht. :D

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Wenn du dann einen Titel hast, kannst du ihn vollstrecken, sowohl aus Deutschland als auch direkt in Italien, und auch pfänden


    rein Interesse halber... bezahlt das Deutsche JA die Pfändung (wenn erfolglos) in Italien?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • rein Interesse halber... bezahlt das Deutsche JA die Pfändung (wenn erfolglos) in Italien?


    Die Kosten einer erfolglosen Pfändung bleiben einem zuerst immer selbst am Hacken (bzw. dem Kind ...), egal ob in D oder im Ausland. Meist muss man sogar in Vorkasse gehen. Ist die Pfändung jedoch berechtigt gewesen, werden die Kosten der Schuld zuaddiert. Theoretisch kann man diese Ausgaben dann irgendwann eintreiben.


    Grundätzlich zum Threadstarter: Du bist letztlich der in Italien lebenden Mutter gegenüber in gleicher Rechtsposition wie in Deutschland. Das ist halt EU. Man muss halt "nur" gucken, dass man das Richtige macht und die richtigen Leute beauftragt zu agieren. Gute Hinweise hast du bereits bekommen. Letztlich ist der Knackpunkt, ob sie tatsächlich ein nachweisbares Einkommen hat. Daran scheitern laut Statistik die meisten Unterhaltsforderungen, zumal den Müttern gegenüber.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.