Das Kindergeld wird im Normalfall (minderjähriges Kind) an die Eltern - oder - (im Fall von getrennten Eltern) an den ET, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt halt, (in der Regel an den BET) ausgezahlt. Beide, BET und UET haben das Kindergeld für das Kind zu verwenden, beim UET wird eine entsprechende Verwendung vorausgesetzt, da dieser (UET's) Teil ja bereits an BET ausbezahlt wurde. Ebenso beim BET.
Da UET seinen Anteil des Kindergeldes bereits für das Kind verwendet hat, kann der Unterhaltsbetrag um diesen Betrag gemindert werden, daraus ergibt sich dann der Zahlbetrag. BET erbringt seinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung.
Tuxianer
Trenne einfach Kindergeld von Unterhalt. Im Idealfall erhält BET Kindergeld und den Zahlbetrag des Unterhaltes (Minimum=225 (korrigiert) Euro), das dürfte IST erheblich mehr (sein) als Kindergeld + Unterhaltsvorschuß Vielleicht beantwortet das ja Deine Frage. Oder trägt zum besseren Verständnis bei.
FionasMama
Ihr seid doch verheiratet, also steht doch so oder so auch noch die Problematik Trennungsunterhalt, Aufteilung des Hausrates/der Wohnung, später eventuell Scheidung im Raum. Spätestens da muss zumindest eine/r von Euch eh einen Anwalt haben. Das Jugendamt rechnet ja lediglich den Kindesunterhalt aus.
Hier würde ich auch eher raten, einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen. Bei mir hat die Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung für KUH/TUH (und persönliche Erläuterung dessen für den anderen Partner durch den Anwalt) 180 Euro netto gekostet, das sind also keine Unsummen.
Wünsche trotz allem frohe Weihnachten.
LG
Korrektur