Unterschiedliche Aussagen zum Kindergeld

  • Das Kindergeld wird im Normalfall (minderjähriges Kind) an die Eltern - oder - (im Fall von getrennten Eltern) an den ET, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt halt, (in der Regel an den BET) ausgezahlt. Beide, BET und UET haben das Kindergeld für das Kind zu verwenden, beim UET wird eine entsprechende Verwendung vorausgesetzt, da dieser (UET's) Teil ja bereits an BET ausbezahlt wurde. Ebenso beim BET.


    Da UET seinen Anteil des Kindergeldes bereits für das Kind verwendet hat, kann der Unterhaltsbetrag um diesen Betrag gemindert werden, daraus ergibt sich dann der Zahlbetrag. BET erbringt seinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung.


    Tuxianer
    Trenne einfach Kindergeld von Unterhalt. Im Idealfall erhält BET Kindergeld und den Zahlbetrag des Unterhaltes (Minimum=225 (korrigiert) Euro), das dürfte IST erheblich mehr (sein) als Kindergeld + Unterhaltsvorschuß ;) Vielleicht beantwortet das ja Deine Frage. Oder trägt zum besseren Verständnis bei.


    FionasMama
    Ihr seid doch verheiratet, also steht doch so oder so auch noch die Problematik Trennungsunterhalt, Aufteilung des Hausrates/der Wohnung, später eventuell Scheidung im Raum. Spätestens da muss zumindest eine/r von Euch eh einen Anwalt haben. Das Jugendamt rechnet ja lediglich den Kindesunterhalt aus.


    Hier würde ich auch eher raten, einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen. Bei mir hat die Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung für KUH/TUH (und persönliche Erläuterung dessen für den anderen Partner durch den Anwalt) 180 Euro netto gekostet, das sind also keine Unsummen.


    Wünsche trotz allem frohe Weihnachten.


    LG


    Korrektur

    2 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()


  • Eine Beratung nach § 18 SGB VIII erschwert das "rauspressen" doch sehr, weil die Berechtigung zur gerichtlichen Vertretung fehlt


    Das unterschwellige drohen mit Gerichten langt da zumindest am Anfang schon aus. Und das können Beistände ganz gut, zumindest wenn sie der Meinung sind der Zahlelter hat keine Ahnung. Und das dürfte beim Großteil zutreffen die sich das erste mal mit dieser Behörde auseinander setzen müssen.
    Komischerweise verschwinden die Drohungen, wenn man erst mal paroli bietet und zu verstehen gibt daß man sich in das Thema eingelesen hat. Nur ist es dann (wie in meinem Fall) eigentlich zu spät: die Unterwerfung steht - in meinem Fall unbegrenzt - dank der "Beratung" des angeblich neutralen Beurkunders. Und somit sitzt der Beistand der das Kind gegen mich als UET vertritt von vornherein am längerem Hebel
    Ich finde die vielleicht ursprüngliche Idee einer Beistandschaft vielleicht gar nicht mal so verkehrt. Vorraussetzung sie würden Kinder vertreten und nicht BET's. Dazu würde auch gehören, den Zahl- und Arbeitsochsen über eine eventuelle Erhöhung des Selbstbehaltes zu informieren, oder Absenkungen des Unterhalts aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes. Und man müsste erstmal anerkennen, daß Kinder ein Recht auf beide Eltern haben Passiert aber einfach nicht, im Gegenteil
    Hier werden aber Kinder gegen Elternteile eiskalt mißbraucht.


    Mal ein Beispiel: 2008 (Bin mir zwecks Jahreszahl nicht ganz sicher) wurde der Unterhalt aufgrund der Erhöhung des KG für eine Altersstufe um 5 € abgesenkt, für die andere um 7 € erhöht. Jetzt rate mal über was ich informiert wurde. In meinen Augen ist das schlichtweg Betrug, was hier unter dem Deckmantel des "Kindeswohls" und im Namen der Kinder betrieben wird.


  • Ich finde die vielleicht ursprüngliche Idee einer Beistandschaft vielleicht gar nicht mal so verkehrt. Vorraussetzung sie würden Kinder vertreten und nicht BET's. Dazu würde auch gehören, den Zahl- und Arbeitsochsen über eine eventuelle Erhöhung des Selbstbehaltes zu informieren, oder Absenkungen des Unterhalts aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes. Und man müsste erstmal anerkennen, daß Kinder ein Recht auf beide Eltern haben Passiert aber einfach nicht, im Gegenteil
    Hier werden aber Kinder gegen Elternteile eiskalt mißbraucht.

    Im Rahmen des § 18 SGB VIII hat das Jugendamt, vertreten durch den Beistand, den Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch zu beraten und zu unterstützen. Der Beistand macht also lediglich seinen gesetzlich vorgeschriebenen Job.


    Die beiden Aufgabenfelder im Rahmen einer Beistandschaft (Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt) sind ebenfalls gesetzlich genau definiert (§ 1712 BGB). Die Informationspflicht über eine Verringerung des Unterhaltszahlbetrages an den Unterhaltspflichtigen gehört allerdings nicht automatisch dazu. Diese Informationen kann jeder Unterhaltspflichtige der Tagespresse entnehmen und dann ggf, beim Jugendamt nachfragen, was er neu zahlen muss. Ein Anwalt, der das Kind vertritt, würde auch nicht über eine Verringerung informieren.


    Umgang des Kindes mit dem familienfernen Elternteil zu verwirklichen ist nicht Aufgabe des Beistandes. Dafür gibt es andere Abteilungen beim Jugendamt.


    Mal ein Beispiel: 2008 (Bin mir zwecks Jahreszahl nicht ganz sicher) wurde der Unterhalt aufgrund der Erhöhung des KG für eine Altersstufe um 5 € abgesenkt, für die andere um 7 € erhöht. Jetzt rate mal über was ich informiert wurde. In meinen Augen ist das schlichtweg Betrug, was hier unter dem Deckmantel des "Kindeswohls" und im Namen der Kinder betrieben wird.

    Ich schätze mal, Du meinst die Umstellung von Unterhalt nach der Regelbetragsverordnung auf den Mindestunterhalt. Hierbei wurde nicht nur die Bezeichnung geändert, sondern auch die Berechnungsgrundlage. Um gerichtliche Neufestsetzungen wie im Jahr 2002 bei der Umstellung auf die RegelbetragsVO zu vermeiden, erfolgte eine Umrechnung der prozentualen Unterhaltspflicht durch das Jugendamt. Dies führte, gerade in der ersten Altersstufe, zu Absenkungen des Zahlbetrages (z.B. 100 % Regelbetrag = 97,6 % Mindestunterhalt), und in den weiteren Alterstufen zu leichten Anhebungen. Zu beachten ist hierbei ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2012, das feststellte, dass einige Umrechnungen falsch erfolgt sind.



    Abschließend noch etwas über die, gerade bei unterhaltspflichtigen Elternteilen, häufige Abneigung gegen die Beistandschaft: Der Beistand hat gerade beim Unterhalt die Interessen des Kindes konsequent zu vertreten. So unterliegt er z.B. auch dem Risiko, dass der betreuende Elternteil einen Anwalt mit der Prüfung der Führung der Beistandschaft beauftragt. Sollte dieser Anwalt feststellen, dass der Beistand zu nachlässig oder zu "zahm" gegenüber dem UET war, kann das durchaus zu einem Schadenersatzanspruch des Kindes gegen das Jugendamt führen. Wenn Euch das Verhalten des Beistandes also über Gebühr unfair vorkommt, so versucht dieser oft nur, seinen eigenen A... zu retten.


    Und Ihr könnt mir auch glauben, dass es viele Fälle gibt, wo der Beistand genau merkt, dass der BET den UET nur abzocken will, und am liebsten die Beistandschaft beenden möchte. Leider fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage, denn auch die Aufhebung der Beistandschaft ist gesetzlich genau geregelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Erstmal danke für den regen Informationsfluss!!!


    Eigentlich hatte ich gehofft und die Nummer mit dem Anwalt drum rum zu kommen. Haben solche Sachen wie die Aufteilung des Hausstandes, Besuchszeiten und dem Haus fast komplett schon geregelt. Wollten es jetzt im Urlaub schriftlich fixieren. Unterhalt für mich möchte ich nicht und dank der Düsseldorfertabelle haben wir uns auch auf den Kindsunterhalt geiinigt, nur das mit dem Kindergeld hatten wir erst nicht gecheckt.


    Ich weiß nicht, ob ich zu blauäugig an die ganze Sache dran gehe. Bin zwar traurig, möchte aber trotzdem das auch er noch gut leben kann.


    Gehe zum Glück selber arbeiten und habe meine Stunden jetzt hoch gesetzt, sodass wir hoffentlich ganz gut über die Runden kommen werden ( auf jeden Fall auf dem Papier).


    Werde mir aber wohl nochmal den Rat bei ProFamilia holen.


    Ich danke allen nochmal ganz herzlich

  • Abschließend noch etwas über die, gerade bei unterhaltspflichtigen Elternteilen, häufige Abneigung gegen die Beistandschaft: Der Beistand hat gerade beim Unterhalt die Interessen des Kindes konsequent zu vertreten. So unterliegt er z.B. auch dem Risiko, dass der betreuende Elternteil einen Anwalt mit der Prüfung der Führung der Beistandschaft beauftragt. Sollte dieser Anwalt feststellen, dass der Beistand zu nachlässig oder zu "zahm" gegenüber dem UET war, kann das durchaus zu einem Schadenersatzanspruch des Kindes gegen das Jugendamt führen. Wenn Euch das Verhalten des Beistandes also über Gebühr unfair vorkommt, so versucht dieser oft nur, seinen eigenen A... zu retten.


    Kannst Du das belegen? Ich habe eher den Eindruck das jeder Anwalt "zielstrebiger" ist wie die Beistandschaft. Gibt es eine Kontrollinstanz die jeden Vorgang prüft?

  • Kannst Du das belegen?

    Wie wäre es mit eigener, 10jähriger beruflicher Erfahrung?


    Ich habe eher den Eindruck das jeder Anwalt "zielstrebiger" ist wie die Beistandschaft. Gibt es eine Kontrollinstanz die jeden Vorgang prüft?

    Kunststück, zeig mir den Anwalt, der Minimum 270 (Vorschlag der Prüfanstalt Baden-Würtemberg zu den Fallzahlen in der Beistandschaft; ist aber bei den knappen Kassen der Kommunen meistens Theorie) Fälle gleichzeitig bearbeitet und das für 18 Jahre.


    Aber leider muss ich zugeben, dass sich nicht alle Sachbearbeiter in der Beistandschaft den Hintern aufreissen. Würde sich aber ändern, wenn sie mal Druck von den Erziehungselternteilen bekommen würden (z.B. mal ne Aktenprüfung über einen Anwalt und ggf. Schadenersatzforderung gegen den Dienstherrn). Von Kollege zu Kollege prallt Kritik ja leider ab :(

  • Wie wäre es mit eigener, 10jähriger beruflicher Erfahrung?

    Nun gut ich habe nur die Erklärung von Freunden und meinen 3maligen Kontakt.


    Kunststück, zeig mir den Anwalt, der Minimum 270 (Vorschlag der Prüfanstalt Baden-Würtemberg zu den Fallzahlen in der Beistandschaft; ist aber bei den knappen Kassen der Kommunen meistens Theorie) Fälle gleichzeitig bearbeitet und das für 18 Jahre.

    Das wird es sicher geben. Nur wird der mehr dran verdienen und hat dann ein Sekretariat.


    ürde sich aber ändern, wenn sie mal Druck von den Erziehungselternteilen bekommen würden (z.B. mal ne Aktenprüfung über einen Anwalt und ggf. Schadenersatzforderung gegen den Dienstherrn).

    Ich gehe davon aus das es eine Dienstanweisung dazu gibt und die wird befolgt. Selbst wenn das Wort bemühen nicht da drin steht.


    Mein eindruck ist eher das die Beihilfestelle mal geschult werden müsste und Taschenrechner benötigen. Das kann aber hier temporär sein.

  • Aber der BET hat doch mehr ausgaben trotz das er Unterhalt bekommt von UET,alleine schon die Laufenden Kosten und so!Ein BET muss doch schon eine grössere Wohnung mieten,was der UET nicht zwingend muss und deswegen die Kosten doch niedriger sind!


    bei Wechselmodell kann ich das absolut verstehen!


    Irgendwie verstehe ich das nicht!Ist die Reglung IMMER so??? kann ich dann froh sein,das der Unterhalt von der Vorschusskasse kommt und nicht vom UET???


    Und noch schöner wird es wenn das Kind 18 ist. Dann darf der UET nämlich das ganze Kindergeld vom Unterhalt abziehen. Das nenn ich ungerecht.


  • Und noch schöner wird es wenn das Kind 18 ist. Dann darf der UET nämlich das ganze Kindergeld vom Unterhalt abziehen. Das nenn ich ungerecht.

    Das stimmt so nicht. Mit Volljährigkeit ist das Kindergeld Einkommen des jungen Volljährigen und wird vom Unterhaltssatz abgezogen. Da beide Elternteile dann barunterhaltspflichtig sind, kommt diese Ermäßigung also auch beiden Elternteilen zu Gute (zumindest, wenn auch beide Unterhalt zahlen).

  • Das stimmt so nicht. Mit Volljährigkeit ist das Kindergeld Einkommen des jungen Volljährigen und wird vom Unterhaltssatz abgezogen. Da beide Elternteile dann barunterhaltspflichtig sind, kommt diese Ermäßigung also auch beiden Elternteilen zu Gute (zumindest, wenn auch beide Unterhalt zahlen).


    Das mag sein, wenn beide Unterhalt zahlen. Ansonsten bleibt alles so wie vor dem 18ten Geburtstag und da wurde nur das halbe Kindergeld abgezogen.
    Ich z.B habe mit 18 noch Zuhause gewohnt. Meine Eltern haben mir sogar noch Taschengeld und Kleidung gezahlt. Ich habe ein einjähriges Vollzeit Praktikum ohne Lohn gemacht und zweimal die Woche war ich bis 17Uhr in der Schule.
    Und dann ist es ungerecht wenn ein Elternteil weniger Unterhalt bezahlen muss weil er das ganze Kindergeld abziehen darf.

  • Und dann ist es ungerecht wenn ein Elternteil weniger Unterhalt bezahlen muss weil er das ganze Kindergeld abziehen darf


    nein, das ist gerecht :frag
    i.d.R. steigt ja der Unterhalt auch mit 18 Jahren-


    dass Eltern zusätzlich noch oft viel bezahlen ist schön :sonne
    aber nicht verpflichtend ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das mag sein, wenn beide Unterhalt zahlen. Ansonsten bleibt alles so wie vor dem 18ten Geburtstag und da wurde nur das halbe Kindergeld abgezogen.
    Ich z.B habe mit 18 noch Zuhause gewohnt. Meine Eltern haben mir sogar noch Taschengeld und Kleidung gezahlt. Ich habe ein einjähriges Vollzeit Praktikum ohne Lohn gemacht und zweimal die Woche war ich bis 17Uhr in der Schule.
    Und dann ist es ungerecht wenn ein Elternteil weniger Unterhalt bezahlen muss weil er das ganze Kindergeld abziehen darf.

    Wenn Du schreibst "Meine Eltern" gehe ich davon aus, dass beide Elternteile das Taschengeld gezahlt haben, also ganz anderere Voraussetzungen.


    Wie schon geschrieben, sind beide Elternteile ab Volljährigkeit barunterhaltspflichtig und das Kindergeld ist Einkommen des Kindes, das vorab abgezogen wird. Wenn also der Elternteil, bei dem der junge Volljährige lebt, ihrer/seiner Unterhaltsverpflichtung (in bar!) nachkommt, kommt auch ihr/ihm das Kindergeld zu Gute. Wie sich dieser Elternteil wirklich mit dem "Kind" einigt, steht auf einem anderen Blatt.


    Viele Betreuungselternteile (in der Regel Mütter) fallen aus allen Wolken, wenn sie plötzlich ihrer Unterhaltspflicht mit Geld nachkommen sollen und vergessen dabei, dass die Erziehung (Naturalunterhalt) mit der Volljährigkeit auch offiziell abgeschlossen ist. Und dann ist plötzlich das Gegebenheit, was vielleicht dem familienfernen Elternteil 18 Jahre lang vorgeworfen wurde, nämlich zu wenig Einkommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Das mag sein, wenn beide Unterhalt zahlen. Ansonsten bleibt alles so wie vor dem 18ten Geburtstag und da wurde nur das halbe Kindergeld abgezogen.
    Ich z.B habe mit 18 noch Zuhause gewohnt. Meine Eltern haben mir sogar noch Taschengeld und Kleidung gezahlt. Ich habe ein einjähriges Vollzeit Praktikum ohne Lohn gemacht und zweimal die Woche war ich bis 17Uhr in der Schule.
    Und dann ist es ungerecht wenn ein Elternteil weniger Unterhalt bezahlen muss weil er das ganze Kindergeld abziehen darf.


    Wenn Du Einkommen hast wird das vom Unterhalt abgezogen und Kindergeld ist Einkommen.

  • Das mag sein, wenn beide Unterhalt zahlen. Ansonsten bleibt alles so wie vor dem 18ten Geburtstag und da wurde nur das halbe Kindergeld abgezogen.
    Ich z.B habe mit 18 noch Zuhause gewohnt. Meine Eltern haben mir sogar noch Taschengeld und Kleidung gezahlt. Ich habe ein einjähriges Vollzeit Praktikum ohne Lohn gemacht und zweimal die Woche war ich bis 17Uhr in der Schule.
    Und dann ist es ungerecht wenn ein Elternteil weniger Unterhalt bezahlen muss weil er das ganze Kindergeld abziehen darf. (Anm: Aha, und warum darf er das? Bzw. kommt deswegen?? weniger beim Kind an??)


    Ich verstehe die ganze Argumentationskette nicht, aber gut.
    1. Das Kindergeld wird - vorab? - vom Unterhalt komplett abgezogen
    2. Der verbleibende Unterhaltszahlbetrag wir zwischen beiden ET im Verhältnis ihres über dem SB liegenden Einkommens gequotelt verteilt (beide haben den identischen Selbstbehalt).


    Was ist wenn vormals BET bereinigtes netto von z.B. 1000/1092 EUR :devil: hat? Dann zahlt vormals BET 1/2 Kindergeld aus eigener Tasche und vormals UET den kompletten Unterhalt weiterhin allein? Oder? Vormals UET darf dann zwar das komplette Kindergeld vom Unterhalt abziehen, zahlt aber allein, während vormals BET nichts zahlt?


    Andere Frage:
    Was ist, wenn ein minderjähriges Kind eigenes Einkommen hat (z.b. Ausbildungsvergütung)?


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Hallo Yogi,


    Zitat

    Vormals UET darf dann zwar das komplette Kindergeld vom Unterhalt abziehen, zahlt aber allein, während vormals BET nichts zahlt?


    Der vormals UET zahlt nicht mehr als Vorher, wenn BET nichts zahlen kann!


    Zitat

    Was ist, wenn ein minderjähriges Kind eigenes Einkommen hat (z.b. Ausbildungsvergütung)?


    Wird nur zur hälfte angerechnet und wird noch um die Ausbildungsbedingten Aufwendungen reduziert! In Berlin sind das 90 Euro, es kommt aber auf die Richtlinien des zuständigen OLG an!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971