Unterschiedliche Aussagen zum Kindergeld

  • Hallo Zusammen,


    sonlangsam wird es ernst mit dem Auszug meines Mannes.


    Nun habe ich schon zwei verschiedene Versionen zum Thema Kindergeld bekommen. Die einen sagen, daß das Kindergeld voll an mich ausgezahlt wird, die anderen sagen, daß eine Hälfte mir und eine Hälfte meinem Mann zusteht.


    Was stimmt denn jetzt, da ich ja auch meinem Mann nicht das Geld aus der Tasche ziehen möchte.


    Danke an alle die mir da nützliche Auskünfte geben können.

  • Nun habe ich schon zwei verschiedene Versionen zum Thema Kindergeld bekommen. Die einen sagen, daß das Kindergeld voll an mich ausgezahlt wird, die anderen sagen, daß eine Hälfte mir und eine Hälfte meinem Mann zusteht.


    Beides stimmt.


    Du bekommst das Kindergeld.
    In der Unterhaltsberechnung zieht er sich 50 % des Kindergeldes ab - schau mal in die Düsseldorfer Tabelle - da gibt es erst einen Unterhaltsbetrag
    und ein paar Seiten weiter den Zahlbetrag - da ist das KG abgerechnet, den muss er dir überweisen.

  • Super, dank. Werde mir gleich mal die Tabelle aufrufen und nachschauen


    Bitte ganz durchlesen und nicht nur mit seinem Brutto in die erste Tabelle gehen und "Hosiana" rufen. Wenn es zu kompliziert ist lasst Euch von einem Fachanwalt beraten.

  • Bitte ganz durchlesen und nicht nur mit seinem Brutto in die erste Tabelle gehen und "Hosiana" rufen. Wenn es zu kompliziert ist lasst Euch von einem Fachanwalt beraten.



    Nein - habe die erste Seite übersprungen und mir erst die Zahlungstabelle angeschaut. Wobei ich schon stutzen muß, da das Kindergeld beim Vater nur kalkulatorisch angerechnet wird. Wenn er dadurch eine Klasse höher kommt steht er schon ziemlich blöd da.


    Gut, aber so haben wir jetzt einen gemeinsamen Anhaltspunkt und alles andere wird sich zeigen.

  • Hallo,


    bitte dran denken, das er sein Netto Einkommen noch bereinigen kann! Also er kann noch etwas von seinem Netto Einkommen abziehen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Zitat von »FionasMama« Gut, aber so haben wir jetzt einen gemeinsamen Anhaltspunkt und alles andere wird sich zeigen.



    Alles durchlesen nicht nur die Tabelle! Ehrlich das gibt nur Ärger wenn sich einer über den Tisch gezogen fühlt.


    Wieso lasst ihr das nicht beim JA und Anwalt durchrechnen. Dann gibt es einen Titel und alle sind glücklich. Ein "Fehler" kann einem Laien schnell passieren, auch wenn man sich das vorher zig mal angesehen hat.

  • Hallo,


    bitte dran denken, das er sein Netto Einkommen noch bereinigen kann! Also er kann noch etwas von seinem Netto Einkommen abziehen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971



    Okay und das bedeutet was??? :hae:


    Wir wollten das eigentlich ganz unkompliziert machen, aber vielleicht sollten wir uns dochmal Rat holen

  • Geht zusammen zum Jugendamt (Beistandschaft) und lasst Euch dort nach § 18 SGB VIII beraten. Diese Beratung ist kostenlos, ein Rechtsanwalt will/muss verdienen.


    Dein Mann sollte seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate sowie Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kredite) vorlegen können.

  • Geht zusammen zum Jugendamt (Beistandschaft) und lasst Euch dort nach § 18 SGB VIII beraten. Diese Beratung ist kostenlos, ein Rechtsanwalt will/muss verdienen.


    Und falls der Unterhaltleistende in den Bereich des Selbstbehalt kommt empfehle ich doch einen Fachanwalt.


    Wenn beide gut damit leben können ist es einfach!

  • Dann gibt es einen Titel und alle sind glücklich.


    Warum sollte jemand glücklich sein, weil er sich unterwerfen muß ?


    Edit: Besonders glücklich wird er sein wenn er feststellt, daß der Titel nicht zeitlich begrenzt wurde. Und er schlimmstenfalls das eigene Kind zum 18. Geburtstag verklagen muß

    Einmal editiert, zuletzt von Gemse ()

  • Geht zusammen zum Jugendamt (Beistandschaft) und lasst Euch dort nach § 18 SGB VIII beraten. Diese Beratung ist kostenlos, ein Rechtsanwalt will/muss verdienen.


    Dein Mann sollte seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate sowie Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kredite) vorlegen können.


    Ein Beistand hat die Aufgabe, das Maximale au s dem UET rauszupressen. Er vertritt das Kind gegen den UET (Aussage der BeiständIn meiner Kinder, welche diese gegen mich vertritt.)
    Beratung geht anders

  • Ich dachte immer das Kindergeld kommt immer da hin,wo auch das Kind ist?? :hae:


    Wiso wird den das geteilt?? ist das generell so???


    Jupp,ist auch so. die eigentlichen Unterhaltssätze liegen höher, davon wird das halbe KiGeld abgezogen. Soll wohl sowas wie Gerechtigkeit suggerieren.
    Schau mal DüTab erste und letzte Seite

  • Ein Beistand hat die Aufgabe, das Maximale au s dem UET rauszupressen. Er vertritt das Kind gegen den UET (Aussage der BeiständIn meiner Kinder, welche diese gegen mich vertritt.)
    Beratung geht anders

    Wenn es sich um eine Beistandschaft nach § 1712 BGB handeln würde, hättest Du Recht, aber die ist bis zur Rechtskraft einer Scheidung ohnehin nicht möglich (Stichwort zum googeln: Prozessstandschaft).


    Eine Beratung nach § 18 SGB VIII erschwert das "rauspressen" doch sehr, weil die Berechtigung zur gerichtlichen Vertretung fehlt.

  • Zusammenfassend lässt sich sagen:


    Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht leicht zu verstehen - es gibt (auch für so genannte Fachleute) viele Möglichkeiten etwas falsch zu machen.
    "Beratung" hängt immer an dem Menschen, der diese Beratung leistet (und an seiner Tagesform)


    Am besten schaut ihr gemeinsam wo ihr euch gut beraten fühlt - redet danach nochmal drüber - und holt euch wenn hilfreich auch noch eine zweite oder dritte Meinung ein. (Beraten könnten z.B. Jugendamt, Caritas, Diakonie, Pro Familie, EFL-Beratungsstellen, ..... und viele mehr)


    :strahlen

  • Ich dachte immer das Kindergeld kommt immer da hin,wo auch das Kind ist?? :hae:


    Wiso wird den das geteilt?? ist das generell so???


    Nein das Kindergeld ist eine Steuervergütung die die Unterhaltleistenden bekommen. In der Regel die Eltern. Es ist nicht wie der Name vermuten lässt eine Zahlung vom Staat an die Kinder.
    Wenn jetzt mehrere Personen Unterhalt leisten müssen Sie das Kindergeld teilen.


    Kindergeld für sich selbst geht auch $1 Abs.2 BKKG


    http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/index.html

  • Aber der BET hat doch mehr ausgaben trotz das er Unterhalt bekommt von UET,alleine schon die Laufenden Kosten und so!Ein BET muss doch schon eine grössere Wohnung mieten,was der UET nicht zwingend muss und deswegen die Kosten doch niedriger sind!


    bei Wechselmodell kann ich das absolut verstehen!


    Irgendwie verstehe ich das nicht!Ist die Reglung IMMER so??? kann ich dann froh sein,das der Unterhalt von der Vorschusskasse kommt und nicht vom UET???