Probleme mit dem Umgang und den Übernachtungen

  • Ich bin etwas verzweifelt und weis nicht was ich machen soll. Meine Tochter (6) ist vom Gericht dazu verdonnert worden zu ihrem Vater zu gehen alle 14 tage und da zu übernachten. Von der bestellten Umgangspflegerin wurde ihr gesagt der Vater würde sie nach Hause bringen wenn sie das will.




    Das tut er leider aber nicht. Seine jetzige Frau schnauzt meine Tochter nur an sie soll endlich ruhig sein und schlafen und ich bin so machtlos.




    Von den ganzen Verfahrensbeteiligten bin ich vor verurteilt das ich ja nur die Umgänge verhindern wollte. Mein Ex Freund hat ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres in der Psychiatrie vollstationär verbracht. Vom Gericht ist ihm der Umgang zugesprochen worden und es wurde sich gar nicht drum gekümmert was mit ihm los ist.




    Ihm wird bescheinigt das er nicht in der Lage ist seinen Alltag auf die Reihe zu bekommen und wegen seiner Depressionen wenn er die Therapie nicht macht sofort wieder vollstationär rein zu müssen. Und keinen interessiert das. Habe versucht mich damit zu arrangieren aber es gelingt mir nicht immer so gut gebe ich auch zu.




    Meine Tochter tut mir so leid und ich habe Angst das aus meiner aufgeweckten kleinen Maus ein in sich zurückgezogenes Kind wird.




    Sie darf bei den Übernachtungen noch nicht mal bei mir anrufen und mir gute Nacht sagen. Angeblich will sie das nicht. Einmal haben wir die Übernachtung jetzt schon hinter uns gebracht und das Ergebnis war das meine Tochter schreiend in der Nacht wach geworden ist und für die nächsten zwei Wochen nicht mehr einschlafen wollte. Habe sie zur üblichen Zeit hoch gebracht und musste feststellen das meine Tochter wieder aufgestanden ist und hat sich licht angemacht. Obwohl ihr die Augen schon fast zu gefallen sind saß sie immer noch vor ihrem Bett auf dem Boden.




    Im Kindergarten ist sie schon auffällig und bei Ihren Freundinnen haben mich die Mütter auch schon auf Veränderungen angesprochen.




    Wir müssen noch ein Psychologisches Gutachten über uns ergehen lassen ehe im Sorgerechts und Umgangsprozess das Urteil fällt. Momentan haben wir eine einstweilige Anordnung.




    Aber laut des Verfahrensbeistandes von meiner Tochter braucht sie ja den Umgang sonst entwickelt sie sich nicht gesund. Der Vater ist ja 100 % in der Lage (Befragung fand noch in der Psychiatrie statt)




    Ich habe immer auch nach der Trennung Umgang ermöglicht bis mein Ex seine jetzt Frau kennen gelernt hat war das auch kein Problem. Seit er sie hat muss er auf einmal Sorgerecht einklagen und Umgang. Mit der Behauptung er hätte seine Tochter nie sehen dürfen.




    Seine Frau tönt überall rum sie würde dafür sorgen das sie das Kind bekäme weil ich schlecht fürs Kind bin.




    Bin verzweifelt langsam weil ich nicht mehr weis was ich machen soll. Meine Tochter will nicht freiwillig zu ihrem Vater und ich muss sie zwingen. Mittlerweile gibt sie mir die Schuld daran das sie dahin muss.




    Wie macht ihr das?? :frag

  • Liebe Lisa,


    ich finde das ein dickes Ding, wenn es so ist! Wie kann ein Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen in so einem schwierigen Fall mit Psychiatrie und wenn das Kind nicht will?
    Ich befinde mich vor einem ähnlichen Rechtsstreit (falls er klagt, er droht es) und nun habe ich noch mehr Angst davor. Ist das Recht? Dient das dem Kindeswohl?


    Ich drücke Dir die Daumen, dass alles besser wird, evtl. nach dem endgültigen Urteil! Kann man nicht evtl. auch in Berufung gehen? Wenn es Deiner Tochter wirklich schadet, dann würde ich nicht klein beigeben. Geh zum Kinderpsychologen (Gutachten), hol Dir einen besseren Anwalt, hol Dir alle Hilfe, die Du kriegen kannst!

  • Bist du sicher das solch eine sehr heftige Reaktion vom Kind wirklich von dieser einen Nacht bei KV herrührt ?
    Sie will da aber anscheinend nicht bleiben also ich würde erstmal jedesmal wenn Umgang mit Übernachtung anliegt absagen.
    (Kind hat Kopfschmerzen) Anwalt einschalten und erstmal beraten lassen.
    Dann würde ich versuchen mit den beiden mal zu Reden in einem Café oder so….
    Vielleicht sehen die das anders ?
    Aber def. erstmal beraten lassen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Sie will da aber anscheinend nicht bleiben also ich würde erstmal jedesmal wenn Umgang mit Übernachtung anliegt absagen.
    (Kind hat Kopfschmerzen)


    Mmmhh, also wenn ich keinen Krankenschein für Kind bekommen würde, würde ich auch nicht absagen. In diesem Fall scheint mit harten Bandagen gekämpft zu werden und es ist eine "aggressive" Next im Spiel. Die bringt es noch fertig und zeigt dich wegen Umgangsboykott an, wenn du nicht durch ein Attest beweisen kannst, dass Kind krank war. Ich wäre hier vorsichtig. So schwer es auch fällt, aber gebe der Gegenseite kein "Futter" in die Hände. :troest

  • "Ich habe immer auch nach der Trennung Umgang ermöglicht bis mein Ex seine jetzt Frau kennen gelernt hat"



    Da liegt aus meiner Sicht der Hund begraben.

  • "Ich habe immer auch nach der Trennung Umgang ermöglicht bis mein Ex seine jetzt Frau kennen gelernt hat"



    Da liegt aus meiner Sicht der Hund begraben.


    Den Nachsatz dazu hast du auch gelesen, oder? ... Vor dieser Beziehung schon doch alles okay gewesen zu sein. Weißt du wo ich den Hund sehe? Wieder eine "frustrierte" Next, die mit ihren Kindern selber nicht klarkommt und "ihrem" Neuen einreden, dass er so schlecht bis jetzt behandelt wurde und am besten noch zum JA rennen und sagen "Wie konnte das Kind nur bei so einer Mutter groß werden. Aber Gott sei Dank, bin ich ja jetzt da und "trete" KV in den Hintern. Der hat nämlich Rechte". .... Nein, Wahnsinn *ironie*

  • Kind und Ich sind mit dem Kindsvater zusammen wo hingefahren und haben was unternommen ( er hatte keine Auto zu der Zeit ). Sogar mit meinem neuen Freund und seinen 4 Kindern haben wir mal gemeinsam was unternommen oder er hat eine Freundin mitgebracht. Es kam dann bei dem Kind irgendwann zu Irritationen über die ich mit KV gesprochen habe und wir erst mal eine Pause eingelegt haben. Das haben wir alles per Mail festgehalten und dann hat ihn seine neue zum Anwalt getrieben. Er wollte von unserer Vereinbarung nichts mehr wissen die E-Mail gäbe es gar nicht. Hab sie ihm vorgelegt und ihm noch mal geschickt. Aber keinen hat interessiert was wir vereinbart haben. Per Anwalt wollte er dann


    " ohne mit mir noch mal zu sprechen " alleinigen Umgang ohne mich durchsetzen. Dann hat er sich erst mal Monate nicht mehr gemeldet ist nach Essen gezogen und dann mit seiner neuen nach Köln.



    Irgendwann bin ich umgezogen und habe meine neue Adresse verheimlicht weil er einfach immer mal wieder vor der Tür stand ohne Ankündigung wenn er meinte es wäre jetzt eine gute Zeit für Umgang.



    Wenn ich mal nicht da war weil es ja keine Verabredung gab moserte er rum das ich ihm nicht aufgemacht hätte. Bin ja niemandem seine Leibeigene und auch keinem KV Rechenschaft schuldig wo ich bin.


  • Irgendwann bin ich umgezogen und habe meine neue Adresse verheimlicht weil er einfach immer mal wieder vor der Tür stand ohne Ankündigung wenn er meinte es wäre jetzt eine gute Zeit für Umgang.



    Wenn ich mal nicht da war weil es ja keine Verabredung gab moserte er rum das ich ihm nicht aufgemacht hätte. Bin ja niemandem seine Leibeigene und auch keinem KV Rechenschaft schuldig wo ich bin.


    Und da liegt der 2. Hund begraben!


    Wenn du ALLEIN umziehst und deine Adresse verheimlichst, ist das wirklich kein Thema, ABER du bist mit EUREM Kind umgezogen... :nanana da sieht die Lage ganz anders aus,
    das darfst du nicht verheimlichen...egal, ob dir das nun gefällt oder nicht, liebe Lisa2007 !
    Dass dir dann vorgeworfen wird, du würdest den Umgang verhindern ist doch klar.
    Ihr seid noch zu sehr verletzt und definitiv noch auf der Paarebene und noch nicht auf der Elternebene...schade und traurig für EUER Kind, was nun die Folgen eures Handelns zu tragen hat.


    Denk nach und verlier das Kind nicht aus den Augen, bevor du den nächsten Schritt tust!
    Alles Gute für euch!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • nun er hätte natürlich mit dir Über einen Umgang ohne dich mit dir Reden sollen , aber und irgendwie scheint e mir als wäre dir das nicht so richtig klar , es ist völlig normal das der Umgang ohne dich stattfindet mit auch mit Übernachtung.
    die Formulierung "dazu verdonnert" würde ich an deiner Stelle auch nicht mehr verwendet offenbart Sie doch zu Deutlich wie du dazu stehst , dieses könnte dazu führen das man den unwillen euer Tochter bei ihren Vater zu schlafen weniger bei ihm und seinen Verhalten begründet sieht sondern eher bei dir.

  • Hallo,


    also kann man zusammenfassend sagen:


    - Nach der Trennung fand Umgang regelmäßig statt, aber nur in deinem Beisein und nach deinem Ermessen, was bei einem Kind in dem benannten Alter vollkommen unüblich ist.
    - Bis es zu irgendwelchen "Irritationen" beim Kind kam, woraufhin du den Umgang quasi ausgesetzt hast im "Einvernehmen" mit dem KV
    - der dann eine neue Partnerin kennengelernt hat, die ihm das gesagt hat, was ihm jeder gute Anwalt von Beginn an gesagt hätte: "Können Sie so mitmachen, müssen Sie aber nicht. Normal ist das nicht." und das artikuliert hat, was vollkommen normal ist: Umgang alleine mit dem Kind und zwar regelmäßig (Ich tue mir etwas schwer, zu glauben, dass er "immer mal wieder irgendwann" vor der Tür stand und würde fast wetten, es gibt irgendeine Ansage von ihm, wann er regelmäßig Umgang wahrnehmen will und an den Tagen war er dann auch immer da?)
    - woraufhin du heimlich umziehst und die neue Adresse verheimlichst
    - woraufhin der KV - abermals vollkommen richtig - die Hilfes des Familiengerichts sucht, damit es den Umgang regelt
    - was es getan hat und zwar im üblichen Rahmen und sogar umfangreich, wenn man bedenkt, dass es eine Weile keinen Umgang gab und ich glaube nicht daran, dass es hier keinen Aufbauplan zwischen "gar kein Kontakt" und "Übernachtung" im Plan gibt
    - woraufhin du offenbar mit allen irgendwie zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Regelumgang mit dem Kindesvater angehst
    - und nun das Gutachten vermutlich prüfen soll, ob bei dir ernste Probleme in der Bindungstoleranz bestehen



    Er war eine Weile in einer psychiatrischen Einrichtung, weil er mit dem Leben nicht mehr klar kam - Depression? Hat er sich simpel selbst eingewiesen um wieder auf die Beine zu kommen?


    Seit die neue Frau da ist, verhält er sich im Grunde normal. Vorher hat er offenbar gekuscht. Von der Mutter begleiteter Umgang bei einem Kind, das kein Säugling mehr ist und das den Vater nicht seit Monaten oder Jahren nicht gesehen hat, ist Kuschen. Dafür gibt es keine ansatzweise belastbare Begründung in der Schilderung.



    Das Verhalten des Kindes schreit förmlich nach einem massiven Loyalitätskonflikt. Vielleicht schlimmer.
    Wenn der Gutachter seinen Job gut macht, wird das im Gutachten deutlich werden.


    Und die mangelnde Bindungstoleranz, die ich anhand der Schilderung unterstellen würde auch.
    Dann bleibt dir zu wünschen, dass du Hilfe bekommst und so deinen Teil des Sorgerechts behalten kannst, ohne dass das Kind weiteren Schaden nimmt, weil es den Vater nicht sehen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Tüftels ()

  • Aber laut des Verfahrensbeistandes von meiner Tochter braucht sie ja den Umgang sonst entwickelt sie sich nicht gesund.


    Das ist zur Zeit nunmal das Dogma. Weshalb man auch Kinder gegen ihren Willen zwingen kann, woanders (in der Fremde) zu übernachten. Kindern in Zwei-Eltern-Familien würde man so etwas niemals zumuten.


    Das mit dem verheimlichten Wegzug war leider ein Riesen Fehler, wobei ich verstehen kann, dass man sich nicht den willkürlichen Besuchen des Expartners ausliefern möchte. Oje, da bist du in der Zwickmühle. :troest
    Ich kann dir keinen Rat geben. Zunächst würde ich sie aber versuchen sie zu bestärken, dass es bestimmt schön sein wird beim Papa, und ihr vielleicht ein Handy mitgeben, dass sie dich unabhängig von den anderen von sich aus anrufen kann. Wenn du ihr das Gefühl vermittelst, dass du hinter dem Umgang stehst und ihn gut findest, und nicht: "oje, ich muss dich gegen meinen Willen dahinlassen, hoffentlich kommst du wohlbehalten wieder an!" (was ich gut verstehe), geht sie vielleicht auch mit einem anderen Gefühl hin und die Lage entspannt sich, wer weiß. Es war der erste Versuch, es war noch alles neu.
    Und rechtlich würde ich weiter schauen. Es kann ja nicht sein, dass ein Kind erst tief verstört sein muss, bevor man etwas an seiner Situation verändern kann.


    Hallo Tüftels, ich bewundere wieder mal deine Fähigkeit zur Ferndiagnose. Ist es das, was du in einem anderen Thread "spiegeln" genannt hast? Sollte man das nicht geschulten und empathischen Psychologen überlassen?

  • Ich bin etwas verzweifelt und weis nicht was ich machen soll. Meine Tochter (6) ist vom Gericht dazu verdonnert worden zu ihrem Vater zu gehen alle 14 tage


    Aber laut des Verfahrensbeistandes von meiner Tochter braucht sie ja den Umgang sonst entwickelt sie sich nicht gesund. Der Vater ist ja 100 % in der Lage (Befragung fand noch in der Psychiatrie statt)


    Ein Kind wird nicht zum Umgang verdonnert, sondern es ist das Recht vom Kind und vom Vater Umgang miteinander zu haben. Auch unsere Gutachterin hat genau diesen gleichen Satz vor Gericht ausgesagt. Und ich denke auch, daß eure Tochter in einem absoluten Loyalitätskonflikt steckt und sie es dir in allem recht machen möchte. Du magst die neue Frau des Vaters nicht, daher macht das Kind sie auch schlecht. Du möchtest eigentlich nicht, daß euer Kind beim Vater schläft und daher möchte das Kindes nun auch nicht mehr. Sorry fast genau so ist es bei meinem Mann und seiner Ex auch abgelaufen, überall hieß es mein Mann wäre der schlechteste Vater den es gibt und er würde dem Kind nicht gut tun und alle wären ja sooooo böse zu dem Kind wenn es beim Vater wäre. In unserem Gutachten ist aber raus gekommen, daß auf Grund der schlechten meinung der Kindesmutter das Kind so schlecht über ihren Vater spricht und ihn daher ablehnt. Und leider schreibst du auch nur wie schlecht dein EX ist und das merkt eure Tochter natürlich.

  • Hallo Lena, ich habe nicht geschrieben, ihr Papa sei ihr fremd, sondern ich habe den Ort der Übernachtung als Fremde bezeichnet.


    Sollte der Papa der Kleinen fremd sein, würde es jetzt nichts nützen, "warum" zu fragen, sondern man müsste erstmal daran arbeiten, bevor man sie zwingt, bei ihm zu übernachten.


    Und ich für meinen Teil habe mich als Kind auch gegruselt, wenn ich bei meiner besten Freundin übernachtet habe, weil ich es nachts als Fremde empfunden habe, auch wenn ich tagsüber gern bei meiner Freundin war und obwohl ich bei ihr übernachten wollte. Mein Neffe würde niemals freiwillig woanders übernachten, und der ist über zehn. Daraus will ich keine Regel machen. Ich würde auch nicht sagen, ein sechsjähriges Kind dürfte nicht zum umgang gezwungen werden, sondern ich sage nur, es ist heikel bis kontraproduktiv, wenn Kinder gerichtlich gegen ihren Willen gezwungen werden, woanders zu übernachten, denn nachts braucht man (ein Kind von sechs Jahren) Geborgenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Meine Tochter (6) ist vom Gericht dazu verdonnert worden zu ihrem Vater zu gehen alle 14 tage und da zu übernachten.


    Das Kind ist 6 Jahre alt !!! Was heisst hier verdonnert !! Einer muss ja das Recht des Kindes auf UG mit dem KV vertreten.


    Mein Ex Freund hat ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres in der Psychiatrie vollstationär verbracht. Vom Gericht ist ihm der Umgang zugesprochen worden und es wurde sich gar nicht drum gekümmert was mit ihm los ist.


    Naund wenn dem so ist, ist das KVs Sache und hat nix mit UG zu tun.



    Ihm wird bescheinigt das er nicht in der Lage ist seinen Alltag auf die Reihe zu bekommen und wegen seiner Depressionen wenn er die Therapie nicht macht sofort wieder vollstationär rein zu müssen.


    Woher willst du das wissen ? Sind nur deine Vermurtungen oder ?


    Sie darf bei den Übernachtungen noch nicht mal bei mir anrufen und mir gute Nacht sagen.


    Was ist da so schlimm dran ??


    Meine Tochter will nicht freiwillig zu ihrem Vater und ich muss sie zwingen. Mittlerweile gibt sie mir die Schuld daran das sie dahin muss.


    Ganz ehrlich, du selbst willst doch garnicht das deine Tochter beim KV übernachtet oder ? Und genau diese ablehnende Hlatung deinerseits,
    merkt Töchterlein genau und möchte dich nicht enttäuschen.


    Ich würde auch nicht sagen, ein sechsjähriges Kind dürfte nicht zum umgang gezwungen werden, sondern ich sage nur, es ist heikel bis kontraproduktiv, wenn Kinder gerichtlich gegen ihren Willen gezwungen werden, woanders zu übernachten, denn nachts braucht man (ein Kind von sechs Jahren) Geborgenheit.


    Das Kind ist 6 und wenn die eltern sich nicht einigen können muss eben ein Gericht entscheiden.
    Auch beim KV kann Kind Geborgenheit finden. Jeder Elternteil ist anders und hat seine Methoden
    mit der das Kind wunderbar klarkommen wird, wenn es gelassen wird.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich habe die ganzen Gutachten und ich habe wegen Unterhalt einen großen Schriftsatz wo da noch mal von seiner Anwältin darauf hin gewiesen wird das er in die Psychatrie muss wenn er seine Therapie nicht beendet!!!




    Keine Vermutungen meiner Seite!!!!!!!!!!!!




    Aber mit dem Anrufen ist das ja jedem seine eigene Meinung. Meine Tochter hat ihr eigenes Handy mit, bekommt es aber abgenommen.




    Die Gutachterin hat ihm schon nach Erstgespräch Labilität bescheinigt.




    Trotz meines Wegzuges wo ich die Adresse nicht rausgegeben habe haben wir per E-Mail noch Kontakt gehabt und so.




    Wie wir uns getrennt hatten (die Trennung war von meiner Seite) weil er fremd gegangen ist und so war meine Tochter noch nicht 1 Jahr alt.




    Der Umgang war erst mehrmals pro Woche so wie man es einrichten konnte. Danach alle 14 Tage!!




    Viele unterstellen mir hier das ich alles nicht will. Aber von mir aus kann man es mir unterstellen ich weis was ich gemacht habe. Nämlich mich alle 14 Tage mit ihm getroffen was er immer nach 2 bis höchstens 4 Stunden beendet hat. Während des Umgangs sich nur mit seinem Handy beschäftigt hat und so das habe ich alles akzeptiert.




    Wir sind schon seit 5 Jahren getrennt und ich befinde mich nicht auf irgendeiner Paarebene. Er hat vor exakt 3 Monaten der Verfahrenspflegerin gesagt das er der Beziehung immer noch nachtrauert. Letzten Monat hat er seine jetzt Frau dann geheiratet. Ich habe seit 4 Jahren eine neue Beziehung und habe trotzdem den Umgang mit KV und Kind ermöglicht.




    Aber wenn man sich hier an einem vielleicht falsch geschriebenen oder ausgedrückten Satz hochzieht finde ich das Schade. Mir ging es um Rat wie andere mit dem Thema umgehen wenn ein Kind nicht will und nicht um irgendwelche Beleidigungen und Unterstellungen zu bekommen. Muss aber hier ja auch nicht das ganze was gelaufen ist ausbreiten im Forum!




    Die Sache mit dem einfach vorbeikommen ist vor Gericht erläutert worden und der Richter hat mir recht gegeben. Mein Ex hat auch zugegeben das er einfach so vor der Tür stand. Im Urteil steht auch drin das er sich außerhalb des Umgangs nicht dem Haus nähern darf. Das habe nicht ich sondern der Richter geschrieben!!!




    Mittlerweile weis er ja wieder wo ich wohne. Aber es ändert nichts an dem Urteil. Und der KV hat nie Übernachtungen beantragt. Das ist auch alles belegt.

  • Beantragt ? wo sollte er dieses Beantragen sollen ?


    Es handelt sich bei "falschen Formulierungen" halt oft um einen Ausdruck dessen wie man wirklich denkt.


    Und ganz ehrlich alle 14 tage 2-4 Stunden in deinen beisein , ist halt kein Umgang mit denen man eine Vatertochter beziehung aufbauen kann

  • Und ganz ehrlich alle 14 tage 2-4 Stunden in deinen beisein , ist halt kein Umgang mit denen man eine Vatertochter beziehung aufbauen kann

    Zat, so wie ich die TS verstehe, ist ja genau das das Problem.
    KV wollte selber nur diese Zeitspanne und wundert sich nun, warum die Tochter wegen mangelnder Vater-Tochter-Beziehung nich bei ihm übernachten mag.


    Sie will ja zu ihm. Und wenn sie bei der Oma übernachten darf und am nächsten Tag wieder zu ihm kann, ist alles in Ordnung.
    Also da würde ich auf eine Eingung mit KV hoffen, dass das vorübergehend eine Lösung ist.


    TS: du kannst KV ja bitten, ob dies 3-4 Mal so gehandhabt werden kann, bis Tochter sich etwas an diese Form des Umgangs mit ihm gewöhnt hat.