Krankenversicherung über Vater


  • Ich kapier nicht wie du ständig und immer wieder darauf kommst das der Vater über irgendeiner Bemessungsgrenze liegen sollte.
    Und selbst wenn in der gesetzlichen Krankenkasse gilt auch für freiwillige Mitglieder die kostenfreie Mitversicherung der Kinder. Nur bei der Privaten Versicherung muss extra noch bezahlt werden.



    Selbst WENN der Vater freiwillig gesetzlich Versichert wäre könnte er die Kinder kostenfrei mit aufnehmen.
    Als ich damals freiwillig versichert war waren die Kids auch kostenlos bei mir Versichert.
    Mein Mann liegt über der Bemessungsgrenze und ist freiwillig Versichert, auch da sind Kind und ich kostenlos mit drin. GESETZLICH


    @Lidnsay, wie berechnet sich denn das um herauszufinden ob wirklich der Überwiegende Teil von uns getragen wird?
    Welches Einkommen zählt da?
    Das komplette Einkommen meines Mannes, mein Elterngeld und der Unterhalt? Zählt da das Kindergeld auch dazu?


    Soweit ich gesehen habe werden wohl einfach die ganzen Einkommen addiert und dann durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen geteilt.


    quasi als Beispiel:
    Männe 3500€ ich 1000€ Kind A 325€ Kind B 325€ und Kind C 250€ Kind D kein Einkommen


    Ergäbe 900 womit der Überwiegende Anteil gegeben wäre weil Kind ja nur 325€ davon trägt?


    Zählt da das Einkommen des leiblichen Vaters gar nicht? Ich dachte das müsse da auch gerechnet werden.

  • Wenn KV über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und soll dann seine Kinder privatversichern obwohl die über Stiefvater für lau mit versichert werden können ist es verständlich das er sich wehrt


    Das ist nur wenn der KV hier Privatversichert ist. Das ist er aber nicht.
    Klar gibt es scheinbar Familienversicherte die weit über Beitragsbemessungsgrenze liegen.


    Mein Kind ist auch bei mir versichert.

  • Lidnsay, wie berechnet sich denn das um herauszufinden ob wirklich der Überwiegende Teil von uns getragen wird?

    Du hast eine PN ;)


    Klar gibt es scheinbar Familienversicherte die weit über Beitragsbemessungsgrenze liegen.

    :hae: nö, wenn Familienversicherte Einkommen haben, das über die Geringfügigkeit hinaus geht, ist die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • bist du dann mit deinen Kindern nicht beitragsfrei bis 01.04. versichert ???

    dadurch das das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht, entfällt die beitragsfreie Versicherung innerhalb der Elternzeit ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • nö, wenn Familienversicherte Einkommen haben, das über die Geringfügigkeit hinaus geht, ist die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich..


    Und wo meinst Du ist mein Kind versichert?
    Ist mir mir in der GKV.


    Du meinst wenn Kinder selbst verdienen.
    Das war aber nicht meine Aussage.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Aufgrund schlechtester Erfahrungen mit dem KV (Versicherungsprämien nicht geleistet, ergo kein Versicherungsschutz) würde ich meine Kinder NIE beim Ex mitversichern lassen. Auch nicht für ein paar Monate.
    Dank des schlechten Verhältnisses stünde ich mit den Kindern beim Arzt, wäre nicht versichert und könnte es auch nicht regeln, weil der Ex nicht kooperativ ist.
    Zu oft gehabt.

  • Es ist vollkommen egal, ob der KV in der gesetzlichen Krankenvers. freiwillig (mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) oder pflichtversichert ist... es ist auch egal, wo die Kinder wohnen... der KV kann seine Kinder in jedem Fall beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern... dies bedarf aber, wie die TS schrieb, seiner Unterschrift...

    Nun die KK des KV wird mit Recht sagen das die Kinder da versichert werden soll wo Sie wohnen. Oder wenn er die BBG ereicht hat Ihm eine Privat Versicherung auf Auge drücken.


    Ergo wiederhole ich die bereits oben genannte Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung beim Stiefvater, da dieser die Kids überwiegend unterhält (dadurch, dass ein gemeinsamer Haushalt besteht)

    Das sit der einfachste Weg.


    es ging hier offenbar um die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.
    Wie kommst Du auf die Idee, er solle seine Kinder privat versichern und der Vater müsse das nicht?

    Wenn der UET über einer Grenze verdient und die Kinder nicht in seinem Haushalt leben geht das nicht.


    Ich kapier nicht wie du ständig und immer wieder darauf kommst das der Vater über irgendeiner Bemessungsgrenze liegen sollte.


    Das war der einzige Grund warum er nicht die nicht in seinem Haushalt wohnenden Kinder mit in die Familienversicherung schlüpfen lassen kann..
    Habe ich nicht oft genug wnn geschrieben?

  • Nur mal so in den Raum geworfen:


    Mein ex hatte seine tochter mitversichert. Wir dachten auch, dass wäre kein problem. War es auch nicht bis das kind eine zahnspange bekam.


    Die mutter konnte ohne unser wissen diese behandlung begonnen. Uns flatterte dann die 20%ige zuzahlung ins haus. Diese zuzahlung bekamen wir nicht wieder, da die mutter die behandlung vor beendigung abbrach. 250 € nicht wiederbekommen. Das war nur die lose spange. Die feste wäre/wird noch viel teurer.

  • Nur mal so in den Raum geworfen:


    Mein ex hatte seine tochter mitversichert. Wir dachten auch, dass wäre kein problem. War es auch nicht bis das kind eine zahnspange bekam.


    Die mutter konnte ohne unser wissen diese behandlung begonnen. Uns flatterte dann die 20%ige zuzahlung ins haus. Diese zuzahlung bekamen wir nicht wieder, da die mutter die behandlung vor beendigung abbrach. 250 € nicht wiederbekommen. Das war nur die lose spange. Die feste wäre/wird noch viel teurer.


    Komsich, bei unseren großen kam die Rechnung zu mir, auch als er bei seinen Vater mitversichert war.


  • Und ich sage es nochmals. Es gibt keine Grenze bei gesetzlich Versicherten.
    Es gibt Grenzen für den Mitversicherten die bei 1/7 bzw. 450 Euro liegen. (Je nach Konstellation)


    Nur wenn einer Privat versichert ist gibt es bestimmte Einkommengrenzen damit man sich nicht mehr gesetzlich Versichern lassen kann.
    Das trifft aber alles hier nicht zu.




    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()