Alles anzeigenNicht wenn er über Beitragsbemessungsgrenze Einkommen hat.
Ja wenn die Kinder bei den Eltern wohnen.
Wenn KV über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und soll dann seine Kinder privatversichern obwohl die über Stiefvater für lau mit versichert werden können ist es verständlich das er sich wehrt.
Ich kapier nicht wie du ständig und immer wieder darauf kommst das der Vater über irgendeiner Bemessungsgrenze liegen sollte.
Und selbst wenn in der gesetzlichen Krankenkasse gilt auch für freiwillige Mitglieder die kostenfreie Mitversicherung der Kinder. Nur bei der Privaten Versicherung muss extra noch bezahlt werden.
Selbst WENN der Vater freiwillig gesetzlich Versichert wäre könnte er die Kinder kostenfrei mit aufnehmen.
Als ich damals freiwillig versichert war waren die Kids auch kostenlos bei mir Versichert.
Mein Mann liegt über der Bemessungsgrenze und ist freiwillig Versichert, auch da sind Kind und ich kostenlos mit drin. GESETZLICH
@Lidnsay, wie berechnet sich denn das um herauszufinden ob wirklich der Überwiegende Teil von uns getragen wird?
Welches Einkommen zählt da?
Das komplette Einkommen meines Mannes, mein Elterngeld und der Unterhalt? Zählt da das Kindergeld auch dazu?
Soweit ich gesehen habe werden wohl einfach die ganzen Einkommen addiert und dann durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen geteilt.
quasi als Beispiel:
Männe 3500€ ich 1000€ Kind A 325€ Kind B 325€ und Kind C 250€ Kind D kein Einkommen
Ergäbe 900 womit der Überwiegende Anteil gegeben wäre weil Kind ja nur 325€ davon trägt?
Zählt da das Einkommen des leiblichen Vaters gar nicht? Ich dachte das müsse da auch gerechnet werden.