wie lange darf ein Lehrer die Arbeiten behalten

  • In welchem Bundesland lebst du denn? Welche Schulform, welche Klassenstufe, welches Fach? Bei so konkreten Schulthemen ist es immer wichtig, das Bundesland zu nennen. Ich kenn mich nur in Bayern aus, ;) aber das hilft dir ja vielleicht gar nicht weiter. Die Regelungen sind so unterschiedlich...

  • Nds: Sek. I 2 Wochen Korrekturzeit, Sek. II 3 Wochen. Man kann eine Korrekturverlängerung beantragen. Fairerweise sagt man das den Schülern aber, wenn es mal länger dauert.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • zumindest diese Regel ist in NRW zwar empfohlen, aber nicht Pflicht!
    ".... Die Schule oder der einzelne Lehrer kann also von dieser Frist nach eigenem Ermessen abweichen, wobei sie/er in der Regel die Überschreitung der Frist ankündigen und begründen muss...."


    Wirklich wichtig ist wohl nur, dass keine neue geschrieben werden darf, bevor die Alte zurückgegeben und besprochen wurde- aber, auch davon werden Ausnahmen genehmigt (z.B. für Nachschreiber)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also ich kann mich erinnern, dass wir manche Arbeiten nie zurückbekommen haben, va. in Latein. Waren wohl zu schlecht! :) Ansonsten weiß ich auch nur, dass in der Regel keine weiteren Arbeiten geschrieben werden dürfen, bis die alte korrigiert herausgegeben wurde. Ausnahme natürlich Nachschreiber und in höheren Klassen ist es glaub ich ein Unterschied, ob es eine angekündigte Klassenarbeit war oder nur eine kleine Ex (so heißt das in Bayern, sorry :)).
    LG, Billi

  • Für Niedersachsen gelten laut Schulgesetz folgende Vorgaben:


    Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Bitte hier keine Texte einstellen, deren geistiger Urheber man nicht ist. Volleybap
    Quelle: http://www.schure.de


    Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Quelle: http://www.Recht-gehabt.de


    mehr habe ich nicht gefunden, aber ich denke die anderen Bundesländer werden ähnliche Gesetze haben, die sich also auf 1 Woche / 2 Wochen / 3 Wochen mit steigender "Schulhöhe" zuordnen lassen.

  • Nordlicht,
    liest du eigentlich die Beiträge vor dem deinen? Wenn ja, warum wiederholst du, was ich schon geschrieben habe?


    @all,
    es ist nicht zulässig, schriftliche Arbeiten nicht zurückzugeben bzw. ohne Feedback in der Versenkung verschwinden zu lassen. Die Schüler haben ein Recht darauf, ihre Leistungsbewertung zu erfahren. Allerdings haben wir auch Kollegen, die Arbeiten entweder sehr spät oder auch gar nicht (z.B. unmittelbar vor dem Abi) zurückgeben.
    Ich benötige im Schnitt in der Sek. II 3 Wochen, manchmal drei Tage mehr. Meine Schüler bezeichnen mich damit als recht schnell. Da weiß man, was andere sich leisten.


    Ich würde immer nachfragen, wenn eine Klassenarbeit sehr lange nicht zurückgegeben wird.

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  • In welchem Bundesland lebst du denn? Welche Schulform, welche Klassenstufe, welches Fach? Bei so konkreten Schulthemen ist es immer wichtig, das Bundesland zu nennen. Ich kenn mich nur in Bayern aus, ;) aber das hilft dir ja vielleicht gar nicht weiter. Die Regelungen sind so unterschiedlich...


    NRW 7.Klasse Mathe Realschule

  • Nordlicht,
    liest du eigentlich die Beiträge vor dem deinen? Wenn ja, warum wiederholst du, was ich schon geschrieben habe?


    @all,
    es ist nicht zulässig, schriftliche Arbeiten nicht zurückzugeben bzw. ohne Feedback in der Versenkung verschwinden zu lassen. Die Schüler haben ein Recht darauf, ihre Leistungsbewertung zu erfahren. Allerdings haben wir auch Kollegen, die Arbeiten entweder sehr spät oder auch gar nicht (z.B. unmittelbar vor dem Abi) zurückgeben.
    Ich benötige im Schnitt in der Sek. II 3 Wochen, manchmal drei Tage mehr. Meine Schüler bezeichnen mich damit als recht schnell. Da weiß man, was andere sich leisten.


    Ich würde immer nachfragen, wenn eine Klassenarbeit sehr lange nicht zurückgegeben wird.

    ie hat die Arbeit schon ca 6 Wochen :frag

  • Wenn die Lehrerin nicht krank war, würde ich nachfragen, ggf. bei der Schulleitung.

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  • Ich würde auch nachfragen ... bei der Lehrerin und/oder bei der Schulleitung.
    Kleiner Einwurf: Bist du ganz sicher, die Arbeit ist nicht schon längst zurück und eventuell verbummelt oder versteckt worden?
    Ich will nichts Böses unterstellen, aber wir hatten hier dasselbe mal mit einer Erdkundearbeit. Sie kam und kam nicht wieder, doch war sie schon längst da und Tochterkind wollte sie mir nicht zeigen. Die Unterschrift hatte sie von der Oma geholt, die Arbeit lag hinter den Büchern im Regal.