HARTZ IV / Sanktionen

  • Ich befürchte, gutes Beispiel. Hier im BuLa haben Firmen einer bestimmten Größenordnung die Chance, alle 27 Jahre eine volle Betriebsprüfung zu bekommen. Bis dahin wird ihnen erst einmal alles geglaubt, wenn keiner über irgendwelche Angaben stolpert. Und ich rede jetzt von Firmen, die die Buchhaltung im Hause haben und selbst die Mitarbeiter haben, die eine Steuererklärung abgeben dürfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich fin das Klima im JCs neuerdings sooo...beängstigend. Überall soviel Security und wenn du irgendwo rumstehst, wirste schief vom Wachmann an geguckt. der Wachmann hatte mal meine mutter im Visier, dz hatte nur auf mich gewartet, weil ich hochschwanger schon wieder zum Pott musste. ;) Der hat echt gewartet bis ich ausm Klo wiederkam.


    Als ob meine muddi, ein Attentäter wär. ;) Die tut noch nichtma ner Spinne was. :lach


    Einmal ist in meinen Beisein ein simples Missverständnis eskaliert, weil die SB so doof war mitzukriegen dass ihr Gegenüber eine Hörhilfe hat und es einfach akustisch nicht mitgeschnitten hatte , btw. die Hörhilfe hab sogar ich gesehen... Die ist einfach ausgetickt, als ihr Gegenüber darum bat, das eben Gesagte zu wiederholen bzw. aufzuschreiben. ;)


    Ich hab auch höfliche korrekte SB erlebt, die waren eher im ALGI-1 bereich zu finden bzw. im kommunal verwalteteten JC.


    butterblum: Ich hatt auch schon SBs die das Zuflussprinzip nicht kannten, die haben mir mein erstes Gehalt anderhalb Monate vorher schon angerechnet, obwohl die Kollegin vorher im Servicecenter mitteilte, das was dann zuviel ist zahl ich einfach zurück. das fand ich ok, aber anders rum nicht. :nanana Wat für ne patzige anwort kam als ich simpel meine fixkosten dem neuen betrag gegenüber gestellt hab...nee echt gedacht hat die dame nicht... :rolleyes2: Lustigerweise haben die diese überzahlung noch nicht zurückgefordert, hmmm komisch... :hae:

  • Alle doof, klar.


    Seltsamerweise haben alle Doofen einen festen, existenzsichernden Job, während die Intelligenzija des
    Landes leider, leider am Tropf des Steuerzahlers hängt, obwohl sie doch so schlau sind.
    ^^

  • Ich fin das Klima im JCs neuerdings sooo...beängstigend. Überall soviel Security und wenn du irgendwo rumstehst, wirste schief vom Wachmann an geguckt. der Wachmann hatte mal meine mutter im Visier, dz hatte nur auf mich gewartet, weil ich hochschwanger schon wieder zum Pott musste. ;) Der hat echt gewartet bis ich ausm Klo wiederkam.

    Gar nicht sooo unverständlich, wenn man den Mord in Neuss noch im Gedächtnis hat.

  • Ich hab da ein Urteil gelesen, dass ALLE Sanktionen verfassungs-/rechtwidrig sind, aus welchen Gründen auch immer. Und die Betroffenen sollen Widerspruch einlegen.
    Deshalb ist wohl auch die Petition entstanden. Oder?

  • Ich hab da ein Urteil gelesen, dass ALLE Sanktionen verfassungs-/rechtwidrig sind, aus welchen Gründen auch immer. Und die Betroffenen sollen Widerspruch einlegen.
    Deshalb ist wohl auch die Petition entstanden. Oder?

    Alles, was man bei Google darüber findet, sind alles andere als seriöse Quellen. Die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen wurde von einigen Trollen in das Urteil hineininterpretiert! Sinnigerweise gibt auch keine dieser Quellen das Aktenzeichen der Entscheidung an ... ein Schelm, wer Böses dabei denkt ;)

  • Zeig doch mal das Urteil.


    Die Verfassungswidrigkeit kann nur das BVerfG feststellen.


    Vielleicht habsch was verpasst?^^

  • Lies einfach mal das Urteil.


    Der Staat hat für eine gesicherte Existenz zu sorgen.
    Dabei bleibt ihm aber überlassen, wie er das handhabt, kann also auch mit
    Lebensmittelgutscheinen erfolgen.


    Ferner ist der Regelsatz nicht das Existenzminiumum, sondern ein (anhand der EVS errechnetes) soziokulturelles Minimum.
    Von diesem kann also was weg, ergo Sanktionen sind NICHT verfassungswidrig.



    Leuteeeeeeeee, das Thema wurde von den "Profis" *muha* in den einschlägigen Foren millionenmal durchgekaut.
    Kam trotzdem kein bedingungsloses Grundeinkommen raus, tja.

  • Ja das war es, und ehrlich, ich habe es auch so verstanden, wie es wohl manch andere interpretieren....

    WENN eure Interpretation richtig gewesen wäre und das BVerfG festgestellt hätte, daß Sanktionen verfassungswidrig sind,
    gäbe es keine Petition, weil.....


    der Gesetzgeber dann schon lange hätte nachbessern müssen.
    Das Urteil ist von 2009, also hätte (bei eurer Interpretation) der Sanktionsparagraph längst aus
    dem SGB II getilgt werden müssen.


    Da isser aber noch, also scheint der Gesetzgeber das Urteil richtig zu interpretieren.

  • Das ist eine der Quellen, die ich meinte!

    Zitat

    Alles,
    was man bei Google darüber findet, sind alles andere als seriöse
    Quellen. Die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen wurde von einigen
    Trollen in das Urteil hineininterpretiert! Sinnigerweise gibt auch keine
    dieser Quellen das Aktenzeichen der Entscheidung an ... ein Schelm, wer
    Böses dabei denkt ;)

    Ist aber clever gemacht auf dieser "Leser schreiben für Leser"-Seite ... die Interpretationen sind in dem Urteilstext integriert, so dass der Eindruck entsteht, das Gericht hätte dies gesagt!

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Das klingt doch logisch, Purple, habs ja verstanden.
    Kürzlich habe ich auch eine Einladung bekommen, mit dem Hinweis, dass wenn ich den Termin unentschuldigt fernbleibe mir 10% gekürzt wird. Und dann kam mir auch der Gedanke auf, dass die Interpretation eben nicht stimmen kann.
    Ich muss da letztendlich nur hin, weil die Eingliederungsvereinbarung "abgelaufen" ist und eine neue unterschreiben muss und bei der Gelegenheit kann ich meinen Arbeitsvertrag Teilzeit im 3. Elternjahr vorlegen :wink
    Ich finde, da bricht man sich nicht einen Zacken aus der Krone, die Termine wahrzunehmen... :tuedelue

  • Ich korrigiere: die EGV musst du nicht unterschreiben.
    Dann kommt sie halt als Verwaltungsakt, aber es gibt keine Zwang, diese freiwillig zu unterschreiben.
    Mal so am Rande.


    Freiwillige EGV: man hat hinterher keinerlei Handhabe mehr.
    Verwaltungsakt: der Rechtsweg steht offen.


    Muß jeder natürlich selber entscheiden.

  • Wer mir richtig übel auf stösst ist dieser Schmarotzer von Arno Dübel! Ich weiss nicht ob den einer von euch kennt! ich erinnere mich an dieses etwas,weil er die Menschen durch den dreck zieht die Arbeiten gehen und ein schlechtes Licht auf die jenigen wirft,die halt hartz4 bekommen!
    jedenfalls zu den Sanktionen zu einer Talkshow wo er mal eingeladen war,dort war sogar der Direktor des JC befragt,weil der Schmarotzer weder zu Bewerbungsgesprächen noch zum JC geht!


    Der Schmarotzer lachte in die Kamera als man ihm fragte ob er Sanktionen bekommen würde,das es nicht rechtens wäre! Der Direktor vom JC bestätigte dies leider! :angry
    Zu sehen bei youtube!


    Ich glaube es gibt viele Fälle wo das JC einfach nicht nur menschlich versagt hat sondern auch in IHRER Auslegung!ich habe jetzt keine zahlen,doch jedes Jahr die Zahlen von Anträgen bei dem Sozialgericht und dessen Entscheidungen sprechen eine sehr Klare Sprache!


    es geht hier nicht um Schmarotzer,den irgendwie kommt das von einigen so rüber hier in diesen therad! es geht hier um Sanktionen und davon sind sehr sehr viele unberechtigt und zweifelhaft!


    Zum beispiel wenn jemand um ziehen möchte,aus welchen Grund auch immer,soll man das JC fragen und die dürfen dann nein sagen! Aber laut Grundrecht darf man hin ziehen wo hin man will!
    Von meiner Schwester der freund(Arbeitslos) ist in einen anderen Bundesland gezogen,als erstes hat er eine Sanktion bekommen,gegen diese ist er an gegangen und er hat recht bekommen!
    ich finde so etwas nicht richtig das es so von statten geht!


    Mittlerweile hat er einen Job und den Umzug hat er selber bezahlt! Und das JC wusste,das diese Sanktion nicht rechtens wahr! Warum wird so etwas gemacht??Und es ist kein Einzelfall!

  • Purple: wie ist das? Ich bin ja schwanger (noch zu frisch, dass ich es dem Amt sagen möchte). Wenn ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreibe und ich lege 4 Wochen später die Bescheinigung vom Arzt vor, kann mir da was passieren?


    Bin der Meinung, da kann mir nichts passieren, aber da Du die Fachfrau bist, frag ich mal lieber :thanks:

  • Purple: wie ist das? Ich bin ja schwanger (noch zu frisch, dass ich es dem Amt sagen möchte). Wenn ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreibe und ich lege 4 Wochen später die Bescheinigung vom Arzt vor, kann mir da was passieren?


    Bin der Meinung, da kann mir nichts passieren, aber da Du die Fachfrau bist, frag ich mal lieber :thanks:

    Wenn du etwas unterschreibst, bist du dafür verantwortlich, dem nachzukommen.
    Beispiel: Maßnahme mit Schadenersatzforderung bei Abbruch.
    Bei einer unterschriebenen EGV haftest du, bei einem VA nicht.


    Falls nix Fieses oder auch nur Gefährliches drinsteht, unterschreib, wenn du dir sicher bist.


    Falls nicht, nimm das Ding, stecks ein, sag, du willst es prüfen und tu......... nix.


    Dann kommt der VA, gegen den du Widerspruch einreichen kannst und sollst.


    Nimm sie mit, schwärz die persönlichen Daten (Namen, Nummern, Orte) und schicks mir, dann kann ich drüberkucken.