hälftiges Kindergeld zurückforderbar?



  • Diese Konstelation ist für die TS aber nicht gegeben. Im Thread geht es um einen umgangsverweigernden UET.


    Nun ja, es wird immerhin von mehreren TeilnehmerInnen gefordert (!), dass bei nicht durchgeführtem Umgang der Unterhaltsverpflichtete mehr zahlen muss. Ich habe lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt welche in Betracht gezogen werden sollte. Keine Institution wird kontrollieren WARUM Umgang nicht stattgefunden hat.


    Es gibt ja auch keine umgangsverweigernden Mütter. Da ist das Kind ja nur gerade krank, zum Kindergeburtstag, zur Sportveranstaltung, im Urlaub, zur Schulvorführung, bei Oma, wieder krank...


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Nun ja, es wird immerhin von mehreren TeilnehmerInnen gefordert (!), dass bei nicht durchgeführtem Umgang der Unterhaltsverpflichtete mehr zahlen muss.


    Sorry, aber das hat mein Ex-Mann schon aus dem Mund der Sachbearbeiter hier aufm Jugendamt vernommen, als er phasenweise Umgangsverweigerung machte. So ganz aus der Luft gegriffen ist das daher überhaubt nicht :pfeif

  • Keine Institution wird kontrollieren WARUM Umgang nicht stattgefunden hat.


    Oh, da muss ich Dir vehement widersprechen.... Die Institution heißt Jugendamt, Polizei und Gericht.... Nicht aus Spaß an der Freude haben wir 5 Jahre Psychoterror hinter uns,
    Jahre der Aufarbeitung der Kinder und sogar das JA hat einem Umgang nicht mehr zugesprochen, selbst das Gericht hat ihm das GSR entzogen......



    Es gibt ja auch keine umgangsverweigernden Mütter. Da ist das Kind ja nur gerade krank, zum Kindergeburtstag, zur Sportveranstaltung, im Urlaub, zur Schulvorführung, bei Oma, wieder krank...


    .... und dass alles, weil ich "so eine" Mutter sein könnte?..... :radab:radab:radab:radab

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Hallo Lichtengel,


    Zitat

    Sorry, aber das hat mein Ex-Mann schon aus dem Mund der Sachbearbeiter hier aufm Jugendamt vernommen, als er phasenweise Umgangsverweigerung machte. So ganz aus der Luft gegriffen ist das daher überhaubt nicht


    Den Mitarbeitern des Jugendamtes sollte man nun wirklich nicht alles glauben was diese sagen! Vieles ist einfach nicht war und vieles wird auch eiskalt verdreht um den oder die UET unter Druck zu setzen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo goodluck1974,


    Zitat

    Oh, da muss ich Dir vehement widersprechen.... Die Institution heißt Jugendamt, Polizei und Gericht....


    Dass machen die aber nicht von alleine! Ich schätze mal der Vater wollte den Umgang durchsetzen oder Sicherstellen!


    Aber wie schon geschrieben hat der Umgang in deinem Fall, nichts mit dem Kindergeld zu tun! Das Kindergeld 2x 184 Euro muss dir ausreichen, oder meinst du im ernst du bekommst noch mal 2x 92 Euro monatlich oben drauf und das auch noch rückwirkend?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Dass machen die aber nicht von alleine! Ich schätze mal der Vater wollte den Umgang durchsetzen oder Sicherstellen!


    Nein, wir (JA, Gericht, Kinder, KM) wollten den betreuten Umgang.... doch er nicht!
    Und selbst das JA noch das Gericht wollten ihm die Kinder alleine geben...... was durchaus seine Gründe hatte.....
    .
    .
    .
    .
    .
    .
    .
    Nun ja, es gibt halt nicht nur nette Jungs, die sich um ihre Brut sorgen.... :frag

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • Das Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und ist von beiden ET ausschließlich für das Kind zu verwenden


    Nein! § 31 Familienausgleichsgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html


    Steht da "steuerliche Freistellung" und "Förderung der Familie"!
    Wenn Mama sich davon ein Tattoo stechen lässt und Papa neue Reifen kauft ist das egal.

  • Ob ein Tatoo nun die Familie fördert, darf aber bezweifelt werden. :D
    Immerhin kauft Papi sich neue Reifen damit Kind sicher on Tour ist :)

  • Sarek,
    hast Du irgendwie ein persönliches Problem mit mir, oder meinen Aussagen hier :Hm


    Nein! § 31 Familienausgleichsgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html


    Steht da "steuerliche Freistellung" (Anm: des Existenzminimum des Kindes) und "Förderung der Familie"!


    Siehe Anmerkung von mir. Und,


    Das ist kein Widerspruch zu meiner :hae: Aussage, bzw. verstehe ich nicht, warum Du hier raus einen Widerspruch konstuieren möchtest wenn ich hier zu das BVG noch mal zitieren darf:


    BVG:

    Zitat

    Die frühere Bestimmung des Kindergeldes, nach der es den Eltern für deren eigene Zwecke zugute kam, ist entfallen. Der Gesetzgeber hat anlässlich der Unterhaltsrechtsreform beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie Bar- oder Betreuungsunterhalt leisten, verpflichtet, den auf sie entfallenden Kindergeldanteil ausschließlich für den Unterhalt des Kindes zu verwenden. Nicht nur der Barunterhaltspflichtige hat den auf den
    Barunterhalt entfallenden Kindergeldanteil vollständig für den Barunterhalt des Kindes zu verwenden mit der Folge, dass von seinem
    unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nur der Zahlbetrag an Kindesunterhalt abzusetzen ist. Auch der Betreuungsunterhaltspflichtige
    ist verpflichtet, den auf ihn entfallenden Kindergeldanteil vollständig für den Betreuungsunterhalt des Kindes zu verwenden.


    Soll ich Habe :rolleyes2: die entscheidenden Passagen fett markiert.


    Zitat

    Wenn Mama sich davon ein Tattoo stechen lässt und Papa neue Reifen kauft ist das egal.


    Genau, das ist es, denn hättest Du mal die Begründung des Urteils des BVG (Link hatte ich gepostet) gelesen, sagt das BVG hierzu ganz deutlich:


    BVG:

    Zitat

    Dabei kann in Anbetracht der Orientierung der Höhe des Kindergeldes am Existenzminimum des Kindes davon ausgegangen werden, dass der Bezugsberechtigte das Kindergeld auch tatsächlich für die Bedürfnisse seines Kindes verwendet.


    :D


    Auf Gut Deutsch heißt das lediglich, die/der Bezugsberechtigte ist verpflichtet, dass Geld für Kind zu verwenden, es wird aber nicht kontrolliert, ob sie/er das wirklich tut. Genau so wenig, wie das der Staat bei allen normalen (normal = wenn die Eltern nicht getrennt leben) Familien im Regelfall tut. :-)


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Und das hier ist die Passage, die erklärt, warum UET das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag abziehen darf und andererseits (beim BUH/TUH) so gerechnet wird, als hätte er seine Hälfte "erhalten" (da darf er/sie) dann nämlich nur den Zahlbetrag in Abzug bringen:


    Zitat

    Nicht nur der Barunterhaltspflichtige hat den auf den
    Barunterhalt entfallenden Kindergeldanteil vollständig für den Barunterhalt des Kindes zu verwenden...


    Das "tut" UET nämlich, da das Kindergeld gesamt, inkl. UET Anteil nur an 1 Bezugsberechtigten, BET ausgezahlt wird, der es dann i.S. des Gesetzgebers ausschließlich für den Unterhalt des Kindes verwendet :-) (was, wie wir eben raus gefunden haben, egal ist, bzw. im Regelfall nicht geprüft wird)


    Zitat

    ... mit der Folge, dass von seinem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nur der Zahlbetrag an Kindesunterhalt abzusetzen ist.


    ;)


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • kinder brauchen zeit mit dem uet, und kein traumzimmer da. unser kind ist 1/3 der zeit beim uet - das fehlende zimmer war nie ein thema. weder für kind (das hat auf ein eigenes bett bestanden, als die neue jede nacht da war, das finde ich legitim)


    Nö, ein Traumzimmer muß es nicht sein. Ein Rückzugsort und ein Bett solltest du deinem Kind beim Vater schon gönnen, damit sich keine Next mit ins Bett drängelt.
    Hunger und Durst hat dein Kind schließlich auch nur bei dir. Sollte es doch mal beim Vater appetit bekommen, kann es ja mal von seinem Brötchen abbeißen, vorrausgesetzt Next hat nicht schon dran geknappert. Und Wasser kommt ja aus der Wand, ist also gratis -aber nur beim UET.

    und würde uet mit kind in einem zelt wohnen - es würde die relevanz der zeit für kind nicht schmälern


    Würde ich in einem Zelt wohnen würde ich bei dem derzeitigen Wetter freiwillig auf Umgang verzichten. Das würde ich meinen Kindern nicht antuen wollen. Und dabei haben wir noch nicht mal Winter

    ich find den unterhalt so angemessen und papa zahlt eine stufe weniger, als er müsste, aber "viel" ist das nicht. und gegessen, geschwommen, im kiga gespielt, neue schuhe bekommen, einen ausflug meacht etc. hat mein kind dann lange noch nicht


    Da frag ich mich doch echt für was du den Unterhalt verwendest ?
    Laut statistischem Bundesamt betragen die durchnschnittlichen Kosten 245 €uronen (unterste Schwelle), davon sind 96 €us Wohnkosten. Und der Durchschnit wird durch Promi-Kinder wahrscheinlich noch in die Höhe getrieben.
    Du bekommst schon allein mindestens 225 €us Unterhalt und es reicht dir immer noch nicht ?


    Genau genommen verlangst du Miete von deinen eigenen Kindern weil sie bei dir wohnen, gestehst ihnen aber nicht mal ein festes Dach überm Kopf zu, wenn sie beim Vater sind

  • mach mal halblang gemse und lese texte so, wie sie da stehen. wobei - wenn ich allem meine ideologische decke überstülp, wird mein leben auch leichter und alle anderen sind böse und im unrecht.


    ich bin echt erstaunt, nein, amüsiert, da steht bspw. ganz deutlich "angemessen so" und du liest "es reicht mir nicht". das ist schon eine ganz besondere gabe, auf die ich jedoch nicht wirklich neidisch bin. ganz süß auch deine logik, dass ich miete von meinem kind will - genau, aber wenn es beim uet ist, vermiete ich das zimmer noch unter -. würde die hinhauen, was, wie jeder, der halbwegs objektiv auf die äußerungen andersgeschlechtlicher forumsmitglieder blicken kann, nicht zutrifft, würde der uet das dann ja auch tun. aber da das ja meist ein mann ist, ist das bestimmt was ganz anderes :D


    übrigens, es sorgt dafür, dass man glaubwürdiger ist, wenn man quellen belegen kann; würde ich in dem fall aber auch nicht tun, weil dann ja rauskommen würde, dass die 325 € nur für "geringverdienerfamilien" gelten. ein wahrer durchschnitt also bei weitem nicht und für mich auch, gsd, nicht das maß der dinge.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

    Einmal editiert, zuletzt von denkeschoen ()

  • sorry, aber du verlangst schon miete, wenn du dir die Wohnkosten erstatten lässt.
    Ist aber nicht das Thema.

  • nee sorry yogi, meinen gehirnschmalz widme ich lieber denen, die wenigstens versuchen, zu verstehen, was irgendwo steht. in diesem fall muss man darauf nichtmal hoffen (wobei, das "zitate aus dem zusammenhang reißen und somit umdeuten" wird wirklich gut beherrscht :daumen ).


    sorry, aber du verlangst schon miete, wenn du dir die Wohnkosten erstatten lässt.
    Ist aber nicht das Thema.


    interessant, muss mal auf mein konto schauen. wusste bisher nicht, dass da was reinkommt.


    was meinst du?

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

    Einmal editiert, zuletzt von denkeschoen ()

  • nee sorry yogi, meinen gehirnschmalz widme ich lieber denen, die wenigstens versuchen, zu verstehen, was irgendwo steht. in diesem fall muss man darauf nichtmal hoffen (wobei, das "zitate aus dem zusammenhang reißen und somit umdeuten" wird wirklich gut beherrscht :daumen ).



    interessant, muss mal auf mein konto schauen. wusste bisher nicht, dass da was reinkommt.


    was meinst du?


    ist im Unterhalt mit drin, wusstewst du das gar nicht ?


    aber ok, der reicht ja eh nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Gemse ()

  • ach mensch, das essen etwa auch? betreuung? mist, ich hatte den bisher immer für meine nägel ausgegeben.


    ja, genau, miete. ich werde auch als köchin bezahlt, mein gehalt als putzfrau ist dann aber doch eher...naja.
    ich hoffe, dass du das nicht in echt so siehst. es gibt einen uet, der ein kind gezeugt hat. dieser sieht das gsd ganz anders als du und sieht es als seine verantwortung, ebenso wie ich, (auch) finanziell für sein kind einzustehen. wie ist das denn in deiner welt, wenn die eltern noch zusammenleben. wie heißt es dann, was die eltern gemeinsam zahlen, um die größere wohnung für die familie zu finanzieren...auch miete?


    wer sein erbgut streut hat viel freude, aber auch kosten. das gilt für beide. der einzige, der hier was vermietet, ist mein vermieter. der bekommt von mir und, anteilig auch vom ex, natürlich mehr geld, weil hier ein kind ein zimmer braucht.


    oder ist es so, uets verantwortlichkeit dem kind gegenüber endet mit der trennung?

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Was ich immer noch nicht verstanden habe: sorry nicht alles expl. durchgelesen: aber: ein Ex-Partner bekommt weder 50% ausgezahlt vom Kindergeld, das wird doch nur verrechnet per Unterhalt, wenn gezahlt wird (also Abzug, du bekommst Kindergeld = Ex zahlt x Betrag). Ob ICH z. B. 3 volle Kinder auf Steuerkarte habe oder weniger: das ist m. E. vollkommen uninteressant. Habe seit Jahren 2 x 0,5


    Per Gehaltsrechner (bei mir) ist das kaum ein Unterschied!, ob z. Bsp. 0,5 oder 1. Per Steuererklärung reiche ich ein: keinen Unterhalt, das heißt, bekomme ich wieder etwas gutgeschrieben, die paar Schröwen.


    Dann wird Kindergeld/Kinderfreibetrag wieder abgezogen: Rest Berechnung nur per Soli-Zuschlag, wenn du arbeiten gehst - kein anderer - Betrag. Mehr gibt es doch nicht=?



    Oder gibt es doch noch "Schätze", glaube nicht...


  • wer sein erbgut streut hat viel freude, aber auch kosten. das gilt für beide


    Stimmt, da sind wir einer Meinung
    Aber dazu gehört auch die Kosten des anderen zu akzeptieren, anstatt zu behaupten, Umgang wäre auch im Zelt möglich
    Schon mal dran gedacht, daß selbst die Kids Interesse beim UET irgendwann verlieren werden, wenn sie mit ihm in einem Bett schlafen müssen oder Umgang in Zelten stattfindet ?
    Für Kleinkinder ist sowas sicher ganz schön, für Teenies einfach unvorstellbar