Diese Konstelation ist für die TS aber nicht gegeben. Im Thread geht es um einen umgangsverweigernden UET.
Nun ja, es wird immerhin von mehreren TeilnehmerInnen gefordert (!), dass bei nicht durchgeführtem Umgang der Unterhaltsverpflichtete mehr zahlen muss. Ich habe lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt welche in Betracht gezogen werden sollte. Keine Institution wird kontrollieren WARUM Umgang nicht stattgefunden hat.
Es gibt ja auch keine umgangsverweigernden Mütter. Da ist das Kind ja nur gerade krank, zum Kindergeburtstag, zur Sportveranstaltung, im Urlaub, zur Schulvorführung, bei Oma, wieder krank...
Sayonara
Musashi