hälftiges Kindergeld zurückforderbar?

  • Deine Rechnung stimmt aus mehreren Gründen nicht:


    Ok, stimmt dann deshalb nicht da die Kinder nicht bei dir wohnen.



    Ich habe das komplette Kind auf meiner Steuerkarte, KV zahlt Unterhalt, aber weniger als 75% des Mindestunterhaltes von 317€. Das wäre doch auch bei Unterhaltsvorschuss so, oder nicht? Oder kann man das nicht miteinander vergleichen?


    Sobald KV weniger als 75% bezahlt kann man sich den Freibetrag übertragen lassen.
    Sobald man UV nach UVG bekommt weil KV Mangelfall ist geht dies seit 2012 nicht mehr. Früher ging das.

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  • PaaaapppppaaaaaaT@
    Wenn Umgang statt finden würde, hätte BET weniger Kosten! Dadurch mehr Geld für den restlichen Monat übrig.
    Und ob ich an den "ausfallenden Umgangs-WE" etwas mit den Kids unternehme oder den ganzen Tag vorm Fernseher chille...hungrige Mäuler in der Pubertät fressen dir schon mal die Haare vom Kopp ;-)
    Da die meisten hier knapp kalkulieren müssen, fallen 4-6 Umgangstage pro Monat schon ins Gewicht. Multiplizert mit der Anzahl der Kinder, kommen da kleine Vermögen im Jahr zusammen.

    Fehlender Umgang ist immer schade, aber am allerwenigsten aus finanzieller Sicht. Wer glaubt, sich moralisch oder juristisch im Recht zu befinden, kann einen Teil des KG ja versuchen einzuklagen. Dann hat man eben den Unterschied zwischen BET und UET nicht wirklich verstanden...


  • 2 wohnen bei mir, aber das macht für die steuerliche Betrachtung keinen Unterschied.


    Doch denn dann hast Du nicht die Hälfte des Kindergeldes sondern ca. 2100 Pro Kind und eine Vorteil hat man da erst ab ca 55t bei ganzem Kind.
    Je mehr Kinder man hat umso weniger wirkt sich der Freibetrag aus solange man nicht im Grenzbetrag von 42% liegt und das um ca. 10t bei 3 Kindern.


    Bei 65t
    Lohnsteuer 19.104
    Lohnsteuer nach Freibetrag von ganzem Kind 16.164
    Diff: 2940 Freibetrag besser



    Lohnstreuer bei halben Kind: 17.634 Euro
    Diff: 1470 Volles Kindergeld besser



    Bei 30t
    Lohnsteuer 5.601
    4525
    Lohnsteuer nach Freibetrag von halben Kind 1086 Kindergeld besser

    4 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Also senkt sich der Unterhalt bei erhöhten umgang ?

  • Doch denn dann hast Du nicht die Hälfte des Kindergeldes sondern ca. 2100 Pro Kind und eine Vorteil hat man da erst ab ca 55t bei ganzem Kind.
    Je mehr Kinder man hat umso weniger wirkt sich der Freibetrag aus solange man nicht im Grenzbetrag von 42% liegt und das um ca. 10t bei 3 Kindern.


    Wer das Kindergeld letztlich bekommt spielt überhaupt keine Rolle (sacken in meinem Fall sowieso die Mütter ein).
    Es geht einzig und alleine darum ob 0,5 oder 1 Kind auf der Steuerkarte.


    Und zu Deiner Rechnung: die stimmt schon wieder nicht.
    Bei der kompletten Anrechnung des Kindergeldes (also 3 "ganze" Kinder auf der Steuerkarte) hätte ich auch die ganzen Freibeträge, hier 21.000 Euro. Die würde ich gerne nehmen.

  • Also senkt sich der Unterhalt bei erhöhten umgang ?


    Zat, du weisst doch, wie das läuft. Nach oben immer, nach unten nimmer. :)


    Aber mal im Ernst. Wenn du den Umgang wöchentlich von Donnerstag bis Montag morgens erweiterst, könnte sich der KU tatsächlich um 100% nach unten bewegen.


    Noch viel ernster: Sehr häufiger Umgang kann tatsächlich die Unterhaltshöhe beeinflussen. Aber wohl nur, wenn min 100% weiterhin fliessen, zB wird bei nur einem Kind und sehr häufigen Umgang schon mal auf eine Höherstufung in der DDT verzichtet. Habe aber noch nie gehört, dass deswegen gestehende Titel nach unten abgeändert werden.

  • Und selbst wenn er Umgang hätte, hättest du deswegen nicht mehr Geld.


    Puhhh... aber vielleicht weniger Kosten?


    Er hätte weniger weil er für die Umgangskosten aufkommen muss.


    Na hoffentlich, oder sollen das standardmäßig die BETs auch noch für den UET erledigen?


    Alle Punkte die du anführst (Sport, Freizeit, Mamataxi etc.) sind Privatvergnügen.


    Die auch der UET hoffentlich umsetzt.


    Also senkt sich der Unterhalt bei erhöhten umgang ?


    Das ist sowieso häufig der Fall. Viele verzichten auf einen Teil des KUs, nur damit der UET den Umgang überhaupt wahrnimmt oder erst gar nicht auf die Idee kommt, weniger Umgang wahrzunehmen oder gar einzustellen.


    Wenns nach mir ginge, sollte sich der KU nochmal gleich um einiges erhöhen, wenn der UET den Umgang nicht wahrnimmt. Die Halbierung des KG hab ich eh nie verstanden ist aber noch nachvollziehbar, wenn zumindest Unterhalt gezahlt aber vor allem Umgang wahrgenommen wird. Der BET gibt in der Regel sein halbes KG auch für die Kinder aus. Warum sollte das dem UET einfach so "geschenkt" werden, ohne dass dieser seine Kinder sieht?
    Ausserdem: laufen bei Nichtzahlung des KU auch die Schulden nur abzüglich des hälftigen Kindergeldes auf. D.h. auch wenn kein Unterhalt bezahlt wird, bekommt der UET monatlich 92 EUR pro Kind geschenkt in Form von weniger Schulden.


    Nur weil man irgendwann mal ein Kind gezeugt hat... :rolleyes2:

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Es spielt fast keine Rolle ob Du mit 3 Kindern rechnest oder nur mit einem.
    Ok mit 3 Kindern:


    65t/anno


    Lohnsteuer 19.104
    Lohnsteuer nach Freibetrag von 3 ganzen Kindern 10.464
    Diff: 8640 - Kindergeld von 6300 = 2340. Freibetrag besser



    Das gleiche nun mit 0.5 = 1.5 Kindern


    Lohnsteuer 19.104
    Lohnsteuer nach Freibetrag von 3 ganzen Kindern 14.694
    Diff: 4410- Kindergeld von 6300 = -1890. Kindergeld besser


    Das ganze sieht bei weniger Gehalt nicht besser aus.
    Der Freibetrag ist also nur dann bei
    hohem Einkommen besser wenn man auch den ganzen Freibetrag hat.
    Sonst ist es fast immer schlechter als das Kindergeld.


    Den vollen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ist aber auch für weniger verdienende gut denn auch der Soli und Kirchensteuer sinkt dadurch.


    Ist aber auch egal.
    Du weißt sicher was Du an Steuern zahlst.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Zitat

    Moranaro
    Es ist also so, dass Wenigverdiener (=keine STeuern) und Vielverdiener (=viel Steuern) beim Kindergeld prinzipiell begünstigt sind.


    und de facto ist Kindergeld keine Zusatzleistung des Staates (außer Geringverdiener)


    Das kann ich jetzt mal so nicht stehen lassen.
    Geringverdiener (also alle, bei denen das Gehalt nicht ausreicht und die noch zusätzlich ALGII beantragen müssen, (es sind keine komplett HartzIV-Empfänger gemeint, die kriegen es ohnehin abgezogen), bei denen wird es vollständig von der errechneten Hilfe abgezogen. Und sollte der Bedarf des Kindes (damit) gedeckt sein, finanziert es mit dem Rest seines (Kindergeld~)Einkommens die Eltern mit.
    Möchte ich an dieser Stelle nur mal einwerfen ...


    Und bei UET ist es so, dass die dann meist sowieso ein Mangelfall sind.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Angefangen von normalen Mahlzeiten, über Ausflüge am Wochenende bis hin zu Urlaub, Taxi-Mama zu den Sportveranstaltungen,
    Geschenken zu Geburtstag und Weihnachten etc.


    Ich denke, DAS ist Argument genug..... ICH muss es begleichen, er nicht!



    Muss man denn mehr in Urlaub fahren, wenn UET keinen Umgang hat, Muss man den Kindern dann mehr Geschenke kaufen, wenn UET keinen Umgang hat? Muss UET denn, wenn er Umgang hat die Sportveranstaltungen besuchen? Wenn du das begleichen muss: Muss man das nicht von gezahlten Unterhalt bezahlen?



    hungrige Mäuler in der Pubertät fressen dir schon mal die Haare vom Kopp


    bei 6 Tagen Umgang dann für 92€ Essen? Was essen die denn so teures?


    Da die meisten hier knapp kalkulieren müssen, fallen 4-6 Umgangstage pro Monat schon ins Gewicht. Multiplizert mit der Anzahl der Kinder, kommen da kleine Vermögen im Jahr zusammen.


    Kindergeld wird ja auch multipliziert mit der Anzahl der Kinder (und wird ab 3. Kind sogar höher)


    Also senkt sich der Unterhalt bei erhöhten umgang ?


    Nicht direkt, nur der Anteil an Kindergeld, dem UET im Umkehrschluss mehr zusteht, wird dann höher.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das kann ich jetzt mal so nicht stehen lassen.
    Geringverdiener (also alle, bei denen das Gehalt nicht ausreicht und die noch zusätzlich ALGII beantragen müssen, (es sind keine komplett HartzIV-Empfänger gemeint, die kriegen es ohnehin abgezogen), bei denen wird es vollständig von der errechneten Hilfe abgezogen. Und sollte der Bedarf des Kindes (damit) gedeckt sein, finanziert es mit dem Rest seines (Kindergeld~)Einkommens die Eltern mit.
    Möchte ich an dieser Stelle nur mal einwerfen ...


    Und bei UET ist es so, dass die dann meist sowieso ein Mangelfall sind.

    Nicht in allem steckt auch gleich eine Wertung..... Nur weil das Kindergeld so angelegt ist, heißt es ja nicht, dass einem dieser Ansatz auch gefallen muß. Und zwischen schwarz und weiß gibt es viel grau. Kindergeld entspricht in der Höhe der Steuererstattung auf den Kinderfreibetrag eines DURCHSCHNITTSVERDIENERS. Zwischen DURCHSCHNITTSVERDIENER und GERINGVERDIENER ist seeeehr viel Spielraum und es ist nun mal so, dass alle, die UNTER dem Durchschnitt liegen, de facto profitieren, weil der Staat von der vorgeschossenen, pauschalisierten Steuererstattung nichts zurückfordert. Aber das heißt ja nun nicht automatisch, dass sie deswegen reich sind..... aber das hat ja mit dem Ansatz des Kindergeldes nichts zu tun.

  • Muss man denn mehr in Urlaub fahren, wenn UET keinen Umgang hat, Muss man den Kindern dann mehr Geschenke kaufen, wenn UET keinen Umgang hat? Muss UET denn, wenn er Umgang hat die Sportveranstaltungen besuchen? Wenn du das begleichen muss: Muss man das nicht von gezahlten Unterhalt bezahlen?

    Also ich kann da nur aus meiner Erfahrung sprechen:


    Als noch Umgang war, haben wir uns oft die Kosten für die Geschenke (z.B. neues Fahrrad) geteilt. Jetzt bleib ich alleine auf den Kosten sitzen. Soll ich meinem Kind erklären, dass sie leider Pech hat, wenn das Fahrrad zu klein ist, denn ich hab das Geld nicht?


    Genauso ist früher Papa mit ihr zum Skifahren gegangen und hat dabei die Liftkarte bezahlt. Jetzt kann ich mir überlegen, ob ich sie enttäusche und sie darf nicht mehr fahren oder ich muss zahlen.


    Und es geht nicht unbedingt um "mehr in Urlaub fahren", aber ich finde es sehr schade, wenn ein Kind garnicht in Urlaub fahren kann. Ich kann es mir nicht leisten. Er schon!


  • PaaaapppppaaaaaaT@
    Wenn Umgang statt finden würde, hätte BET weniger Kosten! Dadurch mehr Geld für den restlichen Monat übrig.
    Und ob ich an den "ausfallenden Umgangs-WE" etwas mit den Kids unternehme oder den ganzen Tag vorm Fernseher chille...hungrige Mäuler in der Pubertät fressen dir schon mal die Haare vom Kopp ;-)
    Da die meisten hier knapp kalkulieren müssen, fallen 4-6 Umgangstage pro Monat schon ins Gewicht. Multiplizert mit der Anzahl der Kinder, kommen da kleine Vermögen im Jahr zusammen.



    Ja


    Richtwert über 25% Betreuung des UET´s.


    Die DDT ist ausgelegt auf Umgang alle 2 Wochenenden.


    Danke! :anbet:anbet:anbet:anbet


    Irgendwie scheinen mich nur die Frauen hier zu verstehen..... ;)

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Irgendwie scheinen mich nur die Frauen hier zu verstehen..... ;)


    Bitte :lach


    Aber der Ansatz übers KG ist eben falsch.


    Du müsstest, wenn zahlbar, mehr Unterhalt einfordern;-) und das ist eben der springende Punkt. Meist nicht vom UET zahlbar oder eben zu kostenintensiv für den BET.

    Wir alle sind Sonderfälle.

    Einmal editiert, zuletzt von Lichtengel ()

  • Das hat nix mit "nur Frauen verstehen mich" zu tun.
    Dein Ex zahlt Unterhalt gem. DDT. Somit steht ihm das hälftige Kindergeld zu.
    Fertig aus.


    Umgang und Unterhalt sind zwei Paar Schuhe.


    Gruß,
    PapaT (BET & UET)

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Trotzdem.... dass man sich über diese Tatsache, auch wenn man sie nicht ändern kann, ärgert.... das scheinen nur Frauen zu verstehen.

  • Hallo,


    ich verstehe in dem Fall von goodluck1974 ehrlich gesagt, nicht ihre Meinung!
    Hier werden verschiedene Sachen durcheinander gebracht die rein gar nix miteinander zu tun haben.


    Das sagt doch schon alles aus:


    Zitat

    Mein Ex bezahlt für die beiden Kinder den Mindestunterhalt laut DD.



    Es ist doch so:


    Der Anteil von goodluck1974 am Unterhalt für ihre Kinder ist die Betreuung.


    Der Anteil des Vaters am Unterhalt für seine Kinder ist der Barunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle, welchen er ja bezahlt.


    Das Kindergeld soll ja die Eltern entlasten, also wie in diesem Fall beide Elternteile gleichermaßen.


    Was das alles mit dem Umgang des Vaters zu tun hat und warum sie jetzt vom Vater 2x 92 Euro monatlich zurückfordern möchte ist mir echt schleierhaft. Wenn sie damit zum Anwalt, zum Jugendamt oder zur Kindergeldkasse geht, werden alle verwundert den Kopf schütteln!

    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Trotzdem.... dass man sich über diese Tatsache, auch wenn man sie nicht ändern kann, ärgert.... das scheinen nur Frauen zu verstehen.


    hmm ja was soll man sich auch über sachen ärgern die man nicht ändern kann , bringt ja nichts