denkeschoen
1000 SB nur bei Berufstätigen, sonst 800? (bin berufstätig, daher weiss ich es nicht genau). 800 dürfte wohl H4 Satz plus Wohnkosten (im SB 360 warm, wohne Mietstufe 5, also abhaken :-), das kostet hier eine 1 Zimmer Bruchbude, wie meine, aber kalt ) sein. Die Lücke kommt durch das Lohnabstandsgebot, d.h., we arbeitet, soll auch was davon haben (analog H4). Hab ja ein nicht unerhebliches :tanz Brutto mit allen Steuern und Abgaben (ja, ich bezahle auch noch vorab brav Steuern (1) und Abgaben,(1) aus denen u.a. UVG finanziert wird.
SB ist auch gleich, egal ob 1,2, ... x Kinder
Also UET hat 1000 (darauf darf UET dann ??? Euros/ Kind gesparten Unterhalt als fiktives Einkommen (also Nichts :lach) packen, )
Beim BET (und ich möchte hier ausdrücklich keine Streiterei um paar Euros anfangen, lediglich aufzeigen, daß die Floskel, "dafür ist das hälftige Kindergeld da", u.U. lächerlich ist) sieht das anders aus. Da kommt das Geld physich an, in Form von Geld.
Dein Fall ist grad schön konstruiert :nanana
LG