Brief vom Jobcenter

  • Hallo,


    Vor ein paar Tagen hab ich vom Jobcenter einen Brief bekommen.
    In dem es heißt das meine Frau und Tochter Leistungen nach SGB2 beziehen.
    Ich werde damit aufgefordert meine Daten betreffs Lohn usw. anzugeben.


    Da ich mit meiner noch Frau und unserem Kind immer noch in unserer Wohnung lebe und ich nach wie vor sämtliche Kosten des Lebens trage also Miete, Strom, Einkauf usw. bin ich irgendwie nicht bereit mich vor dem Amt auszuziehen. Auch weil sie neben dem Kindergeld noch Lohn von ihrem Job bekommt.
    Sie kann bis 850€ Verdienen, wobei effektiv bis zu 450€ je nach Stundenanzahl drin sind.
    Sollten wir mal getrennt leben, also räumlich, und sie ihren eigenen Haushalt führen hab ich kein Problem ihr den ihr zustehenden Kindesunterhalt von 272€ zu bezahlen.
    Da sie bei einer eigenen Wohnung aufstockende Leistungen beantragen muss, anders wird sie die Miete nicht bezahlen können, hätte ich kein Problem damit dem Jobcenter die Notwendigen
    Informationen zu geben.
    Nur jetzt finde ich das Unpassend und mit ihr reden kann ich nicht da sie mir nicht Antwortet.


    Ich würde am liebsten ein Schreiben aufsetzen und genau das Erklären nebst dem Hinweis das sie Arbeitet und keinerlei Ausgaben außer Telefon und Abo Karte des ÖPNV hat.
    Oder wäre es besser doch blank zu ziehen und das Schreiben mit anzuheften.
    Meine noch Frau hat schon versucht über ihren Anwalt durchzusetzen das ich zahlen soll wobei mein Anwalt dies Abgelehnt hat mit der Maßgabe das ich ja alles Bezahle. Mir ist klar das die Situation für meine Frau nicht befriedigend ist aber ich kann auch nicht über meine Verhältnisse leben und dann den Kindesunterhalt kürzen bzw. aussetzen um mich zu sanieren.


    Sollte meine Frau dennoch Leistungen beziehen kann ich es nicht nachvollziehen das das Amt ohne Prüfung dies gewährt.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Mal ne Gegenfrage in den Raum werf:


    Wieso trennt ihr euch denn nicht dann "richtig", also auch räumlich?


    Ich meine, so wie es jetzt ist, würde ich wohl an Deiner Stelle auch eine Auflistung der anfallenden Kosten
    machen.... aber unterhaltspflichtig bist du ja, vielleicht dann nicht mehr so hoch.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Moin,


    Meine noch Frau und ich stehen beide im Mietvertrag und haben beide Unterschrieben.
    Wenn ich einfach ausziehe und meine Frau es nicht hinbekommt die Miete zu bezahlen sprich Ergänzende Leistungen zu beantragen laufe ich gefahr für meine eigene und für die alte Wohnung die Miete bezahlen zu müssen. Das Kann und will ich mir nicht leisten.
    Die gefahr ist das sie nicht rechtzeitig die Anträge abgibt und wenn einmal Mietschulden aufgelaufen sind wird der Vermieter mich nicht mehr ohne weiteres aus dem Mietvertrag entlassen.


    Ich hoffe das ist soweit verständlich?


    LG Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • nun ja, aber bei AG 2 werden IMMER alle berechnet, die im Haushalt leben.
    Da wirst Du nicht ausgeklammert werden.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Hallo Papa06,


    Sollten wir mal getrennt leben, also räumlich, und sie ihren eigenen Haushalt führen hab ich kein Problem ihr den ihr zustehenden Kindesunterhalt von 272€ zu bezahlen.


    das ist nicht zu Ende gedacht.
    Deine Frau wird Anspruch haben auf Trennungsunterhalt und vermutlich später dann auch auf Ehegattenunterhalt.
    Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu.


    Da sie bei einer eigenen Wohnung aufstockende Leistungen beantragen muss, anders wird sie die Miete nicht bezahlen können, hätte ich kein Problem damit dem Jobcenter die Notwendigen
    Informationen zu geben.


    Genau deswegen fragen sie.
    Bevor das JC leistet, wird geprüft, wer hierfür sonst noch in Frage kommen könnte.


    Jetzt im Moment gilt jedoch, was janias_69 geschrieben hat, Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
    Deswegen wird geprüft, wie viel Geld in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist und ob das JC leisten muss.

    Da ich mit meiner noch Frau und unserem Kind immer noch in unserer Wohnung lebe und ich nach wie vor sämtliche Kosten des Lebens trage also Miete, Strom, Einkauf usw. bin ich irgendwie nicht bereit mich vor dem Amt auszuziehen.


    Der Antrag Deiner Frau wird auf jeden Fall geprüft werden müssen.
    Du wirst auf jeden Fall Auskunft geben müssen.
    Es ist egal, ob Ihr noch zusammenlebt oder nicht.


    Lebt Ihr zusammen, prüften sie wegen der Bedarfsgemeinschaft.
    Lebt Ihr getrennt, prüfen sie wegen Deiner Verpflichtungen bzgl. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • Ich denke, wenn Du ausziehst, dann prüft das Amt die Bedürftigkeit deiner Frau.Dabei spielen die Miete und Nebenkosten eine große Rolle.
    Jede Staddt hat eine Tabelle, an der man ersehen kann, was einem zusteht. Kenne ja die Wohnung nicht.Vielleicht steht ihr diese dann gar nicht mehr zu ( falls sie bedürftig wird).


    Wird Sie bedürftig, ist es Sache des Amtes diese zumindest ein halbes Jahr zu bezahlen ( wenn ihr was vom Staat zusteht).Dann MUSS sie ausziehen.


    Bei Euch müsste erstmal der zustehenden Unterhalt ( Kind, Frau) berechnet werden und das macht nicht das Amt.


    Ihr hättet dann alle Fakten . Diese braucht das Amt um zu berechnen.


    Derjenige , bei dem das Kind wohnt, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, die ihr/ihm dann helfen können den Unterhalt zu berechnen.


    Trennungs-und Ehegattenunterhalt fällt mir gerade nur ein RA ein.


    Zur Zeit denke ich nicht, das ihr etwas zusteht, da ihr gemeinsam wohnt und wohl auch bisher ohne klar gekommen seid.
    Das Amt macht dann bei Auszug eine neue Berechnung.


    Ist leider so. Es wird immer der aktuelle Stand der Finanzen berechnet und nich im vornherein.


    Achso, das Amt berechnet auch jegliche Sparguthaben, Auto etc.........es gibt einen kleinen Betrag, den man dann behalten darf.


    Lg janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

    3 Mal editiert, zuletzt von janias 69 ()

  • Hallo,


    Das ging ja schnell.


    @janias69, Wir haben schon seit mindestens 4Jahren keine ergänzenden Hartz4 Leistungen mehr benötigt da ich, O. Ton Arge, "zu Viel" Verdiene.


    tanimami73, Sie hat sich schon seit geraumer Zeit beklagt das sie mit dem Taschengeld von 80€ im Monat nicht hinkäme. Zur erklärung: wir hatten ein gemeinsames Konto von dem alles bezahlt wurde. Dort wurde von beiden der Lohn und das Kindergeld Überwiesen und von dort wurden Sämtliche Kosten beglichen. Mit dem Taschengeld hatte sie freie Hand, selbst ihr Tabak wurde vom Konto Bezahlt d.h. sie hätte mit dem Taschengeld zum Frisör gehen oder ins Kino oder alles bei MC Doof verfressen können, ich hab nie gefragt für was sie das Geld ausgibt. Ihr Hobby hat sie davon ebenfalls finanziert. Fingernägel machen mit diesen aufsätzen und UV Lampe, Strickwolle zum Stricken oder Stoff zum Nähen.
    Das Taschengeld war aber nur möglich wenn wir mit leichtem Plus am Monatsende dastanden. Hatten wir Minus auf dem Konto ging das nicht bzw sehr begrenzt.
    Nun hat sie seit geraumer Zeit wieder ihr eigenes Konto wo ihr Lohn und das Kindergeld drauf gehen. Ihre Ausgaben sind zwei Handyverträge mit je 45€ und die ÖPNV Abo-Karte mit 51€ plus Zigaretten. Was sie sonst noch mit dem Geld anstellt weis ich nicht.


    FrauRausteiger, Thema Trennungs und Ehegattenunterhalt. Ich verdiene 1500-1600€ Netto als Wachmann mit Stkl 3. Nach meiner RA werde ich für den Kindsunterhalt aufkommen müssen, will ich auch, aber für Trennungs bzw. Ehegatten unterhalt wird wohl nichts übrig sein.


    Das kann gut sein naja.


    Das heist ich fülle den Vordruck brav aus und bringe die Unterlagen bei? Gut.


    LG Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Mein Ex und ich haben damals auch noch ne ganze zeitlang zusammen eine Wohnung gehabt, weil keiner von uns beiden eine andere Wohnung bekommen konnte ( Schufa). Wir haben uns dann innerhalb der Wohnung getrennt und dem Jobcenter mitgeteilt, wer welche Räume wie bewohnt und welche Räume Gemeinschaftsräume sind (Küche, Bad), wir haben eine Trennungserklärung abgegeben und haben einvernehmlich ein Schreiben aufgesetzt, dass Ex 272 Euro monatlich an Unterhalt zahlt für unser Kind, dass von seinem Einkommen aber nicht genügend über ist, um auch Unterhalt für mich zu zahlen und dass er nur seinen Teil der Miete übernehmen wird. Ab dem Tag, wo ich Alg2 beantragt hatte, zahlte er nicht mehr alles, sondern nur noch den Unterhalt sowie seinen Teil der Miete.


    Daraufhin wurde beim Jobcenter ausgerechnet, wer was an Miete zu zahlen hat und anhand meines Einkommens, sowie dem Kindergeld und Unterhalt errechnet, welche Ansprüche ich überhaupt hätte und ich mußte unterschreiben, dass ich die Ansprüche abtrete, wenn das Jobcenter sozusagen in Vorleistung tritt.
    Daraufhin mußte mein Ex dann sein Einkommen offenlegen, es blieb bei dem Kindesunterhalt und seinem Anteil der Miete, was er zahlen mußte und ich bekam ergänzend Alg2. Wir wurden trotz gemeinsamer Wohnung nicht als Bedarfsgemeinschaft gewertet, es kam aber 3mal unangekündigt der Außendienst, der schaute ob unsere Angaben stimmen. Einmal kam er, wo mein Ex nicht da war, so dass dieser auch nicht in die geschlossenen Räume von Ex konnte, da ich dazu keinen Schlüssel hatte, aus meinen Räumen ging eindeutig hervor, dass nur ich mit den Kindern dort lebte. Dann kam der Außendienst noch 2mal, wo mein Ex auch mit da war und er zeigte ihm seine Räume, aus denen ersichtlich war, dass nur er dort lebte. Er hatte auch seinen Kühlschrank in seinen Räumen, der Kühlschrank in der Küche war für mich und die Kids.


    LG Together-Mom

  • vermieter anrufen ...situation erklären......bitten aus dem mietvertrag rausgenommen zu werden... der schließt dann mit ex neuen ab ...... und du bist raus. geht das nicht beide kündigen und neu suchen..




    ganz ehrlich? ich würds schlimmer finden da noch zusammen wohnen zu müssen als mal eben meine einkünfte und co vorm amt auszubreiten. denk mal an die kidner in der dauerspannung die da in der luft liegt. das hält doch keiner aus.
    zumal es geht ums geld was dem kind zusteht und nicht für sie. also komm in die pushen ( und sorry ) aber hör uff zu jammern was sie hat was sie bekommt uidn sowieso gönn ich ihr nicht das schwarze unter den frisch gemachten nägeln.
    fang an dich wirklich zu trennen und hör auf mit den pilepale

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Also, das sind mehrere Baustellen hier:


    Fangen wir mal an mit der gemeinsamen Wohnung. Ihr steht beide im Mietvertrag drin. Da ihr euch aber getrennt habt und eine räumliche Trennung mal anstehen wird geht das folgendermaßen: Ihr seid rechtlich gesehen eine GbR. Du musst also als "Gesellschafter der GbR" diese verlassen. Dieses teilst du deiner Frau und dem Vermieter schriftlich mit und bittest um Abwicklung des Vertrages bzw. kündigst den Mietvertag. Dies kann jetzt auf mehrere Arten passieren: Entweder du ziehst aus und Frau übernimmt Mietvertrag alleine, Frau zieht aus und du übernimmst oder ihr zieht beide aus und der Mietvertrag erlischt. Inwieweit Möglichkeit 1 und 2 in betracht kommt entscheidet dann der Vermieter.
    Deine Noch-Frau ist dann auf jeden Fall im Zugzwang sich zu kümmern. Wenn sie das nicht macht ist das nicht mehr zu deinem Nachteil.


    Das nächste ist dann die Inverzugsetzung des JC. Sie hat SGB2-Leistungen beantragt und bewilligt bekommen. Damit sind die berechtigt von dir Unterhalt zu verlangen. Du bist also verpflichtet deine Einkünfte dort anzugeben.


    Jetzt kommt aber noch hinzu, daß du für alle Kosten aufkommst. Dies musst du dann dort angeben, weil es kann nicht sein, daß sie Leistungen bekommt, du Unterhalt leisten sollst und zusätzlich noch ihre kosten bezahlst. Jetzt bin ich aber nicht der Experte wie sich dieser Fall genau rechtlich verhält: Ist sie so berechtigt SGB-2-Leistungen zu kriegen oder nicht. Wenn nein, wird sie alles zurückzahlen müssen. Wenn ja, dann musst du das Bezahlen ihres Anteils an den Kosten einstellen.


    Da wird dir der Anwalt aber bei helfen diesen Sachverhalt zu klären.


    Nachtrag: Wir hatten die Tage doch mal so etwas, daß dies als NAturalunterhalt zählt und sie das hätte angeben müssen.... aber der Anwalt weiß das besser.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • vermieter anrufen ...situation erklären......bitten aus dem mietvertrag rausgenommen zu werden... der schließt dann mit ex neuen ab ...... und du bist raus. geht das nicht beide kündigen und neu suchen..


    Richtig! Sehe ich genau so!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Klare Verhältnisse schaffen und einer muss raus aus dem Mietvertrag. Hat einer von Euch schon eine Trennungserklärung abgegeben?

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hallo,


    jea, Ohne zustimmung meiner noch Frau komm ich nicht raus aus dem Mietvertrag. Ja und du hast ja recht.


    @ Hucky, zum JC hab ich nun meiner RA ne Mail geschrieben mal sehen was sie Schreibt.


    idefixx, Das musst du mal erklären. Bitte.


    RobertK, Die Trennung hat meine noch Frau erklärt.


    LG Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Solange ihr gemeinsam wirtschaftet, Du also alles für sie mitbezahlst, ihr eure Wäsche zusammen wascht, zusammen einkauft und kocht - so lange seid ihr nicht getrennt. Da würde ich also lieber klare Verhältnisse schaffen und lieber Unterhalt zahlen. Die Wohnung kündigen, wenn sie keiner von euch allein halten kann.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das stimmt nicht. Näheres habe ich dir bereits dazu geschrieben.


    Verstehe ich nicht. Wir hatten seinerzeit beide den Mietvertrag unterschrieben, der Vermieter hat einer einseitigen Kündigung nicht zugestimmt und die Mutter meiner Kinder hat sich geweigert, der Kündigung zuzustimmen. Sie hat sogar über ihre Anwältin ein alleiniges Nutzungsrecht der Wohnung beantragt (für sich alleine, vermutlich in der Hoffnung, sie würde im Sorgerechtsverfahren beide Kinder zugesprochen bekommen), gerichtlich wurde dann eine Teilung der Wohnung angeordnet. Obwohl das jetzt für mich Geschichte ist, würde mich interessieren, was jetzt an der Aussage von Papa06 nicht stimmt.

  • Es ist zwar schon ewig her, aber hatte mal mit einem Freund einen gemeinsamen Mietvertrag. Ich habe beim Vermieter die Wohnung gekündigt und der Vermieter hatte kein Problem mit einer Änderung. Ich würde niemals mit einem Menschen unter einem Dach leben wollen, mit dem das Zusammenleben einfach nicht mehr klappt. Und ich glaube nicht, dass ein Ehepartner verweigern kann, Dich aus dem Mietvertrag rauszunehmen. Dann mache Nägel mit Köpfe und kündige Du einfach! Schaffe klare Verhältnisse. Trennung heißt: Getrennt von Tisch und Bett, keine gemeinsame finanzielle Abhängigkeit und auch nicht Wäsche waschen vom Partner. So zögerst Du nur das Trennungsjahr in die Länge.

  • Und ich glaube nicht, dass ein Ehepartner verweigern kann, Dich aus dem Mietvertrag rauszunehmen. Dann mache Nägel mit Köpfe und kündige Du einfach! Schaffe klare Verhältnisse. Trennung heißt: Getrennt von Tisch und Bett


    Doch, das kann jeder, der einen Mietvertrag mit unterschrieben hat. Und es ist das Recht eines jeden Vermieters, einer einseitigen Kündigung nicht zuzustimmen, wenn er dadurch befürchten muss, den Mietzins des vermieteten Objekts nicht wie vertraglich vereinbart zu erhalten. Schön wäre es freilich, wenn es anders auch funktioniert, d. h. beide sich entschließen können, der Kündigung zuzustimmen.