Arbeitsunfähigkeitsbescheiningung

  • Hallo,


    heute habe ich eine Frage zur AU. Folgende Situation.


    Wurde von Montag bis Freitag Krankgeschrieben. Nun kam ich am Donnerstag notfallmässig ins Kh, dort wurde ich entlassen am Freitag nachmittag, von dort bekam ich eine AU mit von Donnerstag bis Sonntag (hätte Dienst gehabt am We) am Montag (Frühschicht) soll ich mir dann eine weiterführende AU vom Hausarzt holen.


    Jetzt meine Fage. Ich schicke eine AU bisher immer am Tag der Ausstellung sofort zum Arbeitgeber. Nun ist es ja so das am dritten Tag eine AU bei uns vorliegen muss. Auf dem Postwege schafft die AU den Weg erst bis Dienstag da Poststelle erst am Montag wieder auf.


    Reicht das noch? Oder könnte mir da Ärger blühen? Persönlich hinbringen ist sehr schwierig, da die Arbeitsstelle rund 60 km weit weg ist und ich nicht Autofahren darf. Bei der Arbeit wäre auch nur der Bürobriefkasten der erst am Montag geleert wird. Meine Gruppenleitung ist natürlich schon am DOnnerstag informiert worden das es jetzt doch eine längere Geschichte wird.


    Kann mir jemand helfen? Bzw wie würdet ihr handeln?


    Gruß hep

  • Um mich da abzusichern scanne ich den schein ein und schicks per mail schonmal zum chef, danach gehst in den Briefkasten.

  • Es wird unterschieden zwischen der Meldung und dem erreichen der AU.


    Grundsätzlich gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html
    Dasteht Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.


    Nur steht in vielen BV etwas anderes. Aber wenn Du den Vorgesetzten über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer schon informiert hast wird es kein Problem sein wenn die AU Ihn später erreicht.
    Es gibt zahlreiche Urteil in denen der Poststempel reicht.


    Im zweifelsfall informiere Dich bei deinem Betriebsrat.

  • Informiert ist die Firma.


    § 5 Abs. 1 des Entgeldfortzahlungsgesetz

    Zitat

    1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die
    Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich
    mitzuteilen.

    Hast du gemacht, passt.



    Zitat

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der
    Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der
    Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem
    darauffolgenden Arbeitstag
    vorzulegen.

    Fett markiertes heisst für mich drei Kalendertage PLUS der darauffolgende Tag.


    Ich würde (nur meine Interpretation, kein Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit) das Dings hinschicken, fertig.


    Was anderes käme ja eh nicht in Frage, oder?

  • Fett markiertes heisst für mich drei Kalendertage PLUS der darauffolgende Tag.


    Jein. Wenn Du vorher weißt das Du länger wie 3 Tage krank bist gilt das nicht. In der Regel wird das so heiß auch nicht gekocht.
    Es ist ja auch schlecht möglich die AU so schnell vorzulegen. Deswegen gibt es oft BV die das lockerer handhaben.
    Auch ist das ganze kein Kündigungsgrund. Da muss vorher eindeutig abgemahnt werden.

  • Bzw wie würdet ihr handeln?


    ich würde es auf jeden Fall faxen, und den AG vorab telefonisch über die Verlängerung informieren-
    immerhin muss er ja Ersatz für Dich organisieren...


    eine Frage des Anstandes, weniger des Rechts :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • eine Frage des Anstandes, weniger des Rechts


    eine Frage des Anstandes ist es auch, wenn ein Arbeitsunfähiger nicht in der Lage ist, die AU dem AG so schnell vorzulegen, dass ein Telefongespräch erstmal ausreichen sollte. Wenn die AU am ersten oder zweiten Tag abgesendet wird, reicht dieses auch bei einem vernünftigen AG. Sicherheitshalber würde ich die AU zumindest kopieren, falls diese mal auf dem Postweg verloren geht. Recht hin oder her, die AU sollte am ersten Krankheitstag sicherheitshalber abgesendet werden!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ich denke auch, dass wichtig ist, telefonisch zu informieren, dass Du weiter krank geschrieben bist und die AU schnellstmöglich auf den Weg zu schicken.


    Auf jeden Fall mal Gute Besserung!

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Hallo,


    wie gesagt habe ich der Gruppenleitung sofort bescheid gesagt, diese leidet es an die Heimleitung weiter. Werde dann die Au sofort am Montag morgen verschicken und gleichzeitig im Büro bescheid geben das sie unterwegs ist.


    Gruß hep

  • wenn ein Arbeitsunfähiger nicht in der Lage ist, die AU dem AG so schnell vorzulegen, dass ein Telefongespräch erstmal ausreichen sollte


    ich habe nix anderes behauptet :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


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