Ihr Lieben,
ich habe alles fertig hier liegen, habe es aber noch nicht abgeschickt, weil ich eure Erfahrungen sehr schätze und gerne wissen möchte:
Welche rechtlichen Folgen ergeben sich ggf. aus einer Klage auf Regelung des Umgangs, selbst eingereichte Bitte ans FamGer.
Fakten: Seit fünf Jahren ermögliche ich dem KV (UET, GSR, zahlt keinen Unterhalt usw.) Umgang, den dieser aber nur nach Gusto wahrnimmt. Keine 10x/anno. Niemals in den Ferien, niemals auf meine Bitte. Grund: Er wird von der ganzen Welt am Umgang gehindert! (Zu heiß, zu kalt, Training, Schnupfen, interessantes Buch.)
Zuletzt haben wir beim JA einen Umgangsplan erarbeitet, dem er mehrfach zugestimmt hat, und den er seither Termin für Termin ändert.
Vor zwei Monaten bat ich ihn um neue Termine, da ihm offensichtlich die alten nicht passen.
Nichts!
Bringt es mir rechtlich irgendetwas oder verbaut es, wenn die gerichtliche Umgangsregelung nicht erfolgreich ist (seinetwegen) ?
LG, Karla
(Die parallele Themen dazu hier gerade gebannt verfolgt und später auch mitschreibt!)