Umgangsklage - rechtliche Folgen?

  • Ihr Lieben,
    ich habe alles fertig hier liegen, habe es aber noch nicht abgeschickt, weil ich eure Erfahrungen sehr schätze und gerne wissen möchte:
    Welche rechtlichen Folgen ergeben sich ggf. aus einer Klage auf Regelung des Umgangs, selbst eingereichte Bitte ans FamGer.


    Fakten: Seit fünf Jahren ermögliche ich dem KV (UET, GSR, zahlt keinen Unterhalt usw.) Umgang, den dieser aber nur nach Gusto wahrnimmt. Keine 10x/anno. Niemals in den Ferien, niemals auf meine Bitte. Grund: Er wird von der ganzen Welt am Umgang gehindert! (Zu heiß, zu kalt, Training, Schnupfen, interessantes Buch.)
    Zuletzt haben wir beim JA einen Umgangsplan erarbeitet, dem er mehrfach zugestimmt hat, und den er seither Termin für Termin ändert.
    Vor zwei Monaten bat ich ihn um neue Termine, da ihm offensichtlich die alten nicht passen.
    Nichts!


    Bringt es mir rechtlich irgendetwas oder verbaut es, wenn die gerichtliche Umgangsregelung nicht erfolgreich ist (seinetwegen) ?


    LG, Karla
    (Die parallele Themen dazu hier gerade gebannt verfolgt und später auch mitschreibt!)

  • Wie alt ist das Kind ?


    Die Frage ist, was bringt es im Zweifel


    Er kann auch ein AuPair-Mädchen für die dann gerichtlich festgelegten Umgangstage einstellen.
    Würde er es dem Kind spüren lassen, das er dieses Wochenende eigentlich gar nicht will.


    Meine ist 7 und der Umgang mit dem Papa ist auch von vielen, sehr vielen äußeren Faktoren u.a. das Wetter abhängig.
    Bisher klappt es - mal 6 Wochen gar nicht - mal 6 Tage am Stück - aber das ist jetzt vorbei, weil Schulkind.
    Die junge Dame diskutiert jetzt schon Ansatzweise die Umgangstage mit dem Papa direkt aus - Kalender hängt am Kleider-
    schrank und da schreibt sie ein P rein - ich bin da raus - und das ist gut so - Erwartung an Enlastung habe ich nicht (mehr).

  • Wenn schon eine freiwillige Regelung nicht erfolgreich ist ändert sich auch wenig wenn es Gerichtlich festgelegt wird.


    Wenn UET nicht will kann man als BET wenig dagegen machen.


    Eine Änderung kann sich nur ergeben wenn das private Umfeld von UET entsprechend auf Ihn einwirkt.
    schönes Beispiel ist das viele UET wenn Sie Next haben ( je nach Einstellung von Next )
    entweder wieder Umgang anstreben oder Umgang verringern

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hi Karla,


    ich weiß, wie bescheuert die Situation für Dich und Dein Kind ist. :knuddel


    ABER: ich würde meine Kids niemals wo hin schicken, wo sie nicht willkommen sind! :nanana


    Tröste Dich, die Zeit läuft so schnell. Mit jedem Jahr was Dein Kind älter wird, bekommst Du mehr Freiheit für Dich. Und Dein Ex wird einfach nur alt :D


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Super!
    Ich danke für die Antworten! :-)
    Ergänzung:
    Der Vater gibt an, unbedingt Umgang zu wollen, behauptet auch gerne, ich würde den Umgang unterbinden. Ich wünsche lediglich Verlässlichkeit, wenn wir schon mehrfach tagen und inzwischen mit externer Hilfe GEMEINSAM Termine VEREINBAREN.
    Es sind mehrere Kinder. Sie haben keinen Überblick über unseren sehr umfangreichen Terminplan.


    Ich fragte nach rechtlichen Folgen!


    LG, Karla



    Edit: Wenn ihm zweiwöchentlich zu viel ist und er das nicht einhalten kann, möchte ich nun als letzte Option einmal monatlich anbieten. Er ist der Typ Mensch, der alles zusagt, aber sich schlicht nicht dran hält. Bsp. nur noch schriftlich zu kommunizieren, er ruft halt lieber an. ;) Termine sagt er zu, und dann fällt ihm was besseres ein bzw. das Wetter stimmt nicht. ...

    Einmal editiert, zuletzt von Karla ()

  • Er ist der Typ Mensch, der alles zusagt, aber sich schlicht nicht dran hält. Bsp. nur noch schriftlich zu kommunizieren, er ruft halt lieber an. ;) Termine sagt er zu, und dann fällt ihm was besseres ein bzw. das Wetter stimmt nicht. ...

    Er sollte mal zu einen Erziehungsberater oder Kinderpsychologen der Ihm klar macht das für Kinder Zuverlässigkeit und Einhaltung von Versprechen mit das wichtigste ist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Fakten: Seit fünf Jahren ermögliche ich dem KV (UET, GSR, zahlt keinen Unterhalt usw.) Umgang, den dieser aber nur nach Gusto wahrnimmt. Keine 10x/anno. Niemals in den Ferien, niemals auf meine Bitte. Grund: Er wird von der ganzen Welt am Umgang gehindert! (Zu heiß, zu kalt, Training, Schnupfen, interessantes Buch.)
    Zuletzt haben wir beim JA einen Umgangsplan erarbeitet, dem er mehrfach zugestimmt hat, und den er seither Termin für Termin ändert.
    Vor zwei Monaten bat ich ihn um neue Termine, da ihm offensichtlich die alten nicht passen.


    Der Vater gibt an, unbedingt Umgang zu wollen, behauptet auch gerne, ich würde den Umgang unterbinden.


    ich versteh so was immer gar nicht, d.h. ich verstehe Dich als BET nicht, warum du so ein Theater so lange mitmachst. Du bist doch nicht sein Kindermädchen. Und genauso verhält er sich: wie ein kleines verzogenes Kind. Und Du gehst darauf ein.
    Es gibt einen Umgangsplan, er hat zugestimmt. Wenn er an einem Termin nicht kann/will etc, dann halt NICHT. Dann ist erst wieder der nächste Termin aktuell. usw. Länger als eine halbe Stunde warten wenn werter Herr nicht erscheint, würde ich auch nicht, dann machst DU mit Kind was Schönes. BASTA.
    Edith: und warum bekommst Du keinen Unterhalt? Ab zum Jugendamt und eine Beistandschaft einrichten!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Er sollte mal zu einen Erziehungsberater oder Kinderpsychologen der Ihm klar macht das für Kinder Zuverlässigkeit und Einhaltung von Versprechen mit das wichtigste ist


    ich versteh so was immer gar nicht, d.h. ich verstehe Dich als BET nicht, warum du so ein Theater so lange mitmachst. Du bist doch nicht sein Kindermädchen. Und genauso verhält er sich: wie ein kleines verzogenes Kind. Und Du gehst darauf ein.
    Es gibt einen Umgangsplan, er hat zugestimmt. Wenn er an einem Termin nicht kann/will etc, dann halt NICHT. Dann ist erst wieder der nächste Termin aktuell. usw. Länger als eine halbe Stunde warten wenn werter Herr nicht erscheint, würde ich auch nicht, dann machst DU mit Kind was Schönes. BASTA.
    Edith: und warum bekommst Du keinen Unterhalt? Ab zum Jugendamt und eine Beistandschaft einrichten!


    Warum? Weil die Kinder sich nach ihrem Papa verzehren. Sie wollen doch so gerne Kontakt!
    Was hätte ich denn tun können? Ich habe Jahr um Jahr überlegt, immer wieder andere Strategien gefahren. Nichts hat etwas bzw. ihn geändert. (Ja, andere Menschen kann man nicht ändern.) Künstlicher Schmalspurkontakt führte nur dazu, dass Papa noch kostbarer wurde und seine seltenen Auftritte vor den Kinder zelebriert hat. Die vergöttern ihn, und diese Anbetung ist genau das, was ihm prächtig gefällt. Also in seinen Augen: Alles richtig gemacht. Er ist überzeugt, dass er des beste Papa aller Zeiten ist und die Kinder bauchpinseln ihn ohne gleichen.
    Während seiner Absenzen vegetieren sie in tiefen, schwarzen Emo-Tälern.
    Dann kommt der nächste Auftritt.
    Und immer wieder glaubenswerte Begründungen, warum es wirklich ab jetzt noch besser wird.


    Jedoch, seit fünf Jahren, alles wie immer.


    Unterhalt: Er befindet sich seit einigen Jahren in einer etwas verlängerten beruflichen Umorientierungsphase. Dauert momentan 2,5x so lang wie ursprünglich angesetzt, aber mei, der Mann hat Kinder (meine!!!) zu versorgen. Da geht das nicht so schnell. Klartext: Momentan ist er noch gut dabei, der Beistandschaft zu begründen, wiewowarum er immer noch nicht leistungsfähig ist. Ich fürchte, der arme Sachbearbeiter dort macht bald einen ungesicherten Bungeesprung.
    Da sich der KV dabei wirklich unverschämter Lügen bedient, empöre ich mich fortlaufend mehr!


    So, Entscheidung ist reif: Wenn ich keine anderen Saiten aufziehe, ändert sich eh gar nichts. Brief geht morgen mit raus!
    Schlussakkord in der Kakophonie!


    LG, Karla

  • Die rechtliche Folge für einen nicht erfolgten Umgang wäre z.B ein Ordnungsgeld.


    Hallo Lena_1977,


    Ordnungsgelder werden nur dann verhängt, wenn diese in Beschlüssen von Familiengerichten ankündigt wurden als Folge von Zuwiderhandlung.


    Bis diese Ankündigung in einen Beschluss aufgenommen wird, müssen jedoch womöglich mehrere Beschlüsse eines Familiengerichts existieren, die vom Betreuungselternteil nachweislich nicht eingehalten wurden.
    Selbst dann müssen sie für jede einzelne Verweigerung beantragt werden.


    Für Umgangselternteile gibt es selbstverständlich keine Ordnungsgelder.


    sagt
    FrauRausteiger, deren Antwort auf Karlas Frage ist "lange Zeit keine"

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .


  • Entschuldigung liebe Frau Rausteiger,


    das meinte ich natürlich - habe es aber nicht so ausformuliert - natürlich nur wenn ein Gericht das ganze beschließt. Ich war davon ausgegangen das die TS einen Prozeß (Umgangsklage) anstrebt.
    Meine Freundin hat einen Ordnungsgeldbeschluss auf nicht erfolgte Telefonate zwischen Kind und Vater.

  • Die Dinge nehmen ihren Lauf.
    Ich weiß gar nicht, was wir schon alles nicht mehr hören können:
    Weder die kurzfristigen Absagen, die schmerzen ungeheuer.
    Noch die konkreten Vertröstungen, weil sie eh seltenst eingelöst werden.
    Und auch nicht: "Mal sehen, wann ich wieder Zeit habe!" Auch, wenn das am ehrlichsten ist.
    Ganz großartige Kinder, aber durch dieses Verhalten ganz, ganz schwer belastet.


    Zu wünschen ist, dass ein Gericht überlegter als das JA entscheidet und nicht nur dem laut schreienden Vater "seine Rechte" zugesteht.

  • Karla


    Ich kann deinen unmut verstehen, nur was nützt dir den KV auf UG zu verklagen ?
    Kein Gericht kann den KV dazu zwingen, also auch kein Ordnungsgeld oder ähnliches.
    Mir ist kein derartieger Fall bekannt.


    Also warum dann klagen,wenn du damit kein Erfolg haben wirst ? Am ende bleibst
    du auf den Kosten sitzen. Den KV kannst du nicht ändern. du kannst nur deine tür für
    UG offen lassen. Ihm nicht mehr hinterher laufen, ab und an mal nachfragen, mehr
    würde ich nicht mehr tun.


    JA wäre noch eine Option und dort Gespräche führen,die den KV zum umdenken
    motivieren. Mehr kannst du nicht tun. Ist schade für die Kids aber nicht zu ändern.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • jenpa
    Ich war mit ihm beim JA, das konnte den Vater aber nicht zum Umdenken bewegen. Er hat alles versprochen und ganz schnell gebrochen.
    Grundsätzlich will er die Kinder sehen (zumindest behauptet er das ja seit jeher), aber es artet immer in Terminchaos aus. Das möchte ich bändigen.
    :-)

  • Bis diese Ankündigung in einen Beschluss aufgenommen wird, müssen jedoch womöglich mehrere Beschlüsse eines Familiengerichts existieren, die vom Betreuungselternteil nachweislich nicht eingehalten wurden.


    Bei uns (Umgangsvereinbarung beim OLG) ist seinerzeit aber die Ankündigung eines Ordnungsgeldes mit hineingenommen worden. Es war zwar durchaus so, dass die zusammen mit dem Jugendamt festgelegten Umgangstermine mehrfach einseitig abgesagt worden waren, das war aber erst nach dem Wegzug der KM aufgrund gerichtlicher Auflagen im Sorgerechtsverfahren (Mutter-Kind-Einrichtung). Deswegen ist mir nicht ganz klar, wie hier "womöglich" zu verstehen ist.


    Seit der Umgangsentscheidung funktionieren die Umgänge auch ganz gut - aber eine allgemeine Garantie ist das natürlich nicht. Ich glaube nicht, dass eine Entscheidung im Umgangsverfahren zwangsläufig dazu führen wird, dass der KV regelmäßige Umgänge wahrnehmen wird. Ich würde parallel dazu beim Jugendamt ambulante Unterstützung (z. B. Elterngespräche beim Kinderschutzbund) beantragen.

  • Ich glaube auch nicht an die absolute Regelmäßigkeit. Es ist einfach der letzte Versuch.
    Wenn 14-tätig nicht klappt, dann evtl. alle vier Wochen?


    Gespräche brauche ich nicht mehr. Entweder bin ich dort alleine, weil der KV derartige Termine seltenst wahrnimmt, oder er produziert dort heiße Luft.
    Er versteht es offensichtlich einfach nicht.
    (Ich lache immer, wenn ich den Satz von anderen höre, aber ich weiß in meinem Fall echt nicht mehr, was ich sonst denken sollte.)


    Er meint vielleicht, er muss Zusagen machen, weil er sonst der Böse ist. Dabei wären realistische Aussagen viel besser. Aber vielleicht kann er es auch doch nicht einschätzen und versteht es wirklich nicht.
    Darum muss ich mir keinen Kopf machen. Wir sind u.a. deshalb geschieden. ;)

  • Die Dinge nehmen ihren Lauf.
    Ich weiß gar nicht, was wir schon alles nicht mehr hören können:
    Weder die kurzfristigen Absagen, die schmerzen ungeheuer.
    Noch die konkreten Vertröstungen, weil sie eh seltenst eingelöst werden.
    Und auch nicht: "Mal sehen, wann ich wieder Zeit habe!" Auch, wenn das am ehrlichsten ist.


    Bis Weihnachten sind wir wieder bei: "Mal sehen, denn ich habe gerade voll viel zu tun." Großartig. Seit den Sommerferien!

  • Bis Weihnachten sind wir wieder bei: "Mal sehen, denn ich habe gerade voll viel zu tun." Großartig. Seit den Sommerferien!


    Das tut mir sehr leid für das Kind. Natürlich schränken regelmäßige Umgangskontakte das eigene Leben sehr ein, aber wenn ein umgangsberechtigter Elternteil diese gerne möchte, dann wird er sich darum kümmern und sich entsprechend die Zeit nehmen. Wenn nicht, dann nicht.


    Abgesehen davon würde ich alle Vereinbarungen mit dem KV schriftlich und unter Zeugen treffen. Und meinem Kind erst dann einen Umgang ankündigen, wenn er auch tatsächlich stattfindet. Ich würde vermutlich bestehen auf festen Terminen, wann ein Umgang aus Eurer Sicht möglich ist, und wenn er einseitig abgesagt wird, dann x Stunden vorher. Damit hast Du einen gewissen Rahmen, der Dir die Möglichkeit lässt, zu planen.