Klage auf Wiedereinstellung nach betriebsbedinger Kündigung

  • Hallo Zusammen,


    wer hat schon mal auf Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung geklagt?
    Bräuchte mal ein paar Infos und Tipps...


    Danke :blume


    Geklagt zwar selbst noch nicht...


    aber warum wurde sie ausgesprochen?
    Wie viele Beschäftigte hatte das Unternehmen?
    Wie viele wurden betriebsbedingt entlassen?
    Gab es einen Sozialplan? das ist abhängig von der Unternehmensgröße und die Anzahl der Kündigungen.
    Was sind Deine Beweggründe auf Wiedereinstellung?


    ohne nähere Angaben lässt sich das pauschal nicht beantworten.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hi,


    hab ich nicht, aber ich glaube auch nicht, das man verschiedene Fälle miteinander vergleichen kann.
    Am Besten du lässt dich bei so was professionell beraten. Dabei ist soviel zu beachten und man kann viel falsch machen.
    Weis jetzt nicht wo du wohnst, aber bei uns gibt es die Arbeitskammer ( Saarland, zahl ich jeden Monat vom Gehalt für), die sind dafür zuständig und es kostet nix.
    Da war ich letztes Jahr nach meiner Kündigung auch.


    Wichtig sind vorallem die Fristen. Normalerweise muss innerhalb von 3 Wochen die Klage eingereicht werden.



    lg duechesse :strahlen


    Edit sagt, in Bremen gibt's die Arbeitskammer auch. Ansonsten musste dich mal informieren, welche Stellen in den anderen Bundesländern zuständig sind!

  • Nein, Arbeitskammer ist ne Beratungsstelle für alle Arbeitnehmer ( im Saarland und in Bremen). Wir bezahlen da einen Beitrag, der direkt vom Lohn einbehalten wird. Das ist hier verpflichtend.
    Dafür beraten die in allen Arbeitsrechtlichen Fragen kostenlos.
    Dort kann man auch seine Lohnsteuerbescheinigung machen lassen.
    Da ich nicht weis wo Fiocca wohnt hab ichs halt mal erwähnt. Es gibt aber bestimmt in den anderen Bundesländern auch Beratungsstellen, die nix kosten!


    lg duechesse :strahlen

  • alle Klagen, die mir bekannt sind (und das sind schon ein paar :brille ) endeten mit einer Abfindung, bzw. in einem Fall mit einer erneuten Kündigung

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Zusammen und Danke für Eure Antworten.


    Die rechtlichen Gegebenheiten sind schon geklärt - die Voraussetzungen für eine Klageeinreichung sind in jedem Fall gegeben (fehlende Sozialauswahl).


    Ich hatte auf Leute unter Euch gehofft, die selbst schon solch eine Klage eingereicht haben weil mich interessiert, wie so der Ablauf war....
    Also mit Anwalt zum Gütetermin oder ohne.
    Wie war das mit dem Chef zusammenzutreffen etc. ...


    Ich hatte meiner Meinung nach ein recht gutes Verhältnis mit meinem Chef. Unsere Firma ist nicht sehr groß.
    Die Kündigung kam überraschend und das Miteinander seither ist katastrophal.
    Ich habe eine sehr kurze Kündigungsfrist (darauf hab ich bei Vertragsunterzeichnung nicht geachtet) und bin innerhalb von 4 Wochen arbeitslos.
    Die ganze Art und Weise ist einfach extrem unfair.


    Gibts denn unter Euch jemanden, der selbst schon diese Situation hatte?


    Danke und Grüße

  • Ja, zuerst kommt immer der Gütetermin, bei dem sich vielfach schon auf eine Abfindung und Bedingungen geeinigt wird.


    Die "Chefs" ;) sind oft nicht in den Verhandlungen, sondern sind lediglich anwaltlich vertreten oder schicken einen Personaler oder Vertretung.


    Wenn dich deine Firma "loswerden" möchte, dann wird ihr das in der Regel gelingen. Wenn du schon auf unfaire Auswahl, etc. hinweist... deutet darauf hin, dass eine entscheidende Person dich nicht im Unternehmen haben möchte, bzw. andere vorzieht. Das sind - du weißt es selbst - schlechte Voraussetzungen. Wenn Du einen fähigen Anwalt hast, wird er eine entsprechende Abfindung aushandeln und dafür sorgen, dass du ein gut formuliertes ARbeitszeugnis bekommst, sofern da Unstimmigkeiten auftauchen.