Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber nach §33a/b/c EStG könnt Ihr Euren bedürftigen Partner mit einem Freibetrag von 9752 EUR von der Steuer absetzen, sofern ALG II verweigert wurde.
Bzw. es reicht schon, wenn die Verweigerung abzusehen ist. So war es bei mir, da meine Partnerin auch kein ALG II bekam. Leider hab ich davon erst vor einigen Jahren erfahren, sonst hätte ich eine Menge Geld sparen können. Das Finanzamt erkennt das ohne Zicken an. Der Partner muss nur formlos versichern, dass er von Euch finanziell unterstützt wird ggf. inkl. Krankenversicherung und natürlich kein eigenes Einkommen hat.
Das können schon ein paar Tausend Euro Steuererstattung bedeuten.