ALG ll trotz Zusammenzug mit Partner

  • Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber nach §33a/b/c EStG könnt Ihr Euren bedürftigen Partner mit einem Freibetrag von 9752 EUR von der Steuer absetzen, sofern ALG II verweigert wurde.


    Bzw. es reicht schon, wenn die Verweigerung abzusehen ist. So war es bei mir, da meine Partnerin auch kein ALG II bekam. Leider hab ich davon erst vor einigen Jahren erfahren, sonst hätte ich eine Menge Geld sparen können. Das Finanzamt erkennt das ohne Zicken an. Der Partner muss nur formlos versichern, dass er von Euch finanziell unterstützt wird ggf. inkl. Krankenversicherung und natürlich kein eigenes Einkommen hat.


    Das können schon ein paar Tausend Euro Steuererstattung bedeuten.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

    Einmal editiert, zuletzt von Micha67 ()


  • Ja. Andersherum könnte es auch kommen. Er verliert seinen Job und Sie verdient immer besser. Tja Tschüss jetzt hast Du keine Kohle und weg.


    Das ist keine Partnerschaft!


    Vollkommen richtig. Partnerschaft unter einem Dach muss man sich eben leisten können. Wer das nicht kann, muss halt u.U. drauf verzichten oder gezwungenermaßen das SGB II und seine Nebenwirkungen ertragen. Viele sind hierzu nicht bereit.

  • Das können schon ein paar Tausend Euro Steuererstattung bedeuten.


    Wurde hier noch nicht gesagt. Sehr guter Hinweis und Tip. Mir war es bereits bekannt.
    Bleibt zu hoffen, dass die Steuererstattung kein Unterhaltspflichtiger bekommt :D

  • Tatsächlich? Darf nicht? Oder darf und wird auch nie? Auch nicht im Mangelfall, wenn weniger als 100% KU fliessen würde? Das kann ich fast nicht glauben. Dann könnte ja jeder den KU umgehen, indem er sich ne junge Studentin ins Haus holt. :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Das können schon ein paar Tausend Euro Steuererstattung bedeuten.

    IMHO kann man sich das sogar als Freibetrag einrichten lassen.


    Vollkommen richtig. Partnerschaft unter einem Dach muss man sich eben leisten können.

    Das Totschlag Argument war ja auch das man Kosten einspart wenn man zusammen wohnt. Nur eben nicht beide Partner sondern nur der eine dem nicht zuzumuten ist den anderen zu unterstützen.

  • Steuererstattungen gehören nur dann zum unterhaltsrelevanten Einkommen, wenn sie auf unterhaltsrechtlich berücksichtigten Aufwendungen beruhen.
    D.h. Fahrtkostenpauschale, Kinderfreibeträge etc.
    Da aber bei der Unterhaltsberechnung gegenüber dem Partner dieser bei der Unterhaltsberechnung gegenüber Kindern oder EX-Frau nicht mindernd berücksichtigt wird, darf auch die daraus resultierende Erstattung nicht berücksichtigt werden.
    Sonst würde man ja doppelt abgestraft.
    Das mache ich gerade beim Ausbildungsgeld mit meinem Sohn durch.
    Da wird die Steuererstattung berücksichtigt und ich habe gerade Einspruch eingelegt.
    Es gibt dazu Urteile, die ich aber nicht greifbar habe.


    Es ist auch irgendwie logisch: Wenn die Unterhaltszahlungen an den Partner nicht anerkannt werden, obwohl man in der Bedarfsgemeinschaft dazu verpflichtet ist, darf auch die daraus resultierende Steuererstattung nicht als Einkommen angesehen werden. Bei Kinderfreibeträgen ist es anders. Da ich die Kinder, die bei mir leben, auch unterhaltstechnisch berücksichtigen kann, zählen der Steuervorteil aus den Kinderfreibeträgen als Einkommen.

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  • Klingt logisch, aber wie du siehst, muss man mal wieder gerichtlich darum kämpfen. Zahlt dein Kampf wenigstens der Steuerzahler? Deine Ex wird diese Kosten wohl kaum übernehmen nehme ich an.


    Worauf ich primär hinaus wollte, ist, dass hier zB durch BGs und unterstellte aber nicht einklagbare Unterhaltsvermutungen bei vielen das Fass zum überlaufen gebracht wird und Beziehungen daran zerbrechen oder gar nicht erst eingegangen werden.


    Ich schliesse mich hier ein. Sollte ich irgendwann mal vor der Entscheidung stehen, mit einer neuen Partnerin eine gemeinsame Wohnung zu nehmen, dann nur als Zweitwohnung. Ich werde meine (in der Not ALG II konforme Wohnung) nicht aufgeben. Wenn ich mir 1,5 Wohnungen nicht leisten kann, werde ich es sein lassen.


    Bin gerade froh, dass ich nicht in British Columbia in Kanada leben muss. Unverheiratete unterliegen dort ab 2 Jahre Partnerschaft quasi einem Vermögens- und Versorgungsausgleich. Auch muss dort ein Partner bei Trennung die Hälfte aller Schulden (auch die, die vor der Beziehung entstanden) des anderen übernehmen. Gruselig!