Was kann ich machen? Angabe falscher Tatsachen

  • Hallo, kurz zu meiner Situation:
    Bin Mutter von zwei Kindern, zwei verschiedene Väter.
    Der Vater meiner Tochter(6) kümmert sich um sie der Vater des Sohnes(8) nicht.
    Der Vater meiner Tochter möchte gerne auch Vater meines Sohnes sein. Wir waren nur 1,5 Jahre zusammen, da war mein Sohn noch sehr klein, keine drei Jahre alt da waren wir auch wieder getrennt.


    Immer wieder (seit sechs Jahren regelmäßig) treten Probleme bezüglich des Umgangs auf. Sei es das er unzufrieden ist mit den Zeiten oder weil er sich plötzlich um die Kinder sorgt. So kommt es schonmal vor das ich Besuch vom Jugendamt bekomme. Die müssen den Meldungen ja nachgehen( Kindesmisshandlung, Verwahrlosung ... Bla bla bla) .
    Immer ohne Erfolg. So, meine kleine wurde jetzt eingeschult und der Vater meiner Tochter kennt dort wohl privat eine Mitarbeiterin der Nachschulischen Betreuung. Da sagte er mir direkt, ich solle aufpassen weil die Kinder wären ja bewacht. Nach dieser Aussage bin ich dann zu dieser besagten Mitarbeiterin gegangen und habe ihr gefragt ob sie wisse das sie eine Schweigepflicht habe und das sie keinerlei Informationen ohne meine Einwilligung rausgeben dürfe . Sie sagte ja, aber er sei ja der Vater der Kinder und deshalb gibt sie ihm Informationen
    Sie war ganz schockiert als ich ihr sagte das er nur Vater meiner Tochter sei und keinerlei recht hat hier Informationen zu Erlangen solange ich nicht das okay dafür gebe. Diese Mitarbeiterin hat sich nicht an die von mir gesagten Worte gehalten und schon wieder dem Vater meiner Tochter Auskünfte erteilt. Was kann ich tun? Hat jemand vielleicht einen Tipp ? Ich bedanke mich voraus. Lg Ajax


    Es ist nicht so dass nicht im Vorfeld schon viele Dinge passiert sind und bisher alles rosig ist. Es gibt triftige Gründe dafür warum er Informationen Bezüglich der Kinder nicht bekommen soll. Nicht das hier wieder irgendwer behauptet ich will ein Machtspiel treiben.

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob eine nachschulische Betreuung irgendwelche Dinge über das Kind weiß, die einer Art gesetzlichen/rechtlichen "Schweigepflicht" unterliegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Doch. Klassenfeste. Nachmittagsunterricht. Klassenlehrerin der Kinder. Auch Über den Unterricht weiß die Mitarbeiterin Bescheid. Sie ist auch eine integrationshilfe und demnach auch in den Klassen zu gange.

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • Jetzt muss mich wieder rechtfertigen, ich wollte es eigentlich klein halten hier.
    Bezüglich seiner Tochter ist das eine andere Geschichte. Er gibt sich dort als Vater beider Kinder aus. Das entspricht nicht der Wahrheit.
    Die Mitarbeiter der Betreuung ( oder diese eine ) glaubt ihm das und gibt ihm Informationen raus ( auch uber meinen sohn) Er verwendet alles was er hört gegen mich ! Sei es, meine Tochter hat ein dreckiges Shirt an weil sie in der Pause im Sand gespielt hat (dann ist es Verwahrlosung) oder irgendwelcher anderer Blödsinn.

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • Ich gehe mal davon aus, dass sie eine schulische Mitarbeiterin ist. Dann würde ich mich an den Schulleiter wenden und ihm auch sagen, dass Du es bereits verboten hast, sie aber bewusst gegen Deine Anweisung handelt. Das weitere Vorgehen würde ich dann von der Reaktion des Schulleiters abhängig machen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Doch. Klassenfeste. Nachmittagsunterricht. Klassenlehrerin der Kinder. Auch Über den Unterricht weiß die Mitarbeiterin Bescheid. Sie ist auch eine integrationshilfe und demnach auch in den Klassen zu gange.

    Ich würde sagen:Grundsätzlich darf die Mitarbeiterin keine Sachen über die Kinder erzählen. Aber die Sachen was du aufgezählt hast, hätte der "Vater" auch von Anderswo erfahren können, ohne das sich jemand sein "Schweigepflicht" bricht.


    Aber: wenn sie erzählt zum Beispiel über seinen Noten oder Stafarbeiten,etc. dann würde ich es bei der Träger melden.

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  • Hallo Du,



    Ich weiß nicht, ob die Dinge, die dein Ex gesagt hat, den Tatsachen einer Verleumdung entsprechen würden....Aber vielleicht wäre das auch mal eine Möglichkeit dagegen vorzugehen.


    Aber ich würde mich da sonst was die Mitarbeiterin betrifft, an die Leitung wenden und das Problem schildern. Vor allem in Bezug auf deinen Sohn darf sie ja keine Informationen weiter geben. Was die Informationen deiner Tochter betrifft, das ist wohl auch eine Grauzone. Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?



    Lg


    Aramee

  • HI :-)



    Dann wäre es sicher gut, wenn du dich mal informierst inwieweit der Vater Rechte hat, Informationen einzuholen. Dann kannst du auch wirksam dagegen vorgehen. Vielleicht beim Jugendamt, einer Beratungsstelle in Rechtsfragen oder einem Anwalt?





    Lg


    Aramee

  • Hallo Ajax,


    also habt ihr euch getrennt als eure Tochter max. 9 Monate alt war!


    Zitat

    Das Sorgerecht liegt komplett bei mir.


    Wollte der Vater deiner Tochter nicht das GSR haben oder hast du es ihm nicht gegeben?


    Jedenfalls würde ich sagen das er kein Recht hat, sich über deinen Sohn zu erkundigen, weil er nicht der leibliche Vater ist und dass würde ich der Mitarbeiterin der Betreuung auch klipp und klar sagen, denn Rechtlich ist er für dein Sohn ein Fremder!


    Was eure gemeinsame Tochter angeht, währe ich als Vater nicht so Blöd gewesen, der Mutter meines Kindes zu sagen: „ Pass auf die Kinder werden dort überwacht“


    Ich verstehe nicht warum der Vater noch kein GSR beantragt hat, denn dann könnte er sich ganz legal danach erkundigen ob seine Tochter z.B. anständig gekleidet wird!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Also, damit ich das richtig verstehe: Ihr habt ein gemeinsames Kind, wo du ASR hast und ein Kind, dass du mit jemand anderen hast und auch ASR hast. Beide Kinder gehen auf die gleiche Schule.


    Dann ist der Fall klar: da du für beide Kinder ASR hast, darf sie dem Vater nichts mitteilen, wenn du es nicht möchtest. Verstößt sie dagegen, hast du das Recht ihrem Vorgesetzten eine Meldung zu machen und kannst ihm auffordern, dafür zu sorgen, daß sie es unterläßt. Ob er der leibliche Vater ist oder nicht, spielt dann keine Rolle.


    Anders ist es, wenn ihr beim Gemeinsamen Kind GSR habt, dann ist sie ihm zur Auskunft über sein leibliches Kind verpflichtet.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Also, natürlich weiss ich nicht, warum sich der Vater so verhält. Hat er einen an der Waffel, möchte der Dir bewusst schaden oder sich rächen, sorgt er sich ehrlich um die Kinder und denkt bei jedem Krümel "die Welt geht unter". Es wäre sehr wichtig, die Motivation dieses Vaters zu erkennen. Wenn die Motivation nicht allzu schlecht ist, würde ich das Gespräch mit ihm suchen. Vielleicht sogar mit einer Mitarbeiterin der Schule oder des Jugendamtes. Unabhängig von der Motivation würde ich aber in der Schule oder dem Hort die Situation klarstellen. Ich finde es eigentlich sehr verantwortungsbewusst, dass er sich auch um Deinen Sohn kümmern möchte. Der Sohn hat anscheinend keinen anderen Vater und es wäre sehr schön, er hätte dann eben diesen. Ist nicht sein Recht, nicht das von diesem Mann und nichtt das Deines Sohnes. Aber vielleicht tut es ihm gut.

  • Rede mit der Schule, du hast ASR. Die Schule kann den KV ja an dich verweisen
    und du kannst ihm dann Auskunft erteilen.
    Weiß denn die Schule das du ASR hast ?


    Vielleicht solltest du das JA mit ins Boot holen. Die wären zumindestens für
    der nächste Ansprechpartner.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Okay... die Fakten sind also so, dass du für beide Kinder, vor allem aber für das leibliche Kind deines Ex das alleinige Sorgerecht hast? Du hast der Mitarbeiterin gesagt (d.h. sie angewiesen!), dass keinerlei Informationen weitergegeben werden sollen? Sie hat sich an diese Anweisung nicht gehalten?


    Dann würde ich jetzt einen Schritt weitergehen und das Gespräch mit der Leitung der Einrichtung suchen. Und von diesem Gespräch ein Protokoll anfertigen, in dem schwarz auf weiß steht, dass du nicht wünschst, dass jegliche Information an Außenstehende (und dein Ex ist damit ein Außenstehender - zumindest aus meiner Perspektive) weitergeben wird.


    Mündlich "zählt" nicht viel, weil man es nicht "nachweisen" kann. Wenn so etwas aber schriftlich festgehalten wird, bekommt es eine andere Wertigkeit.


    Ist die betreffende Person eine Lehrerin, eine Angestellte der Betreuung oder eine sonstige Mitarbeiterin? Soweit ich weiß (auch hier wieder vorbehaltlich und nur soweit ich weiß!), stehen alle Informationen, alles, was man sieht, hört und / oder mit den Kindern erlebt, unter Datenschutz (eine wirklich heikle Geschichte!).

  • Die müssen den Meldungen ja nachgehen( Kindesmisshandlung, Verwahrlosung ... Bla bla bla) .


    nein, sie müssen begründeten Meldungen nachgehen... unser KV meldet mich regelmäßig beim JA die waren diesbezügich noch nie bei mir...


    Schweigepflicht habe und das sie keinerlei Informationen ohne meine Einwilligung rausgeben dürfe


    Sie darf keine Infos rausgeben bei ASR!


    rausgeben dürfe . Sie sagte ja, aber er sei ja der Vater der Kinder und deshalb gibt sie ihm Informationen
    Sie war ganz schockiert als ich ihr sagte das er nur Vater meiner Tochter sei und keinerlei recht hat hier Informationen zu Erlangen solange ich nicht das okay dafür gebe.


    Mag ja sein, dass er der Vater ist, dass heisst aber nicht das er alles darf und auch nicht das sie alles darf, es kommt auch die rechtliche Situation an.


    Warum darf der Vater sich nicht an die Person wenden,wenn er fragen bezüglich eurer Tochter hat?


    Das ist sicher ein anderes Thema und kann die Km sicher besser beurteilen. Der KV könnte auch die KM fragen.


    Er gibt sich dort als Vater beider Kinder aus.

    :wow das ist Betrug.


    Das Sorgerecht liegt komplett bei mir.


    Ja, dann geht das gar nicht. Die Dame über die Schulleitung auffordern lassen die Auskunft zukünftig nicht mehr an den nicht sorgeberechtigten Vater zu geben.


    Wollte der Vater deiner Tochter nicht das GSR haben oder hast du es ihm nicht gegeben?


    Interessante Frage, die aber unabhängig von der Situation und der Frage der TS ist, oder?