Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo zusammen,brauche mal Rat,weils dringend ist: Der Vater meines 5jährigen Sohnes möchte nach 5 Jahren das gemeinsame Sorgerecht. Wir waren nie verheiratet und sind getrennt,seit mein Sohn 10 Monate ist. Er ist damals ca. 70km weit weg gezogen und mit seiner jetzigen Freundin auch verheiratet,sie arbeitet beim Jugendamt! Meine wichtigsten Fragen: Muss ich dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen,bekommt er es auch wenn ich nicht will? wenn ich dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine behalten will,wie läuft das,muss man damit vor das Familiengericht,wie sind dann die Kosten?



    Bißchen was zu unserer Situation: Mein Ex hat meinen Sohn nur einmal im Monat ein We bei sich,weils ihm zu teurer ist,immer zu holen und zu bringen,was für mich meinen Sohn und mich aber vollkommen ok ist.


    Leider ist es so,das mein Ex kaum eine eigene Meinung hat und viel auf seine neue Frau hört,die beim Jugendamt arbeitet und meint, sie weiss alles!


    Er hat mir gesagt,er will das Sorgerecht,falls mein Sohn mal bei ihm ist und er mit ihm ins Krankenhaus muss oder falls mir mal was zustösst,das er ihn zu sich nehmen kann.



    Kann man denn nicht das gemeinsame Sorgerecht beschliessen und einfach schriftlich Sachen verfassen mit Unterschrift,die für beide wichtig sind,ist sowas rechtsgültig,falls es drauf ankommt?(z.b. verfasst er schriftlich,das ich das alleinige ABR habe und unterschreibt es mir? Wir haben natürlich beide Respekt vor evtl Kosten,die beim Familiengericht anfallen würden,aber ehrlich gesagt bin ich nach 5 Jahren auch nicht bereit ,ihm das Sorgerecht so einfach zu geben,das Vertrauen ist begrenzt.


    Viiiiiielen Dank schon mal an alle ,die sich Zeit nehmen! :winken: :thanks:

  • 1.) So wie du es schilderst, spricht nichts gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Es ist auch nicht ratsam, vor Gericht die Situation in einem anderen Licht darzustellen. Für das Kind ist in der Regel es von Vorteil, wenn beide Eltern sich per Sorgerecht verbürgen, Rechte und Pflichten wahrzunehmen.


    Für den Umgang mit dem gemeinsamens Sorgerecht werden jetzt die Weichen gestellt. Wird vor Gericht ein Streit um das Sorgerecht angezettelt, dann kann das über Jahre hinweg die Elternbeziehung massiv beeinträchtigen. Beschließen die Eltern dagegen einvernehmlich die gemeinsame Sorge, dann sind die Voraussetzungen gut, dass das auch in Zukunft gut klappen wird.


    Meine Empfehlung wäre also nach dem, was du schilderst, einvernehmlich dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, es wird voraussichtlich sowieso dazu kommen. Es wird aber viel besser funktionieren, wenn es jetzt nicht zu einem Stellungskrieg um das Sorgerecht kommt, der die Kommunikation zwischen euch beiden auf Jahre belasten kann.


    2.) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) kann davon getrennt bei einem Elternteil sein. Allerdings nur, wenn ihr euch über den Aufenthalt des Kindes nicht einig seid. Wenn der Vater nichts dagegen hat, dass das Kind weiter bei dir lebt, dann gibt es keinen Grund, das ABR einem von euch beiden zuzusprechen.

  • Hallo Lexi,


    tut mir leid, aber ich bin mit Segelpapa nicht einer Meinung.


    Wenn sich der Kindsvater darüber Sorgen macht, dass dir etwas zustößt, dann könnt ihr ja gemeinsam etwas Schriftliches aufsetzen, dass er der Kindsvater ist und sich um Sohn kümmern will, zur Not beim Notar.


    Wenn KV sich grad einmal im Monat aufrafft, Sohn zu betreuen, und begründet das auch noch wegen dem Finanziellen, ist meiner Meinung nach nicht DIE Sorge erfüllt, die ein Papa haben sollte, der gerade das gemeinsame SR beantragen will (bei dir). Wichtig ist für mich auch die Sorgepflicht und nicht nur sein Recht, ab und zu mal sorgen zu wollen. Das ist für mich nach deinen Schilderungen nicht erfüllt.


    Für die gemeinsame Sorge solltet ihr auch gut miteinander reden können (über euren Sohn und seine Belange, Schule, Krankheiten, etc.) und euch abstimmen können. Wenn das nicht der Fall ist, müsstest du bei jeder Kleinigkeit, die die Schule oder Arzt betreffen, seine Zusage einholen. Und wenn einer den anderen ärgern will - glaub mir, ich weiß wovon ich spreche - dann hast du nichts mehr zu lachen... :anbet


    Und in seiner Umgangszeit kann er natürlich mit Sohn zum Arzt gehen - die Versichertenkarte kann er ja auch nachreichen, oder du gibst sie ihm bei jedem Umgang mit. KV hat ja beim Umgang auch die "Alltagssorge", somit sind ihm doch nicht die Hände gebunden. Les doch bitte über Umgang und Alltagssorge noch im Web nach - oder frag hier Juwi :D


    Wenn dein Vertrauen zu ihm nicht gut ist (wirst ja Gründe haben), dann überleg dir das Ganze bitte.


    Natürlich können Teile vom Sorgerecht abgespalten werden, z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die schulische Sorge, die Gesundheitssorge, der finanzielle Teil. Aber das ist ja das wichtigste, das du bis jetzt alleine entscheiden kannst. Welche Teile oder welchen Teil will denn der KV übernehmen, wenn er Sohni grad 1 x pro Monat hat?


    Das macht doch keinen Sinn. Und wenn du eine gute Beraterin beim Jugendamt hast, wird diese/r dich auch dementsprechend beraten und vielleicht auch mit KV sprechen und ihm abraten. Dieser merkt ja dann auch, dass KV vielleicht von seiner Frau beeinflusst ist und das Ganze nicht von ihm selbst kommt.


    Wenn KV die GSR einklagt, kannst du einen Anwalt nehmen, musst aber nicht. Ohne Anwalt kommen auch nur die Gerichtskosten auf dich zu, das sind ca. 30 Euro. Bekämst du Gerichtskostenhilfe? Wenn nicht, kannst du Antrag stellen, dass KV alle Kosten übernimmt, aber das wäre wahrscheinlich ein Einzelfall.


    ICh weiß nicht, ob ein Gericht in diesem Fall dem KV das GSR zusprechen würde. Aber mit der neuen Rechtssprechung habe ich mich noch nicht befasst.


    In meinem Fall (GSR, nicht verheiratet) habe ich jetzt in dreimaligen Gerichtsterminen (teuer, teuer) über 2 Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitssorge zugesprochen bekommen, zudem auch noch Umgangsverkürzung, obwohl der KV erst ständig dagegen war und nur Krieg machte. Doch JA und Gericht blicken (leider erst nach mehrmaligen Terminen ) da schon irgendwann mal durch, welche Show abgezogen wird.


    Viele Grüße
    die blumenelfe :blume

  • Ob Du willst oder nicht, er wird das Sorgerecht bekommen.


    Er muss es sich auch nicht erst "verdienen".


    :strahlen

  • Ich kann Blumenelfe verstehen, aber rechtlich gesehen, spielt es keine Rolle, ob der Vater sich viel oder wenig kümmert. Wenn du im Prinzip keine Probleme mit ihm hast, wenn du nicht das Gefühl hast, er wollte über das GSR nur Macht ausüben, was spricht gegen das GSR? Doch eigentlich nichts, oder?
    Um den Aufenthalt brauchst du dir denke ich keine Sorgen machen, weil da der Kontinuitätsgrundsatz gilt: Wenn der Kleine immer bei dir gelebt hat, wird das ohne schwerwiegende Gründe nicht einfach so geändert werden. Wollte der Vater den Sohn überhaupt bei sich haben? Hat er etwas in die Richtung gesagt?
    Arbeitet denn Next in deinem Jugendamt? Wenn nicht, würde ich mir keine Sorgen machen.
    So, wie es sich momentan anhört, würdest du dir mit einer Verweigerung einer Unterschrift viel mehr Stress machen, als durch das GSR auf dich zukäme. Aber ich weiß natürlich auch nicht, warum dein Vertrauen in ihn begrenzt ist. Vielleicht könnt ihr beim JA (deinem, nicht bei ihrem!) mal ein Beratungsgespräch führen, wo du auch sagen kannst, warum du Bauchschmerzen hast? Oder vielleicht lässt du dich doch lieber erstmal alleine beraten, wenn du Sorge hast, dass deine Sorgen nur mit Phrasen zerstreut würden und du überrannt werden könntest?
    PS: (3mal ediert, hält besser) Nach dem neuen Recht müsstest du gute Gründe haben, dass das GSR dem Kindeswohl schadet. Siehst du solche?

    3 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Das eine sind des KVs Rechte, das andere sind deren praktische Umsetzung. Vermutlich spricht wenig dagegen, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Das Argument, Du hast kein ausreichendes Vertrauen in ihn, ist da m. E. überhaupt nicht maßgeblich.


    Aus meiner Sicht solltest Du zum Wohle Eures gemeinsamen Kindes daran arbeiten, wieder mehr Vertrauen in ihn zu gewinnen. Vielleicht durch regelmäßige gemeinsame Elterngespräche (z. B. beim Kinderschutzbund, vermittelt durch das JA)?

  • Abgesehen davon das du wenig Chancen hast das GSR zu vermeiden, ist es doch eine schöne Lösung damit sich der Papa öfters kümmern muss z.B. bei der Schulanmeldung wird er dann dabei sein.
    So oft braucht man das GSR allerdings auch nicht - bei mir liegt die Quote bei 1 Unterschrift alle 2 Jahre ....

  • Würde mich dem GSR nicht gegenstellen. Vor der neuen Partnerin des KVs brauchst du keine Angst
    haben,auch wenn die beim JA arbeiten sollte.


    GSR ist nicht schlimm, nur eben manchmal etwas nervig und zeitraubend.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale