An die AEs mit ASR

  • Hier gibt es Gutscheine. Den Betreuungsvertrag schließe ich mit der KITA ab


    War bei der Kita hier auch noch so, bei der Schule schließe ich den Vertrag mit dem JA, von dem ich vorher den Gutschein bekommen hab :lach

  • Richtig, den KU gebe ich da mit an. Aber Behörden machen auch schonmal Fehler, ich möchte nicht hinterher irgendwas zurückzahlen müssen oder mir unterstellen lassen, dass ich aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht habe.



    Von Gutscheinen weiss ich hier nichts. Und klar, den Betreuungsvertrag schliesse ich mit der KiTa ab, die Einkommensnachweise gehen ans Jugendamt. Von dort bekomme ich dann den berechnungsbogen, wo ich Summe X als Elternbeitrag zahlen muss. So ohne weitere Nachweise übers Sorgerecht. Oder überprüfen die das intern und ich bekomme so davon garnichts mit?
    Denn sonst könnte ja jeder ankommen und das Einkommen des Vaters nicht angeben.


    Ich bin mir sicher, dass das nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat. Es geht um DEIN Einkommen. Für die Berechnung ist das völlig unerheblich.

  • Ich bin mir sicher, dass das nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat. Es geht um DEIN Einkommen. Für die Berechnung ist das völlig unerheblich.


    Für die Berechnung zählt eigentlich nur, ob du mit dem Vater zusammenlebst.

  • Naja, in den Unterlagen werden beide Elternteile aufgeführt, die Angaben für Vater und Mutter.
    Der Vater wird in meinem Bescheid dann mit 0€ Beiträgen erwähnt.



    Ich nahm halt einfach an, dass es dabei schon eine Rolle spielt, ob GSR oder ASR.

  • ach so, stimmt. Wenn gezahlt wird, muss das ja mit angegeben werden. Ich merke zunehmend, wie stressfrei es ist, wenn vom anderen Elternteil so garnichts zu erwarten ist ;).


    Den "Vorteil" genieße ich auch :daumen.


    Alessandria
    Ich denke, das Sorgerecht ist dabei wirklich nicht der Punkt. Sondern nur ob du mit jemanden zusammenlebst, und dadurch weniger Kosten hast.

  • Der Herr Papa steht in jeder Anmeldung - mit seiner Adresse - ich glaube nicht das ihn mal jemand angeschrieben hat, wegen irgendwelchen Beiträgen :hae: doch damals als wir noch vom Jugendamt die Tamu/Krippe gefördert bekamen, Danach nicht mehr - ich bin Hauptschuldner und solange ich zahle/sie bei mir einziehen können, interessieren die sich nicht für den anderen ET.
    Das hängt immer von der Satzung der Einrichtung, Gemeinde, Stadt ab, welche Einkommen gezählt werden - teilweise auch der Next als Haushaltseinkommen oder gar nicht - so ist das heir meist - es gibt keinen Einkommensgestaffelten Beiträge.


    Nach ASR oder GSR wurde nie gefragt - ich denke die unterschiedlichen Adressen waren aussagekräftig genug.

  • Ich musste nach dem ich erwähnte das ich das ASR hab, kein einziges Mal mehr den KV angeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Naja...Du brauchst den Nachweis eigentlich eh, da ja die Personensorgeberechtigten einen entsprechenden Betreungsantrag unterschreiben müssen...


    Echt? Also als ich Sohni in der Kita angemeldet habe, hat mein Wort eigentlich gereicht. Ich hatte da nichts dabei. Überlege gerade verzweifelt, ob ich den KV angegeben habe. Ich glaube, ich habe nur geschrieben, wie er heißt und wo er wohnt. Der Rest sei mir unbekannt.


    Sorry, bißchen OT.

  • Hi,



    Nein, er wird nicht erwähnt. Er zahlt nichts, auch nicht den Mindestunterhalt. Wir haben ja gar keinen Kontakt .


    Wenn er Umgang hätte und Teil unseres Lebens wäre, würde ich ihn natürlich angeben. Vielleicht ändert sich das irgendwann mal.


    lg


    :-)


    Aramee