An die AEs mit ASR

  • Ich hab mal eine Frage an die Alleinerziehenden hier, die das Alleinige Sorgerecht haben:


    gebt ihr den Vater/die Mutter bei Anträgen wie zb KiTa-Elternbeiträgen mit an? Zahlt der Vater/die Mutter anteilmässig für KiTa, Schule, Tagesmutter, etc.? Oder seid ihr allein dafür verantwortlich?



    Edith hat beide Elternteile benannt :D

  • Da die "KM" nicht mal Mindestunterhalt zahlt, brauch in mir über anteilmäßiges Irgendwas keine Gedanken zu machen... Wüßte auch nicht mal wo sie ist, geschweige denn ne Adresse...

  • Ich trage das auch alleine. Zumindest für den großen Sohni. Wie es mit Bauchzwerg später aussieht, weiß ich nicht.
    Bei meinem Großen würde das aber keinen Sinn machen. Ich bekomme nicht mal Unterhalt, noch Unterstützung in irgendeiner anderen Form, während er sich um seine Tochter ja rührend kümmert. Also wüsste ich jetzt nicht, wieso ich ihn in irgendeiner Form angeben sollte.

  • Bevor meine Frage in die falsche Richtung geht: es geht mir dabei nicht darum, dass ich alles alleine zahle, sondern darum, ob ihr den anderen Elternteil bei Anträgen angebt. Nicht, dass ich in meinen Anträgen falsche Angaben gemacht habe. Vielleicht kam das im Ausgangspost so nicht rüber.


    Ich bin AE und hab das ASR, hatte ein halbes Jahr eine TaMu, wo ich bei der Ermittlung des Elternbeitrages nur mich eingetragen habe. Die TaMu meinte, das sei so schon richtig bei ASR. Somit wurde auch nur mein Einkommen zur Berechnung herangezogen.


    Bei der KiTa hiess es, ich solle auch nur mich eintragen, wenn ich ASR habe. Somit wurde auch hier nur mein Einkommen zur Berechnung herangezogen. Das JA hat auch nicht nachgefragt, was mit dem Vater ist.


    Aber ich frage mich, ob das wirklich so richtig ist. Oder interessiert sich das Jugendamt bei ASR wirklich nicht für das andere Elternteil?

  • Keine Ahnung. Ich habe -wie schon geschrieben- den Erzeuger aber auch nicht angegeben. Wir bekommen nicht mal ansatzweise was an KU, wo von soll er dann plötzlich Kitagebühren mittragen. Sohni von der Kita abholen oder so, wird auch nicht mehr in diesem Leben passieren. Von daher mache ich es mir da einfach einfach :rotwerd


    Das wird beim Bauchzwerg wahrscheinlich alles etwas anders laufen. Aber warten wir mal ab, wie weit Theorie und Praxis da übereinstimmen.

  • Hallo Alessandria,


    ich habe immer nur mich angegeben, da ASR. Vater war namentlich zwar bekannt, hatte aber mit meinen Entscheidungen mangels Kontakt nichts zu tun.


    Lediglich das Urteil über ASR muss ich bei Anträgen eben mitschleppen (aktuell Ausweis für Stachelkaktus) und vorlegen...
    Damit entfällt das seine Unterschrift und ich regel alles alleine


    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Ein Urteil über ASR?


    ...wenn das ASR erstritten wurde, den Beschluß des FamG...
    ...oder ne entsprechende Bescheinigung vom JA


    ...einen Nachweis, daß Du auch wirklich das ASR hast

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  • Ich habe seinerzeit das ASR bei Gericht beantragt, da der KV es abgelehnt hat mit mir in Kontakt zu treten und eine gemeinsame Sorge nicht möglich war.
    Darüber habe ich ein Gerichtsurteil, welches ich jetzt natürlich in den entsprechenden Situationen vorlegen muss.
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Puuuuh... ivch erinnere mich daran, dass ich mal ein Schreiben vom JA bekam von wg. Beistandschaft und wo drin stand, dass ich das ASR habe. Kann ich so ein Schreiben wohl nachträglich nochmal einfordern? Ich finde das in meinen Unterlagen nämlich nicht (muss ich wohl weggeschmissen haben :batsch ). Bisher kam ich aber auch irgendwie ohne aus, musste da noch nie was vorlegen.

  • Spielt es für die Berechnung überhaupt eine Rolle, ob ASR oder GSR? Wenn der andere Part einen Teil der Betreuungskosten zahlen kann, hat es doch nichts damit zu tun, ob man ASR oder GSR hat, oder liege ich falsch?

  • Ich geb es mal an und mal nicht. Wenn weitere Fragen zu erwarten sind, geb ich es nicht an. Ist mir zu kompliziert. Anteilsmaessig zahlen? Den Vorschlag sollte ich ihm mal machen. Bin ich noch nie drauf gekommen. Urteil musste ich noch nie vorlegen. Bin froh, wenn die mich alle in Ruhe lassen. So ganz allein ist ja schon schwierig genug...da hat man irgendwann keine Lust mehr, dauernd noch die Umstaende genau darzulegen. PS: KV lebt auf einer Insel ca. 14.000 km von hier und hat nicht mal ein Telefon. Handynummer hat er irgendwann geaendert, aber "vergessen" mir die Neue mitzuteilen.

  • Spielt es für die Berechnung überhaupt eine Rolle, ob ASR oder GSR?


    Naja...Du brauchst den Nachweis eigentlich eh, da ja die Personensorgeberechtigten einen entsprechenden Betreungsantrag unterschreiben müssen...

    Einmal editiert, zuletzt von Amselrüde ()

  • Spielt es für die Berechnung überhaupt eine Rolle, ob ASR oder GSR? Wenn der andere Part einen Teil der Betreuungskosten zahlen kann, hat es doch nichts damit zu tun, ob man ASR oder GSR hat, oder liege ich falsch?


    Da bin ich mir halt nicht sicher. Für mein Empfinden würde ich sagen, es spielt keine Rolle, weil beide Elternteile für die Betreuungskosten aufkommen müssten. Ich glaube aber, dass es da schon einen Unterscheid gibt.

  • Ich geb es mal an und mal nicht. Wenn weitere Fragen zu erwarten sind, geb ich es nicht an.


    Das lässt sich bei so Ämterkram, wo es um Gelder geht, die der Staat zahlen muss, doch nicht einfach "aussuchen"?!


    Wenn ich in meinem Fall diesen Einkommenszettel alleine ausfülle, word nur mein Einkommen berücksichtigt. Was ja wiederum weniger ist als das Gesamteinkommen des KV und mir. Somit müsste dann ja auch eine andere Summe an Elternbeitrag rauskommen, oder liege ich falsch?

  • Da bin ich mir halt nicht sicher. Für mein Empfinden würde ich sagen, es spielt keine Rolle, weil beide Elternteile für die Betreuungskosten aufkommen müssten. Ich glaube aber, dass es da schon einen Unterscheid gibt.


    Es kommt dann auch auf das System an. Hier gibt es Gutscheine. Dort wird berücksichtigt: wie viele Personen im Haushalt leben mit welchem Einkommen... Ich schätze, da fällt ein möglicher finanzieller Beitrag des anderen ET weg... Ich kann damit auch falsch liegen...

    Einmal editiert, zuletzt von Kinkerlitzchen ()

  • Wenn du " dein" Einkommen angibst, gehört KU doch auch zum Familieneinkommen. Damit müsste es doch erschlagen sein, dein Problem?

  • ach so, stimmt. Wenn gezahlt wird, muss das ja mit angegeben werden. Ich merke zunehmend, wie stressfrei es ist, wenn vom anderen Elternteil so garnichts zu erwarten ist ;).

  • Naja...Du brauchst den Nachweis eigentlich eh, da ja die Personensorgeberechtigten einen entsprechenden Betreungsantrag unterschreiben müssen...


    Es gibt aber einen Unterschied zwischen Betreuungsvertrag und der Berechnung des Beitrages. Hier gibt es Gutscheine. Den Betreuungsvertrag schließe ich mit der KITA ab, den Antrag über den finanziellen Beitrag reiche ich beim Bezirksamt ein. Das Bezirksamt benötigt für die Berechnung keine Bescheinigung über ASR oder GSR.

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  • Wenn du " dein" Einkommen angibst, gehört KU doch auch zum Familieneinkommen. Damit müsste es doch erschlagen sein, dein Problem?


    Richtig, den KU gebe ich da mit an. Aber Behörden machen auch schonmal Fehler, ich möchte nicht hinterher irgendwas zurückzahlen müssen oder mir unterstellen lassen, dass ich aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht habe.



    Von Gutscheinen weiss ich hier nichts. Und klar, den Betreuungsvertrag schliesse ich mit der KiTa ab, die Einkommensnachweise gehen ans Jugendamt. Von dort bekomme ich dann den berechnungsbogen, wo ich Summe X als Elternbeitrag zahlen muss. So ohne weitere Nachweise übers Sorgerecht. Oder überprüfen die das intern und ich bekomme so davon garnichts mit?
    Denn sonst könnte ja jeder ankommen und das Einkommen des Vaters nicht angeben.