Religion und Sorgerecht

  • das Gespräch mit dem anderen Elternteil rechtzeitig sucht und eine gemeinsame Entscheidung herbei führt. Chaos, Stress, etwaige Belastung für die Tochter sind von demjenigen verursacht, der anscheinend bewusst - da ja wiederholt und gegen den ausdrücklichen Hinweis des Gerichts - gegen Wort und Geist des gemeinsamen Sorgerechts verstößt.


    das hat die Mutter hier leider nicht gemacht, und es ist nun passiert. Aber anstatt die Belastung des Kindes nun noch zu vergrößern indem man einen großen Streit um Rechte und Pflichten des Sorgerechts entfacht, würde ich als Vater zuerst das Gespräch mit der Tochter suchen und fragen, wie das denn mit dem Wechsel zustande kam und was sie denn möchte. Und dann der KM eindringlichst vermitteln, dass es so nicht geht und zukünftig beide ET einbezogen werden sollen.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Es gab keinen Wechsel!


    Evangelisches Kind wurde eingeschult und konfessionslose Mutter hat eigenmächtig entschieden Kind von Religion anzumelden. Dabei wurde sie von der Schule unterstützt.


    Ende der Geschichte.




    Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch den kleinen Nebensatz weiter oben überlesen...
    Die ganze Geschichte kam ins Rollen weil das Kind erzählt hat: "ich habe jetzt erstmal Ethik, Religion beginnt bei uns erst so in nem halben Jahr"


    Was sagt uns das?
    Kind wollte in Religion und Mutter erzählt dem Kind die Story mit "dem halben Jahr". Von alleine denkt sich dieses Kind sowas nicht aus. Und auch die Schule hat bestätigt, dass es IMMER von Anfang an Religion gibt.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Hallo PapaT,


    Zitat

    Evangelisches Kind wurde eingeschult und konfessionslose Mutter hat eigenmächtig entschieden Kind von Religion anzumelden.


    Da hast du dich verschrieben, du meintest doch bestimmt abzumelden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Und was willst du daraus machen? Du kannst jetzt ein Riesenfass aufmachen. Die Basis bildet das religiöse Sorgerecht, dass bei euch wohl ein gemeinsames ist. Darauf wie christlich oder unchristlich die Erziehung bei deiner Ex ist, hast du trotzdem null Einfluss.



    Ich denke das macht wütend, hilft aber nicht weiter. Selbst der Besuch des Religionsunterricht garantiert oder hilft wenig bei einem Zugang zu einer Religion. Insofern tut Ex hier wohl nur formalisieren was eh läuft. Und nur gegen den Unterricht hättest du mit viel hängen und würgen eine Chance.

  • Ich bin auch der Meinung, daß die Schule nicht so einfach bei diesem Thema einen Elternteil überspringen darf. Es steht ja auch extra drauf, daß die Unterschrift beider Elternteile benötigt wird. Die hätten sofort sagen müssen, daß da eine Unterschrift fehlt, und die KM mit dem TS zu reden hat. Ich sehe das ja bei mir auch. Die Schule weiß, daß die Eltern getrennt leben und dies halte ich für eine bedeutende Entscheidung, die vom GSR gedeckt ist. Wenn so etwas schon zur Alltagssorge gehört, welche Fächer am Schulanfang ein Kind belegt, dann weiß ich es nicht.


    Jetzt ist die Frage, wie damit umgehen. Ich würde auch bei Schule ganz klar darlegen, daß es so nicht geht. Die haben auch ihre Pflichten. Wenn Religionsunterricht der Normalfall ist, dann ist das so auch durchzuführen, bis beide Eltern was anderes entscheiden, und nicht einer. Die Abmeldung ist ohne die Unterschrift beider Elternteile nicht gültig.


    Wenn KM etwas anders möchte, und keine Einigung erzielt wird, dann muss sie klagen, und nicht TS.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Hallo PapaT,


    Zitat

    Kind wollte in Religion und Mutter erzählt dem Kind die Story mit "dem halben Jahr". Von alleine denkt sich dieses Kind sowas nicht aus. Und auch die Schule hat bestätigt, dass es IMMER von Anfang an Religion gibt.


    Also ich weis natürlich nicht ob eure Tochter in den Religionsunterricht wollte, aber es ist schon richtig, dass irgend jemand ihr gesagt haben muss, das der Religionsunterricht erst in einem halben Jahr beginnt und erstmal Ethik unterrichtet wird.


    Ich schätze mal die Schule hat deiner Tochter nicht gesagt:


    "Du hast jetzt erstmal Ethik, Religion beginnt bei uns erst so in einem halben Jahr"


    Ja wer bleibt denn dann noch übrig, der Nachbar war es bestimmt nicht!


    Ps: Deine Tochter ist doch 7 Jahre alt, weil immer wieder nach dem Alter deiner Tochter gefragt wird?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hast eine Kopie von dem Erfassungsbogen ?


    Da deine Tochter ja getauft wurde ist die Bekenntniszugehörigkeit evangelisch


    ist das nicht angekreuzt hat die KM schon mal eine Falsch Angabe gemacht

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo juwi,


    vielleicht reicht es ja auch erstmal mit der Schulleitung zu reden, sie auf ihren Fehler hinzuweisen und die Versetzung in den Religionsunterricht zu fordern! Natürlich würde ich die Schulleitung mit Nachdruck darauf hinweisen, dass ihr verhalten rechtswidrig war!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • vielleicht reicht es ja auch erstmal mit der Schulleitung zu reden, sie auf ihren Fehler hinzuweisen und die Versetzung in den Religionsunterricht zu fordern!


    reden ist immer gut!!!


    aber darf die schule religionsunterricht durchführen, wenn ein elternteil dagegen ist...

  • Eine typische Anweisung an die Lehrer ist: eine Unterschrift reicht. Rein lebenspraktisch würde sonst in Schulen gar nix laufen, auch bei Eltern die zusammen sind weil ein Schlürkopp ist immer drunter. Die Schulleitung wird versuchen (zu recht wie ich finde) die Einigung auf die Eltern zu verlagern. Da gehört sie ja hin. Bis eine Klage eingereicht, begründet, widersprochen, belegt ... in die nächste Instanz ... ist eine Menge Zeit vergangen. Einziger Unterschied wird sein der gleiche Unterricht einmal mit, einmal ohne Gott.



    Da der Unterrichtsinhalt nicht der Glaube, sondern allenfalls die Kenntnis religiöser Inhalte, Regeln, Deutungen ist, finde ich wenn man unter den Strich sieht und das eigene Ziel bestimmt (hier: ev. getauft, soll evangelischer Christ werden) und sich ansieht wie wenig da im Grunde Religionsunterricht beitragen kann, besonders wenn das BET-Elternhaus ganz anders drauf ist, lohnt es nicht. Kostet Geld, Zeit, Ärger, noch mehr Ärger, verärgert die Schulleitung, verschlechtert den Draht zu ihr, führt aber mit Sicherheit nicht zum gewünschten Ziel.

  • Hallo Grünschnabel,


    Zitat

    Eine typische Anweisung an die Lehrer ist: eine Unterschrift reicht.


    Dass währe mir allerdings neu! Und als nächstes kommt bei wichtigen Operationen recht auch eine Unterschrift! Hier besteht das GSR und da reicht nicht eine Unterschrift.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • bei wichtigen Operationen

    Eben bei wichtigen Sachen und bei jeder EHE besteht auch GSR und es unterschreibt meist nur ein ET


    Normalerweise sollte das der Schule bekannt sein und wenn die Schule nicht darauf achten muss man Sie halt noch mal genauer daran erinnern das KM hier Ihren Pflichten nicht richtig nachkommt.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo juwi,


    seine Tochter ist doch evangelisch Getauft worden und somit gehört das Kind der evangelischen Glaubensgemeinschaft an, oder nicht!

    Warum steht den auf dem Erfassungsbogen zum Religions- und Ethikunterricht drauf:

    „Bei Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft schriftlich vom Religionsunterricht abmelden“?


    Und weil das GSR besteht kann die Mutter es nicht alleine unterschreiben!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo luvi,


    Zitat

    Eben bei wichtigen Sachen und bei jeder EHE besteht auch GSR und es unterschreibt meist nur ein ET


    Es handelt sich in diesem Fall aber nicht um eine Ehe!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Nach meinem Eindruck besteht das Problem darin, dass die KM als betreuender Elternteil die Tochter als ihr Eigentum betrachtet und daher den KV nicht in Entscheidungsprozesse welcher Art auch immer miteinbezieht.


    Schlimm finde ich (für die Tochter), dass die KM vor dreisten Lügen nicht zurückschreckt, wie z. B. der um ein halbes Jahr verzögerte Beginn des Religionsunterrichts. Was wird die Tochter von ihrer Mutter denken, wenn das halbe Jahr rum ist und eben kein Religionsunterricht beginnt?


    Meiner Meinung nach wird der KV so Stück für Stück aus dem Leben der gemeinsamen Tochter herausgedrängt. Soll er sich das einfach so gefallen lassen?


    Meiner Meinung nach sollte der KV sich überlegen, ob es für das Wohlergehen seiner Tochter ausreicht, formal gemeinsames Sorgerecht mit der Kindesmutter zu haben. Andererseits sollte er auch versuchen, das kommunikative Verhältnis zur Kindesmutter maßgeblich zu verbessern, wenn denn dazu überhaupt eine Chance besteht.

  • Es handelt sich in diesem Fall aber nicht um eine Ehe!

    Sondern um zerrüttete Elternebene


    Bei mir ist auch GSR und unterschreibe alles alleine
    aber eben wichtige Sachen in Absprache mit der KM
    und wo beide Unterschriften verlangt werden bekommt Sie es auch zum Unterschreiben


    und wenn einer Mauert bleibt nur akzeptieren oder Klagen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • @Vater 1971 dir neu, aber üblich. Kenn ich sogar als explizite Anweisung der Schulleitung und bei mir hat auch keine Sau die zweite Unterschrift sehen wollen, sowohl bei der Schulanmeldung als auch beim Religionsunterricht. Das Konstrukt: beide Eltern, zwei Unterschriften ist nette Theorie, in der (Schul-)Praxis aber nix wert.

  • Bei solchen Konstrukten ist im Kleingedruckten üblicherweise hinterlegt (natürlich nicht auf dem Schulvordruck :pfeif ), dass der eine Elternteil für den anderen Elternteil und mit dessen Einverständnis mit unterschreibt.
    Das ist allgemeiner Rechtsstatus und meiner Ex in einer entsprechenden Situation zum Verhängnis geworden. Am Ende stand sie wegen Urkundenfälschung im Senkel, da sie den Anschein erweckt hatte, mein Einverständnis würde vorliegen. Das FamGericht hat das eigenständig an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben, die hat hochnotpeinlich ermittelt und am Ende (nur) eingestellt, weil es geheilt werden konnte und noch größere Dinge anstanden. Hier wird sich die mutter mutmaßlich (noch) auf einen Rechtsirrtum zurück ziehen können. Aber so ganz easy ist die Sache beileibe nicht, wenn jemand richtig scharf hinguckt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.